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Sexuelle Belästigung - Lässt Deutschland Frauen allein?

39m 58s

Sexuelle Belästigung - Lässt Deutschland Frauen allein?

Die Diskussion thematisiert die rechtlichen Lücken im Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland. Während am Arbeitsplatz das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Instrumente wie Beschwerdestellen und Schadensersatz bietet, sind verbale Übergriffe im öffentlichen Raum wie Catcalling oder unerwünschte Bildaufnahmen oft nicht strafbar, es sei denn, es kommt zu körperlichen Handlungen. Ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle kritisiert, dass Deutschland im europäischen Vergleich hier nachhinkt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant daher eine Reform, um auch non-verbale und verbale Belästigung unter Strafe zu stellen. Juristisch ist dies jedoch anspruchsvoll, da klare Grenzen zwischen strafbaren Handlungen und etwaiger Meinungsfreiheit gezogen werden müssen, um verfassungskonforme Tatbestände zu schaffen. Praktisch bestehen zudem erhebliche Durchsetzungsprobleme, da Täter oft anonym bleiben und Beweise schwer zu erbringen sind. Internationale Beispiele zeigen, dass solche Gesetze allein nicht ausreichen, um Verhalten nachhaltig zu ändern oder Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Experten wie die Strafrechtlerin Antea Pitchel betonen, dass das Strafrecht nicht alle gesellschaftlichen Probleme lösen kann und ergänzende Maßnahmen nötig sind.

Transcription

6952 Words, 45513 Characters

German
Deutschlandfunk der Tag. Geiler Arsch würde ich gerne mal ran. Solche und noch viel schlimmeres Sprüche haben, wahrscheinlich sehr, sehr viele Frauen, schon sehr oft zu hören bekommen. Klar, 1000 Mal. Ich glaube, wahrscheinlich wäre die Frage, ehr, welcher Frau es noch nicht passiert ist. Es ist sehr gang und gäbe. Ich fand's nicht schön. Aux, es war zu meiner Zeit schon so. Also, es hat keiner so, wie sollten wir sagen, als Belestigung angesehen. Das sagen Frauen in Berlin bei einer Straßenumfrage. Strafbar oder sanktionierbar ist vieles davon, allerdings nicht laut einem aktuellen Gutachten der Antidiskriminierungsstelle. Sind Menschen in Deutschland vor sexueller Belestigung rechtlich weniger gut geschützt als in vielen anderen europäischen Staaten. Das gleich unser Thema, wie liest es sich das ändern und ist strafrech, da wirklich immer das beste Instrument. Und wir sprechen über die Golfstaaten und die Energiewende. Wer sich jetzt fragt, momentmal, was haben denn Saudi-Arabien, Qatar und Co. Mit Klimaschutz zu tun, das sind doch die Öl und Gasstaaten. Ja, das stimmt. Und auch aus dem Grund geben sich da gerade diverse deutsche Minister vor Ort die Klinke in die Hand und ab heute auch der Bundeskanzler Friedrich Merz, um zum Beispiel Gaslieferung zu klären. Aber die Golfstaaten wollen sich auch als Businesspartner bei an neuerbara Energie in Stellung bringen. Und ob da mehr hintersteckt als eine grüne Imagekampagne, das besprechen wir gleich. Und dann kam am Nachmittag noch das Urteil gegen Maya T in Ungarn. Auch das gucken wir uns zumindest kurz an. Also, volle der Tagfolge am 4. Februar 2026. Ich bin Josefine Schulz. Hi. Am Arbeitsplatz gibt es in Deutschland rechtliche Mittel, um sich gegen sexuelle Belestigung zu wehren. In allen anderen Bereichen Fitnessstudio auf der Straße bei der Fahrschule beim Arzt eher nicht. Strafbar ist sexuelle Belestigung oft nur dann, wenn es körperlich wird. Laut einem Gutachten der Deutschen anti-Diskriminierungstelle ist das in vielen europäischen Ländern anders und deutlich härter geregelt. Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD will da jetzt aber nachziehen und sexuelle Belestigung wie Cat-Calling oder ungewollte Spannervidioaufnahmen unter Strafe stellen. Es ist meines Sicht, müssen wir dafür sorgen, dass sich Frauen im öffentlichen Raum wohl und auch sicher fühlen. Deshalb kann es nicht sein, dass sie mit unflädigen, betrohlichen, sexistischen Sprüchen hinterhergerufen wird. Deshalb ist es aus meiner Sicht wichtig, hier von klaren strafrechtlichen Schutz zu sorgen. Was rechtliche Veränderungen bewirken könnten und wo es da in Deutschland echte Lücken gibt, das habe ich mit Antea Pitchel besprochen. Sie ist anwältin für strafrecht in ihrer Kansleimüge Pitchel und Partner. Und beschäftigt sich eben auch mit diesem Thema der sexuellen Belestigung. Frau Pitchel, um das nochmal klar zu ziehen, über was für Taten, über was für Formen der sexuellen Belestigung reden wir eigentlich in diesem Kontext. Wenn wir in der Diskussion sind, die das Ergebnis hat, das Deutschland da mal langdifikitären Schutz im Moment hat, sprechen wir ganz oft über sexuelle Belestigung in nicht verballes Jahrform. Also nicht die sexuelle Belestigung, wenn jemand an den Hinteringreif oder an die Brust, da gibt es sozusagen Schutz in Deutschland auch hier. Sondern eher die Falle, beispielsweise unsitliche Bemerkungen, bestimmte Äußerungen, ohne dass jemand sozusagen die andere Person körperlich anfasst. Das ist eine zipfile Beispiele, also das Saarlehrer, ihren Fahrschilderinnen, ökologophische Bilder zeigen und sagen, wir müssen mal mit mir ins Gebisch, aber da kommt es sich zum Anfassen, da kommt es zu einer rein Sabalen Kommunikation, die ja aber sexuell wirken sollen und auch das Opfer-Sutzern in dieser Konzentration wird. Und da, vor diesen Konzentrationen gibt es in Deutschland derzeit keinen Schutz. Es heißt, oder so, ob ich das verstanden, dass es den in Deutschland im Moment im Grunde nur am Arbeitsplatz gibt. Können Sie das mal erklären? Also in wiefern bin ich am Arbeitsplatz dagegen geschützt oder ab andere Möglichkeiten, mich zu wertzusetzen? Ja, es gibt im Arbeitsrecht sozusagen einen Gesetz, das ist das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Und da gibt es Schutz vor ganz üblichen Äußerungen, zeigen Sie, dass man von pionografischen Inhalten, das sozusagen als sexuelle Belästigung erfasst, weil der relevante Parapraf eben sagt, dass unerwirtschafts sexuelles Verhalten, die die Würde der Person verletzt, sozusagen nicht im Ordnung ist. Und da den Opfern dieser sexuellen Belästigung bestimmte Instrumente an die Hand, gibt sie da gehen vorgegen können. Was wären das für Instrumente? Also was könnte ich dann machen, wenn man das im Arbeitsplatz passiert? Die Arbeitgeber sind plötzlich verpflichtet, kremmentiv vorzubereugen und man nennt es einen Beschwerdesteller einzurechen. Also, dass die Arbeitnehmer rimmeln oft ja oder auch Arbeitnehmer in den Balken, das ist ja genauso möglich, eine Institution sozusagen in dem Arbeitsverhältnis haben, wo sie hingehen können und sich beschweren können, also sagen können, was passiert ist. Und der Arbeitgeber ist dann auch verpflichtet, eine bestimmte Schutzmarsnahmen zu ergreifen. Also zum Beispiel denjenigen, der dieses sexuelle Belästigung ausübt, abzumahen und als Ultimaratso sogar zu kündigen, dieses Beschwerdericht ist sozusagen das eine. Und dann hat man ihm die Möglichkeit auch die Leistung, also die Arbeitsleistung zu verweigern und ungeachtet, das in den Lohn weiterzuhalten, also ohne Lohnverlust. Und kann auch nachdem, allgemein gleichbehandlungsgesetz, Ansprüche auf Scharnersatz und Schmerzensgeld gelten machen. Und würde das funktionieren, das auf andere Bereiche auszuweiten. Auf Sie haben das Beispiel mit der Fahrschule geschildert, also auf Fahrschule oder auf Fitnessstudio, auf Krankenhaust, da hört man jetzt auch immer wieder wirklich übelste Beispiele, wie Menschen noch auf dem OP-Tisch vom behandelten Arzt, irgendwie sexuelle Belästigt wurden. Ginge das oder ist das nicht so trivial? Ja, es ist schwierig, weil es so diesen Gesetz, das wir gerade so zu angekommen haben für den arbeitrechtlichen Bereich kriegen, mehr Wirkung entfallschild, was man, das machen wir in der DiscoGöne ein bisschen zu kurz kommt, man hat noch eine Möglichkeit auch im Zivilrechtlichen Bereich, den man ergreifen kann, wenn man so belästigt wird, auch non-Berbar, das ist ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz. Das wäre ein Antrag, wo man formuliert, was einen passiert ist. Und da ist auch die sexuelle Selbstbestimmung umfasst als Schutzgut, man kann den Antrag eben stellen in einem Einzweigenverfahren, das bedeutet man schnell den Antrag und bekommt relativ schnell den Beschluss anzuerrichtes, wo der am drinnen steht, dass die Personen, um die es geht, zum Beispiel keinen Kontakt mehr aufnehmen darf, die Person nicht mehr ansprechen darf. Und da könnte man so Situationen, wie zum Beispiel ein Fitnessstudio meines Erachtens ganz gut mit umfassen, kann natürlich auch sein, dass man von einer bestimmten Person jetzt nur einmal angesprochen wird, aber wenn das häufig der Fall jemand das schon in die Bekannte ist, dass man dann einen solchen Antrag stellen kann und die Person an zum Beispiel verpflichtet wäre, dieses Fitnessstudio zu verlassen, wenn die Geschädigte Person kommt. Also, dass man da so ein bisschen seinen Schutzbereich gelten machen kann, aber man kann die arbeitsrechtlichen Bestimmung nicht so einfach auf diese Konzulation übertragen, wo wir dieses typische Arbeitgeber Arbeitnehmerverhältnis auch nicht haben. Aber liegt das daran, dass das dann privatwirtschaftlicher Bereich ist, obwohl es ja der Arbeitsplatz im Grunde auch, also theoretisch wäre das ja schon denkbar, dass man in einem Krankenhaus sagt, einen Krankenhaus braucht auch so eine beschwerte Stelle gegen sexuelle Belästigung von Patienten. Also da sind wir nicht in diesem Arbeitnehmerarbeitgeberverhältnis von der geschädigten Person zu dem Krankenhaus zum Beispiel, das ist der Unterschied. Ich glaube aber, das ist natürlich ein Krankenhausen aus sinnvoll sein, kann solche Beschwerden an das Krankenhaus zu richten. Weil natürlich auch das Krankenhausinterne, Möglichkeiten hat und gerade Krankenhäuser sind in vielen Fällen relativ große Wirtschaftsunternehmen, die auch komplänsrechtliche Vorgaben haben und die so etwas auch nachverfolgen können und den nachgehen können. Da sind nicht so, dass sie dann einen Gewetz haben, was für alle sogar gleichsam gilt, für alle Arbeitgeber, für alle Arbeitnehmer. Aber man kann in so einem Konstrupp sich ja sozusagen auch eigener Regeln auferlegen. Es gibt ja neben dieser Frage des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch noch die Debatte das strafrecht zu ändern. Beziehungsweise da gibt es auch schon konkrete Pläne. Da wäre meine Frage, warum sexuelle Belästigung steht doch, wenn ich richtig informiert bin schon im Strafrecht oder warum reicht das nicht? Weil aktuell, das ist ein paar von 84 jede Strafgewetzbruch, ist eben nur diese körperlichen Einwürbrungsschutz. Also wenn ich in irgendeiner Weise anfasse oder irgendwie körperlich gegen die Person vorgehe, dass diese sexuellen Belästigung erfasst werden, aber dieses reinwerbale, also dass ich einfach etwas äußere sozusagen aktuell nicht strafrechtlich relevant ist. Und dass wir haben, das geht ja auch ein bisschen mit der Diskussion einher. Ja, heute gibt diese Fälle, wo Bildaufnahmen von Personen getätigt werden. Er hat dann auch eine gewisse Lücke sozusagen im Strafrecht von Konstellationen, die nicht abgedeckt werden. Ich glaube, dass es auch viel damit zu tun hat, dass natürlich unsere moral Verstellungen, unsere Kommunikationsmöglichkeiten sich verändern. Also gar nicht nur sagen es gibt ja mich die Bildaufnahme im öffentlichen Raum vor 15 Jahren sind die Deutschen noch nicht mit ihrem Smartphone rumgelaufen und können noch nicht so viele Fotos machen, wie sie das derzeit machen können. Und genauso ist natürlich auch eine, ich würde es als positive Beziehungen bezeichnen, eine Sensibilisierung, das natürlich überwiegend Frauen, aber wahrscheinlich auch Männer eher kommunizieren, wenn ihnen bestimmte Fällen nicht gefallen. Wir vielleicht noch eher dabei gewesen wären, dass man gesagt hätte, das ist doch ein nettes Kompliment, wenn ich dem daher zeige, wo man heute sagt, vielleicht könnte ich das aber gar nicht so cool. Und was ist mit Beleidigung? Warum trägt das in dem Fall nicht oder nicht ausreichend? Also da geht es ja glaube ich auch um Herabwürdigung. Warum kann ich nicht als Frau sagen, wenn mir jetzt jemand hinterhergerufen hat? Du kommst jetzt mit mir nach Hause, du Stück, das ist doch Beleidigung. Man braucht eine Beleidigung und man hat das Grundgabe einer Einrichtung von der Person, die man sozusagen ansprich. Also mir muss es jetzt mal ein paar Formen hier da oben gehen, jemanden zu dekradieren, durch meine Auslage schlecht darstiegen zu lassen. Und das ist bei diesen sexuellen Motivationen oftmals gar nicht so einfach zu begründen, weil dieser Straftat bestand natürlich auch einen gewissen Voraussetz. Also die beleidigende Person muss sozusagen die andere Person auch in ihrer Würde herabsetzen. Und das ist meistens nicht das, was mit den sexuellen Äußerungen erreicht werden soll. Soll man dann fragt, was hast du dabei gedacht? Das ist ja das, was ich komfortiert schon würde, prüfen würde, ob der Straftat bestand erfüllt ist, dass diejenigen dann meistens sich auch für die Beleihung ganz gut damit verteidigen können, dass sie sagen, ich habe das ja eigentlich als Kompliment gemacht, ich habe das gut gemeint und ich wollte dich mit Sicherheit nicht herabsurigen, wenn ich das sage. Aber gerade auch diese Frage, wie war das? Wie wurde das aufgenommen? Das ist häufig grundsätzlich ganz subjektiv. Deswegen stelle ich mir auch die Frage, wenn man da zusätzlichen Straftatbestand reinschreibt und sagt, wer baale sexuelle Belästigung muss man ja auch sagen, wo zieht man da die Grenze? Der eine findet vielleicht den Spruchgeiler Arsch, irgendwie nicht so schlimm, der andere fühlt sich sehr herabgewürdig. Gibt es da eine objektive Grenzziehung? Wie würde man das machen? Ja, ich glaube auch, dass das sehr schwierig ist. Bei man gerade oft sich fragt, ist das noch von der Meinungsäussungsfreiheit gedeckt oder da bist du ja abwägen, wird die Person, die angesprochen wird, derart sozusagen in ihrer persönlichen sexuellen Selbstbestimmung herabgesetzt, dass dieses Recht überwiegen muss. Und da hat man einfach Probleme, auch wenn man probiert, den Straftatbestand zu reformieren, also zu sagen, dass auch eine non-verbal oder verbale Äußerung eben den sexuelle bestimmterweise geniegen muss. Was man bedenken kann, dass ich glaube, dass ein obarte Ansatz sein könnte, dass man zum einen eine besondere Erheblichkeitsschwelle einfügt. Also, dass nicht jede Äußerung strafrechtlich relativ anzeihen kann. Und wenn es zum Beispiel etwas ist, wo wir vielleicht objektiv sagen würde, das könnte man durchaus auch als Kompliment verstehen. Jemand in der Situation ist vielleicht aber nicht tut, dass das nicht ausreichend kann, um zu sagen, dass erfüllt jetzt einen Straftatbestand. Und das muss dem Gesetzgeber gelingen, wenn er diesen Straftatbestand reformieren will, den auch bestimmt genug zu machen, weil. Das wurde sozusagen unsere Verfassung. Eine Person, die sich möglicherweise Straftbar macht, auch immer nachvollziehen, wenn sie die Tate begeht, dass sie sich jetzt Straftbar macht. Wenn der Straftatbestand aber zu schwammig ist, und mir gar nicht das, was sie jetzt verboten, was erlaubt, dann würde das in diesem bestimmten Geburt nicht genügend. Das ist so eine Schwellel, über die man rüberkommen muss. Nun passiert das ja auf dem Bagrader. Also Bundesjustizministerin Hubig, die Wilkettkollegen, verbales sexuelle Belästigung unter Strafbestellen, haben Sie dazu völlig aus der juristischen Community schon einblick, wie man diese schwierige Frage lösen will. Ich glaube, es ist konkret sozusagen noch nicht absehbar, wie man es umsetzen möchte, was diskutiert wird, ist in weder eine Veränderung der bestehenden Paragrafen. Also wie gesagt, dass man einen zusätzlichen Absatz einfügt, dass man schaut, wie man die bestehenden Norm sozusagen an, dass gleich auch gesellschaftliche Bedürfnisse diese Tat unter Strafbestellen anpasst, oder das wäre, was man auch überlegen könnte, einen neuen Straf hat bestand, einzufügen, um die Strafverkälzlücken zu schließen. Was ich mich auch gefragt habe, man hat ja möglicherweise auch einen Umsetzungsproblem, oder ein Durchsetzungsproblem. Also vielleicht nicht so sehr, wenn es der Fahrlehrer ist, der immer wieder der gleiche ist und von dem man weiß, wie der heißt und wo die Firma sitzt. Aber häufig passiert ja sowas auch im öffentlichen Raum, dass er im Blöde Kommentare hinterhergerufen werden. Oder in der U-Bahn. Da könnte ich mir jetzt schwer die Situation vorstellen, dass eine Frau den Täter direkt auf dem Boden drückt, wartet, bis die Polizei da ist. Und erst mal noch die Numan von allen Zeugen einsammelt. Also hat man in diesem ganzen Bereich auch einfach, selbst wenn man das im Strafrecht schön stehen hat, wird das wahrscheinlich am Ende selten geahndet werden? Ja, also wenn er auf jeden Fall durchsetzungsprobleme, weil man eben feststellen muss, wer der überlegend Täter ist, besteht zwar die Möglichkeit, dass man kann ja eine Strahmung zeigen, gegen einen unbekannten Täter stellen und denen beschreiben. Wenn diese Person vielleicht häufig in bestimmten, um bei den Beispiel zu bleiben, bestimmten U-Gernlinien fährt und immer wieder Personen beläfftigt, dann kann das natürlich sein, dass man dann bestimmte Merkmale zusammenträgt und vielleicht auch diesen Täter finden kann, und denen dann aus der Anonimität heraushebt. Aber in ganz vielen Fällen ist es natürlich so, dass die Täter anonym bleiben. Und dann kann man, wie gesagt, eine Stoffenzeige erstatten, gegen eine unbekannte Person, aber in der Praxis ist dann sehr schwierig, dass diese Täter auch zur Verantwortung gezogen werden. Da besteht auf jeden Fall ein Problematik. Wie sehen Sie das denn grundsätzlich? Also ich habe auch äufergermeistern von gerade Strafrechtland, die Kritik gehört, dass man das Strafrecht nicht als Antwort auf alle gesellschaftlichen Probleme sozusagen nutzen sollte, weil eine Strafrechtzwerscherfung eben nicht unbedingt das Problem an sich löst, nicht die Frauenfeindlichen Einstellungen in den Köpfen und so weiter. Ja, ich glaube, und das ist natürlich auch damit zusammen, dass ich ja auch primär Strafverteidigung mache und dann eher mit den Torsum zu tun, die diese Aufnahmen tätigen oder diese sexuellen Belästigung beginn. Das ist natürlich nicht möglich, jedes Verhalten, was uns moralisch nicht gefällt, auch nachvollziehbar nicht gefällt. Und wie das Bedürfnis haben, da etwas zu verändern, in unserem Verhältnis zueinander unter Strafstellen können. Wer das natürlich auch viele Personen in der hebliche Eingriff ist, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie geleitet wird. Und das ist natürlich, wenn wir zum Beispiel dabei sind, dass durch Aufnahmen getätigt werden oder das Täter Mittel werden sollen, dass wenn wir sagen, was das ein Schrafthabbestand ist, auch bestimmte Ermittlungsmaßnahmen möglich sind. Also beispielsweise, wie die Durchsuchung der Wohnung, um das Handy zu finden und um festzustellen, ob der Bilder auf dem Handy gespeichert sind. Das ist bei vielen Personen natürlich ein erheblicher Eingriff, auch wieder in die Privatsphäre, dann sind auch andere Personen in der Wohnung. Wenn man mit geschuldigem Sprich die Durchsuchung zu Hause hat, das macht mit vielen Leuten was, bedeutet nicht, dass sie sich anderen gegenüber der Art Verhalten dürfen, aber man muss sich immer die Frage stellen, ob es wirklich die letzte Möglichkeit ist, um auf Person einzumirken. Gibt es denn, oder wissen Sie das, ob es Erfahrung aus anderen Ländern gibt, die das jetzt schon deutlich strenger Hand haben, also ob solche Gesetze dann wirklich abschreckt und gewirkt haben oder zu einer Verhaltensänderung geführt haben, wirklich dafür gesorgt haben, dass sexuelle Belästiger häufig eine Strafe kriegen? Ja, also es gibt ja Länder, die das klassische Kettkollin unter Strafen stellen, also Frankreich Portugal, Belgien, ich meine, nach die Niederlande. Und da, wenn man sich ein bisschen einles wie die Zahlen so sind, immer schwierig, dass zu Boote haben, weil diese Gesetze natürlich auch alle noch nicht so alt sind, also noch nicht so lang in Kraft sind. Und auch erst mal sich ja umsprechen muss, dass es die Gesetze übergibt. Was festgestellt wurde, ist natürlich, dass auch da, die Durchsetzung schwierig ist, weil nur weil es dieses Gesetzt gibt, heißt das noch nicht, dass man die Täter sozusagen auch bekommt und die Personalien hat und wirklich gegen die Täter vorgegen kann. Man hat auch in den meisten Ländern eine Anzeige Pflicht, also das besolte, dass die Personen, die da belästigt, wird auch selber so ziemlich intensiv ergreifen, muss diese Anzeige zu stellen. Und die Beweißbarkeit ist oftmals auch schwierig. Man ganz kassisch denkt, man hat eine Situation, wo zwei Personen vielleicht nur anwesend sind. Die eine Person sagt, wie und die Äußerungen wurde getetigt und die andere Person sagt, nein, das habe ich nicht getetigt. Dann haben wir in den ganz kurzen zeiglichen Rahmen, in dem Einsatz gepeilen sein soll. Und dann ist es manchmal auch schwierig, dass das tatsächlich nachzubeisen. Weil das ist natürlich in unserem Strafarch in Deutschland einer der wichtigsten Grundsätze, dass wir in zwei Messungen den Angeklagen nicht feststellen können, dass diese Äußerungen wirklich getetigt wurde, kann ich denjenigen natürlich auch für diese meintliche Äußerungen nicht verurteilen. Saudi Arabien, Qatar und die Emirate die sind offenbar als politisches Reiseziel gerade ziemlich hoch. Im Kurs, alleine in den letzten Tagen waren, umweltminister Kasten Schneider in der Golfregion, dann Wirtschaftsministerin Katharina Reiche. Heute ist Bundeskanzler März hingeflogen. Und abgesehen davon, dass man sich fragt, warum teilen die sich nicht einfach? Ein Flugzeug und fliegen zusammen. fragt man sich natürlich auch, warum sind diese Autokratien, mit denen man jetzt nicht unbedingt demokratische Werte oder den glauben an Menschenrechte teilt auf einmal so heiß umworbene Partner. Es geht ganz zuvor, dass es um Energie und nicht nur um fossile Energie, so viel kann ich schon mal vor Abfahraten. Und alles weitere kann uns jetzt viel besser an Kathrin. Büßge erklären unsere Klima-Redakteuren, die nämlich auch gerade in den Golf-Staaten unterwegs war. An Kathrin, du warst da? Dann gefühlt die halbe Bundesregierung. Was ist da los? Gibt es da gerade irgendwie Hotel-Rabate? Oder warum geben sich da alle die Klinke in die Hand? Ich glaube ganz so billig sind all diese Reisen tatsächlich nicht. Die Region ist aber gerade, glaube ich, in drei Leihinsicht wichtig für die Bundesregierung. Zum einen ist es ein geopolitischer Schauplatz. Wir haben jetzt ja in diesen Tagen auch wieder die Waffenstillstandsgespräche in Abu Dhabi. Da geht es um den russischen Angriffskrieg und wie man den gegebenenfalls mal beenden kann. Die Emirate machen sich da schon tatsächlich auch zu einem neuen Schauplatz der Geopolitik. Dann muss man sich vor Augen führen, dass Deutschland auch neue Partner braucht, weil die USA nicht mehr so richtig verlässlich sind. Das ist der geopolitische Strang. Dann gibt es in Energie-Strang. Wir sind immer noch abhängig auch von fossilen Energien. Die geht sicherlich auch darum, in Katar noch mal ein neues Erdgas. Locker zu machen, Wasserstoff hat eine Rolle gespielt bei der Reise der Wirtschaftsministerin, dass der zweite Strang und dann sind da auch noch die Klimaverhandlung. Die haben, glaube ich, umweltsminister Kasten Schneider nach Saudi-Arabien getrieben. Weil die Saudis tatsächlich immer ein wahnsinniger Blockierer in den internationalen Klimaverhandlungen sind. Und da ging es jetzt, glaube ich, drum so ein bisschen ja sich zu finden. Und man zu sagen, "Ey, wer schon schön, wenn ihr mitmachen könnt, wie weit das tatsächlich was trägt, würde ich Fragezeichen dran machen. Aber wenn ich's versuch, der und nichts gewinnt." Dass die einen Blockierer in den ganzen Klimaverhandlungen sind, das ist jetzt an sich nichts Neues. Hast du auch schon oft erzählt hier im Podcast? Du hast mir aber auch vorher, bevor wir uns verabredet haben, gesagt, dass die jetzt gerne einen Player in Sachen erneuerbarer Energie werden wollen. Das ist ja eher die Überraschung. Da denkt sich wahrscheinlich der eine oder andere, genau die fossilen Exportstaten. Also, mein, die das ernst oder ist das jetzt die neue Greenwashing-Kampagne? Oder was steckt dahinter? Dahinter stecken ganz klare Geschäftsinteressen. Also, die Golf-Staaten haben schon auch verstanden, dass sich international was verändert. Das beispielsweise die Chinesen. Jetzt waren sie nicht in erneuerbare Energien investieren. Das dadurch auch perspektivisch, einfach die Nachfrage nach Öl und Gas runtergehen wird. Und ich würde sagen, sie haben die Zeichen derzeit erkannt und satteln jetzt so langsam um, allerdings weiterhin im vollen fossilen Galopp ist, nicht so, dass sie jetzt von heute auf morgen aufhören, irgendwie fossile zu fördern, aber sie machen jetzt eben auch in erneuerbaren. In den Emiraten beispielsweise, die haben südlich von Dubai einen großen Solarpark gebaut, den sie auch Stück für Stück immer erweitern wollen. Das soll der größte Solarpark der Welt werden. Also, sind die von Deichkind, denken sie groß, sind die schon unterwegs. Von einer gewissen, ja, Innovationskraft tatsächlich auch geprägt. Und die glauben, dass er neuerbare einfach für sie ein Business-Kaise sein kann. Und im Idealfall auch so, dass sie diese Energien irgendeiner Form exportieren können und damit dann wiederum auch Gewinne machen können, zu künft. Also, die Ziele sind groß, wenn es der größte Solarpark der Welt werden soll, aber momentan. Also, Buttern, die da schon richtig rein oder sind das noch Projekte, die völlig in den Kinderschuhen stecken und absolute Zukunftsmusik. Ja, da gehen schon tatsächlich Milliarden Investitionen rein. Wenn ich mir jetzt konkret die Emirate angucke, da war ich jetzt halt kürzlich. Die haben ja insgesamt auch gerade in wahnsinniges Wirtschaftswachstum. Das BIP letztes Jahr 4,8 Prozent gestiegen. enorme Bauteatigkeit, das heißt, der Energiebedarf dann nimmt auch wahnsinnig zu. Das heißt, sie müssen sich auch Gedanken machen, woher kriegen wir diese Energie? Und die billigste Form, neu Energiequellen zu akquirieren, ist in dem Fall einfach Solar-Energie. Aber ich habe ja schon gesagt, die hören jetzt nicht auf, irgendwie Öl und Gas zu fördern, in den Emiraten bauen sie auch noch neue Gaskraftwerke, auch mit der Unterstützung Deutsche Unternehmen, übrigens, weil auch Gasverstrom sich einfach für Silon, weil sie so viel Gas haben. Und Öl wird natürlich auch weiter exportiert, weil man die Einnahmen auch braucht, um die Transformation zu schaffen. Wobei mit Blick auf Saudi-Arabien, das ist, glaube ich, auch noch meine ganz interessante Facette, für die sind die Ölpreise im Moment schlichtweg zu niedrig. Saudi-Arabien hat so eine Vision 2030, hat da große Investitionen auch gezetigt, wollte diese gigantische Bandstabts-Veline bauen. So ein 190-kilometer Projekt in der Wüste, wo man dann auch Indoor komplett leben kann, also wo dann auch die Klimakrise nicht mehr so zuschlägt. Aber das kriegen sich jetzt so nicht mehr realisiert, weil das einfach schlichtweg zu teuer ist. Also der größte Öl-Exporteur der Welt, die Saudis, die machen gerade Mise, weil die Ölpreise zu niedrig sind für ihre Pläne. Das heißt, sie müssen tatsächlich auch jetzt schon gucken, dass sie irgendwie ja andere Wege finden, sich zu finanzieren. Das am Anfang gesagt, die Bundesregierung ist auch interessiert an Wasserstoff aus diesen Ländern. Was stellt man sich da konkret vor? Nein, man möchte Wasserstoff aus den Golf-Staaten importieren. Saudi-Arabien hat man jetzt einen Vertrag geschlossen für ein sehr konkretes Projekt. Da soll der Wasserstoff über Rostock importiert werden. Die Entstehungskosten sind einfach in den Golf-Staaten sehr niedrig, weil viel Sonne und viel Wind da ist. Das heißt, Grüner Strom ist sehr billig. Wasser kann man wunderbar entsalzen mit der Energie und Schmuppasse schon mal die Voraussetzung für Wasserstoff. So will Saudi-Arabien eben tatsächlich Energie weiter exportiert, barmachen und damit sich eben einnahmen generieren. Deutschland hofft darauf, dass es auf diese Weise grünen Wasserstoff bekommen kann, um hier die Industrie zu dekabonisieren, beispielsweise für grünen Stahl oder vielleicht irgendwann auch für Gaskraftwerke. Aber das Wasserstoff-Thema hat nach wie vor das Problem, dass wir das ein bisschen Henneproblem haben. Also, wer jetzt eine Produktion auf Wasserstoff umstellt, der wird merken, du ist noch gar nicht verfügbar, beziehungsweise gar nicht zu Preisen verfügbar, die sich lohnen. Und wenn die Saudi's jetzt in Wasserstoff einsteigen, müssen Sie ja irgendwie haben, der diesen Wasserstoff kauft. Aber wenn noch niemand den für die Produktion braucht, dann kauft den auch noch niemand. Das ist so ein bisschen heikel. Und um aus diesem Problem rauszukommen jetzt eben eine konkrete Vereinbarung zu 2030, soll der Wasserstoff in Rostock ankommen. Allerdings dann als Amonjagg, weil Wasserstoff selbst transportieren, ist ein bisschen tricky, der ist sehr flüchtig. Aber nicht nur der Transport ist ja kompliziert, wenn du kennst dich dafür besser aus bei dem Wasserstoff-Thema. Aber nach allem, was ich so gehört habe, wird das immer als die große Wunderwaffe angeprisen, eben für Grünstahl und alles Mögliche. Aber es gibt doch weder in Deutschland irgendwie einen Netz, was diesen Wasserstoff transportieren könnte. Noch hab ich zumindest von großen Wasserstoffanlagen im Ausland gehört. Also kann es auch sein, dass es alles niemals kommt, dass es eine große Scheinlösung ist und nicht passiert. Das ist im Moment tatsächlich immer wieder die Debatte. Weil Wasserstoff an sich klingt erstmal super toll. Du machst damit sozusagen den grünen Strom speicherbar, weil du mit Stromenergie und Wasser eben Wasserstoff herstellst, den du im Grunde eine gasflasche Pumpen kannst, um die dann zu transportieren über die ganze Welt. Und dann kannst du damit entweder Industrieprozesse antreiben, oder aber diesen Wasserstoff wieder verstromen, zum Beispiel dann, wenn keine Sonne scheint oder kein Wind weht, in der Theorie total praktisch. Aber wie eben schon gesagt, wir haben eben dieses Hänner-Eilproblem, also solange niemand damit produziert lohnt, sich es gar nicht den Herd zu stellen. Und wenn du halt umstellen willst und keinen Wasserstoff verfügbar hast, beziehungsweise der so teuer ist, es ist eigentlich mit Erdgas irgendwie billiger wäre. Da hängen wir einfach seit vielen Jahren tatsächlich in der Komplexität, dass der Markt nicht in eine Puschen kommt. Und je mehr er das nicht tut, ja, um so mehr wirkt es, als wäre das Ganze nur eine Scheinlösung. Iphules sind ja auch immer wieder ein Thema, dass man mit Wasserstoff dann elektrisch basierte Kraftstoffe herstellen kann, die dann den Diesel ablösen, beziehungsweise das Benzin. Auf ein paar Pierklinktes alles immer wahnsinnig gut, aber diese Sachen tatsächlich dann eine konkrete Anwendung zu bekommen und sie so hochzuskalieren, dass sie sich wirklich lohnen. Das ist nicht ganz leicht, insbesondere wenn mit Öl und Gas ja dann noch vergleichsweise preiswerte Alternativen zur Verfügung stehen. Und wenn das jetzt so kompliziert ist, diese ganze Infrastrukturfrage und dann ist ja Wasserstoff auch, so weit ich weiß nicht besonders effizient. Also man steckt wahnsinnig viel Energie rein und so viel kommt da gar nicht hinten raus. Wer ist dann nicht viel einfacher und viel sinnvoller? Man nimmt einfach den Strom von diesen riesigen Solarfeldern in den Emiraten und bringt den direkt nach Deutschland. Ja, man könnte ein ziemlich großes und langes Kabel legen. Man entweder über einen Landweg oder durchs Mittelmeer theoretisch ist es möglich. Gibt es durchaus auch Gedankenspiele, ob das nicht ein einfacherer Weg wäre, den grünen Strom nach Europa zu liefern. Auch ein solches Kabel hat dann allerdings Übertragungsverluste. Es müsste man sich vor Augen führen. Und es ist natürlich auch eine gewisse angreifbare Infrastruktur in einer Region, die zuletzt ja auch nicht ohne war. Aber das ist etwas, worüber man grundsätzlich durchaus nachdenken könnte. Dann spart man sich die ganzen Import-Türminels, etc. Weil Wasserstoff dann zu Arm und Jagd zu machen und denen in Schiffen zu transportieren. Für bräuchte man auch erstmal die entsprechenden Terminels. Also es sind schon auch große Investitionen, die dann noch getätigt werden müssen. So, jetzt haben wir die ganze Zeit über an neuerbare Energien in den Golf-Startten gesprochen. Aber am Anfang gesagt ist es natürlich so, deren Haupt-Export-Modell sind immer noch fossile Energien. Und das ist wahrscheinlich auch das, was die deutsche Bundesregierung von denen will. Also hauptsächlich Gas. Man will sich ja unabhängiger machen von den USA als Haupt-Ellen-Gee. Lieferant, aber irgendwie, also weiß ich nicht, tauscht man dann nicht auch die eine. Vielleicht muss man mittlerweile fast schon sagen, Teilauto-Kratie gegen die Nächster. Also ein bisschen vom Regen in die Traufe. Ja, das ist schon so, aber das ist ja ein Grundproblem bei dem Import von fossilen Grundstoffen. Wegen Erdgas steht sicherlich Katta auf der Reiseliste des Bundeskanzlers. Die Saudis zum Beispiel, die Gönngar kein Erdgas exportieren. Die haben dafür gar keine LNG-Türminels. Aber die Katarist, die wollen eben einen Deal machen. Daran wird schon ziemlich lange gearbeitet, schon Robert Harberg hatte das auf den Weg gebracht. Aber bisher konnte man sich nicht einigen auf eine Vertragslaufzeit. Weil die Katarist haben schon das Interesse, dass das ein langfristiger Liefervertrag wird. Dass wir auch ein bisschen damit kalkulieren können. Und Deutschland hat da im Grundgesetz und im Klimaschutzgesetz so eine Zahl stehen, am 2005, der will man klimaneutral sein. Da sind jetzt langfristige Lieferverträgen ein bisschen hinderlich mit denen man sich bindet. Das muss man dann ja auch weiter benutzen. Und das steht der Klimanutralität im Wege. Und das war zuletzt immer so ein bisschen die Crooks. Wir sind halt mit Katta nicht zusammengekommen. Und das ist schon gesagt, ein Großteil der LNG-Importe, die wir in Deutschland bekommen, kommt jetzt eben aus den USA. Wobei man auch sagen muss, die LNG-Importe machen nur einen kleinen Teil aus. Wir kriegen auch immer noch viel Pipeline-Gas zum Beispiel aus. Norwegen, aber der LNG-Bereich, und das ist ja der Flexibel verfügbare Bereich. Da dominieren jetzt eben die USA. Und sich da ein bisschen breiter aufzustellen, wär schon clever. Nur Katta hat zuletzt die LNG-Frage gegenüber Europa auch als Erpressungsmittel ein Gesetz, genauso wie die USA, als es um das Lieferkettengesetz ging. Da haben sowohl die USA als auch Katta gesagt, nur so Klimaschutzfragen schreibt er doch mal bitte nicht rein. Sonst gibt's gar kein LNG mehr von uns. Hat am Ende tatsächlich auch geklappt. Also man merkt schon, wie diese, ja, die fossilen Abhängigkeiten einfach ein Problem sind, was die politische Unabhängigkeit Europas angeht. Was erwarten denn die Golf-Starten? Also wenn ich jetzt auch ansaue die Arabien denke, z.B. was erwarten, die sich denn sonst als Gegenleistung von Deutschland, von Europa? Also ich habe gelesen, könnte vielleicht auch darum gehen, dass man, ja, dass die gerne hätten, dass man Waffen-Exporte ein bisschen liberaler Hand habt oder vielleicht haben die ja auch in Interesse daran, dass man nicht so laut über Menschenrechtsverletzungen redet. Ist da irgendwas mitbekommen auf der Reise? Das sind schon ganz konkrete Aspekte, die für die jeweiligen Länder wichtig sind. Also Rüstungsgüter zu bekommen aus Deutschland und Europa sowohl für die Saudis als auch für die Emirate durchaus relevant. Und diese Rüstungsgüter werden dann auch in Konflikten eingesetzt, auch mit Blick auf den afrikanischen Kontinent. Das gibt's Unterstützung seitens der Länder, wo man sich schon in Deutschland fragen müsste, ist, dass so eine Kluge Idee, wenn wir der Rüstungsgüter hin exportieren. Also durchaus heikle ist Thema. Menschenrechte, ich glaube, davon können wir eigentlich mit Blick auf die Emirate und Saudi-Arabien eigentlich gar nicht richtig sprechen. dass es dort Menschen recht begeben. Also die Emirate sind schon. schon recht locker, was Religionsfreiheit angeht, aber Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und damit brauchste denen nicht kommen. Das sind am Ende autokratische Regime. Es gibt auch ein kastes, zwei Klassensysteme, hohe Arbeitsmigration, natürlich, aber wenn du nicht mehr arbeiten kannst, dann bist du halt auch ganz schnell weg vom Fenster. Ich glaube gar nicht, dass das Notwendig ist, dass Europa da die Augen zu drückt. Aber ansonsten glaube ich schon, dass gerade auch die wirtschaftlichen Kooperationen, denen wichtig sind und jetzt auch das vorrangige Thema beim Besuch der deutschen Bundesregierung, weil eben, ich habe ja im Punkt des Saudi-Arabien beschrieben, die brauchen eben jetzt auch Handelspartner. Für die wird es auch insgesamt nicht so viel einfacher in dieser Tendenz der D-Globalisierung weltweit überall Zölle, die hochgefahren werden. Das merken die Golfstaaten schon auch und gucken sich entsprechend um nach Partnern, mit denen sie zusammenarbeiten können. Sie sind da allerdings deutlich weniger nie die als Europa. Ankatremen, super, vielen Dank dir für deine Einordnung und Einschätzung. Ein Gewinn wie immer. Sehr gerne, danke. Mayer T hat einen deutschen Pass, ist eine non-bidnere Person und sitzt seit anderthalb Jahren in Ungarn in Untersuchungsaft. Mayer T stand dort vor Gericht mit dem Vorwurf bei einem Neonazi Aufmarsch in Budapest zusammen mit anderen Links Extremisten, mutmaßliche Neonazi zusammengeschlagen zu haben. Mayer T macht deutlich, dass sie nach wie vor ein Isolationshaft ist, dass es ganz wenige Kontakte zu anderen Gefangenen gibt. Mayer T ist ja in Ungarnstreik getreten wegen der Haftbedingungen, wegen der hygienischen Bedingungen auch, dass es offensichtlich dort bedwanzend gibt und anderes in diesen Zellen und auch dieses isoliert sein, entspricht mich europäisch und das ist doch nicht so. Das sagt die Grünenpolitikerin Katrin Göring-Ecker, die Mayer T im ungerischen Gefängnis besucht hat und nicht nur die Haftbedingungen in Ungarn sind nicht konform mit internationalem Recht. Auch das Verfahren selbst war mehr als umstritten mit Blick auf rechtsstaatliche Prinzipien. Da wurde immer wieder von einem Schauprozhes gesprochen. Und der Fall Mayer T. Der wirft nicht nur mit Blick auf Ungarn große rechtsstaatliche Fragen auf, sondern auch in Deutschland. In Mayer wurde in einer Nacht- und Nebel-Aktion aus Deutschland nach Ungarn ausgeliefert. So schnell, dass es kaum möglich war, das noch irgendwie aufzuhalten und ein paar Stunden später hat das Bundesverfassungsgericht dann entschieden. Das war rechtswidrig, weil die Bedingungen in Ungarn eben nicht so sind, dass man davon einer rechtsstaatlichen guten Behandlung insbesondere einer non-binären Person ausgehen kann. So lange Vorrede heute am Nachmittag ist in Ungarn das Urteil gegen Mayer T. gefallen und wir haben David Freches, unseren Korspondenten noch kurz erwischen können. Der ist nämlich davor Ort und ist für uns ein paar Minuten aus dem Gericht rausgegangen, um zumindest eine erste Einordnung zu geben. David, acht Jahre haft für Mayer T. So lautet das Urteil. Oder wie kann man das einordnen? Die Staatsanwaltschaft hat ja über 20 Jahre gefordert. Also für Mayer T. standen von zwei bis 24 Jahren eine ganze Bandbreite am Jahren im Raum, die hätten in der Haft absolviert werden müssen. Das Gericht hat jetzt heute gesagt, dass Mayer T. wegen Körperverletzungen in zwei Fällen als Gehilfe und wegen des Versuchs der Körperverletzungen innerhalb von einer kriminellen Organisation verurteilt wird und damit sagt das Gericht quasi, wir sind uns sicher, dass Mayer T eine Rolle gespielt hat bei den Übergriffen von mutmassig links extrem auf vermeintlich oder tatsächliche Teilnehmer von einem sehr großen neonatische Event vor drei Jahren in Budapest. Die Opfer wurden dabei teilweise schwer verletzt. Das Urteil ist stand jetzt aber noch nicht rechtskräftig und so lange gilt auch die Unschutzvermutung. Und du warst ja heute auch vor Ort. Wie wurde das aufgenommen von Mayer vielleicht von den Verteidigern, von den Menschen im Gericht? Es ist schwierig zu sagen, was es immer sehr verzögert alles. Also die Ausführungen, die auf Ungerisch kommen, werden dann übersetzt. Das heißt, so eine ummittelbare Reaktion gibt es nicht. Es war auf jeden Fall sehr ruhig im Saal, als das Urteil verkündet wurde, sehr konzentriert. Als Mayer die heute Morgen in den Gericht sei gekommen ist, da gab es Jubel, aber auch Burufe im Zuschauerraum waren Menschen, die ganz offensichtlich zu sehr linken Szene gehören und die saßen nur wenige Meter entfernt von Menschen im Antie, Antie, Verpulie. Das wirkte bazarfasenweise lag aber einfach daran, dass der Gerichtsalin Nummer sehr klein war. Nun hast du gesagt, das Gericht in Ungarn hat es als erwiesen angesehen, dass Mayer Tee eben an diesen Gewaltsamübergriffen beteiligt war. Ich habe vor einer weilen Interview mit dem deutschen Anwalt von Mayer Tee gehört, der dieses Verfahren in Ungarn natürlich auch verfolgt hat und der hat gesagt, das hatte im Grunde mit einem rechtsstaatlichen Verfahren, also mit allem drum und dran, beweise Aufnahme, wie wir das in Deutschland kennen und so weiter nicht zu tun. Also wissen wir nach diesem Verfahren überhaupt, ob Mayer Tee sich wirklich dieser Tatenschuldig gemacht hat? Das ist schwierig zu sagen. Die Verteidigung hat heute gesagt, die Beweise dafür wurden letztlich nicht erbracht. Die Verteidigung hat unter anderem gesagt, es ist nicht eindeutig, wie diese Taten zuzuordnen sind, weil die Menschen, die die Überfälle begangen haben, zweifels ohne vermummt waren. Es ist auch nicht eindeutig bewiesen, dass die Gruppe bei den Überfällen irgendwie hier rartisch oder kriminell organisiert vorgegangen ist. Aber das Gericht hat offensichtlich nicht darauf gehört. Die Verteidigung von Mayer Tee hat auch schon im Vorfeld die Beweisführung sehr stark angezweifelt und aus vielen Grunden als rechtsstaatlich problematisch betrachtet. Ein gutes Beispiel dafür ist vielleicht eine Aufnahme aus einer Überwachungskamera, die soll ein späteres Opfer als auch Mayer Tee gemeinsam in einem Bus zeigen. Und da hat das Gericht halt gesagt, wir sehen das als erwiesen an, dass Mayer Tee eben eine Rolle bei diesen Übergriffungen gespielt haben soll. Was würde wahrscheinlich in Deutschland so eher nicht passieren? Genau. Klingt nach relativ viel Spekulation aufgrund dieses Videos. Was wird jetzt passieren? Das gesagt, das Otheis noch nicht rechtskräftig kann angefordern werden. Würdest passieren oder ist man aufseiten von Mayer Tee und den Verteidigern eher froh, dass es nicht über 20 Jahre geworden sind? Das kann ich stand jetzt 15 mal 35 noch nicht sagen. Es geht ja auch um die Frage, akzeptieren Mayer Tee und die Verteidigung das Urteil werden sie rechtsmittel einlegen. Wie es danach weitergeht ist, unklar, der grobe Plan ist, Ungarn hat zugesichert, dass Mayer Tee eine Haftstrafe in Deutschland verbüßen darf, wie das jetzt genau bei einer Rückübersstellung gehandhabt wird. Das ist aber noch völlig offen. Das kommt darauf an, wie sich die Behörden in Ungarn und Deutschland verständigen und natürlich auch davon, wann das Urteil genau rechtskräftig wird. Okay, aber das heißt, das ist schon klar so oder so, egal wie es ausfällt, auch wenn jetzt noch mal rechtsmittel eingelegt werden und die Strafe dann vielleicht nochmal angepasst, wird es klar, Mayer Tee wird zurück nach Deutschland kommen. So habe ich das verstanden. Ungarn hat zugesichert, dass Mayer Tee wie gesagt eine Haftstrafe in Deutschland verbüßen darf. Das war Teil der Zusicherung, die auch im Verfahren vor der zuständigen deutschen Gerichten Rolle gespielt haben, das erst zur Auslieferung geführt hat. Auslieferung ist ein gutes Stichwort, weil das Ganze hat ja auch wirklich eine große politische Dimension. Man könnte auch sagen, es ist auch ein Gewisser, Behördenskandal in Deutschland. Also Mayer Tee wurde wirklich in der Nacht- und Nebel-Aktion nach Ungarn ausgeliefert, riesig geplant mit Hubschrauber und allem drum und dran. Obwohl die Anwältige gesagt haben, sie legen Verfassungsbeschwerde ein, die Staatsanwaltschaft in Deutschland hat, gesagt, wir ziehen das trotzdem durch und ein paar Stunden nachdem Mayer Tee weg war, hat das Verfassungsgericht in Deutschland dann gesagt, nee, das ist rechtswidrig, weil Ungarn eben keine rechtstaatlichen Verfahren- und Haftbedingungen sozusagen verspricht, hat das noch irgendein Nachspiel irgendwelche Konsequenzen. Also ich gehe nicht davon aus, weil das Ungarn, das Auslieferungsersuchen gestellt hat, das ist geltendes Recht in Europa. Ungarn durfte das machen und wie Deutschland zu der Entscheidung kommt, nen Menschen auszuliefern oder nicht, das kann Ungarn im Zweifel egal sein. Es betrifft also zwei unterschiedliche Punkte. Es geht da einmal um die Frage, durfte Deutschland, Mayer Tee ausliefern, diese Frage betrifft nur Deutschland und da war die Antwort vom Bundesverfassungsgericht, nein, das war verfassungsführlich. Die Frage darf Ungarn Mayer Tee vor Gericht stellen, die betrifft aber nur Ungarn und da ist die Antwort ja. Und das heißt also, selbst als die Auslieferung rechtswidrig war, heißt nicht, dass Ungarn das Verfahren nicht hier hätte führen dürfen. Der Richter hat heute auch gesagt, dieses Verfahren gehört nach Ungarn, weil die Straftaten hier auch passiert sind. Und hast du mitbekommen, hat sich die deutsche Politik in Ungarn politisch, die plomatisch hinter den Kulissen irgendwie für Mayer Tee eingesetzt, also gerade auch nachdem ja vom Verfassungsgericht festgestellt wurde, dass die Deutschen Behörden rechtswidrig gehandelt haben. Ich erinnere mich auch, der Vater von Mayer Tee hat ja die deutsche Regierung die Abgeordneten wirklich über Monate angebettelt, da tätig zu werden. Also die deutsche Politik hat auf jeden Fall das Verfahren beobachtet. Martin Schöder waren der linke Europa-Abgeordnete. War heute wie auch an vielen anderen Tagen im Gericht. Inwiefern die sich jetzt genau das Verfahren vornehmen, das kann ich leider zur Stunde nicht sagen. Ich bin unter anderem für diesen Podcast schnell aus dem Gerichtseil raus. Und da war unser Leitungsslot dann auch schon wieder vorbei und die nächsten waren dran. Wir packen euch aber zu den Hintergründen des Falls Mayer Tee noch was in die Show Notes, unter anderem das lange Interview mit dem deutschen Anwalt von Mayer Tee. Und auch bei uns im Live-Programm wird dieser Fall Mayer Tee des O-Teil natürlich im Laufe des Abends noch eine große Rolle spielen. Das war der Tag am 4. Februar, Tom Funke und ich, Josefine Schulz, wir waren das Team. Der Tag, der Deutschland Funke ist und bleibt die Adresse für Feedback. Das war's für heute. Danke fürs Zuhören und gerne bis morgen. Tschüss!

Podcast Summary

Key Points:

  1. Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, wie verbale Übergriffe (Catcalling), ist in Deutschland oft nicht strafbar, außer bei körperlichen Handlungen.
  2. Rechtsschutz besteht hauptsächlich am Arbeitsplatz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, während in anderen Bereichen wie Fitnessstudios oder der Straße Lücken klaffen.
  3. Bundesjustizministerin Hubig plant eine Strafrechtsreform, um auch non-verbale und verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen, doch die genaue Ausgestaltung und Durchsetzbarkeit sind umstritten.
  4. Praktische Herausforderungen umfassen die Beweisführung, die Abgrenzung zur Meinungsfreiheit und die oft anonymen Täter im öffentlichen Raum.
  5. Internationale Erfahrungen (z.B. Frankreich, Portugal) zeigen, dass solche Gesetze allein nicht ausreichen, da Durchsetzung und Beweislage schwierig bleiben.

Summary:

Die Diskussion thematisiert die rechtlichen Lücken im Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland. Während am Arbeitsplatz das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Instrumente wie Beschwerdestellen und Schadensersatz bietet, sind verbale Übergriffe im öffentlichen Raum wie Catcalling oder unerwünschte Bildaufnahmen oft nicht strafbar, es sei denn, es kommt zu körperlichen Handlungen. Ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle kritisiert, dass Deutschland im europäischen Vergleich hier nachhinkt.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant daher eine Reform, um auch non-verbale und verbale Belästigung unter Strafe zu stellen. Juristisch ist dies jedoch anspruchsvoll, da klare Grenzen zwischen strafbaren Handlungen und etwaiger Meinungsfreiheit gezogen werden müssen, um verfassungskonforme Tatbestände zu schaffen. Praktisch bestehen zudem erhebliche Durchsetzungsprobleme, da Täter oft anonym bleiben und Beweise schwer zu erbringen sind.

Internationale Beispiele zeigen, dass solche Gesetze allein nicht ausreichen, um Verhalten nachhaltig zu ändern oder Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Experten wie die Strafrechtlerin Antea Pitchel betonen, dass das Strafrecht nicht alle gesellschaftlichen Probleme lösen kann und ergänzende Maßnahmen nötig sind.

FAQs

Nicht strafbar sind in Deutschland rein verbale oder non-verbale sexuelle Belästigungen ohne Körperkontakt, wie anzügliche Bemerkungen, Catcalling oder unerwünschte Sprachnachrichten. Der Schutz beschränkt sich weitgehend auf körperliche Übergriffe.

Ein umfassender rechtlicher Schutz besteht vor allem am Arbeitsplatz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In anderen Bereichen wie im Fitnessstudio, auf der Straße oder beim Arzt gibt es kaum spezifische gesetzliche Regelungen.

Betroffene können sich an eine betriebliche Beschwerdestelle wenden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie Abmahnungen oder Kündigungen, und Betroffene können Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern.

Weil bei sexuellen Äußerungen oft keine Herabwürdigungsabsicht nachweisbar ist – Täter argumentieren häufig, es sei als Kompliment gemeint. Die subjektive Wahrnehmung der Betroffenen macht eine objektive Grenzziehung schwierig.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, verbale sexuelle Belästigung wie Catcalling oder unerwünschte Videoaufnahmen unter Strafe zu stellen. Dies könnte durch Änderung bestehender Paragrafen oder einen neuen Straftatbestand umgesetzt werden.

Häufig bleiben Täter anonym, was die Identifizierung erschwert. Selbst bei Strafanzeigen gegen Unbekannt ist die Beweisführung schwierig, besonders bei Aussage gegen Aussage ohne Zeugen.

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