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ZR001 BGB AT | Fall Schuhkauf im Internet | Prüfungsreihenfolge eines Anspruch | Willenserklärung | innerer und äußerer Erklärungstatbestand

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ZR001 BGB AT | Fall Schuhkauf im Internet | Prüfungsreihenfolge eines Anspruch | Willenserklärung | innerer und äußerer Erklärungstatbestand

In der ersten Folge der Zivilrechtsreihe erklären die Moderatoren den systematischen Aufbau zur Prüfung eines Anspruchs, der in drei Schritte unterteilt ist: Zunächst muss der Anspruch entstanden sein (Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage und fehlende rechtshindernde Einwendungen), dann wird geprüft, ob er untergegangen ist (z.B. durch Erfüllung), und schließlich, ob er durchsetzbar ist (rechtshemmende Einreden). Dieser Aufbau dient der Effizienz, um irrelevante Prüfungen zu vermeiden. Anhand eines Fallbeispiels – dem Online-Kauf von Schuhen – werden die Grundlagen von Willenserklärungen veranschaulicht. Das Einstellen der Ware auf einer Website stellt nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Invitatio ad offerendum) dar. Der Käufer gibt durch Klicken auf "Jetzt kaufen" ein Angebot ab, das der Verkäufer durch Versenden der Ware annimmt. Eine automatische Bestellbestätigung ist keine Annahme. Da im Fall die Ware nicht versandt wurde, kam kein Vertrag zustande, und der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung. Die Folge betont zentrale Begriffe wie objektiver Empfängerhorizont und Rechtsbindungswille.

Transcription

4036 Words, 26158 Characters

German
Diese Folge wird euch präsentiert von unserem Kooperationspartner Nr. Verlag. Willkommen zu einer neuen Folge kurz erklärt. Heute zur ersten Zivilrechtsfolge kurz erklärt. Wir sind Basti und. Theresa. Jeden Montag erklären wir euch Materiales Zivilrecht und wir beginnen mit BGBAT. Arbeiten uns systematisch bis zum Bereicherungsrecht vor. Uns kommt es vor allem darauf an, dass hier nicht nur Jura studierende, sondern auch Referendare und Referendarien was mitnehmen. Aber kommen wir jetzt zunächst zu den Hausmitteilungen. Natürlich ist es jetzt hier die erste Folge Zivilrecht. Aber dennoch würden wir uns über eine Bewertung freuen, wenn euch diese Reihe überhaupt gefällt. Ich würde gerne eine Bewertung darlassen. Ihr wisst dabei Spotify, kann man so eine 5-Sternenbewertung abgeben. Ich sage immer wieder, es sind so zwischen 1 und 5 Prozent derjenigen, die den Podcast in der Woche hören. Die bewerten uns auch. Das macht man meistens nicht, meistens unterwegs. Ich weiß es, mache ich auch bei den meisten Podcasts nicht. Aber dennoch würden wir uns freuen, wenn ihr uns bewertet und Theresa weiß ja auch hier noch gar nicht was abgeht. Deshalb 5-Sternen, 5-Sternen. Einfach 5-Sternen, da würden wir uns auf jeden Fall sehr freuen. Noch die zweite Hausmitteilung ist ihr seht. Wir haben jetzt praktisch ein volles Programm für euch. Wir haben jetzt Montag immer Zivilrecht, mit worum er strafrecht und Freitag immer öffrecht. Und am Donnerstag haben wir dann meistens noch diese Zusammenfassung von dem Podcast recht aktuell. Einfach um euch noch mal auf den neuesten Exams stand zu bringen. Also haben wir jetzt praktisch jede Reihe abgedeckt und da würden wir uns freuen, wenn ihr natürlich auch rund jede Folge reinhört. Wenn ihr gerne könnt ihr uns auch kontaktieren per Mail oder Instagram. Und daher würde ich sagen, fangen wir hier mit dem heutigen Thema an. Wir sind ja in der ersten Folge Zivilrecht unterwegs. Der Reset ist mir jetzt auch gegenüber. Wir freuen uns beide, dass es jetzt losgeht. Und wir steigen auch direkt mit einem schönen abstrakten Thema ein, da freue ich mich besonders. Denn wir steigen mit der Prüfungsreinfolge bei einem einzelnen Anspruch an. Da kann ich natürlich auch was zu beitragen. Ich bin dann auch immer sehr gut vorbereitet in Zivilrecht. Insbesondere, was das Thema bgbart hier und z.B. Willenserklärungen angeht, darum geht es nämlich heute. Aber jetzt zunächst zum Einstieg schauen wir uns einfach mal an, wie ein Anspruch überhaupt aufgebaut ist. Ein Anspruch, den man prüft in der Klausur, wird klassischerweise in einem Dreischritt aufgebaut, mit Anspruch entstanden, Anspruch untergegangen und Anspruch durchsetzbar. Das hat man jetzt zwar jetzt im weiteren Verlauf des Exams im Aufbau. Ich glaube, das kann zu mir gleich bestätigen oder sagen, dass ich das hier gerade quatsch redet. Aber im weiteren Verlauf des Examens, also im zweiten Exam baut man das ja klassischerweise nicht mehr so auf, Anspruch entstanden, untergegangen durchsetzbar. Aber insbesondere in den ersten Semester macht man das halt, um sich selbst so eine Struktur zu geben. Und natürlich, dass man auch immer in diesen Dreischritt denkt, weil auch im zweiten Exam denkt man natürlich an diesen Dreischritt. Aber man schreibt dir dann nicht mehr wirklich hin. Deswegen ist es dennoch für euch wichtig, egal in welchem Semester ihr seid, ob ihr aufs zweiten Exam dazu geht, dass ihr diesen Dreischritt beherrscht. Jetzt wollen wir uns aber erstmal natürlich klassischerweise in der ersten Folge anschauen, warum gibt es überhaupt diesen Dreischritt? Also ich habe mich gefragt, was ist denn der Sinn und Zweck dahinter? Das machen wir auch immer im Strafrecht oder im Erfrecht einfach mal fragen, ja, warum ist denn so etwas so? Und dafür habe ich natürlich jetzt die Therese, denn diese Frage auf nicht wandworten kann. Ja, es mache ich sehr gerne. Also du hast ja so schön angefangen mit dem Dreischritt. Nun, wir überlegen uns natürlich muss ich erstmal prüfen, ob der Anspruch überhaupt entstanden ist. Wenn es keinen Anspruch gibt, dann kann ich mir die Mühe sparen, ob irgendwas untergegangen oder durchsetzbar ist tatsächlich. Deshalb ist der erste Schritt schon mal sehr essentiell. Und vor allem müsst ihr gucken, was prüfe ich denn bei diesem Anspruch entstanden. Und hier prüft man das Vorliegen der Voraussetzung der Anspruchsgrundlage. Und wenn diese Vorliegen wird weiter geprüft, das keine rechtshinderten Einwendungen vorliegen. Denn die Verhindern, die Entstehung des Rechts, zum Beispiel ihr kennt das alle Sittenwietrigkeit oder Form und Wirksamkeit. Also das wäre dann Anspruch untergegangen sozusagen. Nein, das sind die rechtshinderten Einwendungen, die man prüft bei Anspruch entstanden. Wir sind immer noch, geht systematisch vor, zieht euch die Schubladen auf. Erst zur Schublade auf Anspruch entstanden. Da prüft ihr wirklich diese Voraussetzung der Anspruchsgrundlage. Und als zweites, das keine rechtshinderten Einwendungen vorliegen. Okay, also das alles noch im Teil, im ersten Schritt. Genau, im ersten Schritt, weil hier prüft ihr, gibt es überhaupt diesen Anspruch. Bei durchsetzbar oder untergegangen geht es wieder um etwas anderes bei dieser zweiten Schublade. Prüft ihr jetzt, ist der Anspruch untergegangen. Also quasi ist der Erloschen, haben wir den noch. Und hier prüft man die rechtsvernichtenden Einwendungen. Also zum Beispiel, wenn Sebastian endlich mal seine Schulden bezahlt hat, ob es Erfüllung eingetreten ist oder was ihr auch alle kennt, zum Beispiel bei Aufrechnung oder Rücktritt. Und die dritte Schublade, die ihr dann am Schluss aufzieht. Natürlich, nachdem ihr geprüft habt, es gibt einen Anspruch, der ist auch nicht untergegangen. Weil dann kann ich mir natürlich auch die Durchsetzbarkeit sparen, wenn ich keinen Anspruch habe oder ich habe ein, aber der ist untergegangen. Als allerletztes dritte Schublade aufziehen und da packt ihr euch auch die Probleme der Akte und auch zum Beispiel eures Fals rein. Hier prüft man die rechtshemmenden Einreden. Und ihr habt jetzt auch schon den Unterschied mitgekriegt. Ich habe einmal gesagt, ein Wendungen und einmal ein Reden. Diese Unterschied ist ein ganz großer, denn die Einwendungen werden von Amtswegen geprüft. Heißt, beim Anspruch entstanden und beim Anspruch untergegangen. Und die ein Reden, bei Anspruch durchsetzbar, dann muss man reden. Also man muss sich darauf berufen. Heißt, in eurem Schriftzatz, wenn ihr im Refsalt schreibt ihr, ich erhebe die Einrede der Verjährung. Deshalb macht dieser drei Schritt durchaus mehr als nur Sinn. Okay, da habe ich natürlich noch eine Frage. Und zwar warum ist denn jetzt Anspruch untergegangen, vor Anspruch durchsetzbar? Gibt es eine Begründung dafür, warum ist das jetzt der zweite Schritt und nicht der dritte? Ich hatte ja schon so kurz erwähnt. Also der Sinn der Sache ist natürlich, ich muss hier nix prüfen, ob was durchsetzbar ist, wenn es ja schon weg ist, auf gut Deutsch. Wenn es erlauschen ist, untergegangen ist, dann habe ich auch nix mehr zum Durchsetzen. Und deshalb ist es der zweite Schritt. Also aus praktikablen Gründen eigentlich. Ja, dann kann man sich auch seine Zeit und seine Mühe sparen. Deshalb denkt immer an diesen drei Schritt, bevor ihr überall irgendwelche anderen Prüfungen anstellt, wie sie was jetzt gerade. Ja, genau, okay, dann ist es ja eigentlich wie aus anderen Bereichen, dass das praktisch dieses Anspruch untergegangen soll, eben verhindern, dass du sinnlose Zeug in der Klausur schreibst, was einfach nicht relevant ist, weil der Anspruch ihn nicht mehr da ist. Genau, und in der Klausur wird da oft so einen Fallstrick drin sein, dass der Anspruch zum Beispiel teilweise nicht mehr da ist. Dann wurden von den Schulden, was ist ich von 500 Euro, 250 bezahlt, dann geht es mit den anderen 250 weiter in den anderen Gedenk-Schritt rein. Okay, super, also so weit zum abstrakten Einstieg. Jetzt wissen wir schon mal, wie wir so einen Anspruch prüfen. Und jetzt habe ich ein Fall mitgebracht. Und zwar vom letzten Wochenende, ich war letztes letzte Woche in Hamburg auf einer Tagung. Also, Tagung für Jungs wissenschaftliches Recht, Dingsbums. Und am Samstag bin ich verkader zurückgefahren. Es lag nicht daran, dass irgendwie die Abschlussfeier da so gut war, sondern ich war noch in einem Kumpel in Hamburg unterwegs. Und am nächsten Morgen sind wir dann, bin ich dann Zug zurückgefahren. Relativ früh morgens habe ich dann auch noch verschlafen. Und deswegen habe ich ihm zugedacht kommen. Es ist eine gute Idee, jetzt auf Zerlando mal ein bisschen zu shoppen. Und das habe ich auch gemacht und habe mir so neue Nike-Schuhe, die ich ganz cool fand, gekauft. Die haben 40 Euro gekostet. Ach, ja, schnapp. Macht das Krokodil. - Nur 40 Euro als die Guder, ja? Ja. - Hätte ich auch genommen. - Genau, habe ich gekauft. Und da habe ich auch eine Bestellbestätigung bekommen von Zerlando in den Mälz geguckt. Alles okay. Und am Montag kam jetzt eine E-Mail von Zerlando, wo sie mir gesagt haben, sorry, haben mich gemerkt, ist nicht mehr vorrätig. So jetzt habe ich natürlich geguckt, gut. - Du willst die Schuhe haben für die, die Schuhe haben. Aber gut, was euch machen, habt dann rumgeguckt. Überall sind sie nur noch vor 100.000, ich habe mich mir gedacht. Gut, ich habe bei der Bestellbestätigung bekommen. Heißt du, ich habe die Schuhe gekauft. Könne ich dann doch eigentlich jetzt auch einfordern. Könne ich jetzt zu Zerlando gehen, zu dem Zerlando-Mann oder zu der Zerlando-Frau sagen, ich will jetzt die Schuhe haben. Das ist ein super Einstieg, heute in unsere erste Folge, was jetzt gerade Willens-Erklärung angeht und vor allem in unserer ersten Schuplade. Denkt dran, prüft es wirklich systematisch Anspruch entstanden. Also dann auch so in der Klausur ordentlich aufbauen mit den Schriften. Genau, ihr seid wieder in dem Gedankenschritt. Hat Sebastian jetzt einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung. Dieser Schuhe für 40 Euro heißt. Erste Schuplade auf ist der Anspruch entstanden, dann müssten die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage vorliegen. Das natürlich 433 Absatz 1 Satz 1, wenn Kauvertrag vorliegt. Und hier können wir natürlich gleich mal schön einsteigen in Definitionen. Was ist dann überhaupt ein Vertrag? Das darfst du mich nie fragen. Also das weiß ich nicht mehr. Und deswegen hören alle sehr gut zu, weil die Definitionen, die müsst ihr einfach drauf haben, das sind die Basics. Ein Vertrag besteht aus zwei inhaltlich übereinstimmten Mitbezug aufeinander abgegebenen. Willens-Erklärung, nämlich Angebot und Annahme. Und darin muss auch die Einigung über sämtliche, wesentliche Bestandteile des Vertrags, die essentiell ja eine gute. Diese Baschen wollte grad schon ansetzen, dann hat er sicher erinnert. Und deshalb kommen wir erst mal zum Angebot und beim Angebot handelt sich um eine empfangsbedürftige Willens-Erklärung, sodass die Voraussetzungen einer Willens-Erklärung erst mal vorliegen müssen, wo wir jetzt bei unserem heutigen Thema werden. Da kommen wir auch schon zur nächsten Definition. Was ist eine Willens-Erklärung? Die Willens-Erklärung ist eine private Willens-Eußerung, gerichtet auch Verbeiführung einer von der Rechtsordnung gebildigten Rechtsfolge. Also der rechtliche Erfolg tritt ein, weil der Erklärende ist so will, nicht Kraftgesetz. Und ich habe das mit Absicht jetzt versucht zu betonen, nämlich Wille und Erklärung, heißt die Willens-Erklärung setzt sich aus einem äußeren, nämlich der Erklärung und einem inneren Tatbestand, dem Willen zusammen. Um wir gucken jetzt mal, wer hier ein Angebot, also eine Willens-Erklärung abgegeben hat, ob das Sebastian war als erstes oder vielleicht Zalando durch einstellen diese Schuhe für 40 Euro. Und hier sind wir ganz wichtig, erstmal beim äußeren Erklärungs-Tatbestand von der Willens-Erklärung. Heißt, und das ist ein super Stichwort, das muss in eurer Klausur fallen, hackt sofort der Korrektor, fett mit einem Happy Grinsen ab. Beim äußeren Erklärungs-Tatbestand einer Willens-Erklärung kommt es darauf an, wie ein Objektiver dritter in der Position des Empfängers nach treu und glauben, mit Rücksicht auf die Verkehrssitte die Erklärung verstehen durfte. Und jetzt kommt das Stichwort, das ist der objektive Empfängerhorizont. Also dieser äußere Erklärungs-Tatbestand liegt vor, wenn aus dem Verhalten des Erklärenden von diesem objektiven Empfängerhorizont her, auf vorliegen eines, nächstes Stichwort, rechtsbindungswillen beim Erklärenden geschlossen werden kann. In dieser rechtsbindungswillen ist der Wille sich rechtlich binden zu wollen. Also, egal, was ihr jetzt mitnehmen aus dieser Folge, es sind auf jeden Fall diese zwei Wörter der objektive Empfängerhorizont unter rechtsbindungswille. Werbung? Auch in dieser Reihe haben wir wieder ein Kooperationspartner und das ist ein Normausverlag. Und hier haben wir ja wie in Strafrecht bereits. Wir geben euch immer so Empfehlung, was wir gut finden vom Normausverlag. Wir bekommen das dann auch immer zugeschickt und schauen uns das auch wirklich an. Also das liegt jetzt auch hier vor uns. Und zwar diese drei Jahre gesetzes Band haben wir in Strafrecht auch schon beworben. Und zwar geht es hier um die Frage, ja brauche ich eine Loseplatzsammlung, brauche ich keine Loseplatzsammlung, wann brauche ich eine. Der dieser kannst du mir ganz kurz von deiner Erfahrung berichten, wann hast du eine Loseplatzsammlung gehabt oder was ist praktisch, was ist unpractisch? Also tatsächlich habe ich mir erst kurz vor dem Examen, also vor dem ersten diese Loseplatzsammlung zugelegt, weil ich das ultra nervig fand, diese ganzen Seiten und diese Nachlieferung erstmal einzusortieren und es war auch wahnsinnig viel Geld immer für so eine Ergänzungsdieferung. Und ich habe mir für die Uni, weil es eigentlich super praktisch war zu den einzelnen Volllesungen. Und ich hatte diese drei tatsächlich mir auch damals zugelegt, weil das ganz entspannt war, jeweils was für eine Volllesung. Ich hatte mir dieses Büchlein einfach einzupacken und dann hatte ich nicht wahnsinnig schwer zu tragen und ich hatte das immer kompakt dabei und musste mir dann nicht diese typische, ich sag mal Juristen Tasche kaufen, woran man mich jetzt schon zehn Kilometer gegen den Winterkannt hat, dass ich jetzt zu diesem Fachbereich gehöre. Genau, also darum geht es, ihr wollt einfach Geld sparen, ihr wollt trotzdem alle Gesetze an der Hand haben. Und dafür für diese preisgrünzige Variante geht das ganz gut, unter könnt ihr jetzt einfach eine Erfolgenbeschreibung nachgucken, da ist der Link drin, Werbungende. Und jetzt gucken wir uns mal an, ob ihr jetzt schon nach dem objektiven Empfänger Horizonten Rechtsbindungswille von Zalando besteht, in dem sie diese Schuhe für 40 Euro auf diese Internetseite eingestellt haben. Das ist doch eigentlich wie im Supermarkt, du gehst doch auch im Supermarkt irgendwo einkaufen, jeder Mensch muss einkaufen. Ja, also diese Supermarktfälle an die kann ich mich natürlich noch gut erinnern, weil man so die Argumentation, ja, du gehst in einen Supermarkt, gehst zur Warenauslage, sag ich jetzt mal, ob es oder Gemüse, kauf es in eine Gurke, eine Möhre oder sowas. So was in lebgesund? Genau, das ist ja klar und geht dann zum Fließband, zum Kassierer oder zur Kassiererin, legt das drauf und dann wird es kassiert und da ist immer die Frage, wer gibt jetzt Angebot ab, wer nimmt das Angebot an? Und da kann ich mich erinnern, dass diese Auslage und so würde ich jetzt hier auch die Webseite zum Beispiel beurteilen. Ja, ja, schön. Würde ich sagen, ist eine Invitation hat auf Rendum, also praktisch nur die Einladung, ein Angebot zu machen. Also jetzt zum Beispiel vom Supermarkt oder halt von der Zellano-Webseite, ja, guck mal, ich habe hier ein paar Produkte, mach mir doch mal ein Angebot. Und genauso wäre es dann im Einmal im Supermarkt natürlich, wenn ich zum Fließband gehe, dann sage ich dem Kassierer oder der Kassiererin hier, ich möchte das gern kaufen, mache praktisches Angebot, das Angebot und der Kassierer oder die Kassiererin nimmt es an. Wie es jetzt hier bei der Webseite ist, dann muss ich mal kurz überlegen, mit welchem Zeitpunkt ich halt die Invitation hat auf Rendum oder ab welchem Zeitpunkt ich ein Angebot mache, wahrscheinlich in dem es in den warenden Kopf legen, nee, noch nicht. In dem ich dann auf bezahlklicke, dann. Wie wenn du in der Kassier stehst, dein Geld rauskramst oder eine Karte züksst? Genau, okay, also in dem Moment, wo ich auf Kaufen klicke, ist das dann mein Angebot oder habe ich dann schon gekauft? Nee, genau, perfekt. Also wir dröseln es jetzt noch mal auseinander, also die Artikel auf der Internetseite selbst, wie bei der Warnauslage im Supermarkt eine Invitationat-Offer-Rendum. Nächster schöner Begriff. Invitationat-Offer-Rendum, das ist die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Heißt, hier hat Zerlando auf der Internetseite durch einstellen, der Nike so 40 Euro eben noch kein Angebot abgegeben. Und Sinn und Zweck wollen wir auch immer sehr schön erklären, dass ihr euch das besser merken könnt ist. Wenn jetzt Zerlando hier durch ein Angebot abgegeben hat, dann könnte vielleicht das Problem eintreten, wenn mehrere alle gleichzeitig sich jetzt diese Schuhe für 40 Euro in den Warnkopf gelegt haben und bestellt haben. Das ist gar nicht so viele Nike's mehr gab, heißt bei einer beschränkten Kapazität würde sich Zerlando jetzt schadensansprüchen ausgesetzt sehen. Das möchte man natürlich nicht außerdem, will Zerlando, also der Erklärende ja auch nicht mit jedem Kontrahieren. Das ist Ausfluss der Privatautonomie. Man möchte sich ja den Vertragspartner frei aussuchen, heißt nur mit Solventenkunden auch kontrahieren. Also das sind beide Argumente, warum es sich hier nur um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten handelt. Genau, also die Artikel auf der Internetseite stellen eine Invitation auf Rennung da und Sebastian hat schon super erklärt, also in dem er auf diesen Button drückt, jetzt kaufen, hat er selbst das Angebot abgegeben. Jetzt gucken wir uns noch mal an, er hat was von einer Bestellbestätigung erwähnt. Genau, die kamen direkt im Anschluss. Jetzt müssen wir gucken, wie ordnen wir das jetzt rechtlich ein. Könnte das vielleicht die Annahme deines Angebotes sein. Ja, wahrscheinlich, wenn wir vorgesagt, ja, müsste man wahrscheinlich mal erstmal auslegen, vielleicht noch im Wortlaut. Ja, genau, es ist eine Bestell-Eingangsbestätigung, sehr schön. Genau, zückt immer eure wunderbaren Instrumente gerade Auslegung und das sagt uns schon das Wort Bestell-Eingangsbestätigung. Es wird nur bestätigt, dass die Bestellung eingegangen ist. Mehr tatsächlich nicht. Es ist keine Annahme, die erfolgt erst meistens durch Zusenden der Ware. Weil mit der Versendung der bestellten Ware bringt der Verkäufer, schlüssig dann zum Ausdruck, dass er die Bestellung angenommen hat. Genau, also Angebot war von Sebastian. Und die Annahme leider nicht von Salando da. Also gehen wir wieder zu unserem Obersatz. Sebastian hat leider kein Anspruch auf Übergabe und Überreignung der Schuhe für 4,5 Euro. Muss sie dann wahrscheinlich für 100 kaufen, tut mir leid. Okay, das heißt, ich kann jetzt gar nichts machen, aber einfach pech gehabt. Du hast jetzt bei deinem Kater Shopping leider ein Song gezogen. Ja, gut. Also auch nicht so schlimm, dann spare ich wenigstens bisschen Geld beziehungsweise, wenn ich sie mir jetzt noch für mehr Geld hole, dann wird es natürlich teuer. Aber gut. Okay, dann habe ich natürlich noch eine kleine Fallabwandlung, die es mir dann auf der nächsten Webseite passiert. Nee, natürlich nicht. Der Kater war zu groß. Ja, der Kater war zu groß. Nee, ich wollte einfach nur sagen, was wäre denn der Fall jetzt, wenn ich jetzt nicht auf jetzt kaufen, bewusst geklickt habe, sondern ich bin dann rumgesurf, dann auf die nächste Seite, nächsten Tab aufgemacht und dann irgendwie ausversehen, wieder als ich in den Tab zurück gekommen bin, habe ich dann ausversehen auf jetzt kaufen, geklickt, wollte das aber gar nicht. Kann ich da jetzt irgendwas machen, wenn die mir jetzt praktisch, weil das ist ja dann schon mein Angebot, wie du erklärt hast. Und wenn die mir jetzt einfach die Schuhe zuschicken, muss ich sie dann bezahlen. Also, wir schauen mal wieder systematisch. Wir waren ja bei der Willens-Erklärung. Wir haben ja gesagt, diese besteht aus einem äußeren und einem inneren Tatbestand. Wir haben uns ja schon mit dem äußeren Tatbestand auseinander gesetzt, heißt mit der Erklärung. Sebastian ist jetzt gerade beim inneren Tatbestand, nämlich mit dem Willen. Und hier müssen wir erstmal abstrakt vorweg, aber uns damit auseinandersetzen. Hier unterscheidet man nämlich den Handlungswillen, den Geschäftswillen und den Erklärungswillen. Also der Handlungswille ist einfach nur der Wille, der vom natürlichen Bewusstsein gesteuert ist. heißt, wenn Sebastian jetzt nicht im Koma war oder in der Hypnose oder Reflexartisch Schuhe bestellt hat, kommen wir hier aus der Nummer nicht raus. Wenn kein Handlungswille gegeben wäre, ist die Willens-Erklärung nicht. Nach 105 Absatz 2 Analog. Aber das sieht ja hier ganz schlecht aus. Also kommen wir zum Geschäftswillen. Der Geschäftswille ist der Wille eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen. Also das Bewusstsein, ein rechtlich relevanterklärung abzugeben, die auf einen konkreten rechtlichen Erfolg abzielt. Aber hier sagt man, der Geschäftswille ist nicht bestandteil von dem inneren Erklärungsstaatbestand einer Willens-Erklärung, sonst bräuchten wir die ganzen Anfektungsregeln nicht. Weshalb, wenn der Geschäftswille fehlt, die Willens-Erklärung anfektbar ist nach 119 Absatz 1. Wo Sebastian jetzt gerade sich befindet, das ist der Erklärungswille. Also auch Erklärungsbewusstsein genannt. Das Bewusstsein zu haben, eine rechtlich relevante Erklärung abzugeben, die auf irgendein rechtlichen Erfolg zielt. Heißt er, erklärende will sich rechtsgeschäftlich erklären. Sebastian wollte ja einfach nur der Gegend rumklicken, hast du gesagt und hast jetzt einfach aus versehen den Bestellbatten erwischt. Deswegen sind wir hier genau richtig beim Erklärungswillen. Und Sebastian sagt ja ja, das wollte ich ja gar nicht. Heißt, er hatte ja auch kein aktuelles Erklärungsbewusstsein, weshalb man ja sagen könnte, okay, er hat kein Angebot abgegeben, weil hier fehlt es bei der Willens-Erklärung am inneren Erklärungsstaatbestand. Aber leider ist dem nicht so, denn es gibt auch ein potenzielles Erklärungsbewusstsein. Dann wird die Willens-Erklärung nämlich zugerefft gerechnet, denn das potenzielle Erklärungsbewusstsein genügt, nämlich nach dem BGH, nach der Theorie der Erklärungsfallessigkeit. Denn wenn aus Sicht eines objektiven Empfängerhorizons eine Willens-Erklärung vorliegt, dann wird es verhalten als Willens-Erklärung zugerechnet. Wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, jetzt in unserem Fall Sebastian hätte erkennen können, dass sein Verhalten für einen Außenstehen, also hier für Salando, nach Treu und Klauben und nach der Verkehrsseite als Willens-Erklärung aufgefasst werden muss, unter Empfängerschutz bedürftig ist. Heißt, hier wird jetzt tatsächlich ein Angebot von Sebastian, weil dieses potenzielle Erklärungsbewusstsein genügt, der hätte da jetzt nicht in seinem Kater im Zug auf seinem iPad oder wo er bestellt hat, herumschludern dürfen, sondern aufpassen, was er denn da tatsächlich anklickt. Und wie Sebastian, also hier wurde ein Kaufvertrag geschlossen, wir haben einen Angebot von Sebastian, wir haben gesagt, äußere und innererklärungsstaatbestand liegt vor. Unser Lando hat es auch angenommen, sie haben ihm auch die Sachen geschickt, deshalb liegt ein Kaufvertrag vor, wie er sich lösen kann, dass Antje wahrscheinlich durch Anfektung, aber Anfektung nehmen wir in einem anderen Kapitel durch. Genau, ich fasse gerne noch mal zusammen, damit wir insbesondere ich verstanden haben, was wir heute gemacht haben. Wir haben natürlich einmal uns angeguckt, wie entsteht ein Anspruch? Wir haben uns angeguckt, wie ist die Prüfungsreinfolge vor allem? Also Anspruch entstanden, Anspruch untergegangen, Anspruch durchsetzbar? Wir haben auch gesehen, ja, warum müssen wir diese Reihenfolge beachten? Wir haben uns schon ein bisschen angeguckt, wie kommen Vertragzustand, wir hatten Angebot, wir hatten Annahme, wir haben insbesondere, sind Begriff der Invitatswertofferendum angeschaut, Supermarktfälle, dann haben wir uns auch noch mal auf der Website, uns vor Augen gefühlt, ja. Was ist jetzt hier, die Invitatsofferendum? Was ist, wenn ich auf jetzt kaufen klicke, das ist immer noch mal ganz wichtig zu verstehen, dass das erst das Angebot ist und nicht schon irgendwie eine Annahme besteht oder ähnlich ist? Dass die Bestätigung nach dem Wort laut auszulegen ist, ist das jetzt die Annahme des Angebots? Nein, es ist nicht, denn es ist offensichtlich nach dem Wort nur eine Bestätigung, sondern nur sagen, guck mal hier, dieses Angebot hast du mir gemacht, ich prüfe das jetzt und wenn du die Artikel zugesendet bekommst, habe ich das Angebot angenommen. Genau, so weit, also zu heute, ja. Ich hätte noch eine kleine Anmerkung, wenn wir jetzt nämlich beim Rechtsbindungswählen sind und auch gerade jetzt bei der Unterkategorie, wenn ein Rechtsbindungswähle fehlt, gerade bei der Invitatswertofferendum hätte ich noch ein paar Beispiele in der Klausur, bei denen auch ein Rechtsbindungswähle nicht vorliegt, heißt, dass ihr das gleich erkennen und einordnen könnt in unser systematisches Schema. Das ist zum Beispiel bei einer Auskunft, bei Rat, bei Empfehlung der Fall oder bei Vorverhandlungen, heißt, wenn nur Vertragsabschlussbereitschaft signalisiert wurde. Zum Beispiel, ein Jura-Buch sollte verkauft werden und man schreibt hin und her für wie viel jetzt tatsächlich. Okay, damit haben wir auch noch einmal kurz die Folge zusammengefasst. Ich hoffe, ihr konntet was mitnehmen. Das war praktisch die Einstiegsfolge, wir haben uns angeguckt, wie so Anspruch entstanden ist, uns die Prüfungsreinfolge angeschaut und damit denke ich so die erste Folge ganz gut abgehandelt. Und damit sehen wir uns dann nächste Woche Montag und damit. Tschüss. [Musik]

Podcast Summary

Key Points:

  1. Einführung in eine neue Podcast-Reihe zum Zivilrecht mit Fokus auf systematische Prüfung von Ansprüchen.
  2. Erläuterung des dreistufigen Prüfungsaufbaus
  3. Konkrete Fallanalyse eines Online-Kaufs zur Veranschaulichung von Willenserklärungen, Angebot und Annahme.

Summary:

In der ersten Folge der Zivilrechtsreihe erklären die Moderatoren den systematischen Aufbau zur Prüfung eines Anspruchs, der in drei Schritte unterteilt ist: Zunächst muss der Anspruch entstanden sein (Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage und fehlende rechtshindernde Einwendungen), dann wird geprüft, ob er untergegangen ist (z.B. durch Erfüllung), und schließlich, ob er durchsetzbar ist (rechtshemmende Einreden). Dieser Aufbau dient der Effizienz, um irrelevante Prüfungen zu vermeiden.

Anhand eines Fallbeispiels – dem Online-Kauf von Schuhen – werden die Grundlagen von Willenserklärungen veranschaulicht. Das Einstellen der Ware auf einer Website stellt nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Invitatio ad offerendum) dar. Der Käufer gibt durch Klicken auf "Jetzt kaufen" ein Angebot ab, das der Verkäufer durch Versenden der Ware annimmt. Eine automatische Bestellbestätigung ist keine Annahme. Da im Fall die Ware nicht versandt wurde, kam kein Vertrag zustande, und der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung. Die Folge betont zentrale Begriffe wie objektiver Empfängerhorizont und Rechtsbindungswille.

FAQs

Ein Anspruch wird in drei Schritten geprüft: Anspruch entstanden, Anspruch untergegangen und Anspruch durchsetzbar. Dies dient der systematischen Strukturierung, besonders in den ersten Semestern.

Hier prüft man das Vorliegen der Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage und ob keine rechtshindernden Einwendungen bestehen. Diese Einwendungen verhindern die Entstehung des Rechts, wie z.B. Sittenwidrigkeit.

Rechtshindernde Einwendungen verhindern die Entstehung eines Anspruchs. Rechtsvernichtende Einwendungen lassen einen bestehenden Anspruch erlöschen. Rechtshemmende Einreden müssen aktiv geltend gemacht werden, um die Durchsetzbarkeit zu verhindern.

Wenn ein Anspruch bereits erloschen ist, ist eine Prüfung der Durchsetzbarkeit überflüssig. Dies spart Zeit und vermeidet unnötige Ausführungen in der Klausur.

Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer rechtlichen Folge gerichtet ist. Sie besteht aus einem inneren Willen und einem äußeren Erklärungstatbestand.

Der objektive Empfängerhorizont bedeutet, dass eine Erklärung so verstanden wird, wie ein objektiver Dritter in der Position des Empfängers sie nach Treu und Glauben verstehen durfte. Entscheidend ist der äußere Eindruck.

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