Go back

Nachteilsausgleiche effektiv, rechtssicher und fair gestalten

48m 22s

Nachteilsausgleiche effektiv, rechtssicher und fair gestalten

Der Podcast „Fortbildung macht Schule“ beleuchtet mit Expertin Marijane Bündel und Gast Friedhelm Espitter das Thema Nachteilsausgleich in Schulen. Ziel ist es, behinderungsbedingte Nachteile individuell auszugleichen, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken – etwa bei LRS, ADHS oder Dyskalkulie. LRS gilt laut WHO als Behinderung, was Schulen bei vorliegendem fachärztlichem Gutachten zur Umsetzung verpflichtet. Ohne Gutachten entscheiden Lehrkräfte im pädagogischen Ermessen, oft in Klassenkonferenzen. Wichtig ist die Abgrenzung zum Förderbedarf und zum Notenschutz, der separat auf dem Zeugnis vermerkt wird. Typische Maßnahmen sind Zeitverlängerung, mündliche Prüfungen, technische Hilfen wie Vorlesesoftware oder Kopfhörer sowie strukturierte Aufgaben. Digitalisierung und KI werden als zunehmend relevante Werkzeuge gesehen, die auch im Unterricht und bei Prüfungen Einzug halten sollten. Rechtlich ist die Gültigkeit nicht befristet, wird aber oft jährlich neu bewertet. Ablehnungen sind bei attestierten Fällen selten; Eltern sollten den Dienstweg einhalten. Stigmatisierung wird als Scheindebatte bezeichnet, da Inklusion etabliert ist. Geplante Gesetzesänderungen in Niedersachsen ab August 2026 erweitern den Notenschutz auf Rechtschreibleistungen bis zum Abitur, während Dyskalkulie weiterhin auf die Grundschule beschränkt bleibt. Abschließend wird auf Informationsveranstaltungen und Online-Lehrkräftetreffs des Landesverbands hingewiesen.

Transcription

6333 Words, 43025 Characters

German
Fortbildung macht Schule. Von Unpluss. Hallo und herzlich willkommen zu Fortbildung macht Schule. Den Podcast der Uni plus Lehrkräftefortbildung aus der Leipnitz-Universität Hannover. Wir stellen einmal im Monat Themen und Experten aus der Lebenswelt von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und allen anderen Schulebeteiligten Personen vor. Mein Name ist Felix Rocher und ich bin Svenja Höcksbroh. Wahrscheinlich sind schon alle Lehrkräfte mit dem Thema "Nachtheitsausgleich" in Berührung gekommen. Oft betreffen diese Klassenarbeiten, aber auch im normalen Klassenunterricht spielen sie eine Rolle. Heute sprechen wir über die Bedeutung von "Nachtheitsausgleichen" für Lärmeinnen und Lärner, Lehrkräfte und das System Schule und versuchen dabei, abzustecken, welche Maßnahmen sinnvoll, beziehungsweise hilfreich sind und was rechtlich überhaupt erlaubt ist. Unsere Expertin hierfür ist Marijane Bündel. Seit acht Jahren führt sie für den Landesverbandniedersachsen "Legastinie-Diskipoli". Telefonberatungen für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene, Eltern- und Lehrkräfte zum Thema "Legastinie" und "Diskipoli" durch. Neben diesen Telefonberatungen hält sie auch Weiterbildungen an Schulen, überlese Rechtsschwäche im Umkreis von Hannover ab. Von ihrer Ausbildung her ist Silogopäden und zertifizierte Legastinie-Tirapäuten. Sie hat Jahrzehnte mit betroffenen Schülerinnen und Schülern und Eltern, Schuhe begleitend und in Schule gearbeitet sowie auch eine Selbsthilfegruppe für Betroffene und interessierte zum Thema "Legastinie" und "Diskipoli" geleitet. Und außerdem ist spontan noch Herr Friedhelm Espitter, der Vorsitzende des Landesverbands "Legastinie" und "Diskipoli" dazu gekommen, der in den Anhörung zur Neugestaltung des niedersächsischen Schulgesetzes dabei ist. Herzlich willkommen, Mariano und Herzlich willkommen, Friedhelm. Hallo. Schön, dass ihr da seid. Hallo. Welches grundsätzliche Ziel wird mit Nachteils Ausgleichen in Schule verfolgt? Also, ein Ziel eines Nachteils Ausgleichs sollte es auf jeden Fall sein. Behinderungsbedingte Nachteile und das ist jetzt ganz wichtig, individuell auszugleichen. Eine Leserechtschreibstörung ist ja laut WHO einer anerkannte Behinderung. Und dies ist auch noch einmal besonders vom Bundesverfassungsgericht im November 2023 bestätigt und festgezured worden. Im deutschen Sozialrecht finden sich Regelungen für behinderte Menschen zum Ausgleichbehindungsbedingter Nachteile oder mehr Aufwendungen. Bis zum Ankraftreten des Sozialgesetzbuches 9 in der Fassung des Bundesteilhabegesetzes am 1. Dezember 2018 war der Nachteils Ausgleich auch geregelt. Also, es geht hier nicht um eine Bevorzugung durch geringere Leistungsanforderungen, sondern ganz speziell auf ein Hinblick, auf das Geburt der Chancengleichheit, um eine andere. Aber auch gleichwertige Gestaltung der Leistungsprüfung. Und auch wenn es jetzt keine deutschlandweiten offiziellen Zahlen gibt. Marianne, würdest du den Eindruck bestätigen, dass die Gewährung von Nachteils aus gleichen Tendenziell zunimmt? Also es gibt in der Gesellschaft sicherlich einen Bewusstheitswandel. Der Umgang mit Behinderung hat sich im Zusammenhang besonders mit der Inklusion erheblich verändert. Behinderung entsteht durch gesellschaftlich eher durch gesellschaftliche Anforderungen. Wenn ich jetzt mal ein Beispiel so sagen kann, wer schafft denn das Problem der Rollstuhlfahrer oder die Treppen? Und diese veränderte Sichtweise führt auch zur Veränderung im Schulsystem. Die Schule aber auch die Gesellschaft insgesamt verlangt natürlich, dass wir über Schriftssprache kommunizieren. Früher hat man die Menschen, die damit Probleme hatten, aussortiert. Jetzt wird der Mensch mittlerweile in den Mittelpunkt gestellt und auch gesehen und was gut ist. Und eine positive Entwicklung in der Gesellschaft im Bezug auf Behinderung natürlich ist. Aber was uns sehr häufig auch natürlich für Herausforderungen stellt. Und wenn man das jetzt auf die Schule speziell überträgt, natürlich auch auf die Herausforderung für die Lehrkräfte. Und eines dieser wesentlichen Mittel für diese Umsetzung ist nämlich dieser Nachteilsausgleich. Und somit ist es konsequent, dass man mit der Veränderung der Sichtweise auf Behinderung natürlich auch die Nachteilsausgleiche zunehmen. Also die Curricula der Grundschulen habe ich jetzt noch mal so im Hinterkopf haben sich natürlich in den letzten Jahren deutlich verändert. Und viele Unterrichtshalleinhalte können nicht mehr so genügend gefestigt werden, oftmals im Unterricht. Was dann natürlich insbesondere betroffene Schüler für Lesenschreiben und Rechnen mit dem Übergang dann in die Sekundarstufe 1 vor ähbliche Probleme stellt. Und hier stellt sich natürlich auch noch mal zusätzlich die Frage, ist dann nicht ein stringentes Curriculum überhaupt notwendig. Wäre es dann nicht sinnvoll, sich mehr auf die Basics zu beziehen, in den Unterrichten und damit Inhalte zu festigen. Und dann würden sicherlich auch viele Schüler, viel Stabiler in der Umsetzung im Lesenschreiben und Rechnen sein. Contrea zu denen, die dann natürlich eine Behinderung aller Leserechtschreibstörung haben. Danke. In welchem Zusammenhang stehende Nachteils ausgleiche mit dem Prinzip der inklusiven Schule. Also was ist der Unterschied zwischen Förderbedarf und einem Anspruch auf Nachteilsausgleich? Also ich möchte noch mal auf das Bezug nehmen, was ich eben gerade gesagt habe, ganz ganz klar. Auf das Schwerbehindertenrecht, die Leserechtschreibstörung ist eine anerkannte Behinderung mit einem fachärzlichen Rudachten. Und ich betone da auch immer wieder die Störung. Es gibt ja viele verschiedene Bezeichnungen für LRS. Und viele sprechen dann von einer Leserechtschreibsspecher, aber die, die an diagnostisches Verfahren durchlaufen sind, haben eine Störung. Und die betroffenen Schüler und Schülerinnen haben hier auf jeden Fall einen Anspruch auf den Nachteilsausgleich, weil damit ja auch eine Behinderung bestätigt ist und auch einen Chancengleichheit, wie ich das schon vorher erwähnt habe. Der Unterschied nun zu dem Punkt zwischen Nachteilsausgleich und Förderbedarf liegt darin, dass der Nachteilsausgleich die Bedingungen bei Leistungsprüfung anpasst, ohne die fachliche Anforderungen zu senken. Während ein Förderbedarf, Sonderpilagogisch ausgerichtet, eine spezielle inhaltliche Unterstützung und Förderung zur Bewältigung des Lernstoffes ja darstellt. Und der Nachteilsausgleich verändert nicht die Notenbasis. Ebenso sollte der Nachteilsausgleich auch zur Unterstützung im Unterricht gewährt werden. Das heißt also, ein Förderbedarf ist somit ein additiver Unterricht. Beide Bereiche, Förderbedarf und Nachteilsausgleich sind zusammen zwar eine Unterstützung, haben aber miteinander nichts zu tun. Das ist dann quasi das, was man auch als Unterscheidung zielteferent und zielgleich nennt. Correct. Stell uns doch bitte einmal den Formal in Ablauf vor, wie ein Nachteilsausgleich gewährt wird. Ist dabei ein Expert in den Gutachten, z.B. von einem Kinderpsychologen einer Kinderpsychologenswingt erforderlich oder eine Empfehlung einer Lehrkraft antragte Eltern? Also, wäre schön, wenn du uns das einmal darstellen könntest. Also ganz generell ist es natürlich toll, wenn Lehrkräfte sehr frühzeitig auf Familien zugehen. Und schon im Grundschulbereich wahrnehmen, da gibt es Schwierigkeiten in dem Bereich. Und das sie dann vielleicht mal anstubzen und vielleicht auch schon mit den Eltern sprechen, wie sie das aus, besteht da eventell auch eine genetische Komponente. Vielleicht sollten sie das einfach mal abklehren lassen, im Bereich Lesenschreiben und oder Rechnen. Und Schule kann und sollte Maßnahmen dann natürlich beschließen, die Behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen. Sind diese erfolgreich, so sprechen wir dann von einem Nachteilsausgleich. Und der Nachteilsausgleich nochmal betont, sollte individuell gewährt werden. So, die Schüler und Schüler, die einfach ärztliches Gutachten haben und somit eine anerkannte Behinderung, die bei denen muss ein Nachteilsausgleich umgesetzt werden. Bei den anderen wäre es natürlich wünschenswert, aber wenn einfach ärztliches Gutachten Eltern vorlegen, dann muss das umgesetzt werden. Woher kann das letztendlich bekommen werden, entweder bei Kinder und Jugendpsychiatrischen Praxen oder bei Psychologen, die dann natürlich auch eine Kassenzulassung haben müssen, damit sie dann auch nach ICD-10 untersuchen? Ganz generell ist es natürlich schon auch so, dass in welcher Form dann natürlich der Nachteilsausgleich gewährt wird. die ein Fachärztliches Gutachten haben. Das liegt natürlich in pedagogischen Entwesen der Lehrkräfte. Dies wird dann auch in einer Klassenkonferenz entschieden, was auch sehr sinnvoll ist, weil da natürlich andere Fachkollegen mit am Tisch sitzen. Und wo man sich dann austauschen kann, aha, wie ist das in dem Fachbereich? Wie ist das in dem Befachbereich? Denn insbesondere Lesen und Schreiben gibt's nicht nur in Deutsch, sondern auch in anderen Fachbereichen. Und diese Nachteils-Ausleicht, den dann die Lehrkräfte, hoffentlich auch individuell auf die Störung beschließen. Und ich denke, das können Lehrkräfte wahrnehmen. Sie brauchen letztendlich nur den Begriff "Nachteils-Ausleicht" auseinanderflücken. Dass Sie gucken, aha, die Schüler und Schülerinnen haben diese Nachteile. Und dafür muss ich ganz speziell den Nachteils-Ausleicht gewähren. Und diese Nachteils-Ausleiche sollten nicht nur in Prüfungssituationen gewährt werden, sondern auch in Unterricht gewährt werden. Und Sie habt ja auch gefragt, wie sieht das aus? Der Beschluss. Also Nachteils-Ausleicht sollte eigentlich alle sechs Monate kontrolliert werden, aber aufgrund meiner Erfahrung weiß ich, dass aus der Schulzeit, also als ich in der Schule gearbeitet habe, dass in der Regel meistens ein Nachteils-Ausleicht für ein Jahr beschlossen wird. Und wenn dann, man sich wieder an den Tisch setzt, sollte man eher schauen, braucht der Schüler oder die Schülerin noch ein zusätzlichen Nachteils-Ausleicht. Oder kann man sagen, ach, da kann man schon mal etwas wegnehmen, weil das natürlich auch dem Schüler gut tut, weil die betroffenen Schüler arbeiten intensiv. In Form von Lerntherapie oder sonstigen Unterschlützungen. Und ich denke, das ist auch eine Wertschätzung, wie sie Schüler dann da weiterentwickeln. Du hast jetzt gerade beschrieben, wie es quasi gehandhabt wird, wie der Status quo ist, im Umgang mit dem Nachteil für Ausgleich in der Schule. Wie ist denn das rechtlich? Also, wie lange gilt denn grundsätzlich rechtlich erst mal ein Nachteils-Ausleicht? Und was ist formal für die Fortführung eines bestehenden Nachteils-Ausgleichs erforderlich? Es ist letztendlich ja so. Wenn eine Behinderung vorliegt, dann ist die Behinderung nicht in zwei, drei Jahren weg. Das heißt, also die Nachteile, die dieser behinderte Schüler hat, bestehen weiter. Und da kann man dann letztendlich draufschließen, aha, wenn die Behinderung weiter besteht, dann muss dieser Nachteils-Ausleicht, oder sollte dieser Nachteils-Ausleicht auch die ganze Zeit gewährt werden. Plus individuell auch eine Behinderung verändert sich. Ja, also die Kinder in dem Grundschulbereich haben oftmals, wenn ich neben dem Agarne diesen Thema des Lesens, wo drei Elemente auffällig sind, lese Genauigkeit, lese Geschwindigkeit, lese Verständnis, was sich dann verändern. Verändern kann, muss ich nicht. Aber verändert sich häufig, in der im Laufe der Schulzeit und Rest bleibt meistens immer als Thema der Lesegeschwindigkeit. Wenn ich das ganz kurz noch ergänzen kann, die Gültigkeit eines Nachtlights ausgleiche ist, erst mal nicht begrenzt, in der Realität, in der Schule, haben wir aber die Situation, dass es immer für eine Klasse gilt, und somit im Endeweg zum Beginn des Schuljahres festgelegt wird. Und dann auch im beim nächsten Schuljahr, weil die die Zusammensetzung der Lehrkräfte für jede Klasse wieder neu gestaltet hat. - Stimmt, das ist so eine Art Türe bekannliche. Das ist ja großartig. - Und es wird gleichermaßen jedes Jahr neu entschieden. Also gleichermaßen bei Kindern, die so eine anerkannte Behinderung haben, wie bei den Kindern, die jetzt aufgrund der psychologischen Gutachtens vielleicht auch das Antrag der Eltern, diese Nachtheitsausgleiche gewährt bekommen haben. Das wird jedes Jahr neu bewertet, weil. Das ist zu empfehlen, weil es mich sehr zu den Klassensationen ist. Vielleicht war jetzt kurz vom Ausgangspunkt eines Nachtlights ausgleichen. Wie das initialisiert, da gibt es eigentlich zwei Optionen. Die eine Option ist im Halt als Eltern, sieht man, dass das Kind sich quält und spricht mit der Schule gegebenenfalls, hat man zu diesem Zeitpunkt schon einer Test vorliegt. Dann kann muss und sollte Schule handeln. Es kann natürlich auch Eigeninitiativ werden. Also ich lerre beobachten ja etwas und sehen etwas, dann können Sie Abend den Eltern reden. Aber können dann letztendlich auch in Ihrem Koaligium erst besprechen und dann letztendlich Maßnahmen ergreifen? Und könnte eine Lehrkraft, die initiative ergreift, auch ohne Einwilligung der Eltern so einen Antrag einbringen im Klassenkollegium für einen Nachtheitsausgleich und den am Beschließen. Ja, weil der Nachtheitsausgleich ja nicht die Satzion verändert, sondern eigentlich nur zusätzliche Hilfe bietet, im Halt nachtale Ausgleichen. Und taucht auch nicht auf ein Zeugnis auf. Ja, gleich. Das, was ich halt auch immer ganz wichtig finde, weil du fragtest ja, kann ein Nachtheitsausgleich auch gewährt werden, ohne Eltern vorher zu informieren. Also ich denke, es ist ganz, ganz wichtig, dass da auch die Lehrkräfte, wenn dann ein Nachtheitsausgleich beschlossen wurde, diesen auch schriftlich an die Eltern weiterleiten. Damit die wissen und beide Seiten letztendlich wissen, aha, so wird das umgesetzt. Damit die Eltern dann nicht ankommen und sagen, ja, sie haben noch gesagt und sie wollten doch und ich sehe das nicht. Und wenn man das dann wirklich tieb und sticht fest in der Hand hat, dann ist das einfach für beide Seiten eine ganz positive Unterstützung. Ja, danke auch noch mal für diese Ergänzung. Jetzt werden wir mal konkret. Genau, die möglichen Maßnahmen für Nachtheitsausgleich im Unterricht sind ja wesentlich weitergefasst und liegen stärker empädagogischen MSN-Lergkräfte. Kannst du uns ein paar typische und effektive Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler, z.B. mit ADHS, LRS oder Diskalkuliegemen? Oder gibt's vielleicht sogar Forschungserkenntnisse dazu? Okay, letztendlich ist es noch mal so, die Lehrkraft hat natürlich die Möglichkeit zu gucken, welche Nachteile der betroffene Schüler oder die Schülerin hat, um dann halt in dem entsprechende Ausgleichsmöglichkeit zu schaffen. Das ist erstmal ganz grundsätzlich. Und inzu kommt auch noch, dass die Lehrkräfte darüber nach oder das wissen sollten, dass der Nachteilsausgleich auf jeden Fall nicht zu einer Abwertung der Leistungen führen sollte. Oder darf. Daher also auch diese individuelle Ausprägung. Also ich kann jetzt nur punktuell Auszüge geben, zu diesen drei Störungsbildern, weil das ist, wie gesagt, schon individuell ganz, ganz wichtig, dass man da guckt. Und jeder betroffene zeigt unterschiedliche Ausprägungen. Bei ADHS, was sagt es aus, ist ein Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom im Bereich der Hühperaktivität. Und es gibt ja nur noch auch das OADS ohne Hühperaktivität. Und da sollte man dann eben gucken, ADHS aufgrund dieser extrem reizoffenheit und Impulsivität und Konzentrationsschwäche, dass man da zum Beispiel sagt, okay, ich könnte dir eine Räumlichkeit anbieten und da lege ich auch den Wert auf könnte, weil die Lehrkraft, oft Lehrkraft, bräuchte ja dann für einen extra Raum, jemand, der auch den Schüler oder die Schülerin beaufsichtigt. Das ist leider oftmals nicht im Schulablauf gegeben. Dann könnte man sagen, okay, strukturierte Aufgabenstellung. Darauf achten, dass kein unruhiger Schüler neben den sitzt und die ablängt. Oder auch Pausen geben zum Aufstehen, Kopfhörer geben, also die Möglichkeiten. Und da gibt es sicherlich noch mehr, aber das kann man sich wirklich auch erschließen. Und bei Schülern mit einer Leserechtsreibschreibstörung, die zum Beispiel im Lesen Schwierigkeiten haben, da könnte man sagen, okay, vorlesen der Aufgabenstellung. Und man muss dann natürlich auch immer auf die Klassenstufen gucken, zum Beispiel vorlese Software, Lesestifte, Hörbücher, Lernpartnerschaften zum Vorlesen oder Texte aufnehmen. Schon bei Hörbüchernmanns, jetzt Hörbücher, Statt des Gelesen. Das Gelesen, genau. Also, die kriegen ja manchmal auch auf, gewisse Literatur zu lesen. Dann könnte man schon im Vorfeld sagen, okay, hier in der Sek 1, du kannst dir das Erzörbuch runterladen und vorlesen lassen. Und das, was vielleicht noch erwähnt werden kann, man kann mit einem Fachärztlichen Gutachten, gibt es bestimmte Verlage, an die kann man sich wenden. Und dann kann man zum Beispiel auch Schülbücher als Hörbücher bekommen. Man muss dann aber natürlich ein Bescheinigung vorlesen, dass eine Teileistungsstückung da vorhanden ist. Das ist vielleicht noch mal auch so eine Hilfestellung, oder verlängerte Arbeitzeiten geben, beim Bearbeiten von Lesetexten oder Pausen gewähren. Und beim Schreiben, da wäre zum Beispiel Schreiben. Anforderungen zur Reduzieren, Motive-Joyce-Aufgaben zu geben, großes Platzangebot, bei zwei Zeiligen für z.B. zwei zeilige Schreiben. Das wäre ganz, ganz wichtig, gerade für die Lehrkräfte gut. Man gibt das dann häufig nicht mehr in der Sekundarstufe 1. Aber das ist wichtig, dass dann Lehrkräfte nicht in die Schriftrein schreiben als Korrektur, sondern sie haben dann in ihren Lehrenzahlen die Möglichkeit in die Lehrenzahlen reinzuschreiben. Und das ist natürlich für die Betroffenen Schüler und Schülerinnen natürlich eine Hilfestellung, auch besser lesen zu können, das erlesen zu können. Dann natürlich auch mehr mündlich, als schriftlich abfragen, Tafelbilder, Apfotografieren lassen, technische Hilfsmittel zu gewähren und wie digitales Wörterbuch, Schreibprogramme, Diktiersoftware, Diktiergeräte und auch hier verlängerte Arbeitszeiten zu gewähren. Bei der Dyskalkulie sind die Nachteilsausgleiche oftmals nicht so vielfältig. Da kann man natürlich technisch-detaktische Hilfsmittel zu lassen, Verwendung, Notburg, Taschenrechner, Speziellgestaltete, Arbeitsblätter. Ich weiß aber auch schon, dass es spezielle Apps für Dyskalkulie gibt. Aber da muss man sich sicherlich darüber dann informieren. Auch hier mündlich, mehr arbeiten als schriftlich, verlängerte Arbeitszeiten, differenzierte Aufgabenstellung, Behausaufgaben oder auch Prüfen. Also, Nachteilsausgleich, das fragt es ja vorhin schon, dürfen niemals im Zeugnis vermerkt werden, weil das wäre dann eine Diskriminierung der Behinderung. Okay, das ist ja gerade auch schon ein bisschen tussiert, den Bereich der Digitalisierung, welche Rolle spielt denn Digitalisierung für die Aufgabe des Nachteilsausgleichs? Es ist eine Unterstützung, welche Rolle können bestimmte Apps und passt ja schon genannt, spielen oder welche Rolle können auch KI-Assistenten spielen. Ist ein komplexes Umfeld und vor allem auch, wenn man die Entwicklung der letzten Jahre, den letzten Monate betrachtet, was dort abgeht, ist ja immer nur ein Snapshot von der Aktuellen Situation. Also, wir stellen fest, dass insbesondere im späteren Leben außerhalb der Schule, KI, das selbstverständlichste Werkzeug aller Welt ist, für auch gar insbesondere für die Jessica, um für nüftige Texte zu erstellen. Das ist der Standardwerkzeug für alle, das wird auch sicherlich die Zukunft sein. Die Frage, wie solche Systemen in die Schule integriert werden, ist ein komplexes Thema, was wir sicherlich nicht beantworten können, wie das ist. Das ist eine große Diskussion, da muss die Schule sehr schnell beeilen, um diese Diskussion anzufangen, wie das eigentlich heißt, mit KI-Systeme Schule zu funktionieren. Grundsätzlich sind Apps helfen, viel vorlesen, übersetzen, von Texten und so weiter und so weiter. Und diese Integration, diese Apps in das Schulwesen und weil sie letztendlich ja im Leben schon integriert sind, gehören sie natürlich selbstverständlich auch in die Schule. Dass das nicht einfach ist für Schule, ist klar und das ist ein dickes Brett, was da wir gar fahren werden muss. Wenn ich gerade an Klassenarbeiten denke, welche Maßnahmen sind da grundsätzlich empfehlenswert und überhaupt auch zulässig, also das hat es ja schon gesagt, dass man die Arbeitszeit verlängern kann, gibt es darüber hinaus noch Möglichkeiten, die das man ganz kurz übernehmen kann. Alles, was wir bisher als Nachteilsausgleichs aufgezählt haben, kann man natürlich auch in Klassenarbeiten. Alles. Ich kann aus praktischen Beispielen eine Universität, weiß ich, dass auch dort vorgelesen wird, Aufgabenstellung, wenn man letztendlich dieses Problem hat. Aber die Städtpunkt oder die Grenze ist immer dann, wenn man auf die Leistungen, die Leistung anders bewertet, wenn man weniger leistet oder wenn man das andere leistet. Die Zielsetzung der Prüfung muss immer identisch bleiben. Das ist der Grundspunkt. Das ist so die Scherde, an der man es festbangen, habe ich die gleichen Ziel. Ein Diktat kann man sicherlich nicht nach das Ausgleich gewährt, weil die Rechtsschreibung ist das Ziel des Sittats. Und da sollte ich auch ganz großer Wert darauf gelegt werden, weil oftmals gesagt wird, nein, bei der Arbeit können wir nicht auf die Rechtsschreibung, also die Rechtsschreibung jetzt nicht bewerten, weil dann sage ich immer, gucken Sie als Lehrkraft auf das Ziel der Arbeit. Wenn das Ziel der Arbeit grammatisch ist oder auch im englischen Wissen im Vokabular ist, dann kann dann natürlich dem entsprechend Nachteils Ausgleich gewährt werden. In dem die Rechtsschreibung auch nicht bewertet wird. Zum Beispiel beim im Fremdsprachen, bei Vokabelnabfragen. Könnte man natürlich sagen, okay, mündlich, wirst du jetzt getestet, weil die Schüler die können ganz, ganz oft diese Vokabeln auch mündlich stetigen oder übersetzen. Aber es ist oftmals das Problem, dass sie das korrekt schreiben, dann wird ihnen die Rechtsschreibung abgezogen. Und ich sage da immer, bringen immer die Beispielsskuhl, SCHA, OOL und wenn die SKUL schreiben, haben sie doch diese Mantek, das Wort ist erkannt und konnten das auch übersetzen für Schule. Und das sollte dann jetzt die Zirkung. Wir sagen immer, wenn man Wünsche über Vokabelteste ist, wenn man dort das Lernen nicht bewertet und belobt lohnt und letztendlich alle Vokabeln, die sagen, alle Vokabeln sind falsch geschrieben, aber im Sinnhaft, die ich schon erkennen war, dass die Vokabeln gegründ wurden, dann sollte mindestens eine gute Zinsur, oder zumindest eine bevedingene Zinsur rauskommen, weil eine 5 kann man einfacher sich erarbeiten als Schüler, als mit Vokabeln lernen und dann auch einen 5 kriegen. Das ist ein sehr guter Punkt. Ja, wenn der Lehrkraft einen Tressen daran hat, dass die Kinder Vokabeln lernen, dann sollten sie letztendlich das auch positiv bewerten, wenn die Vokabeln gelernt wurden. Gut. Grundsätzlich gibt es ja einige Dinge, die im Sinne des Nachteils Ausgleichs nicht zulässig sind, hat mir auch grad schon drüber gesprochen, wie zum Beispiel die Absenkung der fachlichen Anforderung oder eine Veränderung oder Vereinfachung des Prüfungsgegenstandes. Es gibt nun ja aber auch das Mittel des Notenschutzes. Hierbei wird von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen, was dann auch auf dem Zeugnis vermerkt wird. Könnt ihr dazu noch etwas erzählen zu dem Mittel des Notenschutzes? Ja, das Notenschutz ist letztendlich eine übliche Form, die gewählt wird, es wird leider häufig mit Nachteils Ausgleich verwechselt. Es ist aber wirklich scharf zu trennen, dass auch die Rechtsprechung an der Stelle trennt das sehr deutlich. Wir haben jetzt die Sensation, das aktuell, wie wir sprechen jetzt von Juni 2026, die Sensation haben das und auch den Abiturprüfungen, die jetzt gerade vorbeiseln, letztendlich Notenschutz nur innerhalb des Schulwesens außerhalb immer exklusiver Entschuldigung, die das mal präzise exklusiver der Abschlusszeugnissen geht und den Abschluss solltet es kein Nutenschutz gewählt werden. Das wird sich zu aller Wahrscheinlichkeit im nächsten Schuljahr ändern, dort wird der Notenschutz für die Rechtsschreibleistung, explizit die Rechtsschreibleistung, auch bis einschließlich der Abiturprüfung möglich sein. Ja und das läuft das im Endeffekt darauf, dass das letztendlich die Leistung in Rechtsschreib leistung letztendlich nicht mitbewertet wird und zwar in allen Fächern, was aktuell im Halt die jetzige Sensation anders ist. Okay. Danke. Unter welchen Bedingungen ist es denn zulässig und sinnvoll die Bewertung zum Beispiel jetzt im Fach deutsch aufgrund einer LAS auszusetzen, also später das pädagogische Ermessen oder die besondere Schwere der Einschränkung, die größte Rolle oder ja, ist ein gesonderter Beschluss erforderlich. Also pädagogisches Ermessen spielt immer eine Rolle, also was wir eben schon mal nach Platz ausgleich hatten, ist natürlich der Lehrkraft kann immer proaktiv werden. Es wird darauf hinauslaufen, dass wir Antragsrecht bekommen, dass es in der Gesetzgebung jetzt sehr, sehr, sehr wahrscheinlich und ich gehe davon aus, dass es im August auch so der Fall sein wird, ein Antragsrecht, wenn ein Attest vorliegt, kann ein Schüler oder der betroffenen Eltern letztendlich einen Antrag gestellt und können die Notenschutz letztlich beantragen und genehmigen, und dass dann wieder die Klassenkonferenz beziehungsweise den Abschluss soll in diesem Ziel der Prüfungsausschuss. Und ich denke, das, was auch ganz wichtig ist, zu schauen, wie diese betroffenen Schüler an Schülerin Seele splastet sind. Also nicht nur zu sagen, okay, das nehmen wir raus, aber es gibt viele, wie vorhin mit dem Beispiel, mit den Vokabeln, wenn man die dann letztendlich abstraft dafür, dass sie gelernt haben, geht man natürlich auch das Risiko ein, dass diese betroffenen Schüler und Schülerin nicht mehr motiviert sind, irgendetwas im Unterricht beizutragen oder für arbeiten zu lernen. Ja. Und diese Schufrustration, denke ich, das wollen weder Lehrkräfte noch die Eltern. Und den Notenschutz zu beschließen, gibt es dafür eine zeitliche Grenze, wie lang ein Notenschutz, also wie viele Schuljahre zum Beispiel einen Notenschutz gewehrt sein kann. Ähnlich wie beim Nachtragsausgleich, letztendlich gilt Notenschutz immer für die Fachkraft, was auch spricht, wenn Deutschland sich wechseln, also von daher empfehlen wir auch. Immer zu Beginn des Schuljahres dieses Vorto-Nehm. In der Klassenkonferenz bzw. dann auch für den, wenn es eine Prüfung ansteht, explizit für diese Prüfung noch mal zu beabt haben. Und das, was ich denke, wichtig ist, Notenschutz nicht nur für Deutsch möglich. Sondern man spricht dann von einem im vollen Umfang, ja? Immer mit dem Hintergrund, also das wirklich auch in anderen Fächern, wo sonst Rechtschreibung abgezogen wird und dadurch die Note gedrückt wird, dass man das ja auch dafür einsetzen kann. Ja, okay. Gibt es denn auch Situation, in denen es sinnvoll sein kann, kein Nachteilsausgleich zu gewähren? Man hört ja manchmal solche Aussagen, wenn zu viel Nachteilsausgleich gegeben wird, dann würden sich halt vielleicht die Schüler und Schüler nicht mehr anstrengen und würden nichts mehr tun. Aber ich denke, das ist wirklich auch eine Schein-Debatte. Also ein Nachteil zu gewähren bei einer Behinderung. Da brauchen wir gar nicht drüber zu diskutieren, ob das jetzt letztendlich für den Notwendig ist oder nicht. Also es gibt keinen Grund bei einer Behinderung ein Nachteilsausgleich nicht zu gewähren. Und wenn es jetzt aber doch zu einer Applenung eines Antrags auf Nachteilsausgleich, wenn es dazu kommt, wie reagieren Eltern in so einem Fall? Und was wären da die weiteren Schritte? Falls die Eltern sich nicht so akzeptieren möchten und sich beschweren möchten? Also ich denke, die Eltern sollten immer den Dienstweg einhalten. Würde ich jetzt sagen, das heißt, erst mal mit der Fachlehrkraft Kontakt aufnehmen, dann mit der Klassenlehrkraft, Schulleitung, notwendig mit dem Regionalen, Landesamt für Schule und Bildung. Und ja, ich sage jetzt mal, dass aller schwierigste für Eltern, aber auch letztendlich für die betroffenen Schulen, wäre dann Rechtshilfe beeinfach, Anwalt für Schulrecht zu suchen. Und deswegen halte ich es auch für ganz, ganz wichtig von Seiten, der Lehrkraft wirklich gute Gespräche mit den Eltern oder im guten Gespräch mit den Eltern zu sein, damit da wirklich nicht so eher ein gegeneinander Kämpfen auftritt, sondern zusammen an einem Strang ziehen. Und wie gesagt, also noch mal der Hinweis, Fachärztsiches, Gutachten, Behinderung, Nachdatsausgleich, darf nicht abgelehnt werden. Und wenn Lehrkräfte so etwas ablehnen, dann sollte man auch immer überlegen, aus welchen Gründen lehnen die das ab, damit dann auch die Eltern da ins Gespräch kommen mit den Lehrkräften. Könnt ihr dazu irgendwas sagen, habt ihr irgendwie, also, wie häufig so was vorkommt, so eine Ablehnung, also kommt das häufiger vor, oder ist das eher so ein Ausnahmefall? Also, wir haben Einzelfälle, sehr wohl, kommt es schon mal vor, so insbesondere dann, wenn es spezifische Nachdatsausgleich gefordert werden wir, ich brauche jetzt eine halbe Stunde, muss jemanden was vorlesen und älige Dinge und dann sagt ich, "Schul, das können wir auch so teuerlich nicht bewenden." Also solche Sachen, so was kommt schon mal vor, aber ich muss sagen, wenn wir einen Attest haben, wenn Fälle sind, die attestiert sind, wo die Bindung attestiert, ist eigentlich der formale Prozess in der Regel, also das ist, man bemüht sich dann und hat alles Grenzen, also auch Schulat Grenzen, das muss man immer akzeptieren an der Stelle, und dann gibt es manchmal Grenzbereich, aber ansonsten ist das, haben wir eigentlich kaum die Fälle. Anders herum ist man, wenn kein Attest vorliegt, obwohl es offensichtlich der Fall ist, dann wird es manchmal schwierig, also diese besprechen empfehlen, wir immer, wenn wir wirklich klare Fälle haben, auf jeden Fall einen Attest beizustellen. Okay. Beobachtet ihr denn auch manchmal Nachteils Ausgleiche, die beschlossen werden, aber wenig hilfreich sind? Ja. Das ist relativ einfach. Ein Nachteils auch, eine Maßnahme, die die Nachte nicht ausgleicht, ist eine Maßnahme, aber kein Nachteils ausgleich. Ein Nachteils ausgleich wird zu einem Nachteils ausgleich, wenn er erfolgreich ist. Also von daher, aber wir beobachten das natürlich, insbesondere die aller Weltslösung, der heißt, mehr Zeit, mal Zeit, bei Diktaten nutzt gar nichts. Also ganz, ganz, ganz selten was, ja. Also das haben wir sehr häufig, aber man muss jeden sprachlich einfach, dass man durch den Kopf hielt, das was ist Nachteils ausgleich, das ist ein Ausgleichmaßnahmen, um eine Nachteil auszugleichen. Ja, und wenn ich irgendwas tue und es gleich den Nachteil nicht aus, ist es kein Nachteils ausgleich. So einfach ist das. Und das, was auch häufig als Nachteil ausgleich, dann gewährt wird, ist ein Handlexikon. Ja. Und das ist eigentlich für einen teileistungsgestörten, Schüler oder Schülerinnen im Lesen und Schreiben, ist es keine Hilfe. Ja, also ich gebe dann immer oft gerne dieses Beispiel, okay. Man könnte ja mal überlegen, was wäre zum Beispiel mit Fall, sagen wir ja hier in Norddeutschland, wir hörden nicht das PF, dann gucken die Schüler unter F. Und dann denken Sie, Fall, F-A-L, vielleicht hat das noch einen Hab, Fall, Aja, Fall, Mitha, ja, das auch nicht. Dann sitzen Sie vielleicht eine drei Viertelstunde am Lesen und dann ist die Arbeit vorbei. Es spricht auch nicht der gesellschaftlichen Realität. Wer hat zu Hause noch ein Lesenkon und schaut nach? Wir können gerne mal in ihr beruhigen und mal schauen, wie wir lexiker es wieder finden. Das ist nicht mehr gesellschaftliche Realität. Auch so ganz wichtig war die technische Hilfe. Wir sagen immer, die technische Realität oder die gesellschaftliche Realität und technische Dinge muss sich auch wieder spiegeln, auch in Prüfungen. Das, was ich normalerweise in meinem Leben zur Verfügung habe, wie Word mit Korrekturhilfe, sollte man auch in Prüfung haben, warum der nicht. Ja. Und da würde ich jetzt aber zum anderen Thema gehen wollen, zu diesem Punkt. Also, da ist sicherlich das Thema insbesondere das Lehrkräfte-Studium. Da wäre so mein oder auch unser Wunsch, dass wirklich im Lehrkräfte-Studium solche Inhalte mit Vorlesungen verpflichtend angeboten werden. Damit die Lehrkräfte dann, wenn sie im Schule sind, nicht mit diesen Inhalten, ja, Schwierigkeiten haben, die sich in individuellen Nachtdats ausgleich für die betroffenen Schülern-Schülern zu finden. Ein mögliches Risiko für Schülerinnen und Schülern mit Nachtdats ausgleich ist, dass der Stigmatisierung, also Maßnahmen wie das Verlänger der Arbeitszeit, sind ja für die gesamte Klasse sichtbar und können auch unter Umständen zu einer verzerrten Fährn des Wahrnehmungen führen. Habt ihr Tipps für Schulleitung und Lehrkräfte, wie sie einer möglichen Stigmatisierung entgegenwirken können? Gut, auch, wir finden auch, dass die Stigmatisierung eine Scheinlebate ist. Bei letztendlich leben wir jetzt in einer inklusiven Welt und die Lehrkräfte haben die Inklusion seit 2013 in die Schulen reingebracht. Und dann sollte man auch dem entsprechenden Schauen, wie man das auffängt, für diese betroffenen Personen, ja, das ist tatsächlich so. Ich habe das auch in der Schule erlebt, das andere Klassenkammeraden, dann diese betroffenen Schüler abwerten und eventuell auch hänseln, oder mopben, sagt man ja heute zu Tage, aber es kann letztendlich auch da eine Möglichkeit sein, nicht jetzt speziell auf die betroffenen Schüler und Schüler, rinnen da das als Thema im Unterricht zu machen, sondern allgemein zu gucken. Was gibt es für Stärken, was gibt es für Schwächen und zwar bei jeder Person, um das dann letztendlich dann auch anzugehen, im Unterricht zu gucken, wie kann man so etwas beim Nachbarn unterstützen? Ja, und es ist halt auch ganz wichtig, man muss eins wissen, dass diese seelischen Belastungsstörung, die oftmals durch diesen Ablauf des Unterrichts entstehen können, wirklich zu schweren Ausprägungen auch im Alter führen können. Es gibt da Studien zu, einmal auch die Kurpfaltstudie, die 2002 im Oktober in der klinischen Psychologie und Psychotherapie-Zeitschrift erschienen ist, da sind 17 Jahre lang achtjährige mit einer Leserechtschreibstörung untersucht worden, und dann ist eben festgestellt worden, dass diese Kinder in der weiteren Abfolge ihrer Schulauf bauen, eine hohe Prognose haben, seelische Belastungsstörung mit psychischen Symptomen zu entwickeln, und dass auch diese Schüler oft im Berufserfolg minimiert sind. Und das muss man auch ganz klar sagen, dass die depressiven Störung bei diesen Kindern, das hat auch noch mal das Uniklinikum München. in einer Studie erstellt, dass die betroffenen Schüler und Schüler mit einer Lese und Rechtschreibstörung und Rechtschreibstörung mit einer hohen, depressiven Störung beeinträchtig sein kann. Und es ist eine hohe Suizidale Gefährdung im Erwachsenenhalter vorhanden. Und ich denke, wenn man diese Hintergründe weiß, dann sollte man denke ich schon anders mit den Schüler und Schülerinnen im Schulalltag umgehen. Und vor allen Dingen auch den Eltern klarmachen, ja, sie dürfen sich dazu auch auten. Und das Machen Eltern oft nicht, weil sie sich schämen. Okay, danke. Lass uns dann noch mal den Blick auf das Ende der Schulzeit lenken. Gelten für die Oberstufe oder Abschlussprüfung, wie zum Beispiel das Abitur, grundsätzlich andere Regelungen, so ein bisschen tussiert, hat mir es ja, glaube ich, vorhin schon mit den Abschlusszeugnissen. Und ja, was gilt es, insbesondere zu beachten, wenn es um die Oberstufe und die Abschlüsse geht? Also, ein Oberstufe gilt das erreicht, bzw. die Möglichkeit der Anwendung von Nachtlatsausgleich genau so wie in allen anderen Schulstufen. Da gibt es keine Unterschiede, aber Nachtlatsausgleichbener reicht. Und soweit da findet in Universitätenbereich auch in der Regel ohne Probleme. Also, so Studenten, die Länden ist in der Liga-Scenie haben, können ohne Probleme auch in den Universitäten Nachtlatsausgleich bekommen. Also insbesondere mehr Zeit, aber auch vorlesen Möglichkeiten und ähnliche Dinge. Das gilt dann auch für die Oberstufe, das ist eigentlich unbesinnig. Es gibt einige Disziplinen wie Lesen, wo die Oberstufen an der Stelle Einschränkung haben und der Text muss gelesen werden können. Das sind dann aber eher juristische Feinheiten, wo man unterschiedliche juristische Positionen hat. Aber prinzipiell kann man sagen, Nachtlatsausgleich ist ein Oberstufe auch möglich. Wir gehen davon aus, dass im August 2026 eine andere Regel stattfindet. Und dann ist auch der Notenschutz für die Rechtsschreibleistung auch in der Oberstufe und auch in den Abiturprüfung möglich. Und somit sind alle Schuhenstufen gleichmäßig zu behandeln. Es gibt andere Disziplinen wie im Halte des Kakuli- oder Rechenstörungen, das ist nur ein bisschen Grundschule möglich. Zumindest für den Notenschutz auch für die Nachtlatsausgleich ist auch für Disco-Ekuli die gesamten Klassenstufen möglich. Einschließlich Abitur. Genau, das war auch schon immer so. Wurde aber auch immer anders gehandhabt, auch vielen, vielen Schulen. Und wichtig ist da immer wirklich diese Differenzierung zwischen Nachtlatsausgleich und Notenschutz. Oftmals ist das so, wenn dieser Nachtlatsausgleich schriftlich an die Eltern gegeben wird, steht natürlich auch Abweichung der Leistungsbewertung wird damit erwähnt. Und viele Lehrkräfte, das weiß ich auch von den Weiterbildungen mit den Lehrkräften, die sind völlig überrascht, dass die Abweichung der Leistungsbewertung kein Nachtlatsausgleich ist. Ja, das ist nur ein schönes und zwei, zwei Vorkam getrennte Dinge. Ja, gut, dass er jetzt noch mal sagt. Genau, da können wir jetzt vielleicht ein bisschen zu beitragen, da Klarheit zu schaffen, mit unserem Podcast. Genau, du hast ja eben schon gesagt, Friedhelm, dass es Änderungen geben wird voraus. Sehr wahrscheinlich voraussichtlich im niedersächsischen Schulgesetz, die auch den Notenschutz betreffen, kannst du uns noch weiteres zu den aktuellen Überlegungen sagen? Also, wenn ich jetzt die aktuelle Gesetzeslage, die jetzt als Vorlage im Parlament liegt, rekapitulierer ist zum einen der Nachtlatsausgleich noch mal gesetzlich auch an der Stelle erwähnt, dass bei erheblichen Beeinträchtigen und Nachtlatsausgleich gewährt werden kann, unabhängig von über welche Art von Behinderung wir sprechen. Und zum Notenschutz gibt es auch eine Regelung, die dort skizziert ist, die ich eben gerade auch schon versucht habe, anzuschizzieren, das heißt, wenn ich ADAS habe, Blindheit habe, auditive Probleme habe und sonstige körperliche Beeinträchtigungen auch an der Stelle sehr weit gefasst. Wir haben dort nicht die Liga-Scenie gesetzt, sondern wir haben dort gesetze, wie wir nun mit Notenschutz mit Behinderung umgehen können. Und da gibt es Regelwerke, die dort festlegen, was dort möglich ist, in welchen Eingränzungen her, die Kleingränzung hat ich gerade geschildert, das ist für Rechtschreibung letztendlich das Tor geöffnet wurde, das, was wir aktuell hier haben in der letzten Abiturprüfung ist, in jedem Fach, also auch in Geologie, oder in Geografie, oder in Religionen, oder welche Fächer man alles hat, wo immer die Rechschableizer mitbewertet, und man hat zwei Punkte abzucht bekommen. Anstatt einer 2.0 hat man eine 2.6 bekommen. Das ist eine Sache, wo wir seit 20 Jahren gegen Gewettern und auch die in anderen Bundesländern immer anders gehandhabt waren. Und das ist jetzt auch in Niedersachsen geändert worden, sodass es auch eine Abiturprüfung kommt. Das wird relativ klar sein, wenn ich die jetzt zusätzlich zum Gesetz gibt es eine Verordnung, oder wird es eine Verordnung geben, das ganze Thema ein bisschen detailliert. Dort wird auch das Thema Nacht als Ausgleich, alles das, was wir eben gerade vorgetragen haben, auch CDTler dargestellt, sodass die Lehrer auch eine bessere Handhabung haben, wie sie damit umgehen kann. Es gibt eine Einschränk, und wir sind einige Punkte im Halt nicht ganz so zufrieden, insbesondere die Einschränkung, dass Discalculia, also Rechenschwäche nur auf die Primarstube beschränkt ist. Und das auch aktuell in der Diskussion, das Lesen, nur auf der Notenschutz für Lesen, nur auf die Primarstube beschränkt ist. Aber wie gesagt, da sind wir in der Diskussion, da müssen wir gucken, was im August oder vielleicht mal in der späteren Session noch mal erklären kann. Ja, super, wir werden natürlich auch eure Website in den Show Notes verlinken, da werdet ihr ja gerade eure Leser Ihnen auf dem laufenden Fall garantiert. Super, danke. - Ja, wir sind eigentlich schon am Ende unseres Gesprächs angekommen. Gibt es denn noch etwas, was ihr unseren Hörer in mit auf den Weg geben möchtet? Ja, ich habe da eine generelle, wir machen ja auch häufig Informationsvereinschneure und einer der wichtigsten Sachen, wenn ich ins Besondergebiet mit Lehrern spreche, ist bei der Bewertung oder bei der Fragestellung, darf ich das. Gehe ich nicht vielleicht zu weit, das sind ja berechtigte Fragestellungen, die Lehrer sollte ein Lehrer auch grundsätzlich überlegen, ich weit genug. Ja, das ist so, ganz grundsätzlich, werde ich dem Kind gerecht. Ja, und dass das alles Grenzen hat und dass man auch persönlich irgendwann mal am Limit ist, verstehe ich alles so. Ich habe immer eine Familie, sehr viele Lehrkräfte um mich herum, also vor daher ich kenne die Situation von Lehrkräften. Nächstes so trotz ist diese Fragestellung, wie gesagt, die berechtigt ist eben halt, geh ich zu weit. Also diese Grenzen, dass man sagt, ich darf nicht mehr, geh ich aber auch weit genug. Diese Fragestellung sollte man auch jeden Fall mit dem Kopf haben und dann für nünftigen Militik finden. Und ich denke, das, was man vielleicht auch noch informativ sagen kann, wir werden am 5.9. auf jeden Fall eine Informationsveranstaltung zum neuen Schulgesetz hier in Hannover anbieten, was dann auch auf unseren Website vom Kreisveranternover stehen wird, das, was vielleicht auch noch eine Hilfestellung sein kann, ist, dass wir auch vom Kreisveranternover online Lehrkräftetreffs anbieten. Und die Rückmeldung von den Lehrkräften war da immer bisher positiv, weil die natürlich da die Möglichkeit haben, sich mit anderen Lehrkräften aus anderen Schulbereichen auszutauschen. Und diese Möglichkeit haben sie halt nicht. Sonst so in ihrem Schulalltag im Frühjahr bieten wir das immer für Grundschule und Sekundarstufe 1 an. Und im Herbst bieten wir das dann für Sekundarstufe 2 und BBS an. Super, vielen Dank und vielen Dank, dass ihr euch die Zeit genommen habt, diesen Rundumschlag zum Thema Nachteilsausgleich für uns vorzunehmen. Macht's gut. Danke, wir haben auch. Tschüss. Das war Fortbidung Machtschule. Fragen und Feedback zum Podcast erreichen uns unter [email protected] Oder über unser Kontaktformular, das wir in den Schoen uns verlinkt haben.

Podcast Summary

Key Points:

  1. Nachteilsausgleiche gleichen behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, ohne Leistungsanforderungen zu senken – LRS gilt als anerkannte Behinderung (WHO, Bundesverfassungsgericht 2023).
  2. Nachteilsausgleich und Förderbedarf sind klar zu trennen
  3. Ein fachärztliches Gutachten (z. B. von Kinderpsychologen) verpflichtet Schulen zur Umsetzung; ohne Gutachten liegt es im pädagogischen Ermessen, Maßnahmen zu beschließen.
  4. Typische Maßnahmen umfassen Zeitverlängerung, mündliche statt schriftliche Abfragen, technische Hilfen (z. B. Vorlesesoftware, Kopfhörer) und strukturierte Aufgaben – je nach Störungsbild (ADHS, LRS, Dyskalkulie).
  5. Digitalisierung und KI bieten neue Unterstützungsmöglichkeiten, müssen aber in Schule und Prüfungen integriert werden; Nachteilsausgleiche dürfen nie im Zeugnis vermerkt werden.
  6. Rechtlich ist die Gültigkeit nicht begrenzt, wird aber oft jährlich neu beschlossen; Ablehnungen sind selten, wenn Atteste vorliegen; Stigmatisierung ist eine „Scheindebatte“, da Inklusion seit 2013 verankert ist.
  7. Geplante Änderungen des niedersächsischen Schulgesetzes (ab August 2026) ermöglichen Notenschutz für Rechtschreibleistung auch bis zum Abitur; Dyskalkulie bleibt auf die Primarstufe beschränkt.

Summary:

Der Podcast „Fortbildung macht Schule“ beleuchtet mit Expertin Marijane Bündel und Gast Friedhelm Espitter das Thema Nachteilsausgleich in Schulen. Ziel ist es, behinderungsbedingte Nachteile individuell auszugleichen, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken – etwa bei LRS, ADHS oder Dyskalkulie. LRS gilt laut WHO als Behinderung, was Schulen bei vorliegendem fachärztlichem Gutachten zur Umsetzung verpflichtet.

Ohne Gutachten entscheiden Lehrkräfte im pädagogischen Ermessen, oft in Klassenkonferenzen. Wichtig ist die Abgrenzung zum Förderbedarf und zum Notenschutz, der separat auf dem Zeugnis vermerkt wird. Typische Maßnahmen sind Zeitverlängerung, mündliche Prüfungen, technische Hilfen wie Vorlesesoftware oder Kopfhörer sowie strukturierte Aufgaben.

Digitalisierung und KI werden als zunehmend relevante Werkzeuge gesehen, die auch im Unterricht und bei Prüfungen Einzug halten sollten. Rechtlich ist die Gültigkeit nicht befristet, wird aber oft jährlich neu bewertet. Ablehnungen sind bei attestierten Fällen selten; Eltern sollten den Dienstweg einhalten.

Stigmatisierung wird als Scheindebatte bezeichnet, da Inklusion etabliert ist. Geplante Gesetzesänderungen in Niedersachsen ab August 2026 erweitern den Notenschutz auf Rechtschreibleistungen bis zum Abitur, während Dyskalkulie weiterhin auf die Grundschule beschränkt bleibt. Abschließend wird auf Informationsveranstaltungen und Online-Lehrkräftetreffs des Landesverbands hingewiesen.

FAQs

Das Ziel ist es, behinderungsbedingte Nachteile individuell auszugleichen, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken. Es geht um Chancengleichheit und eine gleichwertige, aber andere Gestaltung der Leistungsprüfung.

Ein fachärztliches Gutachten bestätigt eine anerkannte Behinderung, wie zum Beispiel eine Lese-Rechtschreibstörung. Liegt ein solches Gutachten vor, muss ein Nachteilsausgleich umgesetzt werden.

Der Nachteilsausgleich passt die Bedingungen bei Leistungsprüfungen an, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken. Ein Förderbedarf hingegen bietet spezielle inhaltliche Unterstützung und Förderung, um den Lernstoff zu bewältigen.

Ja, eine Lehrkraft kann eigeninitiativ einen Nachteilsausgleich im Klassenkollegium beantragen und beschließen lassen, da dieser die Noten nicht verändert und nicht im Zeugnis vermerkt wird. Eine Information der Eltern ist dennoch wichtig.

Bei ADHS können strukturierte Aufgaben, Pausen oder Kopfhörer helfen. Bei LRS sind das Vorlesen von Aufgaben, verlängerte Arbeitszeiten oder technische Hilfsmittel wie Vorlesesoftware sinnvoll. Bei Dyskalkulie können Taschenrechner oder spezielle Apps unterstützen.

Nein, Notenschutz ist ein separates Mittel, bei dem von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen wird und dies im Zeugnis vermerkt wird. Es wird oft mit Nachteilsausgleich verwechselt, ist aber rechtlich klar zu trennen.

Chat with AI

Loading...

Pro features

Go deeper with this episode

Unlock creator-grade tools that turn any transcript into show notes and subtitle files.