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Steuern zurück? In 7 Schritten die Steuererklärung selber machen (#317 mit Andreas Wieland)

66m 54s

Steuern zurück? In 7 Schritten die Steuererklärung selber machen (#317 mit Andreas Wieland)

In dieser Podcast-Episode erklärt René Klein zusammen mit seinem Steuerexperten Andreas, wie Selbstständige ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli strukturiert und ohne Panik bewältigen können. Zunächst betonen sie, dass es nicht nur eine, sondern bis zu drei Steuererklärungen gibt: die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Freiberufler müssen nur zwei abgeben, Gewerbetreibende drei, wobei Kleinunternehmer oft von der Umsatzsteuer befreit sind – aber Achtung: Einkäufe im EU-Ausland, etwa Google-Werbung, erfordern trotzdem eine Umsatzsteuererklärung. Der erste Schritt ist die Orientierung: Man muss wissen, welche Anlagen (z. B. Anlage EÜR, Anlage S oder G) relevant sind. Der zweite Schritt ist die vollständige Buchhaltung: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen belegt sein, wobei vergessene Einnahmen als Steuerhinterziehung gelten können, während vergessene Ausgaben nur zu höheren Steuern führen. Bei fehlenden Belegen kann ein Eigenbeleg helfen, aber er sollte nicht übermäßig genutzt werden. Zudem weisen sie auf oft übersehene Abschreibungsmöglichkeiten hin, wie Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen oder die Einlage privater Gegenstände ins Betriebsvermögen. Diese Posten tauchen nicht automatisch in Buchhaltungsprogrammen auf und müssen selbst recherchiert werden. Insgesamt raten sie zu einer systematischen Vorgehensweise, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.

Transcription

10187 Words, 66221 Characters

German
Messer Gründen, der Podcast von Für Gründer D. Und hier ist euer Host und Chefredakteur von Für Gründer D.I. Rene Klein. Hallo, schön, dass du da bist und reinhörst beim Podcast von Für Gründer D. Der 31. Juli rückt näher. Und für viele Selbstständige heißt das, die Steuerklärung muss bald beim Finanzamt sein. Wer kein Steuerberater hat, was sind ja die meisten Selbstständigen, muss selbst dran. Und genau darum geht es heute. Wie mache ich meine Steuerklärung, ein Selbstständiger, möglichst strukturiert, vollständig und ohne Panik? Und für dieses Thema habe ich mir Unterstützung geholt. Bei mir, ihrem virtuellen Studio ist Andreas, unser Spezialist für Buchhaltung und Steuern aus der Für Gründer-D-D-Aktion. Hallo, Andreas. Hallo, René, ich freue mich wieder dabei zu sein. Ja, und das ist so ein euphorischen Thema wie der Steuererklärung. Ja, es ist auf der ersten Blick schreckt so ab, auf der anderen Seite, wenn man sich damit befasst und dann hat es eine gewisse Logik. Und genau, es ist entscheidende, dass man einfach einen Überblick hat, was man eigentlich machen muss. Gut, dann gehen wir das an. Das klingt ja sehr sachlich. Und insofern, wir haben ja sieben Schritte. Genau. Und können glaube ich so, alle da ganz gut durchführen. Von daher, Andreas, was muss ich denn eigentlich überhaupt tun? Um bis zum 31.07.26. Also, ein Monat, meine Steuererklärung, so erledigen. Also ich sollte mir jetzt den nächsten Mal meine eigene Situation Gedanken machen. Also, welcher Situation bin ich? Ich bin ich frei beuruflich, bin ich gewerbetreifend, da bin ich klein und da nimmer. Dann mussten wir klar sein, welche Steuererklärung ich benötige. Also beispielsweise, bei frei beuruflichen Erbrauchts, zum Beispiel keine gewerbetreifend Erklärung. Die braucht wiederum mal Gewerbetreifend. Ein klein und da nimmer braucht in der Regel keine Umsatzsteuererklärung. Es gibt allerdings Ausnahmen. Diese Dinge muss ich einfach wissen. Und dann ist das eigentlich, kann man da ganz gezielt vorangehen. Du hast ja gerade verschiedene Steuererklärungen genannt. Also vielleicht da noch mal, das ist nicht nur eine Steuererklärung, die jetzt relevant ist, sondern drei, wenn ich richtig mitgezählt habe. Richtig. Also, drei sind es tatsächlich für gewerbetreibende. Für frei beurufler sind es zwei. Also die um die Einkommen Steuererklärung und die Umsatzsteuererklärung. Ja, dann lass uns doch mit der Einkommen Steuererklärung starten. Was passiert dort? Nein, kommst du. Gut, die Einkommen Steuererklärung ist eigentlich mit die komplexeste Erklärung. Die betrifft mich als Person. Und da geht so meine kompletten Einkünfte in einem Jahr. Also, sprich, welche Einkünfte hatte ich? Und das Steuererrecht kennt insgesamt sieben Einkunftsorten. Wenn ich unternehmer bin, habe ich Gewinn Einkunftsorten. Davon gibt es näher da drei. Also Gewinn aus Selbstständiger Tätigkeit ist gleich freibeuruflicher Tätigkeit, Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit. Und die Landwirte gibt es dann auch noch, also Gewinn aus Land und Fortswirtschaft. Ich habe mal vermutlich jetzt wenig Landwirt hier im Bordkast, aber ich sage mal, muss es wissen, dass es das gibt. Genau, am relevantesten für uns sind natürlich die freibeuruflichen Gewinne und die gewerblichen Gewinne. Und die muss ich dann eben systematisch ermitteln. Das gesagt, es gibt ja sieben Einkunftsarten, was kann er noch? Einkünfte sein. Für nehmberuflich Selbstständige gibt es zum Beispiel das Gehalt aus dem Job. Also, das Einkommen aus nichts Selbstständigerarbeit ist so schön heißt. Dann kann es natürlich sein, dass ich als Unternehmen möglicherweise eine Mietzwonung habe oder ein Miethaust. Dann habe ich Einkünfte aus Vermittigung und Verpachtung. Wenn ich zum Beispiel mit Kriptowährungen handle, dann habe ich Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften. Genau, wenn ich Kapitalanleger bin, dann habe ich möglicherweise noch Kapitale Einkünfte. Also, das kann sehr komplex werden. Das heißt, für meine Steuererklärung muss ich halt jetzt irgendwie den Gewinn ermitteln. Aus dem Bleiben wir jetzt genau in der Selbstständigkeit. Krüpt wohl das erst mal aus dem Vorrat. Ja, genau. Also Gewinn, aus meiner Selbstständigkeit muss ich ermitteln. Wie mache ich das denn? Genau, da gibt es im Grunde für Unternehmer zwei Möglichkeiten. Die häufigste für unsere Zielgruppe würde ich sagen, ist die einen Namenüberschussrechnung. Bildziehung zu EUR. Die hat eine relativ einfache Grundlogik. Gewinn ist gleich Betriebs-Narmen-Minus-Betriebsausgaben. Vorausgesetzt, dass die Betriebsausgaben größer sind als die Betriebs-Einnahmen. Und sonst hätte ich nicht mehr ein Verlust. Also, das ist ein grundsätzlich eine relativ einfache Logik. Die wird, sagen wir mal, wenn dann Abschreibungen dazu kommen, ein bisschen wird es dann etwas komplexer. Und um eine EUR beim Finanzamt abzugeben, muss sich die Anlage EUR ausfüllen. Das ist quasi das offizielle Formular für die einen Namenüberschussrechnung beim Finanzamt. Dann, wenn ich jetzt den Gewinn mit der Anlage EUR ermittelt habe, gibt es in der Einkommensstererklärung in zwei Anlagen gewichtig sind. Und das ist die Anlage S. Das ist für die Anlage für das sind selbstständige, für das selbstständigen Gewinn sozusagen. Und die Anlage G für den gewerblichen Gewinn. Okay. Das muss ich in der Einkommensstererklärung angegeben. Das heißt, ich mittler den Gewinn mit der Anlage EUR. Und über trage diese ganzen Dinge dann in die Entwederanlage S oder in die Anlage G. Genau. Okay. Ach schon mal drei spannende Anlagen jetzt, kein gelernt. Komm jetzt zur Umsatzsteuerklärung. Muss die dann jeder selbstständige abgeben? Das kommt darauf an. In der Regel müssen es die meisten selbstständigen Müsens abgeben, weil sie Rechnungen mit Umsatzsteuer stellen. Wenn ich ein Coach bin, dann schreibe ich Rechnungen. Wenn ich Handler bin, dann habe ich eine Kasse und die Kasse hat dann irgendetwas mehrwertsteuer Satz. Und das heißt, da muss ich Umsatzsteuer abgeben. Da kommt es natürlich ein bisschen darauf an, ob ich Umsatzsteuer vor Anmeldungen machen muss. Ich denke ein bisschen von der Höhe der Zahllast ab, die ich im Jahr praktisch erreichen. Wenn ich jetzt zum Beispiel über 9.000 Euro an Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, dann muss ich meine Umsatzsteuer vor Anmeldungen monatlich machen. Wenn ich weniger als 2000 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt pro Jahr bezahle, dann gebe ich die nur die Umsatzsteuerklärung ab. Ansonsten gebe ich es dann fiddlerjährlich ab. Genau. Bei der Umsatzsteuerklärung ist es quasi so. Wenn ich eine Korrektur-Rechnung bin, also ich habe meine Umsatzsteuer vor Anmeldungen gemacht, dann errechn ich tatsächlich die zersächlichen Umsatzsteuerzahlung, die sich aus meiner Buchhaltung ergeben. Und wenn dann was nachzahlen muss, dann muss ich das im Rahmen der Umsatzsteuerklärung angeben. Kann auch sein, dass ich eine Umsatzsteuerrückerstattung bekomme, wenn ich eine Umsatzsteuerklärung abgebe. Und keine Umsatzsteuerklärung kann anfallen für. Wenn ich klein unternehme bin, dann gebe ich in der Regel keine Umsatzsteuerklärung ab. Allerdings gibt es dafür die Kleinunternehmer einen Fallstrick. Und zwar, das ist der Fall, wenn ich im Ausland, als EU-Ausland, einkaufe, dann muss ich nämlich die Umsatzsteuer für meinen EU-Lieferanten, also wenn ich zur suche Google-Werbung mache, muss ich beim deutschen Finanzamt erklären. Das heißt, ich muss sogar eine Umsatzsteuerforeinwäldung machen für Google, für Meter, wie auch immer. Und das darf ich dann auch nicht vergessen, weil das Gemeinde bei der Umsatzsteuerklärung ist, die Umsatzsteuerklärung muss ich nicht nur abgeben, die muss ich auch ohne Aufforderung, also unaufgefordert, bezahlen. Wenn ich die Google-Werbung nicht auf dem Schirm gehabt habe, sollte, dann kann es passieren, dass ich bei der Bedriebsschrüfung darauf aufmerksam gemacht werde, lieber Mann, sie hätten eigentlich Umsatzsteuerforeinwäldung machen müssen. Jetzt müssen sie quasi Umsatzsteuer nach bezahlen für Google plus Verspätungszuschlag plus zuzinsen. Also das kann alles passieren. Das muss ich auch sehr schön machen für Kleinunternehmer. Das ist also für Kleinunternehmer wirklich eine Falle. Okay, also da, darauf achten, auch wenn ich die Kleinunternehmerregelung mache, dann nutze, wenn ich nicht direkt von der Umsatzsteuerklärung befreit. Einkommensteuerklärung, Umsatzsteuerklärung bleibt noch die Gewerbesteuerklärung. Betrifft die Gewerbesteuer alle oder nicht nicht? Die Gewerbesteuerklärung trifft eben nur die Gewerbetreibenden, also nicht die Freibereufler. Also wer rechtsanwalt ist, Steuerbewarte ist, der bezahlt keine Gewerbesteuerklärung abgeben. Also wir gesagt nur die Gewerbetreibenden müssen das machen. Beile Gewerbesteuer gibt es natürlich auch wiederum Fallstrücke. Da gibt es auch Fallstrücke für Freiberufler. Also wenn ein Freiberufler was Gewerbe ähnliches mit in sein Unternehmensportfolio mit aufnimmt, wenn er plötzlich anfängt, wenn er zahnarzt anfängt, Mundwasser zu verkaufen, dann ist es eine gewerbliche Tätigkeit, dann ist es theoretisch gewerbesteuerpflichtig. Und dann sollten diese Unternehmer schauen, dass sie diese gewerblichen Tätigkeiten vom Haupt-Business trennen, weil sonst zahlte auf seinen 1-Millionen Gewinn als Arzt plötzlich auch gewerbesteuer und das ist sicherlich nicht so optimal. Dann lassen es nochmal nach Zielgruppen sortieren. Freiberufler, Kleingewerbe, Kleineunternehmer und nebenberuflich Selbstständige. Also fahre man mit den Freiberuflern an. Also der Freiberufler gibt auch in jeden Fall eine Eingermann-Stereklärung ab. Er gibt in den meisten Fällen der Anlage EUR, also gemüttert mittelsinn, gewinmit der Anlage EUR. Und er gibt in den Rahmen der Eingermann-Stereklärung die Anlage S, also er fühlt die Anlage S aus. Es ist minimum beim Freiberufler. Hinzu kommt beim Freiberufler, dass er natürlich Umsatzsteuerklärung abgibt. Eine Gewerbestörerklauerung gibt der Grundsätzlich nicht ab. Dann lassen es mit den Gewerbetreiben, den kleinen Gewerber weiter machen. Genau. Da mache ich auf alle Fällen in die Eingermann-Stereklärung mit der Anlage EUR. Und da fühle ich dann die Anlage EUR in der Eingermann-Stereklärung aus. Umsatzsteuerklärung muss ich prüfen. werden muss ich machen, also seitdem bin ich ein kleiner Unternehmer. Gewerbesteuerklärung grundsätzlich ja, allerdings gibt es da einen frei betrag und für uns 25.500 Euro. Wenn ich diese Grenze überschreite, dann muss ich eine Gewerbesteuerklärung abgeben. Dann die kleinen Unternehmer. Kleinunternehmer in jeden Fall in der Einkommensteuerklärung, mit der Anlage EBR. Umsatzsteuer darf ich nicht ignorieren, wenn ich irgendwelche Sachverhalte habe, die sie zu einer Umsatzsteuerpflicht führen. Sprich Google Einkäufe im EU-Ausland, dann muss ich das tun. Gewerbesteuer in der Regel mache ich das nicht, weil ich habe ja eine Grenze, eine Umsatzgrenze von 25.000 Euro. Da werde ich vermutlich nicht über 24.500 Euro hinaus kommen, theoretisch ist so was möglich und dann muss ich halt eine Gewerbesteuerklärung an der Abgaben. Dann bleiben noch die Nebenberuflich-Sabständigen. Die Nebenberuflich-Sabständigen geben eine Einkommensteuerklärung ab. Müssen die Einkommensteuerklärung die Anlage in für nichts selbst, also die Anlage für nichts selbstständige Einkünfte abgeben und den Gewinn aus der Selbstständigkeit über die Anlage EBR ermitteln, dann entweder als Anlage S, also das freibereuflichen Gewinn oder als gewerblichen Gewinn mit der Anlage G. Um das kommt hinzu. Gewerbesteuer kann eine Rolle spielen, bei einem Nebenberuflich-Sabständigen ist es eher theoretischer, vor allem wenn wir sagen. Okay. Was ist dann jetzt haben wir diesen ersten Schritt über Blick verschaffen? Was ist da häufig dann Fehler? Gut, also wie gesagt, als allerwichtigste ist, dass ich mir Orientierung verschaffe. Wenn ich jetzt einfach loslege mit den, was sie wäre jetzt einfach dann hier reingehen, älstern einfachstippen anfange und jetzt wissen, was ich eigentlich tun muss, dann ist es einfach nicht optimal. Ich muss vor allen Dingen meine Unterlagen sortieren, die ich benötige. Ich muss halt vorab den Gewinn ermittelt haben, das heißt, ich muss meine Buchhaltung beinahmt haben, meine Buchhaltung muss vollständig sein, das ist eigentlich das entscheidende. Also ich muss mein Situation klarmachen, welche gesteuerklärung, es sind kommend für mich in Frage und der nächste Schritt ist einfach vollständige Buchhaltung. Okay, ja, das ist ein guter oder stichlicher Wort der Übergang zum zweiten Schritt. Also Schritt 1 war Orientierung, klären welche Anlagen und Erklärungen überhaupt relevant sind, nach die Grundlagen sind alle Unterlagen da, ist die Buchhaltung komplett und fehlt nicht vielleicht noch irgendwo ein Beleg. Genau. Also ich muss im Prinzip schauen, dass meine Buchhaltung komplett ist im Idealfall, habe ich das mit einer Buchhaltungssafter gemacht, da kann ich davon ausgehen, dass es komplett ist. Wenn ich monatlich meine Belegeboche dann kann ich davon ausgehen, dass es komplett ist, da habe ich dann auch die besten Voraussetzungen dafür, die Anlage EBR auszufüllen. Also ich muss checken, sind meine Kundrechnungen komplett, sind alle Zahlungsängige gecheckt, ist da jeweils ein Beleg vorhanden. Das sind alle Lieferanten und Rechnungen vorhanden, sind alle Betriebsausgaben, einschlüssig, Kvittungen, einschlüssig, irgendwelche sonstigen kleinen Dinge, ist das alles komplett. Das ist die Grundvoraussetzung. Genau, es sind auch alle betrieblichen Anschaffungen erfasst, also habe ich irgendwie Investitionen geteilt, ich habe mir einen PC gekauft, habe ich Büro-Mobiljahr gekauft, solche Dinge. Also das muss einfach komplett sein. Ja, und einmal an den Sprucheinnert, keine Zahlung ohne Beleg, insofern alles, was irgendwie über meinen Geschäftskonto gefloßen ist oder aus meiner Kasse muss belegbar sein. Da gilt jetzt, das alles zusammen zu tragen. Genau. Jetzt sitz ich also vor dem Rechner. Also irgendwann muss ich mich ja trotzdem an den Rechner setzen. Um eine Steuererklärung zu machen, die wird ja heutzutage digital gemacht. Wo fang ich dann jetzt am besten an? Am besten fang ich mal mit den Einnahmen an. Also da muss man, da gibt es einen Grundsatz. Also du darfst, keinesfalls eine Einnahme vergessen. Da ist es finanziert, empfindlich. Wenn du eine Einnahme vergisst, unterstellt, dass es finanziert, du möchtest, steuern hinterziehen. Also das ist krass formuliert, aber es genauso ist es. Das heißt, du darfst keine Kunden reinuferessen, das ist keine Baeinnahme vergessen. Auch das Sozahlungsanbieter wie PayPal oder Swipe, darf man nicht vergessen, auch so Plattformumsätze, wie DigiStore, MSS, nur eBay, so ist es auch einfach nicht vergessen. Die Einnahme in der Seite muss komplett sein, weil sonst habe ich eventuell ein rechtliches Problem. Natürlich die Ausgaben seitdem muss natürlich auch komplett sein. Das ist einfach auch wichtig. Ja. War ein Name zuerst, dann auf die Ausgaben schauen. Genau, aber bei den Ausgaben, also im Finanzamt ist es grundsätzlich egal, ob ich eine Ausgabe vergessen. Die Finanzamt im Gegenteil, das ist eine ganze Zeit, ich habe gar nichts dagegen. Also, weil Zweifel wird dann dein Gewinn höher. Du hast zwar Geld ausgegeben, aber dein Gewinn ist trotzdem nicht so niedrig wie eigentlich durch die Ausgabe sein sollte. Das ist im Finanzamt, wo es ist. Also, wenn du eine Ausgabe vergisst, kommst du nicht ins Gefängnis, sondern du zahlst einfach nur zu viel Steuer. Das aber ein Punkt, den möchten wir eigentlich vermeiden. Das heißt, ich sollte mich tun, die ist darum bemühen, Belege, Verzahlung zu organisieren. Aber was ist dann der Praxis mit verloren oder vergessenen Belegen? Genau, wenn ich einen Beleg vergessen habe, gibt es ein Instrument und das ist das sogenannte Eigenbeleg. Also, im ersten Schritt sollte ich natürlich schauen, dass ich vom Leveranten oder vom Geschäftsparte die Rechnung bekomme. Da rufe ich an oder melde an und sage, "Bau, eine Rechnmuskopie". Dann ist das Thema erledigt. Sollte das nicht möglich sein, beispielsweise bei so Dingen wie Parkbelegen auf irgendwelchen Messen oder irgendwelche Quittungen. Dann kann ich es eine sogenannten Eigenbeleg erstellen. Da muss ich quasi nachweisen, "H, ich habe diese Ausgabe gehabt, an dem man dem Tag wegen diesem Anlass" und dann wird das finanzamt einen solchen Eigenbeleg auch akzeptieren, wenn man es nicht übertreibt. Also, sagen wir, wenn ich 90% meiner Bruchhaltung mit Eigenbelegen, dann kann es sein, dass ihr Probleme im Finanzamt bekomme. Dann werden die wahrscheinlich sagen, "Junge, du hast eine Buchhaltung nicht im Griff, jetzt schätzen wir mal ein bisschen, was du so alles verdient haben könntest". Und das ist meistens ein schlecht. Es ist jetzt ein bisschen spät darauf hinzuweisen, haltet eure Buchhaltung unter, ehrig sauber, sammelt alle Belege, den Hinweis, kann man jetzt nur vorwärtsgewandt geben. Aber alle, die, die jetzt im Prinzip vielleicht in ein oder anderen Beleg nicht mehr parat haben, der Eigenbeleg ist da noch mal eine Möglichkeit oder eben dann noch mal nachzufragen, "Okay, könnt ihr mir den Beleg hierfür und dafür schicken". Das gesagt, das Finanzamt, dem ist es im Prinzip erstmal egal, ob ich im Beleg von der Ausgabe vergessen, was aber glaube ich, dem Finanzamt nicht egal ist, wenn ich im Beleg für eine Ausgabe einreiche, die gar keine betriebliche Ausgabe ist. Vielleicht kannst du da noch mal darauf eingehen kurz. Absolut, also das Finanzamt betriebsausgaben, die ihn dazu dein Unternehmen quasi zu befeuern. Das ist quasi der Treibstoff für den Unternehmen. Das sind quasi sogenannten Produktionsfaktoren, die du brauchst, um deine Leistung zu erstellen. Betriebsausgaben sollen nicht den persönlichen Luxus und dem Plesier des Unternehmers dienen. Also, finanzieren möchte ihr keine Luxusfinanzierung machen mit Betriebsausgaben. Also das ist ein wichtiger Punkt. Also so Dinge, wie, was er sich, kann ich meinen Ferrari absetzen, weil ich Zahnarzt bin und gerade meine Patientenbesuche. So ist das Finanzamt nicht, so was wird das Finanzamt auch nicht akzeptieren. Andreas, ist es ja auch so, dass jetzt nicht alle Dinge gleich automatisch einnahmen und Ausgaben in der Buchhaltung sind? Also Dinge, die jetzt vielleicht nicht in der Buchhaltung auftauchen. Was hat es damit auf sich? Genau, da gibt es ein paar Punkte, die oft vergessen werden. Zum Beispiel Kosten von Arbeitszimmer und Homeoffice. Wenn ich ein Arbeitszimmer habe oder wenn ich von zu Hause aus arbeite, kann ich Kosten absetzen. Ich kann zum Beispiel auch, wenn ich kein Geschäftsfahrzeug habe, kann ich Fahrtkosten, die beruflich bedingt sind, und die ich nachweisen kann, absetzen. Dann, wenn ich oft auf Geschäftsreisen bin, also ich kann zwar grundsätzlich Verpflegungen nicht von der Steuerabsetzung. Also, ich kann meine Supermarkt-Einkäufe nicht von der Steuer absetzen. Aber ich kann sagen, okay, ich habe höheren Aufwand für Verpflegungen gehabt auf Geschäftsreisen. Da gibt es ja sogenannte Verpflegungspauschale. Also, das sollte man definitiv ab und schärm haben. Oder wenn ich zum Beispiel private Gegenstände habe, ich fürs Business benutze. Also, meine Wengen, ich war angestellt und mach mich selbstständig. Ich habe dann irgendwie eine Schreibtisch mir irgendwann mal gekauft. Wenn dieser Schreibtisch noch eine bestimmten Wert haben sollte, dann macht es absolut Sinn, den Betriebsvermögen einzulegen und dann abzuschreiben. Also, da kann man ein paar Euro Steuern auf alle Fälle sparen. Oder dann auch die anteiligen Telefon- und Internetkosten, wenn es privat bezahlt wird. Also, also, was kann man auch machen. Aber wie gesagt, diese Dinge muss ich eben aktiv ermitteln, weil die Tauchen in der normalen Buchheit, denn ich auf. Also, die wird mir auch kein Lexware, kein Self-Desk oder kein Buchhaltungsprogramm. Darauf aufmerksam machen, sondern dann muss ich mir selber drumkemen. Genau. Was kann ich dann tun, um das dann auch plausibel vielleicht aufzulisten? Gut, also, wenn ich jetzt zum Beispiel. Also, nehm ich mal mal die Verpflegungspauschale. Also, ich. So, man weiß, haben wir drei Tage gekeschäftsreise. Da habe ich einen Anreise-Tag und Anreise-Tag. Da kann ich 14 Euro pro für Anreise und Anreise jeweils ansetzen. Also, in so einem 28 Euro, und für jeden Ausweis, das kann ich eben weiß, für die Verpflegung 28 Euro absetzen. Da muss ich halt einfach hergehen und eine Linie. Was wir das letzte machen, wo war ich, was er welche Reisen habe ich getätigt? Das muss ich ja plausibel machen. Wenn ich ein Messe besucht habe oder was ich in der Internetkonferenz in Berlin, dann muss ich jetzt sagen, okay, war auf der Konferenz, habe ich möglicherweise auch eine Eintrittskarte mir gekauft und dann kann ich jetzt sagen, okay, war da auf Geschäftsreise und setze diese Verbliebungsbasuelle im Kopf. Genau. Ich habe jetzt im Prinzip die Unterlagen und die Buchhaltung vervollständigt. Alle Einnahmen ausgaben, Belege, Kontobewegungen sind hoffentlich sortiert. Jetzt kann man zum Herzstück, dass das ja von schon erwähntige Windermittlung mit der Einnahmenüberschussrechnung. Genau. Das ist die Einnahmenüberschussrechnung und dazu muss ich quasi die Anlage hier herausfüllen. Das ist in Elst, das macht mein Elster. Das kann man in Elst machen oder man macht es mit einer Steuersoft. Aber da kommen wir ja noch zu den Tools. Fakt ist, dass die Einnahmenüberschussrechnung in Elst ist, vergleichsweise gut zu handeln, würde ich mal sagen, wir haben da auch ein eigenes Video oder ein eigenes Radgeber. Da haben wir eine Schritt-Verschrittanleitung, wie man das machen kann. Wir gesagt, ich erfasse zunächst mal meine persönlichen Daten, dann gebe ich, erfasse ich meine Betriebseinnahmen, meine Betriebsausgaben. Da muss ich dann auch meine Investitionen erfassen, dann sprich mein Anlage vermögen, was ich in Betrieb an Vermögen habe. Meine PZ ist meine Büro-Henrichtung. Und daraus gibt es sich dann eben ein Gewinn, den ich dann in die entsprechenden Anlagen in der Einkommen-Storeerklehrung erfasse. Ja, wir haben ja schon gesagt, was quasi alles, also dass die Einnahmen besonders sensibel und gut eingetragen werden sollten, alle Kundenrechnung, alle Honorare, wenn dem Finanzamt da was auffällt, dann schauen die auch noch mal viel stärker hin und schätzen im Zweifel. Ja, dann streng da genau, ja das kann man so sagen. Ja, auch bei den Ausgaben, hat es du vorhin auch schon gesagt, sie müssen betrieblich veranlasst sein, also ganz, ganz wichtig. Sie müssen im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit stehen, das ist natürlich dann Software, Büro Material, auch Kosten. Ja, wenn ich den Steuerberater habe, dann wird der jetzt für mich die Anlage eher ausfüllen vermutlich. Aber auch, ich glaube, das ist wichtig, dass vergessen viele Fortbildung. Also habe ich irgendwo irgendwelche Online-Kurse. Zum Beispiel genau. Vielleicht gekauft. Dann kann ich das dort mit reinpacken. Genau. Betriebsnotwendig hatten wir schon ein bisschen definiert. Vielleicht schauen wir noch mal, was ist mit Dingen, die ich privat und geschäftlich nutze. Genau, bei der Privatung geschäftliche Nutzung, zimplerklastiger ist es ein Firmenfahrzeug. Also wenn ich tatsächlich ein Firmenfahrzeug habe, das kann ich machen, wenn ich einen Fahrzeug tatsächlich mehr als 50% betrieblich nutze, dann muss ich ein Firmenfahrzeug versteuern. Ich habe auf alle vielen Privatanteile und den muss ich entweder mit der 1% Regelung versteuern oder mit dem Fahrtenbuch. Fahrtenbuch ist relativ komplex. Es ist sehr streng. Fahrtenbuch muss grundsätzlich eigentlich handschriftlich geführt werden. Mittlerweile gibt es aber auch die elektronischen Fahrtenbücher, die mit zu einfach vorzuziehen sind. In der Regel werden die elektronischen Fahrtenbücher anerkannt, wenn sie sauber geführt werden. Handschriftliche Fahrtenbücher sind nahezu unmöglich beim Finanzamt durchzubekommen. Also das Persönliche Erfahrung kennt Steuberatet, die auch ich selbst Steuberatet ihre Hand, die ihre Fahrtenbücher, handschriftlicher fassen, scheitern oft beim Finanzamt. Das macht da macht das Betriebsprofer nicht mit. Das Problem ist, das Fahrtenbuch lohnt sich grundsätzlich, wenn ich ein teures Auto habe. Das ist bei Steuberatet, und oft mal der Fall. Dann ist die 1% Regelung ungünstig und da ist nicht, welchen will ich Fahrtenbuch perfekt. Das muss aber dann wirklich 100% nicht wassert, ich zeige, da muss wirklich jede Fahrt erfasst sein. Und wenn ich die Fahrt, was wir sich zum Supermarkt vergessen haben, sollte, dann wird das komplette Fahrtenbuch nicht akzeptiert, dann muss ich mit deinem Prozentregeln versteuern. Da genau aufpassen, das ist ja dann, wenn das 5 Fahrzeuge ist schon relativ groß, aber nehmen wir mal das Handy, was ja jeder von uns hat, viele Freibereufle haben dann wahrscheinlich eine Handy privat nutzen. Das aber auch beruflich, dann können Sie das auch ansetzen. Nutzen ist auch beruflicher. Im Prinzip kann man bei einem Handy sagen, 50% kostene Zigale muss ich kann nie betrieblich nutzen. Also es ist eine nur eine Chefz Handy, dann wird der natürlich sagen, kannst du noch weissen, dass das nur zu 100% benutzt. Wenn ich zwei Handys habe, das eine ist Business, das andere ist privat, dann ist es klar, dann ist es easy. Aber wenn ihr zu privates Handy habe, kann ich es zu 50% betrieblich nutzen, das sollte immer funktionieren. Also dann noch mal darauf achten, der betriebliche Anteil von solchen Gemüschten genutzen Dingen, also auch zum Beispiel das Internet, was ich zu Hause schon privat habe. Kann ich natürlich dann auch zum Teil beruflich nutzen, kann ich absetzen. Wenn ich den Laptop so und so nutze, dann muss ich halt schauen. Also der betriebliche Anteil gehört dann in meiner Steuererklärung. Genau. Also nicht einfach zu 100% ansetzen. Wohl andere dann der Gewinn in der Steuererklärung? Genau, der Gewinn wird in die Anlage S und die Ohrde, die Anlage GDR eingetragen. Je nachdem, ob ich frei beruflich bin oder ob ich gewerbeteid bin. Kann ich jetzt bei der Steuererklärung noch Steuern sparen? Eine Frage, die jetzt in diesen Schritt, dritten Schritt abgeschlossen haben, die jetzt natürlich viele interessiert. Also kann ich Betriebsausgaben optimieren, Steuern sparen, was geht da jetzt noch? Genau, also dann nehmen wir das Thema mit der Verpliegungspauschale. Ich habe mir vorhin schon angesprochen. Also da kann ich, da gibt es ja keinen Beleg bei Pauschalen. Ich habe es grundsätzlich immer keinen Beleg, das heißt, die Ante ist ja Dinge, muss ich einfach denken. Das heißt, wenn ich auf Geschäftsreisen bin, sollt ich die Verpliegungspauschale auf alle Fälle nutzen. Vor allen Dingen, wenn ich oft auf Geschäftsreisen bin. Also wenn du nur einmal im Jahr auf Geschäftsreise bin und dann fällt sich so ins Gewicht. Aber wenn ich so mal in den ganzen Monaten auf Geschäftsreise bin, zusammengezählt, dann macht es definitiv bemerkbar. Also das können dann schon ein paar bis zu 1000 Euro pro Jahr sein, die mir dann herschenken würde, wenn was nicht machen würde. Dann kommt natürlich das Homeoffice dazu und da gibt es im Prinzip zwei Regeln. Also nehm ich mal an, ich wohne zu Miete. Und ich habe ein abgeschlossenes Arbeitssinn und das ist Voraussetzung. Dann kann ich dieses abgeschlossenes Arbeitssinn mehr, anteiligen Miete und Nebenkosten absetzen. Da kann ich dann wirklich alles machen. Ich hatte die und die Miete, die und die Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung. Beziehungsweise ich sage dann okay, ich setze die komplette Anteilige Warmmiete ab. Das kann man immer darauf an, wenn die Nebenkostenabrechnung erscheint. Aber das ist grundsätzlich möglich. Das Finanzamt ist allerdings durchaus streng beim Homeoffice. Also die Fragen danach. Persönlich habe ich es erlebt, dass ich einen Fragebuch geschickt bekommen habe mit fünf seitigen Fragebogen. Da musste ich dann die Nebenkosten abbrechen und da musste ich rein, die der Bildvertrag. Da musste der Grund, dass der Wohnung rein um nachzuweisen. Okay, dieses Zimmer ist mein Arbeitszimmer. Da mussten Fotos von dem Zimmer rein. Da musste dann auch wirklich alles private, das ist, das dürfte nichts private sein. Das muss den reinrassiges Arbeitszimmer sozusagen sein. Und wenn man das sauber dokumentiert und belegt kann man es auch durchsetzen. Also persönlich, mir ist es gelungen, mein Arbeitszimmer ist, was wir abzusetzen. Es hat funktioniert. Es waren dann doch ein Anteilige Kosten von gut 360 Euro pro Jahr, die man dann absetzen kann. Und das macht ihr dann schon bemerkbar. Dieser Podcast wird präsentiert von der KFW Bankengruppe. Ob sie gründen oder in ein bestehendes Unternehmen einsteigen. Fördermittel der KFW erleichtern ihnen die Existenzgründung und ihre ersten Jahre der Selbstständigkeit. Finden sie die passende Förderung und lassen sie sich von anderen Vollblutunternehmerinnen und Unternehmern inspirieren. Unter KFWDE/gründen und KFWDE/Schläschfolge. Alle wichtigen Infos dazu finden sich auch in den Show-Nutz dieser Folge. Was ist die Voraussetzung? Die für einen, wie zu sagen, ich habe hier auch wirklich ein Arbeitszimmer. Also die Voraussetzung ist, dass ich es wirklich ausschließlich betrüblich nutze. Also es kann zu 10% was privat ist drin stehen. Vielleicht nicht unbedingt mein Heimtrainer, aber wenn jetzt ein Bücherregal habe, wo neben Fachliteratur einmal der Götet drinsteigt sind, dann wird es finanz am St. Ok. Es ist ein Ordnung, passt. Sind durchgangstzimmer, ok? Durchgangstzimmer sind nicht ok. Es muss ein abgeschlossener eigenständiges Abgeschüttungszimmer sein. Da hat es ja gesagt, es gibt zwei Möglichkeiten, wenn ich jetzt diesen eigenen Raum nicht habe. Hab ich eine Homeoffice-Möglichkeit? Dann habe ich eine Homeoffice-Möglichkeit und zwar mit der Homeoffice-Parschane. Die Beträgt pro Arbeitstag im Homeoffice 6 Euro. gilt für 210 Arbeitsstage im Jahr. Da kommt man auch gut hin. Weil im Regal hat ein Geschäftsjahr, wenn man so ein Motor bis Freitag rechnet, 250 Arbeitsstage. Da kommen wir mit 210 Tagen gut hin und kann sogar noch auf Geschäftsreise gehen und in nur abgehen. Das heißt, die kann 1260 Euro, 1260 Euro als Homeoffice-Parschane absetzen. Noch eine Variante, wenn mir quasi das Haus gehört oder die Wohnung, die ich wohne, wie sieht es da mit dem Arbeitszimmer aus? Da ist es eher Radsom. In dem meisten Fälle ist es eher Radsom, die haben auf das Varschade zu wählen und das unten hat definitiv kein eigenes Arbeitszimmer einzurichten. Also da würde ich dann in Heimtrainer ins. in meiner Arbeitszimmer packen, um dem Finanzamt zu zeigen, dass es immer nur sich privat ist. Beim Arbeitszimmer, in meinem eigenen. mit meiner eigenen Mobilie, da ist sogar das Finanzamt schafft, dass du ein eigenes Arbeitszimmer hast, er kann dann zwar irgendwelche Anschaffungskosten der Immobilie für das erste Absetzen, aber sobald ich meine Selbstständigkeit aufgebe, dann ist quasi dieses. dieses häusliche Arbeitszimmer eine Betriebsentnahme. Und die muss ich dann in voller Höhe versteuern und in der Regel sind diese Nachträckung Versteuerungen höher als den Vorteil, den ich durch Abschreibung und so weiter für das Arbeitszimmer hat. Also da sollte man wirklich aufpassen. Okay, also da, Achtung. Über das Thema Versteuerung von. Fahrten mit dem PKW zu Kunden und Terminen, hatten wir schon gesprochen. Also da immer drauf achten, wie hoch der betriebliche Anteil ist, dann eben Fahrtenbuch ein Prozentmethod, da haben wir auch auf der Grunde DE sehr, sehr viel Infos zu. Vielleicht dazu eine Ergänzung der private PKW. Mir haben wir gesagt beim betrieblichen PKW, muss ich ein strenges Fahrtenbuch führen. Wenn ich jetzt mein privaten PKW in die Fachmache, dann muss ich es einfach dokumentieren. Also wenn ich nachweisen kann, okay, ich war da beim Kunden, habe meine Erhobter in meiner Exel-Tabelle diese ganzen Dinge eingetragen und die kann es wirklich nachweisen, da muss ich also nicht jede Fahrt auf sein, sondern reicht es mir. Im privaten PKW, die ausschließlich die Kundenfahrten oder die beruflichen Fahrten aufzuzeichnen und dann kann ich hier Kosten gelten machen, ob das Maut gebühren sind, ob das Tank gebühren sind und so weiter. Also das geht dann. So was sollte man denken, wenn man das beim privaten PKW natürlich vergessen kann. Ganz wichtig an dieser Stelle, die Nachfrage, wenn ich dann zu schnell auf dem Weg zum Kunden war, wie sieht es mit dem Ticket aus, was ich für zu schnelles Fahren bekomme? Also, Strafzettel kann ich leider nicht von der Störa absetzen. Selbst wenn ich argumentiere, wenn ich nicht, was ich sich 10 Ampel überfahren hätte, musste doch. Ja, ja. Ja, dann schnell. Wenn ich meinen Kunden Termin verpassen hätte, also ich kann natürlich aus Sicht, das Unternehmen sagen, das sind doch Betriebsausgaben, aber Finanzamt ist in diesen Dingen knallhart und knadenlosen. Genau. Ich gilt auch für den, dass Ticket für Falschparken. Also ich kann ein Parkstein absetzen, das ja, aber den Strafzettel für Falschparken. Das geht mir leider nicht mit einem Parkticket zu verwechseln. Verpflegungspostschalen hatten wir auch schon kurz angesprochen. Ich glaube vielleicht da nochmal auf dieses Scenario zum Beispiel Freiberufler, die zu Frankfurt der Buchmesser fahren. Das da dann häufig, wahrscheinlich gar nicht so sehr darauf geachtet wird, ja, wenn es das war doch beruflich veranlasst, da kann ich doch meine Zubeteckens, meine Übernachtungskosten oder wie sieht's aus? Also das sage mal so, wenn ich die Frankfurt der Buchmesser als Betriebs für mich betrieblich oder wenige Messer anseh, weil ich tatsächlich autob bin oder weil ich im Medien-Bissiness unterwegs bin, dann kann das so aus einer Geschäftsreise sein, das ist ganz klar. Da kann ich dann auch die Hotelübernachtung absetzen. Ich komme an die Verpflegungsbaschauer schon genannt. Wenn ich jetzt aber sagen soll wunderbar, liebe Lebenspartnerinnen oder lieber Lebenspartner, bis wir zu Frankfurt der Buchmesser, da lassen wir uns richtig gut gehen, da geben wir einen Schick des Hotel. Dann wird das Finanzamt diese Dinge nicht akzeptieren. Also irgendwelche privaten Luxus Dinge auf Geschäftsreisen wird das Finanzamt nicht akzeptieren. Oder wenn ihr dann sagen, okay, den Hopper besucht, den setzt ihr dann auch noch ab. Das geht so leider nicht. Da gut trennen, wenn man tag verlänger, das ist okay, aber dann diese Hotelübernachtung nicht mit einreichen. Kann natürlich sein, dass das Finanzamt dann nicht genau hinschaut, weil natürlich auch nicht alles super genau und andauernd geprüft wird, aber hin und wieder gibt es ja Betriebsprüfung und dann wird eben genau geschaut und dann kann das schon auffallen, dass die Buchmesser gar nicht zwei Wochen gedauert hat. Sondern nur eine, wenn sofern da nicht nicht übertreiben. Aber pro Pro nicht übertreiben, was ist mit Geschäftsessen? Genau, aber im Geschäftsessen, ich meine das mal, früher tatsächlich klassische Methode von Futsäbständigen hier betriebsdassgaben zu produzieren. Deswegen ist es finanzter im da relativ streng, es gibt ganz klar die Regel. Ich kann Geschäftsessen von der Netto-Some her zu 70 Prozent betrieblich absetzen, so 30 Prozent muss ich privat teilen. Dann muss ich aber ein Geschäftsessen auch sauber dokumentieren, das heißt, ich muss sagen, was war der Anlass dieses Geschäftsessen? Dann muss ich dann meine Geschäftspartner benennen, die ich bei diesen Geschäftsessen bewirtet habe. Und das muss wirklich ein guter Grund sein, dass wenn ich sage, okay, ich treffe mich mit meinem Software-Entwickler und bis morgen Arbeitsessen für meine neue Website. Wenn ich das sauber dokumentieren kann, ist es wunderbar. Wenn ich aber nur hinschreibe, war mit Geschäftspartnern, Exypsil und Essen und begründe das nicht, dann wird es finanzter mit diesen Bewertungsbildigen ablehnen. Das ist auch etwas, was unsere Office Managerin, der Nähe, der regelmäßig bei uns einfordert, wenn wir ihr Quittungen aus dem Restaurant hin. Und wir legen das immer noch mal ergänzen, wer war dabei und so weiter. Das vergisst man schnell, man muss ja auch schreiben, händisch, also insofern, ich kenne das. Genau, war pro Eigenbillik. Wenn jetzt zum Beispiel ein Gastronom keinen klassischen Bewertungsbillik ausdrücken kann, das ist so, hier Gastronom, das soll es geben, dann kann ich das mit dem Eigenbillogen machen. Wenn ich das auf dem Eigenbillik sauber dokumentiere, ist es auch okay, das geht. Aber auch da gilt, es sollte nicht die Regel sein, sonst wird das Finanzamt genauer hinschauen, sondern eher die Ausnahme, dass ich mir für Geschäftsessen einen Eigenbillik ausstellen muss. Abschreibung, Andreas, warum sind die beim Steuersparen so wichtig? Gut, Abschreibungen, ich kaufe mir zum Beispiel eine Büro-Inrichtung, wenn wir für 13.000 Euro, eine gute Zahl bei eine Büro-Inrichtung kann ich für 13 Jahre abschreiben. Und seit wenn ich mir sowas kaufe, dann kann ich am 1.000 Geschäftsjahr nicht 13.000 Euro absetzen, sondern nur 1000 Euro. Das heißt, eine größere Abschreibung wird nicht sofort als Ausgabe. Da gibt es verschiedene Fälle für verschiedene Typen von Abschreibungen, für verschiedene Investitionsgüter und verschiedene Preiskategorien. Wenn ich mir Güter angtu, schaffe ich das Werkzeug in einem Preisbereich bis 250 Euro, dann kann ich solche Dinge zum Beispiel sofort abschreiben. Das wirkt dann sofort, das wirkt dann wie eine Betriebsausgabe, wirkt sofort steuerlich in voller Höhe. Dann gibt es die sogenannten keringwertigen Wirtschaftsküter, die sogenannten GBG Güter. Das sind Güter im Reißbereich zwischen 200 Euro und 800 Euro. Zum Beispiel, ich kaufe meine Mikrofon für mein Tonstudio oder ich kaufe mein Monitor für mein Tonstudio. Da kann ich das ebenfalls sofort im 1.000 Geschäftsjahr komplett abschreiben, 100%. Dann gibt es sogenannte Poolabschreibung, die gilt für Wirtschaftsküter im Reißbereich zwischen 250 Euro und 1000 Euro. Wenn jetzt zum Beispiel verschiedene in einem Jahr wenige Güter im Bereich bis 800 Euro gekauft, aber dafür sehr viele Güter im Bereich bis 1000 Euro. Dann kann ich sagen, ich mache diese GBG sofort abschreibung nichts, sondern ich lege einen Abschreibungspool an. Ich gehe diese ganzen Dinge, auch die Geräte ab 250 Euro Reimpacken. Und schreibt die dann pauschal über 5 Jahre ab. Das ist auch vollkommen egal, was das ist und was, welchen Abschreibung, welche Abschreibung es dauert, man normalerweise so ein Typ von Wirtschaftskut nehmen würde. Also das ist dann quasi so eine pauschale Abschreibung. Die Poolabschreibung muss ich mir entscheiden. Entweder ich mache die GBG Abschreibung bis 800 Euro oder ich mache die Poolabschreibung. Beides geht nicht. Und ich kann mir praktisch pro Geschäftsjahr entscheiden, was mache ich GBG oder dann mache ich Pool. Dann kann es im Sein, dass ich in meiner Buchhaltung verschiedene Puls habe oder in einem Jahr nur GBG, das ist dann alles möglich. Und dann haben wir die klassische Abschreibung schon genannt. Die typische, der normalen Fall ist die linjahre Abschreibung über eine bestimmte Nutzungsdauer. Also wenn ich mir eine Maschine kaufe, dann habe ich in der Regel 10 Jahre eine Abschreibung von 10 Jahren. Bei Laden-Einrichtungen oder bei Büro-Einrichtung habe ich Abschreibung von 13 Jahren. Da gibt es dann so genannte Abschreibungstabbeln, da kann ich ihn auch schauen, was ich habe und was das ist. Dann entsprechend kann ich reagieren. Eine Besonderheit gibt es bei EDV. Also wenn ich mir einen PC kaufe, PC+ Peripheriegeräte wie Monitor, wie Maus, wie man so weiter, so was kann ich sofort absetzen. Ich nehme jetzt einen wirklich schicken Mac, kauf, weil ich frei beuruflapende, weil ich ihn ganz speziell ist, weil ich einfach mit Mac arbeite, weil ich den Benötige. Ein tolles Mac für 6.000 Euro, was weiß ich, was alles gibt, den kann ich im ersten Chef sehr komplett abschreiben. Ich kann nicht da durchaus mein Gewinn mindern und damit auch meine Steuern. Dann gibt es noch etwas und zwar eine sogenannte Turboabschreibung, die dekrisive Turboabschreibung mit 30%, die gilt seit 1. Juli 2025 betrifft dann Investition, die ich im Zeitraum vom 1. Juli 25 getätigt habe und bis zum 31.12.27. 20. tätigen Werte. Dekrisive Abschreibung heißt natürlich, ich setze dann 30% ab und geht dann irgendwann mal über in die Linieire Abschreibung. Also das ist für mich in der Regel, für das erste Geschäftsjahr, für alle Fälle die bessere Lösung. Gibt es noch? Na Abschreibungsthema. Dann gibt es noch den sogenannten Investitionsabzugsbetrag. Das ist eine ganz feine Sache. Da kann ich sagen, okay, ich plane für den nächsten zwei Geschäftsjahrer, größere Investitionen, dann kann ich sagen, okay, ich setze für das vergangenige Geschäftsjahr, diese geplante Investition bereits mit 50% ab. Und das heißt, es ist dann eine Steuerwirkung, ohne dass ich dafür Geld ausgiegeben habe. Also das ist auf alle Fälle eine Sache und das geht für Unternehmen bis 200.000 Euro gewinnen. Okay, das heißt den Mac, von dem du von gesprochen hast, ich habe vor den zu kaufen, dann kann ich das schon für das Jahr der jetzt anstehenden Steuererklärung ansetzen zu 50% das minder dort schon mal mein Gewinn, meine zu zahlenen Steuern. Das kann ich dann natürlich gut nehmen, um dann diesen Mac auch tatsächlich zu kaufen. Ich glaube, das ist wichtig zu erwähnen. Man muss es dann irgendwann auch kaufen, sonst wird das den Ansammtammerscheid sagen. Dann müssen wir das wir rückgängig machen mit dem Absetzen. Nö, ich teige alles, es ist dann an jetzt so optimal, es macht dann ja kein so guten Eindruck. Also wenn ich dann nur Fake-Emissationsabzugsbeträge angehe, dann wird es für einen Ansatz, irgendwann einmal ärgerlich, kann man verständen oder da wird sicherlich relativ bald ein bisschen zu beprung kommen. Davon muss man dann ausgeben. Ja. So, dann haben wir jetzt uns den Business-Teil angeschaut, Einnahmen, Ausgaben, Gewinnermittlung, Mama, die Betriebsausgaben, gecheckt, ist die Steuererklärung jetzt fertig? Nein, weil ich sollte dann auch noch ein bestimmte private Sache verhalten, denken die möglich sind. Also da gibt es dann verschiedene Anlagen in der Einkommen-Streuererklärung, wo ich dann schauen muss. Bei den Nenbeurigseitständigen haben wir ja schon gesagt, die Anlage für den Job, da muss ich dann quasi meine Lundsteuer-Jahresbescheinigung hochladen und abtippen, oder wenn ich ein Steu-System habe, dann macht es das sogar automatisch. Oder dann kann ich auch Job bezogen in Werbungskosten noch mit angeben. Gibt es eine Werbungskostenpauschale? Aber an diese Dinge sollte man dann denken. Dann gibt es natürlich auch noch im ganz privaten Bereich Dinge, wie Krankenversicherung, Altersvorsorge, Spenden oder Kinderbetreuung. Also wenn jetzt mal viel Schulgeld bezahlen, weil man Kinder für Priorat schuldig ist, kann ich das bis zum bestimmten Betrag absetzen. Gilt auch für Hord. Jetzt vor allem die nicht den Luxus einer Privatschule haben, auch die Hordkosten kann ich absetzen. Also auch das ist möglich. Oder Haus- als Nalidinsleistungen. Wenn ich zum Beispiel ein Handwerk im Haus habe, dann kann ich zum Beispiel die Arbeitsleistung des Handwerkers kann ich absetzen. Wenn ich mir irgendwas habe montieren lassen, montiert das auch, wenn dir mehr einen Kühlschrank einbaut, dann werde ich den Kühlschrank nicht absetzen können. Aber die zwei Stunden, die dafür gebrauchtert, die kann ich als Hordkennalidinsleistung absetzen. Gleiches gilt für Reinigungskräfte, die ich engagiere. Dann lass uns da vielleicht jetzt noch mal gerade auf diesen Mal Mittelfall schauen, nebenbruflich selbstständige. Also, ja, einerseits jetzt ihre Anlage eher gemacht, dann haben sie ja noch ihr gehalten. Da hat es zu gesagt, da gehört der Job in die Anlage "N". Genau. Und im Job habe ich ja die Werbungskosten. Was kann da reinfallen? Ja, da habe ich im Prinzip. Es ist die Werbungskosten, dann nichts anderes, wie die Betriebsausgaben von Arbeitnehmern. Da gelten eigentlich. na, zu die gleichen Dinge. Da gibt es auch. Da gibt es beispielsweise im Fernionsbasar-Level "Farten zur ersten Tätigkeit" steht. Also, wenn ich. So, wenn ich wohne in "Potsdam" und "Far nach Berlin", dann kann ich zum Beispiel diese Farten, kann ich absetzen. Dann kann ich Arbeitsmitteln, so weit sie zum Job gehören, immer das Absetzen. Ich kann Fortbelung für den Job absetzen. Ich kann Fachliteratur absetzen. Sofern es mir nicht der Arbeitgeber bezahlt hat. Ich kann auch Bewerbungskosten absetzen. Oder beruflich voran, was der Reisekosten. Auch da gelten diese Tagespauschalen, gelten dann auch für Arbeitnehmer. Also, das. Das muss man wissen. Genau. Ja, dann hat das schon die privaten Abzüge. Ein paar genannt, krankversicherung, Pflegeversicherung, Spenden, Küchenssteuer, solche Themen. Genau, private, alte Versage. So was kann man definitiv. definitiv mit angeben. Ja, genau. Okay. Kinder hatten wir auch kurz mit dem Thema Hord- oder Privatschule. Vielleicht da noch mal wichtig, was kann da. wenn Selbstständige jetzt Kinder haben, was kann da relevant sein? Ja, da können jetzt zum Beispiel Kinderbetreuungskosten mit ansetzen. Ich kann. Ich kann. Quattgeldbieter gesagt, das Schulgeld, wenn es relevant ist. Ich kann auch. Nachhilfe und der Richt. Sofern ist nachweisen kann natürlich. Sobar fände ich dann die Rechnungen belegt dafür habe, kann ich. kann ich natürlich absetzen. Also, das ist so was geht. Also, wenn ich. Es gibt das so. So Lerncamps für. für Kinder. Wenn man. So. Wenn man es sein. sein Kinder auf so einen Lerncamps schickt, dann kann man sowas. mit angeben, ja. Gut, das Thema. Handwerke, Haushaltsnadeinstaller, so auch kurz angesprochen. Das ist möglich, das reinzupacken. Kann ja sowohl in privaten Bereich liegen, kann aber auch sein, dass mein Büro. dass da irgendwas ausgebessert werden muss, neuer Fußboden. Für mehr Spelgenar. Also solche Sachen können mit rein, die Reinigung. dann eben, was ist betrieblich, was ist privat, wahrscheinlich ein bisschen aufgeteilt. So wenn ich von Homeoffice arbeite, ja, dann muss ich das halt bewahrt und beitemlich aufteilen, genau. Wichtig, Rechnung vorhanden, nicht einfach Reinigungskosten, und dann gibt es keine Rechnung für die Putskraft. Das sorgt dann für Probleme. Am Anfang hast du auch noch gesagt, du Krypto, was müssen selbstständige beachten, wenn sie da privat mit Krypto-Währung gehandelt haben. Genau, wenn ich Krypto-Währung über einen Blocker kaufe, dann fällt das nicht unter diese automatischen Quellensteuer Dinge, die ein guter Blocker normalerweise bei Aktien oder ETFs macht. Krypto-Währungen muss sich quasi als private Verursungsgeschäft verstehen, wenn ich ein gewissen. wenn ich gewisse Freibetraue überschritten habe. Also, ich glaube, da legt bei 600, 8, 10 Euro so ein Minderärum. Da muss ich dann eben solche Verkäufe versteuern. Das muss ich dann auch saber dokumentieren mit. mit entsprechenden Verkaufsbelegen und Einkaufsbelegen. Also muss ich saber dokumentieren, dass. bei Krypto-Währung muss man wissen, wenn ich eine Krypto-Währung mehr als ein Jahr halte und dann Veräußere oder wenn ich Gold kaufe und nach einer einjährigen Haltetauere veräußere, dann fällt nämlich keine Steuer an. Deswegen muss man das so genau dokumentieren vom Zeitpunkt des Kaufs und Zeitpunkt des Verkaufs. Wo die Hürde sagen, beim aktuellen Stand auch verglichen mit was vor einem Jahr der Stand beim Bitcoin, da ist jetzt das Steuerthema, das Gewinnthema nicht so ein Problem, weil der legt leider ziemlich tief, wenn ich so einem Jahr eingestiegen bin, dann sieht das momentan. Da muss man dann. Wenn das ist korrekt, dann muss man dann. also wenn das sich wieder erholen sollte, aber dann des Glück, dass ich zum Wahrscheinlich in der Regel mindestens ein Jahr halte habe. Ja, ja. Ebenst dann noch weitere private Punkte, an die man zumindest mal denken sollte, die jetzt hoffentlich oder wahrscheinlich nicht häufig auftreten, aber zumindest die im Kopf sein sollten. Genau, also da kommen dann hinzu, beispielsweise Ausgaben für Gesundheit, Krankheitskosten. Wenn ich so was für eine Arbeitsplatzbrille benötige, irgendwelche außergewöhnlichen Belastungen, weil ich verwandte pflegen muss, solche Dinge, sowas kann eine Rolle spielen, sowas sollte man sich anschauen. Scheidungskosten werden in der Regel nichts, er startet aber aber wir gesagt, aber andere Dinge, da kommen wir einfach mal schauen, ob das funktioniert. Dann kommen wir zum Sechstenschritt. Wir haben jetzt alles gesammelt, wir haben eine alle Bereiche gedacht, jetzt müssen wir das ja irgendwo eintragen, ganz praktisch und auch anders finanzamt. Übermittel. Genau, also jetzt geht es um die Toes, wie völlig meine Steuerklärung elektronisch aus dem meisten Bären zu fort, dann älster denken. Also sagen, okay, da brauche ich dann älsterkonto. Und da muss ich halt das die ganzen Dinge dann ausfüllen. Es gibt aber noch eine Alternative. Was dann? Das älster ist das, das offizielle Partei der Finanzverwaltung, aber für die meisten Steuerleihen, ist im Zweifel eine Steuersoft für besser. Älster ist zwar grundsätzlich kostenlos, grundsätzlich auch sehr leistungsfähiger, aber bei älster, älsterer, erklärt mir so gut wie sehr wenig. Und wenn älster was erklärt, dann ist es sehr fach, so sagen wir mit sehr viel Fachschalbungen. Da gegen eine Steuersoftware, die führt mich quasi im Rahmen eine Steuerinterviews durch meine komplette Steuererklärungen. Also da fragt mich was mache ich, weil ich ein Kommensorten habe. Ich bin, ich habe noch einen Job, bin ich ausschließlich selbstständig tätig, bin ich preiberufler, bin ich Gewerbetreibender. Und dann fragt er mich nach dem Felderndaanlage, erinner fragt er mich nach den entsprechenden Feldern für die Berührungseinnahmen, für die die Ausgaben und so weiter. Für mich quasi diese komplette Steuererklärung einschließlich der ganzen privaten Themen. Klingt auf jeden Fall komfortabler. Wir haben auch für grundadee auch einen großen Vergleich zum Thema Steuersoftware für selbstständige, weil du wirst am Anfang gesagt, dass da gibt es noch ein paar mehr Steuererklärungen als jetzt eben bei einer Privatperson. Und hier im Podcast haben wir auch vor einer Woche die Ergebnisse unseres Vergleichs, damit die Top 3 Tools vorgestellt, lohnt sich auf jeden Fall da noch mal rein zu hören. Und wer da lieber geführt wird und damit auch sich erstellen möchte, dass er nichts vergisst, da ist dann eine Steuersoftware, wahrscheinlich die bessere Wahl. Und auch nicht teuer, wenn ich das richtige Erinnerung habe. Also die Preise für eine einmalige Steuererklärung, die liegen bei knapp 46 Euro. Wenn ich mir jetzt den Testzieher, sobald ich mir anschaue. Also das ist bezahlbar. Vor allem, wenn ich dann sogar mal Steuererrückerstattung bekomme, lohnt sich das in jedem Fall. Also das ist gar keine Frage. Und ich habe die Sicherheit, dass ich wirklich auf der sicheren Seite bin. Also ich habe dann vor allem auch mittlerweile sehr die Steuer-KI bei diesen Programmen sehr gut. Da kann ich dann tatsächlich auch die Teilfragen stellen, kann ich diesen Beleg absetzen, kann ich ihn nicht absetzen. Und die Steuer-KI wird mir dann in der Regel eine Qualifizität zu antwortlifern. Von daher da auf jeden Fall mal reinhören. Gibt es denn, oder wo würde es sagen, ist jetzt das ideale Tool set-up für selbstständige, selbstständige, um jetzt das Thema Steuererklärung anzugehen. Also wenn ich jetzt mal im Endspurt der Steuererklärung eher, sage mal, unorganisiert bin, dann würde ich sagen, in jeden Fall es gibt es drei Dinge, die ich brauche. Für die Steuererklärung dann für das Jahr 2026. Das ist der Buchhaltungsoffice, das ist ein Geschäftskonto und das ist eine Steuersoftware. Also dieses drei Gestüren sozusagen, das sollte man definitiv haben. Weil wenn ich das dann mache, dann wird die Steuererklärung relativ schnell fertig. Da muss ich dann vielleicht auch gar nicht mal bis zu 31. Das ist das 7. Wort, wenn ich merke, ich kriege Steuererückerstattung, dann kann ich so was möglich, weil ich es vielleicht sogar schon im März machen und dann kriege ich schneller meine Steuererückerstattung. Also es macht definitiv Sinn, mit dem Tool also in allzu arbeiten. Gar keine Frage. Gibt es ein Case, wo du sagen würdest, älster ist trotzdem okay? Es ist okay, wenn ich, wenn mein Steuererfall überschaue, wenn ich so mich sehr gut auskenne, wenn ich ihr wenige Eingnahmen habe, wenn ich ihr wenige Ausgaben habe, wenn ich keine komplizierte Umsatzsteuer habe, keine vielen Sonderfälle, dann kann ich das damit älster machen. Weil die Anlage-Eversitz vergleichsweise einfach. Und wenn ich weiß okay, wie das mit der Anlage-S funktioniert, wenn ich ein Gewerbesteuer habe, ein Gewerbesteuer muss ich sagen, wenn ich ein Gewerbesteuer habe, wird die Steuersoft-Saniment. Entweder der Steuerberater oder der Steuersoft-Saniment. Wenn ich keine Gewerbesteuer habe, kann ich älster riskieren. Ja. Das geht, ja, du hattest in Steuervergleichs, der Steuersoft-Wervergleichs-Protkast auch gesagt, dass älster für diejenigen ist, die gerne die Schwarze Piste fahren. Und das vielleicht damit. Die Steuersoft-Wer dann eher die blaue Piste. Also deutlich komfortabler, entspannter, nicht so risikohaft. Und man kommt heile unten an. Jetzt habe ich das dort eingetragen oder wo auch abgefragt, was der gesagt gerade in der Steuersoftware gibt es einen schönen Dialog, sodass da alles gut abgefragt wird, bevor ich jetzt auf Sendenklicke, was sollte ich jetzt doch noch mal dann unbedingt prüfen. Also gerade wenn ich mir das Steuersoft-Saniment auf der Arbeit sehe, ich kriege dann eine Erstaatung raus, oder muss ich da eben etwas bezahlen. Sobald ich etwas bezahlen will, würde ich mir einfach noch mal überlegen, ob da gibt es nicht noch irgendwas, was ich absetzen kann. Also das würde ich definitiv machen. Wenn das funktioniert, aber in der Steuersoftware wundert, ich kann ja den kompletten Durchgang noch mal wiederholen und kann dabei bestimmte Belege noch mal zusätzlich angeben, wenn ich noch was gefunden habe, sollte. Also auf alle Fälle nicht vorschnell auf dem Sendeparten prüfen, sondern lieber noch mal checken, kann ich noch was absetzen, bevor ich hier etwas zahlen muss. So, und dann kommt ihr am Prinzip jetzt der letzte Schritt. Was soll ich direkt nach dem Absend tun? Gut, nach dem Absend gibt es eine technische Sache, eine Übermittlungsprotokoll sollte man abspeichern. Also wenn ich es mit der Steuersoft-Saniment arbeiten, wenn ich für eine Steuersoft-Sanik srippe, macht es das Programm automatisch bei Helster. Wenn ich in eigenes Älsterkonto habe, dann habe ich das im Prinzip auch automatisch in Älster gespeichert. Ansonsten leg ich es irgendwie ab zur Sicherheit, vielleicht mal noch ein zweites Mal. Genau, dann würde ich auf alle Fälle die Voraussitzung hier berechnen, der Voraussittigent-Stollerzahlung absichern, dass ich weiß, was wird auf mich zukommen. Und zurücklegen. Genau, zurücklagen. Und zurücklagen? Genau. Dann sollte ich in die Steuerzahlung geben, muss ich dann auch an meine Vorausszahlung entdenken. Also ich muss dann auch die höhe Veranstaltungen anpassen. Das ist ein wichtiger Punkt. Dann muss ich deinem Zweifel zahlen. Also, da gibt es in Prinzip zwei Möglichkeiten, entweder ich kriege einen Bescheid. Das ist bei der Gewerbesteuer der Fallen und bei der Enke mit Steuerer der Fallen. Da kriege ich der zahlliche erste bald Bescheid darin. Bei der Umsatzsteuer allerdings, da muss ich proaktiv tätig werden. Also sobald ich weiß, aus meiner Umsatzsteuerklärung, muss ich etwas bezahlen. Dann muss ich das auch innerhalb von, davon einer Woche, muss das dann beim Finanzamt sein, die Zahlung, weil sonst gibt es dann Verschwertungszuschlag. Da hat dann darauf acht. Also das muss man wissen. Dann kommt der Bescheid, dann überweile ich einfach. Kommt drauf an. Also wenn ich jetzt ausgeränet habe, ich bekomme eine Rückerstattung der Bescheid sagt, nein, nein, du darfst 1.000 Euro nachzahlen oder 2 oder wie auch immer. Dann sollte man natürlich mal Checken verbohren, liegt denn, dass das Finanzamt hier unterschiedliche Meinung ist. Und da habe ich jetzt den Vorteil bei einer Steuerersoft, der das ich hier eine Bescheidprüfung machen kann. Also wenn jetzt, zum Beispiel, da gebe ich heute den Bescheid dann, lad ich dann hoch. Dann wird die Steuer KI sagen, indem und dem Punkt ist das Finanzamt der und der Meinung. Dann kann man sich dann überlegen, läge ich Einspruch ein. Da auch da hilft mir dann die Standardshaftwerhe. Oder muss ich diesen Vorschläter schlocken. Manchmal muss ich auch nachweise, wenn nachweise angefordert, da muss ich dann im Schauen, dass die Finanzhaftsmittel mehr will. Also in Bescheid kann man jedenfalls prüfen lassen. Im Zweifel habe ich auch die Möglichkeiten, einen Einspruch dagegen zu erlegen. Genau, das Thema Nachzahlung hatten wir ja schon kurz thematisiert, wenn das eben auch bei der Steuersoftware dann rauskommt. Dann ist es wichtig, da frühzeitig schon mal die Qualität einzubeladen, vor allem wenn es eine hohe Nachzahlung ist. Nicht erst, wenn der Bescheid kommt und gegebenenfalls, ja, durchaus auch mal mit dem Finanzamt dann sprechen. Du hast es auch kurz schon angetiesert, wenn ich eine hohe Nachzahlung hab, dann wird das Finanzamt wahrscheinlich auch an meiner Voraussetzung was ändern wollen. Was hat es damit, man muss auf sich? Genau, das ist auch ein Punkt. Also wenn jetzt zum Beispiel, nehmen wir mal zum 31.07. meine Steuererklärung. An mich stelle fest, ich muss, wir haben uns selbstständig der Gutvertingenheit. Er muss 10.000 Euro nach Zahlen, wo er schon Vorauss Stalin geleistet hat. Dann sollte er sich definitiv überlegen, zu sagen, okay, ich passe jetzt ab jetzt meine Voraussetzalungen an, weil dann habe ich im Prinzip für die kommenden Dinge weniger Stress. Dann, das heißt, da muss ich wirklich meine Liquidität gut planen. Und dann einfach einen Antrag stellen, dass ich meine Voraussetzalungen anpassse, wenn ich die Voraussetzalungen erhöhe, der wird es finanzierlich nichts regen haben. Wenn ich das senken will, weil ich merke, ob man einen Gewinn entwickelt sich in eine falsche Richtung. Dann muss ich das entsprechend begründen und dann wird es finanzamt diese Rapsetzung auch mal zeptieren. Und es ist schlussig begründet wird. Genau, sich kann proaktiv handeln, dass finanzamt wird, aber wenn der Bescheid dann erst mal raus ist, dann auch würde auch auf mich zukommen und über höhere Voraussetzalungen, oder die einfach festsetzen. Wird die Voraussetzalungen neu festsetzen? Genau, so. Von daher lieber früher aktiv werden. Genau. Jetzt Jetzt Jetzt ist es häufig so, viele warten bis zum Schluss. Haben wir jetzt vielleicht dann unseren Podcast auch noch gehört, haben das dann zum anderen ausgenommen. Oh, jetzt gehe ich in den Endspurt hier für meine Steuererklärung 2025. Dann ist das durch. Und dann denken wir nach. Jetzt habe ich wieder ein Jahr Zeit vielleicht. Jetzt als Impuls Andreas. Dochmals reflektieren. Was kann ich aus diesem Endspurt wieder mitnehmen, um vielleicht im nächsten Jahr nicht so ein Zeitdruck zu haben? Wenn jetzt wirklich jetzt am letzten Drucker mache, weil ich unorganisiert bin, weil meine Belege irgendwo rumlegen, weil ich es eigentlich komplett benannt habe, dann sollte ich mir definitiv meine Buchhaltungsorganisation neu aufsetzen. Also das sollte meine komplette Buchhaltungsorganisation überdenken. Und wir müssen jetzt auch noch mal sehen, Ich würde sagen, ich würde definitiv dann anfangen mit einer Vorhaltungssofte zu arbeiten, dass ich meine Belege zeitnah erfasst, dass ich am besten idealerweise sehr wöchentlich. Das geht mir dann in einer guten Software auch super schnell. Das ist dann wirklich fast ich 25 Belege von 7 Minuten. Also da gibt es eigentlich gar keine Frage mehr, das macht man einfach. Ich habe keinen Stress, aber gut, überbläckig weiß, ich kenne auch meine Gewinnsituation dann sehr genau, es hat nur Vorteile. Und habe dann wirklich wirklich meine Anlage, er stelle dann auf Knopfdruck, bzw. er stelle die Daten für die Anlage auf Knopfdruck. Also hat eine Muftorteile, natürlich dann auch Geschäftskonto, eigenes Geschäftskonto. Es gibt mittlerweile so viele Geschäftskonten, die auch so gut wie nichts kosten. Dann habe ich meine privaten Transaktionen von den geschäftlichen getrennt. Ich habe alles sauber im Überblick, also kann man nur empfehlen. Und dann idealerweise auch mit der Steuersoft, ich kann ja eine Steuersoft ja immer benutzen. Also ich gebe ja die Steuersoft bei der Steuerstoffe, auf der Fallen der Erstkosten an, wenn ich eine Erklärung abgebe. Das heißt, ich kann auch unterjährig sagen, ich kann immer ok, ich erwarte den Gewinn von keine Ahnung. 60, 70.000 Euro, was heißt denn das Steuerlich für mich? Auch da kann ja dann schon proaktiv tätig sein. Also kann man nur empfehlen mit den entsprechenden Toolsetab hierzu arbeiten, definitiv. Und vielleicht auch nochmal das, was du ja gesagt hast, meine ganzen Faden dokumentieren, auch normal auf das Thema der Anschaffung zu gucken. Also vielleicht welche Anschaffung steht noch an. Was kann ich dann vielleicht doch jetzt schon abschreiben dafür, also sie auch zu planen, die mensprechen. Also insofern wichtig das unterjährig schon mal zu machen. Auch das Thema Rücklagen im Blick zu behalten und nicht alles auszugeben, weil ein Teil von dem, was hier einnehmt ist nun mal eine Finanzamtsschuld am Ende des Tages, in der Einkommenssteuer, in der Gewerbesteuer, vor allem auch eine Umsatzsteuer. Und insofern da die Rücklagen schon unterjährig bilden. Genau, ich glaube dann entzert das, diese Panik und diesen Stress zum Ende. Von daher Andreas, nochmal dein Tipp zum Schluss für Selbstständige. Was wäre der wichtigste? Ja, der wichtigste Tipp ist einfach erstens jetzt den nächsten, in den nächsten Wochen schauen, dass ich wickelt alles gebacken bekomme. Wenn ich jetzt wirklich komplett unorganisiert bin, auf alle Fälle einen Excel-Expert, mein es "Kontos" machen, ob das jetzt privat kontos, Geschäftskonto, dann alle Positionen, die irgendwelche, was mit meinem Business zu tun, abdurchgehen, was da war, was waren das für Ausgang, was waren das für ein Namen. Das ist alles, aber dokumentieren dann erfassen, dann lag ich, ja, das ist wirklich dann. Und dann schauen wir ein Belegefehlen, die dann nach fordern. Ich kann sie ja trotzdem schon mal angeben in der Einkommenssteuerklärung, muss sie aber dann wirklich auch nach fordern, aktiv. Dann kriegt man sowas gewubt. Also ich kenn da tatsächlich einen Fall von jemanden, der hatte, muss das eine Steuererklärung abgeben. Und hatte eine Woche vorher seinen Orten mit dem Belegen verlegt. Und der ist dann definitiv so vorgegangen. Excel-Expert, alles abgecheckt, der hat dann einen Wochenende geobt, hat für die Steuererklärung aber hat es dann am Ende hinbekommen und es ist auch alles gut gegangen, ja. Und hat auch den Orten dann wieder gefunden, aber wahrscheinlich immer gefunden hätte, hätte er sich irgendwie behelfen können, ja. Das war vielleicht die Ehefrau. So, das gehört nicht hierhin. Deshalb fassen wir die sieben Schritte nochmal kurz zusammen. Also Schritt 1 über Blick gewinnen, welche Steuererklärung muss ich eigentlich machen. Schritt 2 war, unterlagen und die Buchhaltung vervollständigen. Schritt 3 war der Gewinn aus der Selbstständigkeit ermitteln. Dann auch nochmal am Schritt 4, die Betriebsausgaben prüfen und nichts verschenken. Im Schritt 5 ist da aufgezeigt, auch weitere Einkünfte und private Steuerabzüge zu ergänzen, weil als Selbstständiger habe ich eben in der Steuererklärung nicht nur meine Gewinn aus der Selbstständigen-Tätigkeit, sondern ich habe noch andere Einkunftsarten und auch Ausgaben, die ich absetzen kann. Kinder beispielsweise, also das kommt alles mit dazu. Schritt 6 war dann das Tool wählen. Also da, der einen Seite natürlich älster. Auf der anderen Seite, ich hoffe, das ist klar geworden, das Thema Steuer Software und Schrittweise geführt, dialogorientiert. So ist es genau. Während älster ja nicht beim Steuerspan hilft, hat da die Steuer Software vielleicht noch ein paar Tipps für mich. Dann habe ich Schritt 7 abgeben, pünktlich, zahlen. Aber wenn der Bescheid, also auf dem Bescheid prüfen und dann gegebenenfalls voraussahlung neu plan. So, und ich glaube, wenn diese Schritt jetzt durchgeht, hat einen kleinen Fahrplan. Nächster so trotz ist Brauchzeit. Das ist nun mal jetzt so. Das Steuerklärung ist sicherlich nicht eine der schönsten Wochenende Beschäftigungen, aber notwendig. Wichtig jetzt nicht direkt ins Formular starten, sondern erst sortieren, dann rechnen, dann prüfen, dann abgeben und sich da jetzt einfach durchbeißen. Andreas, vielen Dank für die Einordnung. Vielen Dank, war mir eine Freude dabei, jetzt gewinnen Sie es. Und ja, ich hoffe, wir konnten euch jetzt euer Tion geben, da Schrittweise jetzt durchzugehen. Ihr habt ja noch, wenn der Podcast jetzt live geht, einen guten Monatzeit, fängt jetzt an, desto weniger Stress habt ihr hinten raus. Ein Link zum Steuersoftware-Vergleich ist in den Schonotstrinnen, dass ihr da rein gucken und könnt günach. Und wir haben da auch noch, auch für Gründer, die eine ganze Reihe an Unterlagen, auch normal, ein bisschen eine Checkliste für das Homeoffice, eine Checkliste für das Thema Abschreibung. Also auch das findet ihr dabei. Und dann drücken wir euch die Daumen, viel Erfolg bei eurem Date mit dem Finanzamt. Und von mir jetzt noch mal vielen Dank fürs Zuhören, wenn euch die Folge gefallen hat. Lasst gerne eine Bewertung da, klickt ein Abo. Steuerklärung geht vorbei, kommt aber wieder. So, Fernhabte seid ihr dann wieder informiert und natürlich kriegt die jede Woche tolle andere Folgen zu hören. Von daher lasst gerne ein Abo da. Oder teilt die Folge jetzt auch mit jemanden, von dem ihr wisst, oh der ist auch gerade in der Steuerklärung drin. Genau. Wenn ihr Fragen und wünsche habt zum Podcast, schreibt mir gerne ein Podcast@fürminusgründer.de. Man sonst wünschen wir euch viel Erfolg und sagen bis zum nächsten Mal. Das war besser Gründen, der Podcast von Für Gründer.de. Weitere Folgen mit spannenden Gästen findest du auf Für Gründer.de/podcast oder du abonnierst uns jetzt hier auf Deiner Streamingplattform. Du möchtest dein Lieblingsthema hier im Podcast hören, dann schreibe uns dein Themenwunsch an Podcast@fürgründer.de.

Podcast Summary

Key Points:

  1. Die Steuererklärung für Selbstständige umfasst bis zu drei Erklärungen
  2. Schritt 1
  3. Schritt 2
  4. Einnahmen dürfen nie vergessen werden, da dies als Steuerhinterziehung gewertet werden kann; vergessene Ausgaben führen nur zu höherem Gewinn und mehr Steuern.
  5. Bei fehlenden Belegen hilft der Eigenbeleg, aber nur in Maßen; Betriebsausgaben müssen betrieblich veranlasst sein, nicht privat.
  6. Zusätzliche absetzbare Posten wie Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen oder private Wirtschaftsgüter, die ins Betriebsvermögen eingelegt werden, müssen aktiv ermittelt werden.

Summary:

In dieser Podcast-Episode erklärt René Klein zusammen mit seinem Steuerexperten Andreas, wie Selbstständige ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli strukturiert und ohne Panik bewältigen können. Zunächst betonen sie, dass es nicht nur eine, sondern bis zu drei Steuererklärungen gibt: die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.

Freiberufler müssen nur zwei abgeben, Gewerbetreibende drei, wobei Kleinunternehmer oft von der Umsatzsteuer befreit sind – aber Achtung: Einkäufe im EU-Ausland, etwa Google-Werbung, erfordern trotzdem eine Umsatzsteuererklärung. Der erste Schritt ist die Orientierung: Man muss wissen, welche Anlagen (z. B.

Anlage EÜR, Anlage S oder G) relevant sind. Der zweite Schritt ist die vollständige Buchhaltung: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen belegt sein, wobei vergessene Einnahmen als Steuerhinterziehung gelten können, während vergessene Ausgaben nur zu höheren Steuern führen. Bei fehlenden Belegen kann ein Eigenbeleg helfen, aber er sollte nicht übermäßig genutzt werden.

Zudem weisen sie auf oft übersehene Abschreibungsmöglichkeiten hin, wie Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen oder die Einlage privater Gegenstände ins Betriebsvermögen. Diese Posten tauchen nicht automatisch in Buchhaltungsprogrammen auf und müssen selbst recherchiert werden. Insgesamt raten sie zu einer systematischen Vorgehensweise, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.

FAQs

Freiberufler müssen eine Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Gewerbetreibende müssen zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Kleinunternehmer in der Regel keine Umsatzsteuererklärung, außer bei EU-Auslandskäufen.

Die Anlage EÜR ist das offizielle Formular für die Einnahmenüberschussrechnung. Damit ermitteln Sie Ihren Gewinn, indem Sie Betriebsausgaben von Betriebseinnahmen abziehen. Diese Anlage ist für Freiberufler und Gewerbetreibende relevant.

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über Ihre Situation, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind. Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltung vollständig ist und alle Belege vorhanden sind. Planen Sie genügend Zeit ein, um alle Erklärungen korrekt auszufüllen.

Das Finanzamt könnte unterstellen, dass Sie Steuern hinterziehen wollen, was zu rechtlichen Problemen führen kann. Stellen Sie daher sicher, dass alle Einnahmen, einschließlich Zahlungsanbieter wie PayPal oder Plattformumsätze, vollständig erfasst sind.

Ja, Sie können fehlende Belege anfordern oder einen Eigenbeleg erstellen, wenn keine Rechnung mehr verfügbar ist. Das Finanzamt akzeptiert Eigenbelege, solange Sie es nicht übertreiben. Für verlorene Belege sollten Sie sich bemühen, diese zu rekonstruieren.

Arbeitszimmer oder Homeoffice-Kosten, beruflich bedingte Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen auf Geschäftsreisen und anteilige Telefon- und Internetkosten. Auch private Gegenstände, die Sie fürs Business nutzen, können Sie einlegen und abschreiben.

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