Pflegekammer NRW verabschiedet Berufsordnung - Ein Meilenstein für die Pflege
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Am 10. April wurde die Berufsordnung für Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet, was als historischer Meilenstein für die Profession gewertet wird. Das Dokument konsolidiert erstmals zentrale Rechte und Pflichten, die bisher über verschiedene Gesetze verstreut waren, darunter Schweigepflicht, Dokumentation, Qualitätssicherung und die Priorisierung pflegerischer Vorbehaltsaufgaben. Es betont auch die Fortbildungspflicht und regelt den Umgang mit Berufspflichtverletzungen. Die Entwicklung war ein intensiver, etwa anderthalbjähriger partizipativer Prozess mit regionalen Konferenzen, um Praxisnähe zu gewährleisten. Da die rechtliche Formulierung allein als nicht ausreichend praxistauglich angesehen wurde, wurde parallel ein ausführliches Erläuterungsdokument erstellt. Die Berufsordnung wird nicht als abgeschlossen betrachtet, sondern als dynamisches, lebendiges Dokument, das sich mit der weiteren Entwicklung der Pflegekammer und neuen beruflichen Anforderungen – wie zukünftigen Themen einer Ethik-Kommission oder der Verschreibungsfähigkeit – weiterentwickeln soll. Ihr Ziel ist es, der Pflege ein klares berufliches Selbstverständnis, mehr Handlungssicherheit im Alltag und größere Anerkennung zu verleihen.
Es ist einfach extrem wichtig, es ist ein Resenmeilenstein, aber damit hört es nicht auf, sondern wir müssen es jetzt leben. Und das geht an jede Pflegefachperson, an NRW und es geht uns alle an. Das ist nicht, was wir als Kammer geschrieben haben. Und jetzt ist es ein schönes Dokument, was in der Schublade verschwindet. Das darf es nicht sein und das darf es nie werden. Und das ist uns auch extrem wichtig, dass halt in der pfleggerischen Praxis das Dokument anklang findet, dass man damit arbeitet und dass man es eben für sich selber nutzt. Und für diese Rechte einsteht. Was wir als Berufsgruppe, das wirklich auch aktiv nutzen. Hallo und herzlich willkommen zur neuen Podcastfolge, das Podcast Pflegestärke. Heute, so einem ganz besonderen Anlass, nämlich wurde am 10.04. die Berufsordnung verabschiedet. Wie in ihm heute auf am 14.04. also, das ist noch ganz frisch. Und mit dabei, heute in der Podcastfolge, bin unter anderem ich. Ihr lebt dann. Und dann gebe ich einfach mal weiter an die Katharina. Hallo. Hallo, ihr lebt. Genau, Katharina ist dabei. Die Leonie auch wieder. Hallo, Leonie. Hallo zusammen. Und als Gast heute, die Lehrdür. Hallo. Hallo, Lehr. Wir freuen uns total, dass du auch mit dabei bist. Magst du dich vielleicht noch einmal vorstellen für die Hörerinnen und Hörer, die dich noch nicht kennen? Ja, gerne. Mein Name ist Lehrdür. Im Vorstand der Pflegekammer als Beisitzerin für das Ressort Berufsfeldentwicklung zuständig. In meinem Hauptjob arbeite ich jetzt at warens "Fractice Null", im Bereich der Wundversorgung am Uniklinikum Bonn. Und im Rahmen der Berufsordnung war ich im Wesentlichen von Beginn an der Erstellung beteiligt. Und vor allem an der inhaltlichen Arbeit mit Elkamilter und vom Hauptamt Dr. Sehketomas dafür zuständig den Inhalt. In die Form zu bringen, wie er heute ist. Super und wir freuen uns total, dass du heute auch mit dabei bist. Weil du bist quasi als die Frau, du hast es gerade schon gesagt. Du warst von Anfang an mit beteiligt. Du hast ja auch schon gerade Berufsordnung erwähnt und das Schlüsselwörter. Und letzte Woche war ja was ganz, ganz Besonderes am 10.04. Bei der Kammerversammlung. Ich konnte leider nicht dabei sein. Ich musste leider unterrichten den Tag. Aber ich weiß, dass Lehr und Leonie ihr beide war da. Und zum Thema Berufsordnung, das ist heute auch was Besonderes, was Lehr vor vorne gesagt hat. Denn wir haben sie verabschiedet. Könnt ihr dazu erzählen, wie war der Moment? Ich wäre so gerne mit den Emotionen. Tatsächlich war ich kurz auch, hab ihr auch mitgekriegt wie Lehr und Elkairi. Das in regional Konferenzen mit dich war auch dabei. Auch einmal. Und das war ja wirklich ein ganz spannender Weg. Wie war es, aber wo ist tatsächlich verabschiedet worden ist? Und das heißt, es geht jetzt ins Ministerium. Es gab ja vorher noch die Diskussion. Und da auch nochmal so zu reflektieren, was alles schon hinter uns liegen. Wie viel Zeit wir dort investiert haben. Auch im Vorhinein haben wir schon gesagt, wir haben so viele Versionen. Auch von der Berufsordnung gesehen, dass man zum Teil ein Unsicher war. Was steht drin, haben wir jetzt alles berücksichtigt. Ist alles korrekt, ist alles richtig. Und als es dann tatsächlich verabschiedet worden ist. Also, kann ich sie für mich sprechen, glaube ich, war es ähnlich. Sind uns Tausend Steine vor dem Herz folgt, weil wir gesagt haben, okay, das. Wir haben jetzt einen großen Schritt gemacht. Und das war halt lange Zeit, die wir jetzt damit verbracht haben. So fast anderthalb Jahre. Und zwischenzeit, ich hatte mal gedacht, so man sieht keine Ende mehr. Aber tatsächlich haben wir es jetzt endlich geschafft. Und es ist nur ein erster Step. Also es ist mit Sicherheit der Wichtigste. Aber es ist eben auch an uns jetzt, dass wir es tatsächlich in der Praxis leben. Dass es eben kein Dokument bleibt, sondern dass es ein lebendes Dynamisches Dokument wird, was wir eben für unsere Berufsgruppe und vor allem für unsere professionelle Entwicklung nutzen. Deswegen ein wichtiger Erster Schritt. Aber auf jeden Fall noch nicht das Auftragsende in Anfängstrichen. Ich weiß nur, dass Leoni mir dann "Wie haben sie verabschiedet gesprieben?" Genau, ich hab's direkt sofort weitergegeben, wie die Leibschaltung aus der Kammerversablungssitzung heraus. Und ich habe das Ganze ja aus dem Hauptamt irgendwie begleitet. Und man kam ja immer so ein Schritt näher zur verabschiedeten Berufsordnung. Ich weiß nicht, ob es euch auch so gegangen ist. Aber als dann irgendwie klar war, dass ihr den finalen Beruf der Kammerversammlung vorgelegt habt, dann ging es noch mal in die Fraktion der Entwurf. Dann wurde in den Ausschüsten auch noch mal über den Entwurf gesprochen. Und dort ging dann die Woten quasi noch mal in die Beschlussvorlage rein. Dann wurde noch mal final im Vorstand darüber gesprochen. Der Vorstand hat auch positives Wutum gegeben. So dass man seit mehr Vom Abschimmungsergebnis her oder von der reihen Verabschiedung gar nicht mehr so überrascht war. Aber natürlich ist es nix, so trotz ein total feierlicher Moment. Und ich hatte ja dann quasi die Ehre im gleichen Atemzug, also nachdem ich euch bescheid gegeben habe. "Hey, wir haben sie ginge auch die Presse mit Teilung raus." Und da irgendwie das Feedback jetzt noch mal einzusammeln die letzten Tage und auch über das Wochenende. Es kam einfach nur durchweg positive Nachrichten. Also, das hat mir auch noch mal gezeigt. Man hört das natürlich auch, dass die Pflegefallversorgung wirklich noch mal draufgewartet haben. Also unsere Mitglieder haben sich gefreut und gesagt, so "Wow, der Mainstein ist jetzt gelegt." Und jetzt kam noch mal ganz viel Dankeschön auch rein. Und wo können wir uns die anschauen und irgendwie jetzt kannst losgehen. Also, weil das schon ein besonderer Moment, der jetzt noch mal so ein paar Wochen nehmen wir auch tragen wird. Ja, ich kann es nur bestätigen Und vielleicht lehrst du noch mal so einen kleinen Überblick geben, also über die Inhalte von der Berufsordnung. Also, es ist auch mal zum Großteil. Es stehen natürlich auch diese Muslinhalte. So habt ihr das immer genannt drin. Die quasi aus dem Heilberufsgesetz noch mal mitgenommen wurden. Das heißt, also was ganz neues wurde dort ja nicht erschaffen. Aber trotzdem ist ja auch ganz viel Pflegekammer-Stempfel dort dann irgendwie mit eingefchlossen. Und diese Kaninhalte, die ja auch ja wirklich bereit diskutiert, habt ihr in den regionalen Konferenzen, die sind ja auch mit aufgenommen worden. Ja, auf jeden Fall. Also, tatsächlich hatten wir die Muslinhalte, die das Heilberk, uns einfach also das Heilberufsgesetz uns vorgegeben hat, die einfach so einer Berufsordnung dazu gehören und viele Inhalte, die uns auch schon bekannt vorkommen, zum Thema Schweigepflicht, zum Thema Dokumentation, Qualitätssicherung, all das, was wir schon mal kennen. Aber was für uns nicht als Berufsgruppe in einer Berufsordnung bisher geregelt war, sondern nur an anderen Gesetzen und an anderen Stellen. Und neben diesen Hausaufgaben habe ich sie immer genannt, die wir bekommen haben, die wir schreiben oder die wir größend halt auch zum Teil einfach übernehmen konnten. Und sollten, hatten wir ja auch die Punkte, die wir mitnehmen können. Du hast die zum Teil angesprochen, also es waren halt Inhalte, bei denen wir uns, nachdem wir im ersten Schritt erstmal geguckt hatten, welche Berufsordnung gibt's überhaupt schon, der berühmte Ethikodex ist ICN, also das International Council of Nurses. Wie weit können wir Inhalte da übernehmen, obwohl ein Ethikodex natürlich was anderes ist als eine Berufsordnung, wie weit können wir uns darauf beziehen. Aber was sind auch Themen, die uns als Pflegefachpersonen im Pflegerischen Alltag einfach umtreiben, die wir beachten müssen und die wir jetzt eben erstmals aus der Elbstständigung für unsere Profession mit aufnehmen können? Da haben wir ja sehr breit über diskutiert und zum Teil aufgrund der Entscheidungen, auf Basis der Mitglieder, auf der Regionalkonferenz, dann haben wir sie eben nicht als eigene Passus aufgenommen, beispielsweise Digitalisierung und Nachhaltigkeit, sondern wir haben sie eben mit aufgeführt, genau in der Präambel und beim Anfang haben wir uns sehr schwer getan. Erzähl ich hier, weil wir gesagt haben, es wird immer mehr zum Paragraphenwerk und auch wir umgebracht, ich war sie gesagt Paragraphenmonster und das ist eigentlich nicht das, was wir wollten. Aber deswegen haben wir immer gesagt, dass ganze muss begleitet werden von einer guten Erleiterung. Also es gibt grob gesagt um die Rechte und Pflichten, die wir in unserem Beruf eben beachten und leben müssen. Neben den Pflichten schreiche ich aber auch ganz genau die Rechte hervor, weil es halt erst mal nicht in Dokumentes war, auf der es wir uns eben auch im Flieger schon alt beziehen können, und bei dem wir eben sagen, Pflegevorbehaltsaufgaben gehen vor anderen Aufgaben. Also wenn wir in die Brutulienanführung strichen kommen, dass wir eben wählen müssen, an Anführungsstrichen, welche Aufgaben wir umsetzen, ist es ganz klar, dass wir eben der Berufsordnung folgen. Unsere Vorbehaltsaufgaben erst mal umsetzen müssen, es ist aber auch geregelt, was passiert bei Berufspflichtverletzungen. Wie sollen wir uns im Kontext von Fortbildung verhalten? Wir haben auch noch mal den Passausbildung aufgenommen. Da ging es auch noch mal darum, dass wir alle Verantwortung in der Bildung, in der Ausbildung, auch Weiterbildung von unserem Nachwuchs natürlich haben. Aber auch von, gesagt mal, Kollege, in den die sich im Studium befinden, die sich in der Weiterbildung befinden, etc. Das war eben auch noch mal ein großes Thema, auch auf den Regionalkonferenzen. Das ist noch mal mit aufgenommen werden soll das Thema Pflege in der Forschung häufig, glaube ich, unterschätzt, weil es noch nicht so, also noch nicht so auch im Interprofessionalen Sektor noch nicht unbedingt bekannte, also so, die erlebis zumindest im Alltag, dass wir selber auch forschen, aber dass wir eben natürlich auch an Forschung mitwirken, in verschiedenen Formen. Genau, aber was ist auch zum Thema Informationspflicht, Pflegefachliche, Weisung, also das ist alles beinhaltet in natürlich entsprechend juristisch-geregtem Formulierungen. Also, dass es eben auch eindeutig ist und rechtlich eindeutig auch eben auslegbaren Anführungsstrichen. Aber im Groben und Ganzen sind es halt erst mal die Sachen, auf die wir uns an dem Pflege auch schon eintrigen, auch beziehen können. Also, das Ganze sehr praxisnah gestaltet und wie man quasi sehr praktisch noch mal im Alltag seinen Beruf definieren kann und wo man wie er als Pflegefachperson in der Schwerpunkt auch drauflegen. Tatsächlich im eigentlichen Dokument, also in der Berufsordnung als Paragraphenabbildung erst mal tatsächlich in einem eindeutig formulierten Juristendeutschen-Deutschenstrichen. Hab ich es genannt in der Zwischenzeit, aber wir haben gesagt, damit eben diese Formulierung, die dort enthalten sind, auch eindeutig verständlich sind. Haben wir eben auch noch das Erleutungsdokument parallel erstellt bzw. da geht großer Dank an die Unverarbeitgruppe des Rechtsausschusses, die das eben für uns und mit uns erstellt haben. Die sehr genau hingekuckt haben, was brauchen die Pflegefachpersonen im pflägerischen Alltag, um diese Paragraphen eben auch umsetzen zu verstehen, zu wissen, wo wende ich mich hininfall dessen. Dass sich beispielsweise berufslig Verletzungen wahrnehmen oder ähnliches, die auch noch mal ganz klar machen, bei der Berufshaftlich, was kann man in Anspruch nehmen? Wegen kann man fragen, etc. pp, weil wir eben auch gesagt haben, alleine dieses Dokumente-Berufsordnung ist uns nicht praxisnah genug. Sondern wir haben gesagt, dafür braucht es Erleutierung, das ist auch üblich.
in einem Fall, dass wir ihre Berufsordnung auch. Deswegen haben wir auch gesagt, wir müssen aber jetzt auch im zweiten Schritt auch noch gucken, dass wir es trotzdem noch Praxis näher machen. Also durch verschiedene Kommunikationsstrategien und Konzepte eben auch deutlich machen, dass dieses Dokument auch, wenn es jetzt erst mal als Basistokument sehr para gravend ist, dass es für uns enorme Rechte hat, die wir eben auch leben müssen und die wir einsetzen können und dürfen und auf die wir stolz sein können als Profession, weil es uns als Profession enorm weiter nach vorne bringt und in der Anerkennung anderer Berufsgruppen eben auch. Und dort schon selbstverständlich ist für uns ist es jetzt ein Novum, was wir tatsächlich als Meilenstein verärgern können. Man merkt auf jeden Fall, allein die Arten weiß wie es wieder darüber spricht, wie viel Leidenschaft in Energie einfach in diesem ganzen Prozess drinsteckt oder jetzt wie ihr da auch gerade eben sagt, ist so einfach auch in diesem Moment, wo es erwähnt wurde, in dem Moment, wo es dann im Endeffekt verabschiedet wurde. Und du hast ganz am Anfang gesagt, das ist auch so ein dynamisches Dokument, also es soll sich weiterentwickeln, wie es da so der Plan wird, dass quasi in einem regelmäßigen Grütmus noch mal bearbeitet oder wie sieht es da aus, inwieweit bleibt dieses Dokument dynamisch. Genau, also wir haben das vorn anfangen an auch deutlich gemacht, wir sind eine Kammer im Aufbau, das heißt manche Aspekte können wir noch nicht in die Paragraphen integrieren. Da standen ursprünglich Paragraphen, die wir dann aber aus der rüstischen Gewöhnten weiss, die leer waren, nicht einfach leer quasi stehen lassen konnten, als Platzhalter, das sind zum Beispiel das Thema Ethik-Kommission oder tatsächlich das Thema, was natürlich jetzt auch in der aktuellen Debatte sehr spannend ist, mit Verschreibungsfähigkeit, etc., alles Punkte, die wir als Kammer noch nicht abschließend zu bearbeitet haben, beziehungsweise wir haben einfach noch keine Ethik-Kommission aufgebaut, vollständig, da oder wir sind da noch in den Grundzügen. Das heißt, solche Aspekte müssen mit der Zeit und mit dem Aufbau der Kammer weiter aufgebaut werden und auch Ausformulierungen oder genauere Verweise. Zum Beispiel haben wir jetzt erst mal in der Berufsordnung, so wie es ja auch im Pflegeberuf gesetzt steht, dass wir eine grundsätzliche Fortbildungspflicht haben. Und da ist es natürlich so, dass wir uns so bald wie eine Fortbildungsordnung und so weiter haben, dass wir uns auch auf sowas beziehen können, aber dadurch, dass wir jetzt eben einfach uns noch im Aufbau befinden, dass alles noch nicht haben, mussten wir halt bestimmte Sachen noch rauslassen. Und deswegen haben wir aber auch immer gesagt, dass das uns wichtig ist, wenn das Thema gibt, die sich im Pflegerischen Alltag ergeben, die dort mitgeregelt werden müssen, dass die Berufsordnung an sich nicht ein stares Dokument ist, dem mit dem wir nicht zukünftig arbeiten können, sondern die Berufsordnung muss sich unserer Profession anpassen. Und auch unsere Profession entwickelt sich immer weiter, den Bedarfenden entlang und Bedürfnissen natürlich auch. Und wenn es bestimmte Themen gibt, die zukünftig für uns relevant werden, durch die verschiedensten Kanäle, sage ich mal, dann muss das mit aufgenommen werden. Wir haben jetzt keinen Zeitplan, dass wir sagen, in zwei Monaten packen wir die Berufsordnung nochmal an, sondern wir bleiben da dynamisch und gucken, welche Entwicklungen sie sind im Gange. Und ich denke, da werden wir es nicht in E-Count, ich natürlich auch immer wieder drauf gucken, weil es einfach unsere Aufgabe bis jetzt war. Und wir werden dahin gehend dann immer prüfen, sind das Dinge, die wir damit aufnehmen müssen. Siegendsweise, die sich eben auch aufgrund des Aufbaus dann Stück für Stück ergeben. Bei der Weiterbildungssordnung merke ich, dass es immer ganz besonders in der Vorbereitung der Kamerfassamlungssitzung, weil dort ja auch wirklich noch einige Änderungsanträge eingehen, die dann noch mehr diskutiert und abgestimmt werden. Also ich bin ein Beispiel, was mir da im Kopf hängen geblieben ist. Da ging es um die Nachkommastellen, die in der Weiterbildungssordnung nicht ganz konkret aufgenommen worden ist. Und wo dann aber aus der Praxis, glaube ich, von den Weiterbildungsstätten noch mal die Rückbildung kam, "Hey, wenn das nicht konkretisiert wird, dann gibt es hier wirklich noch meine Veränderungen in der Notung und könnt ihr da nochmal nachbessern." Dann wird das direkt in die nächste Sitzung mit aufgenommen und dahin gehen die Weiterbildungsordnung dann noch mal angefasst und geändert. Und ich glaube, genauso stelle ich mir das dann auch in der Berufsordnung vor. Wenn irgendwas auffällt oder wenn es neue Entwicklungen gibt, das man die dann auch sehr mal verhältnismäßig schnell, dann auch noch mal anpassen kann. Das kann ich ja noch bestätigen aus. Außer sich vor aus einer Weiterbildung stetet tatsächlich, aber Lea auch tatsächlich, was sich vorne erwähnt hatte, er hatte ja wirklich Regionalkonferenzen und ich empfand das so ein konstruktiver Austausch, weil er ja wirklich versucht, nochmal das zu bestätigen, ich habe echt versucht, was Tatkräftiges zu machen oder fehliges. Und aber auch tatsächlich Praxis naas, also mir persönlich, wenn ich das so durchgelesen habe, ja, das ist meine Sicherheit jetzt, das ist so jetzt mein ethischer, fachlicher Komporz. Weil meistens kommt da, vielleicht könnte ich mich gerne verbessern, aber meistens so und so musste man mit den Patienten umgehen, sondern tatsächlich nein. Auch so, wie ist es überhaupt dein zugangen? Wie hast du tatsächlich mit deinem Team auch? Und das gibt mir persönlich, dass ich mal auch eine, die schon ein bisschen länger dabei ist, auch kann ich mir vorstellen, bei den jüngeren Kollegen wirklich Sicherheit, dass das meine Ordnung, und darauf beruf ich mich. Und das zeigt tatsächlich, also vielleicht lehne ich mich dazu weiter aus dem Fenster, aber mit dieser Berufsordnung hat gezeigt, ja, wir können selbstverwaltung von der Pflege funktioniert, es hat geklappt. Ja, es definiert, glaube ich, einfach so ein berufliches Selbstverständnis, also dass man auch mehr so eine Identität, ich finde Pflege ist oft in vielen unterschiedlichen Kontexts, manchmal auch so, nicht ganz klar definierter Begriff, auch was ist jetzt Pflege, was es nicht Pflege und Ähnliches und das ist einfach genau so ein Leitfaden, an dem man sich so ein bisschen langhangeln kann, um auch so ein bisschen ein eigenes berufliches Selbstverständnis dazu entwickeln oder auch weiter zu entwickeln. Ja, total. Ich glaube nicht, das ist immer dieses, also so der Schritt hin. Ich hatte heute Morgen noch mal irgendwie meine Bachelorarbeit reingeschaut, da ging es nämlich um das Thema, wie die Pflege kann man, der Professionalisierung des Pflegeberufes beitragen, könne da das nämlich auch noch mal nach den Wörtern Berufsordnung geschaut, aber das jetzt nochmal so mitzuerleben, was das dann auch wirklich bedeutet, also für die Praxis und Lea, da würde ich vielleicht noch meine Frage an die Stellen, ob du so eine Art vielleicht Fallbeispiel hast oder sage ich mal, ob dir eine Situation einfällt, wo die Berufsordnung auch wirklich geholfen hätte und jetzt in Zukunft schlachhaufen wird. Ja, tatsächlich, in einem Beispiel was sehr ähnlich ist, dem was wir auch schon um deutschen Pflegetag vorgestellt haben, was im Kollegen sag ich mal passiert, aber dieses typische, in anführungsstrichen, finde ich die bekannte Unterbesetzung statt und dann wird gesagt, na ja, wir können heute nicht alle aufgaben schaffen, immer müssen priorisieren und ich weiß, dass ich damals auf der periartischen Intensivstation gearbeitet habe, das gesagt wurde, in der Übergabe her, dann müsst ihr halt alle grundpflegerischen Hätigkeiten heute sein lassen. Behandlungspflege steht an und halt im Grunde dann es war damit gemeint vor allem, dass halt die medizinischen Hätigkeiten umgesetzt werden, dass das halt läuft. Und damals habe ich schon gedacht, das hat mich geärgert in der Situation, aber ich frisch examiniert, weil ich dachte, das ist ein Degradiert Grundpflege jetzt gerade so brauchen, wenn ich im Fall des Falles, im Fall des Falles ist es wichtig, dass die Erzlichen Tätigkeiten oder die Tätigkeiten, die für die medizinischen Diagnostiken jetzt hattere darauf müssen, was die natürlich wichtig sind, dass wir nicht darstellen. Aber dieses Verständnis, dass unsere Pflegerische Tätigkeit auch eventuell durch Körperpflege dadurch, dass wir eine Inspektion vornehmen, dass wir eben verstehen, was ist mit dem Patienten, dass wir die Patienten ganzheitlich wahrnehmen können und eben nicht nur punktuell überblutwerte, über Herzrequenz etc. Das hat mir damals gefällt und ich habe mich aber nicht getraut, muss ich ganz ehrlich sagen, damals als frisch examinierte irgendwas zu sagen, weil ich dachte, ja, okay, wenn dir das jetzt gesagt wird, dann machst du das. Und heute weiß ich es besser und heute weiß ich auch, dass ich in solchen Momenten dann auch, wenn ich jetzt hier sage, ich meine Kollegen darauf anspreche und sage, hey, du hast mir noch gerade gesagt, du bist heute im Stress, warum machst du jetzt die und die Aufgabe in Anführungsstrichen und dieses Bewurst sein, dass wir, wir sind kein Assistenzberuf, wir sind ein eigenständiger Halberuf, wir sind eine eigenständige Profession. Das heißt, meine Aufgaben sind genauso wichtig, wenn nicht zum Teil wichtiger und ich darf das für einstellen und das kann ich jetzt mit der Berufsordnung, also wenn daran, also grundsätzlich Bestand daran, ja, auch vorher kein Zweifel, aber dass ich halt jetzt in Dokument habe, was ich im besten Falle aus der Kittel Tasche ziehen kann und sagen kann, ne, also, das ist deine Wertsicheraufgabe, das mit Sicherheit wichtig, wenn sie dir wichtig ist, dann musst du sie jetzt durchführen. Ich muss aber meine Pflegerischen Tätigkeiten genauso durchführen, weil sie für den Patienten genauso wichtig sind und das ist halt diese Situation, sag ich mal, die natürlich hoch emotional ist für alle Beteiligten, weil wir haben Fachkräfte mangel auf allen Ebenen, aber das heißt, ich sehe sich eben die Patienten innen wieder in den Fokus zurück und dafür einstehen zu können, was Pflege eben ist, das ist glaube ich, der Fokus, den wir damit auch leben können. Und ich glaube, da wird es ja auch immer genau spannend in solchen Momenten und ich erinner mich noch an die Regionalkonferenzen, dass ihr dort auch immer noch quasi einfachlichen input zum Thema Arbeitsrecht und Berufsrecht, also wo sich das irgendwie trennt. Magst du da vielleicht unseren Hörer und Hörerinnen noch mehr so einen kleinen Einblick geben, irgendwie, also ob man das irgendwie so sagen kann, so hier ist quasi trennscharf Arbeitsrecht und trennscharf Berufsordnung, die ist es gerade schon ein Dein Blick, so einfach ist es glaube ich, dann doch nicht. Ja, tatsächlich nicht. Also es gibt viele Aspekte, die auch immer Arbeitsrecht geregelt werden. Man muss das halt tatsächlich auch dann in der Situation individuell prüfen, welche Bereiche sind betroffen, habe ich alle Aspekte aus dem Arbeitsrecht erfüllt. Betrifft es das Berufsrecht sind, diejenigen, die Beteiligten von meinem Berufsrecht eben auch betroffen, also die Berufsordnung gilt für Pflegefachperson. Das heißt, ich muss natürlich auch immer prüfen, ob alle Beteiligten damit abgebildet sind oder ob es auch noch andere Aspekte gibt. Das heißt so einfachen Brennscharf ist es immer nicht. Aber unser Berufsrecht, das ist eben jetzt erstmal für uns geregelt, für uns auch festgelegt, alle Aspekte, die uns betreffen, was hier eben schon gesagt haben, was vorher irgendwo anders geregelt war mit Schweigepflicht und so weiter sind in diesem Dokument genauso abgebildet, beziehen sich auch auf die Regelung, die dort hinter sind. Aber sie sind halt endlich an einer Stelle geeint. Aber wie gesagt, im Einsetferd muss man immer noch mal kritisch Juristisch dann auch prüfen. Also das war auch so ein ja-learning, wie juristisch das dann am Ende des Tages ist und wie frustriert ich oft war, tatsächlich war ich gedacht habe so, wo das ist so weit von meinem Pflegerischen Alltag entfernt und jetzt diskutieren wir über kleine Wörter, wie sag ich mal, muss soll kann. Und das waren für mich so Aspekte, mit denen hatte ich vorher noch nie was zu tun, weil ich das ist nicht mal Pflegerische Alltag und das war aber ein super Wachstumsprozess, sag ich mal, man hat super viel gelernt. Aber ich glaube, wir haben dadurch immer wieder diesen Pflegerischen Fokus auch gehabt und deswegen hatten wir das bei den Regionalkonferenzen auch mal mit, weil wir selber auch gesagt haben, das ist halt super schwer oft auch zu trennen und wirklich präzise und schaf zu trennen und das muss man einfach im Hintergrund behalten.
Ich habe noch mal eine weitere Frage, wo du gesagt hast, vorhin ein bisschen Fortbildung erwähnt hast, gibt es irgendwie schon eine Vorstellung oder habt ihr schon so ein bisschen einen Plan, wie auch das in Aus- oder Weiterbildung integriert werden soll, gibt es da schon Ideen oder ist das jetzt, wird das eher so jetzt im weiteren laufenden Prozess kommen? Also wie tatsächlich, dass jetzt konkret dann geregelt wird, das wird die Fortbildungsordnung klären, das wird der Bildungsausschuss festlegen, da sind wir tatsächlich, also wir haben quasi den Grundfeiler gesetzt und wieder ist jetzt ausgearbeitet wird, das muss dann tatsächlich im Aufbau geklärt werden. Ich mein, man sieht an Rheinland-Pfalz, welche Möglichkeiten sich da ergeben. Die haben ja gerade die Fortbildungsordnung schon verabschiedet und da muss man einfach gucken, also wie können wir das zukünftig realisieren, das ist eben auch für die Pflegefachperson wieder realistisch und umseltsbar, dass wir da dann eben auch Möglichkeiten schaffen, die für alle gangenbar sind und die natürlich ein Hochstehende-Buru-Stand sichern, ganz klar, wir sind da als Pflegekammer in NRW und natürlich auch eine Rheinland-Pfalz, dafür zuständig die pflegrische Versorgung der Bevölkerung durch den Hochstehenden-Buru-Stand zu sichern, oft wird uns hervorgeworfen, es wird unmöglich in Anführungsstrichen, das darf es natürlich nicht sein und das wäre ja auch nie in unserem Interesse, weil wir sind auch alle Pflegefachversorgung. Man muss es so gestalten, dass man diesen Ansprüchen gerecht wird, aber es ist eben auch untergealistischen Bedingungen, aber das wird gesagt, wird die nächste Hausaufgabe sein, dass wir uns da an die Erstellung der entsprechenden Nächstenordnung machen und halt diesem Satz der tatsächlich am Pflegeberufe gesetzt steht, dass wir eine Fortbildungspflicht haben, uns auf dem neuesten Stand zu halten, dass wir dem Leben einhauchen und gucken, wie wir ihn eben auch umsetzen. Das ist halt auch für alle mögliches. Ja, da freue ich mich auch tatsächlich darauf, die doch auch sagen, auch mal Leben einhauchen und auch die Ernsthaftigkeit auch dahin so ist es wichtig. Also viele die Praxaneitenden sind klar, die haben die pädagogische oder berufspädagogische Verpflichtung, damit der Praxaneiter aber das war es dann auch schon. Und alle zwei Jahre, ihr lehrt ja, als vielleicht mal Instructor, alle zwei Jahre mal eben, sag ich mal jetzt von einer Intensivsettinge, also von Funktionsbereit, meinen Renemationstraining, vielleicht ein bisschen erweitert, vielleicht aber Basics, aber das muss öfters. Und da sind auch viele, viele anderen von bis da freue ich mich drauf, wenn wir dann auch hier in der Nervie auszuweiten sind. Ich würde vielleicht noch gerne auf einen Punkt, weil ich glaube, das ist auch immer das, was natürlich so die Pflegefachversohnen interessiert. Was nämlich jetzt passiert, also du sagst es ja auch immer mehr Rechte und mehr Pflichten, und das ist jetzt wirklich, sag ich mal, auf Papier gemeistet, häufig digital eher abrufbar. Aber was dann passiert, wenn man gegen die Berufsordnung verstößt? Oder wenn man das vielleicht auch bei Kollegen oder Kollegen mitbekommen oder auch irgendwie merkt, das ist nicht wirklich gelebt, wie etwas man da auch für Möglichkeiten hat, darauf aufmerksam zu machen. Und das hier ist das in unserem Paragraph. 4 Handzeige und relativ flich von Berufslichtverletzungen geregelt, also Verletzungen, die quasi im Rahmen der Berufsordnung stattfinden, für diejenigen, die eben da auch von Betroffen sind. Im Passus steht, dass der Arbeitgeber oder beziehungsweise vorgesetzt oder ich vorgesetzt habe, und die Kammer informiert werden müssen. Und da haben wir auch immer Leute uns zu kument, auch die verschiedenen Anlaufstellen. Also man kann an Berufsvergehen, etwa die Kammer minus NRW oder eben auch telefonisch oder auch postalisch, das einreichen. Dabei geht es uns zu, das ist ganz wichtig, weil immer wieder auch eine Diskussion, das geht uns nicht um den Nutzianten tun. Und ich glaube, das muss man auch nochmal ganz klar herausstellen. Wir machen alle Fehler, irgendeinem Menschlich, solange wir es erkennen und darüber sprechen. Und das Ausräumen ist dann, ist das in Ordnung, aber Berufspflichtverletzungen, die als solche nicht erkannt und eben auch nicht genannt werden, etc. das geht nicht. Also wir brauchen im Hochstehen im Beruf stand und bisher war das nicht geregelt. Bisher klar, wir konnten, also wir müssen zum Teil bei bestimmten Punkten die Staatsanwaltschaft mit einem Beziehen und im sprechen anzeigen erstatten. Aber wenn wir darauf hinweisen, wenn wir eine Sachenfachgerechte, die fliegere Versorgung nicht ermöglicht bekommen oder nicht umsetzen können, und das auch trotzdem, die Hinweise darauf zum Beispiel nicht erfolgt, dann müssen wir das melden können und da müssen wir jetzt Kammer auch darauf reagieren können. Denn nur wenn wir davon erfahren können, können wir natürlich auch entsprechend, sage ich mal, einkreifen. Das ist aber auch da, so dass natürlich erst mal da jemand vorgeschaltet ist. Also auch da ist es nicht so, dass wir da pauschal drüber uteilen. Darum geht es nicht, sondern dass halt eine Kommission dann auch darüber entscheidet. Es ist wirklich tatsächlich eine Berufspflichtverletzung. Gabs vielleicht Gründe, die dazu geführt haben in Anführungsstrichen oder es ist aber tatsächlich eine Verletzung, die entsprechend geahndet werden muss und die wir dann entsprechend auch an müssen mit den Maßnahmen, damit eben sowas in Zukunft nicht mehr vorkommen. Wir wünschen uns das natürlich alle nicht. Und Gott, das will ein kleiner Prozent heil. Aber es muss eben auch die Möglichkeit bestimmen, auch hier entsteht, also jetzt durch die Berufsordnung das Recht, das eben auch anzuzeigen oder beziehungsweise tatsächlich auch die Pflicht, dass es eben angezeigt werden muss, damit man halt eben auch, sag ich mal wieder, sich, ich sag es immer so oft, aber sich beziehend darauf, wir müssen die phleggerische Versorgung sichern. Und das können wir nur indem wir eben auch sowas darstellen. Ja und wie du sagst, Fehler sind menschlich, aber um einfach eine gesunde Fehlerkultur zu leben, ist es wirklich auch insozial und wichtig und auch die Profession zu stärken. Ich finde, das ist oft im phleggerischen Alltag, also dass man über Fehler spricht. Also ich erlebe es noch nicht so offen, also wir erleben mit Systemen wie das und so weiter, dass wir Fehler offen legen und sagen, wie kam es denn überhaupt zu diesem Fehler? Was ist passiert, dass dieser Fehler entstanden ist? Das ist, ich glaube elementar, weil es passiert im Stress, wir machen alle Fehler und dass wir dann halt aber dafür sorgen, dass sie eben nicht nochmal passieren, dass eben zumindest, also oder die Folgen abgemildet werden oder ähnliches Indemien zum Beispiel Systeme anpassen, indem wir feststellen, vielleicht ist hier auch ein Problem, wie wir bestimmte Sachen aufgebaut haben. Vielleicht müssen wir dort Veränderungen vornehmen und wenn wir als Kamera beispielsweise auf andere eben nur politischer eben noch mal ansetzen müssen, weil wir sagen bestimmte strukturelle Regelungen funktionieren, nicht weil beispielsweise dort den Pflegefachpersonen in anfühlenstlichen Steinen in den Weg gelegen werden, dann müssen wir das angehen, da müssen wir das aber auch wissen und wenn wir es halt nicht wissen, dann können wir es nicht machen, aber ich glaube, das müssen wir auch, das ist mir halt auch wichtig, Fehler sollten nicht vertuscht werden, da waren wir geht es nicht, sondern sie müssen offen gelegen werden. Aber hier und dem Pass, das geht wie gesagt eben nicht in um den Nutzianten tun. Und das war uns an jeder Stelle wichtig. Also es geht euch hier wirklich um die Berufsrechte im Rahmen der Berufsordnung und wenn die verletzt werden, dann müssen die auch angezeigt werden. Also einfach die Entwicklung irgendwie einer gesunden Fehlerkultur und da gesunde Umgang mit und das ist wahrscheinlich auch einfach vieles gesagt, dass es so ein bisschen oder wie es für ein bisschen rauskam, ein bisschen Prozess auf denen wir uns vielleicht auch als Berufsgruppe es überhaupt erst mal hinbewegen müssen. Genau. Also es ist wie gesagt nicht, dass wir, also wenn diese Anzeiger folgt sofort da, weil sie einzelne Urteile in Anführungsstrichen fällen, sondern wie gesagt eine Kommission analysiert das sehr genau und dann werden entsprechend konsequenzen, wenn sie nötig sind, gezogen oder eben auch nicht oder man spricht halt mit den Betroffenen und so weiter. Also das ist uns wichtig in dem Kontext. Wir haben ja vielleicht auch als Hörer oder Hörerin, die ein oder andere auszubilden oder auszubilden. Inwieweit greift die Berufsordnung denn dort? Das sind ja noch keine, seit mal vorständigen Pflegefachpersonen, die haben ja ex haben noch nicht abgelegt. Aber irgendwie fern kann die Berufsordnung denn auch den zur Seite stehen oder auch dort unterstützen. Tatsächlich war noch an den Regionalkonfern ganzen Auszubildenden mitbeteiligt. Das waren es auch wichtig. Deswegen gesagt haben deren Perspektive auf die Singe vor allem auf dem Paragrafen 18, Verantwortung in der Bildung war uns extrem wichtig. Weil wir gesagt haben, ist das ein Gefühl, ist das ein Eindruck, den wir haben, der in der Realität so gar nicht vorherrscht? Oder ist es etwas, was wir aufnehmen müssen? Und da haben die Auszubildenden auch gesagt, dass es ihnen sehr, sehr wichtig ist, dass wirklich auch alle Pflegefachpersonen, also dass sie Vorbildfunktion haben und dass sie eben auch die Unterstützung der Ausbildung vorantreiben müssen. Also das ist nicht nur, ich sage mal, jetzt übertrieben gesprochen, die Praxisanleiter geht, die die Ausbildung vornehmen, sondern dass alle sie mit den Auszubildenden zusammenarbeiten und das betrifft eben nicht nur die Auszubildenden, das betrifft auch diejenigen, die sich in Weiterbildung befinden, praktikhanden, das betrifft aber auch natürlich Pflegefachpersonen, die sich im Studium befinden oder so ähnlich ist, so alle möglichen Konstellationen, dass die natürlich die entsprechenden Unterstützung beinhalten und dass wir alle dafür einen Auftrag haben. Und das haben die Auszubildenden auch noch mal sehr deutlich zurückgespielt, dass eben auch das ihnen wichtig ist, dass das in der Berufsordnung steht. Und das war ein klare Wutum, was wir von den Regionalkonferenzen auch als wichtigen Schwerpunkt mitgenommen haben. Und deswegen auch dieser Passus nach demokratischer Entscheidungen, also nach den Regionalkonferenzen konnten alle, nachdem alle Ergebnisse präsentiert wurden, eben entscheiden, wie welcher Paragraph drin bleiben soll und dieser Paragraph wurde, da eben drin belassen, weil diejenigen sich das gewünscht haben. Und ich glaube da eben, dass für die Auszubildenden auch ein wichtiger Punkt gesichert ist, dass sie wissen, dass auch ihre Bedarf und Bedürfnisse von uns berücksichtigt werden. Absolut, also wenn ich da noch an einer eigene Ausbildungszeit zurückdenke, war das für mich auch essentiell, also dass man auch in den Teams eigentlich nicht nur den Praxisanleiten und zur Seite gestellt wurde, sondern auch von den anderen Teams, die dann irgendwie mitgenommen wurde und auch von denen natürlich lernen konnte und auch lernen wollte. Aber wenn die nicht unbedingt irgendwie mit an die Hand genommen haben, dann waren manche Dienste dann doch auch sehr drüge. Ja, haben wir jetzt auf jeden Fall einmal irgendwie auf ganz vielen Perspektiven das Thema Berufsordnung uns noch ein bisschen angeschaut. Die vielen Dank, Lea, dass du uns so ein bisschen dein Perspektive und so ein bisschen dieses Prozess aufgezeigt hast, beziehungsweise wir auch so ein bisschen Gefühl dafür kriegen konnten, was überhaupt alles dahinter steht, was das alles mit sich bringt und was es auch wirklich für praktische Auswirkungen hat. Aber bevor wir jetzt gleich jetzt im Ende der Podcast vollgekommen, nochmal eine Frage an dich, gibt es noch irgendwas, wo du sagst, Boah, das brennt mega noch auf der Seele, das ist irgendwie noch eine Sache zum Thema Berufsordnung, die auf jeden Fall noch mit in diese Podcast voll gehört, dann würde ich dir einfach in der Stelle nochmal das Wort überlassen. Ja, vielleicht tatsächlich bezugnehmend auf den Anfang. Es ist einfach extrem wichtig, es ist ein Resenmalenstein, aber damit hört es nicht auf, sondern wir müssen es jetzt leben. Und das geht an jede Pflegefachperson in NRW und es geht uns alle an. Das ist nichts, was wir jetzt jetzt Kammer geschrieben haben und jetzt ist ein schönes Dokument, was in der Schublade verschwindet. Das darf es nicht sein und das darf es nie werden und das ist uns auch. extrem wichtig, dass in der pflegere Praxis das Dokument anklang findet, dass man damit arbeitet und dass man das eben für sich selber nutzt und für diese Rechte einsteht und dass wir als Berufsgruppe das wirklich auch aktiv nutzen und da auch weiter wachsen. Also weiter ist professionen, uns etablieren und stärken und dass wir uns selbstbewusstsein da auch mit weiter unterfüttern können in Anführungsstrichen. Und deswegen ist es halt tatsächlich, ist es nicht fertig, sondern jetzt beginnt tatsächlich erst die richtige Arbeit. Denn jetzt geht es für jeden von uns darum, dass wir es so umsetzen und dass wir unseren Berufsstand, unsere professionen damit weiter aufbauen und ausbauen und wie gesagt, es ist halt dynamisches Dokument, es ist weit von fertig und wenn Inhalte fehlen in Anführungs, also was heißt weit von fertig, aber erst in den Wurfwärtig, aber wenn Inhalte fehlen, wenn sich was verändert, dann meldet euch bei uns. Dann könnt ihr euch jederzeit bei uns als Kammer melden, auch bei uns im Vorstand an Elkord, an mich wenden. Wir haben eine breite Partizipation ermöglicht, wir haben über Regionalkonferenzen über die Beteiligung der Kammer-Mitglieder, Kammer-Fsamlungsmitglieder über die Fraktionen, aber auch über den Austausch in den Kammer-Fersammlungen, aber tatsächlich auch im Austausch mit dem behuspolitischen Beirat viele Meinungen eingeholt. Wir hatten die Verhältnismäßigkeitsprüfung, das heißt, wir hatten extrem viel Impot, der dazu beigetragen hat, aber wenn trotzdem was fehlt, dann müssen wir das wissen und mit aufnehmen und ja, ich kann nur dafür sagen, dass wir müssen es jetzt leben, damit die Arbeit tatsächlich eben wirklich auch sich in der Praxis widerspiegelt, es ist an jedem von uns diese Berufsordnung zu leben und da eben auch am Alter im Pflegerischen Alltag mitzuarbeiten. Das ist der Moment, wo man tatsächlich den Champagne aber proppen kann, aber da wir mit zu alles sitzen, klappt das heute nicht, nur ein Glas Wasser auf das Katze und wenn wir uns es nicht mal sehen, würde ich tatsächlich gerne vor allem leer und Ilka mit euch mal zusammen anstoßen, auf die Arbeit, die auch vorgeleistet hat und einfach auf diesen Mahlenstein, aber in die zuhören zuhören, da wir hier auch virtuell das Glas hinköthien, kommentaren einmal ein. Auch in Sektien auf unsere Berufsordnung in der Pfleger. So und ich glaube, damit war es auch wieder für die heutige Podcastfolge. Vielen, vielen Dank, liebe Lea, dass wir dich heute zu Gast haben durften und du uns einfach mit dem Prozess und diesen aktuellen Stand der Berufsordnung dieses dynamische Dokument mitgenommen hast und vielen, vielen, vielen, die im Dank, dass du heute mit dabei warst. Ja, vielen Dank für die Einladung, dass ich nochmal darüber klichten durfte, auch wenn es ein langer Prozess ist, es ist immer wieder schön darüber zu sprechen und zu sehen, dass wir das geschafft haben. Ich möchte natürlich auch mich nochmal bei allen bedanken, die mitgemacht haben, bei allen Kammer mit Liedern, die auf den Regionalkonferenzen waren, bei Berufspolitischen, bei Rad für den Impot, bei allen, die in der Verhältnismäßigkeitsprüfung und das Rückweldungen gegeben haben, natürlich auch bei unseren Kollegen, die dann aus der Kammerversammlung, ganz besonderes gilt natürlich, mein Dank auch der Unterarbeitgruppe des Rechtsausschuss für Ihre tolle Arbeit zum Begleitdokument, aber natürlich am allerer erster Stelle an meine beiden Kolleginnen und Kollegen, im E-Kamitner und Dr. Sik Thomas, das wäre das über diesem Prozess, das sauber auch über die Bühne übergebracht haben, meine Damen und Herren, für mich ist das nur das, also es war kein einfacher Prozess, wir haben viel diskutiert, aber es hat so viel Spaß gemacht und danke, dass ihr uns da auch immer vom Hauptamt so unterstützt hat und danke E-Kafe, dann waren sie das Engagement auch im Bereich der Partizipation und dann auch in der Ausgestaltung der Berufsordnung. Absolut, also ich habe ein großes Dankeschön und vorher mache ein großes Dankeschön in die Zuhörerin und Zuhörer, die es bisher her geschafft haben, dann wollen wir uns auch bei euch verabschieden, ob ihr gerade auf dem Heimweg seid oder vielleicht auf dem Weg zur Sicht, ob ihr arbeiten müsst oder vielleicht auch eine Zune-Zwei-Lauf macht und gerade mit 10 Minuten Pays irgendwie über die Trasse schleicht. Wir wünschen euch noch einen schönen Abend, einen schönen guten Morgen oder eine schöne T-Time und verabschieden uns bis zum nächsten Mal. Tschüss! Tschüss, tschüss zusammen, tschüss!
Podcast Summary
Key Points:
Die Berufsordnung für Pflegefachpersonen in NRW wurde am 10.0
verabschiedet und stellt einen bedeutenden Meilenstein dar.
Sie definiert erstmals zentrale Rechte und Pflichten der Profession, einschließlich Vorbehaltsaufgaben, Fortbildungspflicht und Umgang mit Berufspflichtverletzungen.
Das Dokument soll kein statisches Papierwerk sein, sondern ein lebendiges, dynamisches Instrument, das in der Praxis gelebt und kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Parallel zur rechtlichen Fassung wurde ein praxisnahes Erläuterungsdokument erstellt, um die Anwendung im Berufsalltag zu unterstützen.
Die Entwicklung erfolgte partizipativ durch regionale Konferenzen und soll die berufliche Identität, Sicherheit und Anerkennung der Pflege stärken.
Summary:
Am 10. April wurde die Berufsordnung für Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet, was als historischer Meilenstein für die Profession gewertet wird. Das Dokument konsolidiert erstmals zentrale Rechte und Pflichten, die bisher über verschiedene Gesetze verstreut waren, darunter Schweigepflicht, Dokumentation, Qualitätssicherung und die Priorisierung pflegerischer Vorbehaltsaufgaben.
Es betont auch die Fortbildungspflicht und regelt den Umgang mit Berufspflichtverletzungen. Die Entwicklung war ein intensiver, etwa anderthalbjähriger partizipativer Prozess mit regionalen Konferenzen, um Praxisnähe zu gewährleisten. Da die rechtliche Formulierung allein als nicht ausreichend praxistauglich angesehen wurde, wurde parallel ein ausführliches Erläuterungsdokument erstellt.
Die Berufsordnung wird nicht als abgeschlossen betrachtet, sondern als dynamisches, lebendiges Dokument, das sich mit der weiteren Entwicklung der Pflegekammer und neuen beruflichen Anforderungen – wie zukünftigen Themen einer Ethik-Kommission oder der Verschreibungsfähigkeit – weiterentwickeln soll. Ihr Ziel ist es, der Pflege ein klares berufliches Selbstverständnis, mehr Handlungssicherheit im Alltag und größere Anerkennung zu verleihen.
FAQs
Die Berufsordnung definiert Rechte und Pflichten für Pflegefachpersonen und ist ein Meilenstein für die Professionalisierung. Sie soll nicht nur ein Dokument sein, sondern aktiv in der Praxis gelebt und genutzt werden, um die Berufsgruppe zu stärken.
Sie beinhaltet etablierte Themen wie Schweigepflicht, Dokumentation und Qualitätssicherung, aber auch neue Aspekte wie pflegerische Vorbehaltsaufgaben, Fortbildungspflicht und Pflege in der Forschung. Ziel ist eine praxisnahe Orientierung für den Berufsalltag.
Die Entwicklung dauerte etwa anderthalb Jahre und involvierte die Pflegekammer, Regionalkonferenzen mit Mitgliedern und Arbeitsgruppen. Der Prozess zielte darauf ab, breite Inputs aus der Praxis zu integrieren und ein lebendiges Dokument zu schaffen.
Sie soll durch Kommunikationsstrategien, Schulungen und ein begleitendes Erläuterungsdokument praxisnah vermittelt werden. Pflegefachpersonen können sich darauf berufen, um Prioritäten im Alltag zu setzen, etwa bei Unterbesetzung.
Sie ist dynamisch und kann an zukünftige Entwicklungen wie Ethik-Kommissionen oder Verschreibungsfähigkeit angepasst werden. Änderungen erfolgen bedarfsorientiert, basierend auf Feedback und neuen beruflichen Anforderungen.
Sie gibt Sicherheit durch klare berufliche Leitlinien, stärkt die professionelle Identität und unterstützt bei Entscheidungen, z.B. bei der Priorisierung von Aufgaben. Sie dient als Referenz für ethisches und fachliches Handeln.
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