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perasaan kosong

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perasaan kosong

Die deutsche Musikbranche feiert einen wichtigen juristischen Sieg: Das Landgericht München hat im Rechtsstreit der Gema gegen das KI-Unternehmen Suno entschieden, dass Suno urheberrechtlich geschützte Lieder deutscher Künstler unerlaubt zum Training seiner KI genutzt und Kopien gespeichert hat. Die Gema hatte mehrere Songbeispiele vorgelegt, darunter eine von der KI erzeugte Kopie von Helene Fischers „Atemlos", die kaum vom Original zu unterscheiden war. Das Gericht wertete dies als Beleg für eine Urheberrechtsverletzung und sprach der Gema Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und möglichen Schadensersatz zu. Das Urteil gilt vorerst nur für sechs konkrete Werke, doch die Gema sieht es als wegweisend an. Suno, das als größter Anbieter generativer KI-Musik gilt, prüft eine Berufung und bestreitet, ganze Songs zu speichern. Die Gema strebt langfristig Lizenzmodelle an, um KI-Training zu vergüten und auch für KI-generierte Musik auf Plattformen wie Spotify eine Vergütung zu sichern. Peter Maffay zeigte sich erleichtert und betonte, dass das Urteil ein wichtiges Signal für die gesamte Branche sei. Auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth begrüßte die Entscheidung und forderte einen Rechtsrahmen, der Innovation und Kreativität stärkt und Rechteinhaber angemessen vergütet. Der Justiziar der Gema, Kai Welp, erklärte, man werde notfalls auch andere KI-Anbieter verklagen, falls diese keine Lizenzvereinbarungen eingehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und viele Fragen sind offen, doch die Branche sieht darin einen Hoffnungsschimmer im Kampf gegen KI-Konkurrenz.

Transcription

1126 Words, 7352 Characters

German
Die deutsche Musikbranche hat mit Spannung auf diese Entscheidung gewartet. Die Gema hat heute früh im Rechtsstreit mit dem KI-Unternehmen "Suno" einen wichtigen Erfolg erzählt. Das Landgericht München war der Ansicht, ja, die US-Firma "Suno" hat Lieder deutscher Künstler zum Trainern genutzt und als Daten abgespeichert. Das "Suno" auferlang Kopien bekannt als Songs ausspurgt, das sei nicht zulässig, Simon Emerlich berichtet. Auch Peter Maffay war zur Urteil-Verkündung im Münchner Justiz Ballast gekommen, als stellvertretter einer kreativen Branche, die gerade massiv durch Konkurrenz von KI-Musik gefährdet ist. Entsprechend groß war bei ihm als Gema Mitglied die Freude über das Signal, dass von diesem Urteil ausgeht. Ich glaube, auf der Basis dessen, was heute entschieden wurde, ist das erste Mal anzeichen dafür gegeben worden, dass das in Zukunft so nicht mal zulässig sein soll. Insofern ist das heute wirklich ein sehr wichtiger Trage. Als Beweismittel hatte die Gema vor dem Münchner Landgericht mehrere Songbeispiele ins Feld geführt, die die "Suno KI" erzeugt hatte. Diese Helene Fischer Kopie hatte die "Suno KI" ausgeworfen, nachdem Gema Mitarbeiter die KI aufgefordert hatten, zu den bekannten Textzahlen von Atemlos passende Melodik-Klangfarbe und Rhythmus zu erfinden. Das Ergebnis war am Ende kaum mehr vom Original zu unterscheiden, sagt Gema CEO Tobias Holzmüller. Und das ist also, was wenn KI-Blagiat entsteht. Wenn ein Mensch behaupten würde, er hätte den Song, den der "Suno als Atemlos" produziert hat, selber geschaffen, dann wäre es sofort als "Blagiatur" überführt. Und das ist bei der KI nicht anders. Und das hat das Gericht zum Glück auch so gesehen. Das Münchner Landgericht zieht es als erwiesen, dass "Suno seine KI" in den USA unerlaubt mit urheberrechtlich geschützten Songs trainiert hat. Und dafür, wenn auch technisch komplex Kopien der Songs gespeichert hat. In der Konsequenz bedeutet das laut Gerichtsprecherin Cornelia Kallert. Dass die Klägerin jetzt ansprüche, hat darauf das bestimmte Handlungen der Beklagten unterlassen werden, dass sie Auskunft bekommt, was schon gemacht wurde und da einen anschließend eventuellen Schadensersatz gelten machen kann. Das Urteil bezieht sich konkret zunächst aber nur auf die insgesamt sechs Song-Beispiele, die die Gema bei Gericht vorgelegt hatte. Tobias Holzmüller von der Gema hält es aber dennoch für Wegweisend. "Wir freuen uns erst mal, werden das Urteil jetzt gründlich analysieren. Und das wird natürlich auch davon abhängen, wie die Gegenseite sich jetzt aufstellt, ob man weiter den Rechtsweg geht oder jetzt bereit ist, mit uns auf Augenhöhe darüber zu reden, wie ein vernünftliches Lizenzmodell aussehen könnte. Das ist ja eigentlich unser Ziel. Wir wollen, dass KI auch im Musikbereich möglich bleibt, aber sie soll nachhaltig sein und menschliche Musik nicht verdrängen, sondern beides in Co-Existenzermöglich." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von "Suno" heißt es, man prüfe derzeit alle Optionen auch eine Berufung. Das US-Unternehmen hatte unter anderem argumentiert, dass seine KI keine ganzen Songs speichere, sondern lediglich die erlernten Regeln wie Musikstücke grundlegend funktionieren. Das System sei konzipiert neue Songs zu kreieren und nicht bestehende zu reproduzieren. Das bewertet das Gericht aber nun anders. Es ist der zweite wichtige juristische Erfolg für die Gema gegen ein KI-Unternehmen. Bereits vergangenes Jahr hatte man gegen den Chat-GPT-Konzern Open AI geklagt, damals ging es nicht um Musik, sondern um urheberrechtlich geschützte Songtexte. Derzeit läuft dazu das Berufungsverfahren am Oberlandesgericht München. Wann es einen Scheidung geben wird, lässt sich derzeit noch nicht genauer sagen. Auch im Verfahren gegen "Suno" sind jetzt noch viele Fragen offen, aber Peter Maffey verließ den Justizballast mit einem positiven Gefühl für die gesamte Branche. Auch wenn es jetzt noch nicht die endgültige Position ist, ist das ein wichtiges Zeichen. Und ich bin genauso gespannt wie der Wetterverlaub ist. Die Gema zieht also gegen KI-Kopien von Songs vor Gericht und hatte damit heute wieder Erfolg. Was das Uter aber wirklich für Auswirkungen hat, darüber habe ich mit dem Justizial der Gema Kai Welp gesprochen. Er Welp, das ist ein guter Tag für sie und auch für die Gema als Kläger. Aber auch wenn das Uter in dieser Form dann rechtskräftig wird, was es ja noch nicht ist. Dann gilt es erst mal nur für die Handvoll-Lieder, die sie konkret als von "Suno Kopierbar" benannt haben. Also zum Beispiel Atemlos, "Mamona Bafive", "Bikin Japan". Was ist denn mit den wahrscheinlich hunderttausenden anderen Titeln? Also wenn das Uter rechtskräftig werden würde, sie haben dann natürlich Rechte. Also Gegenstand des Rechtsstreits waren nur diese sechs Werke. Aber es ist so, dass "Suno öffentlich" bereits zugegeben hat, mit dem Weltrepatver der Musik trainiert zu haben. Also die haben "Gescraped" bei YouTube und bei anderen Dienst. Ich denke, dass das als Nachweis für das Training mit dem gesamten Gema-Repatver ausreichend ist. Also dann könnten wir eine Vergütung für das Training mit dem gesamten Gema-Repatverfall. Kultur-Statzen Minister Weimar hat das Uter heute früher auch begrüßt und gesagt. Wir brauchen einen Rechtsrahmen der Innovation und Kreativität stärkt und sicherstellt das Rechte-Inhaber angemessen vergütet werden. Aber wie soll denn so ein Rechtsrahmen aussehen, wenn es nach Ihnen geht? Also wenn es nach uns geht und das sieht das Recht ja in einer gewissen Weise auch schon vor, dann müssen über das Training eben Lizenzvereinbarungen abgeschlossen werden. Das haben wir jetzt mit Geltungen in den USA durchgesetzt. Wir denken aber natürlich darüber hinaus auch darüber nach, was denn mit dem Output passieren soll. Also sprich bei der KI wird etwas generiert und dann finden sich eben diese KI-Musik an anderen Stellen wieder zum Beispiel auf Plattform wie Spotify und wir denken, dass dort dann auch eine Vergütung geschuldet werden sollte, weil dieser Output eben nur möglich ist, weil die Systeme mit geschützter Musik eben vorher trainiert wurden. Suno ist jetzt nur ein Anbieter für KI als Zeug der Musik, was ist denn mit den anderen glauben, sie die anderen würden sich mit oder ohne Rechtsstreit auch auf so eine Vergütungsvereinbarung einlassen. Also Suno ist zunächst mal der größte Anbieter. Also diesen gerade bewertet worden mit einem Wert von 5,2 Milliarden US-Dollern. Und es wird zumindest berichtet, dass der Marktanteil für generative KI-Dienste bei 69 Prozent liegt. Also das ist da schon das große Schwergemegewicht im Moment. Und natürlich ist es immer so, wenn einzelne Dienste in eine Lizenz hineinfinden, in ein Vergütungsmodell dann zieht es dann auf die Dauer die anderen auch nach, dem kann man sich dann nicht in ziehen. Das ist so das übliche, was passiert, wenn neue Technologien am Markt aufkommen. Und sonst würden die auch mal vorgerecht ziehen und die anderen Firmen verklagen? Ja, natürlich. Also wir sind mandatiert von unseren Mitgliedern. Wir müssen diese Rechte durchsetzen. Wir wollen das auch. Und das würden wir natürlich dann, wenn die Rechte rechts wie durchgemutzt werden, auch tun, so wie wir das in anderen Bereichen ohnehin. Sagt Kai Welp, justizier der Autorengesellschaft Gema, nach dem Erfolg heute im Rechtsstreit mit KI-Anbieter Suno.

Podcast Summary

Key Points:

  1. Das Landgericht München entschied, dass die US-Firma Suno urheberrechtlich geschützte Songs deutscher Künstler unerlaubt zum Training ihrer KI genutzt und Kopien gespeichert hat.
  2. Die Gema erzielte mit sechs konkreten Songbeispielen (u.a. eine Helene-Fischer-Kopie von „Atemlos") einen Erfolg; das Gericht sieht dies als erwiesen an.
  3. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Suno prüft Berufung, argumentiert aber, dass keine ganzen Songs gespeichert würden.
  4. Die Gema strebt Lizenzmodelle für KI-Training an und erwägt auch Vergütungen für KI-generierten Output auf Plattformen wie Spotify.
  5. Es ist der zweite juristische Erfolg der Gema gegen KI-Unternehmen; ein Verfahren gegen OpenAI zu Songtexten läuft noch.

Summary:

Die deutsche Musikbranche feiert einen wichtigen juristischen Sieg: Das Landgericht München hat im Rechtsstreit der Gema gegen das KI-Unternehmen Suno entschieden, dass Suno urheberrechtlich geschützte Lieder deutscher Künstler unerlaubt zum Training seiner KI genutzt und Kopien gespeichert hat. Die Gema hatte mehrere Songbeispiele vorgelegt, darunter eine von der KI erzeugte Kopie von Helene Fischers „Atemlos", die kaum vom Original zu unterscheiden war. Das Gericht wertete dies als Beleg für eine Urheberrechtsverletzung und sprach der Gema Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und möglichen Schadensersatz zu.

Das Urteil gilt vorerst nur für sechs konkrete Werke, doch die Gema sieht es als wegweisend an. Suno, das als größter Anbieter generativer KI-Musik gilt, prüft eine Berufung und bestreitet, ganze Songs zu speichern. Die Gema strebt langfristig Lizenzmodelle an, um KI-Training zu vergüten und auch für KI-generierte Musik auf Plattformen wie Spotify eine Vergütung zu sichern.

Peter Maffay zeigte sich erleichtert und betonte, dass das Urteil ein wichtiges Signal für die gesamte Branche sei. Auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth begrüßte die Entscheidung und forderte einen Rechtsrahmen, der Innovation und Kreativität stärkt und Rechteinhaber angemessen vergütet. Der Justiziar der Gema, Kai Welp, erklärte, man werde notfalls auch andere KI-Anbieter verklagen, falls diese keine Lizenzvereinbarungen eingehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und viele Fragen sind offen, doch die Branche sieht darin einen Hoffnungsschimmer im Kampf gegen KI-Konkurrenz.

FAQs

Das Gericht entschied, dass Suno urheberrechtlich geschützte Lieder deutscher Künstler unerlaubt zum Training seiner KI genutzt und Kopien davon gespeichert hat. Dies wurde als unzulässig bewertet, und die Gema hat nun Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und möglichen Schadensersatz.

Das Urteil gilt als wegweisendes Signal, dass KI-Musik nicht unkontrolliert menschliche Kreativität verdrängen darf. Es zeigt, dass KI-generierte Kopien, die kaum vom Original zu unterscheiden sind, als Plagiate gewertet werden können.

Das Urteil bezieht sich zunächst nur auf sechs konkret vorgelegte Songbeispiele, wie 'Atemlos' von Helene Fischer. Da Suno jedoch öffentlich zugegeben hat, mit dem gesamten Repertoire trainiert zu haben, sieht die Gema dies als ausreichenden Nachweis für eine Vergütung für das gesamte Repertoire.

Die Gema will KI im Musikbereich ermöglichen, aber nachhaltig gestalten, sodass menschliche Musik nicht verdrängt wird. Sie strebt Lizenzvereinbarungen für das Training und auch für den Output von KI-Musik an, etwa auf Plattformen wie Spotify.

Suno prüft derzeit alle Optionen, einschließlich einer Berufung. Das Unternehmen argumentierte, dass seine KI keine ganzen Songs speichert, sondern nur erlernte Regeln, und neue Songs kreiert statt bestehende zu reproduzieren.

Peter Maffay war als Gema-Mitglied und Vertreter der kreativen Branche bei der Urteilsverkündung anwesend. Er zeigte sich erfreut über das Signal, dass KI-Kopien in Zukunft nicht zulässig sein sollen.

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