Folge 4: Ermittlungsansätze im Bereich Cybergrooming
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Der Podcast des Forschungsverbunds Ceres behandelt Cyber-Grooming, bei dem Täter Kinder im Internet gezielt ansprechen, um sexuelle Kontakte oder Bildmaterial zu erhalten. Dies ist strafbar, mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. 2024 wurden in Deutschland über 4.000 Fälle registriert, mit einer Aufklärungsquote von über 80%, die von der Informationslage abhängt. Viele Fälle bleiben im Dunkelfeld, Studien zeigen, dass etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen bereits Erfahrungen damit gemacht hat. Die Fallzahlen steigen durch erhöhte Social-Media-Nutzung und mehr Meldungen, etwa vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), das Hinweise an deutsche Behörden weiterleitet.
Täter sind überwiegend männlich und kommen aus allen Alters- und Sozialgruppen; fast die Hälfte ist unter 21 Jahre alt. Jüngere Täter gehen oft aggressiver vor, Erwachsene bauen häufiger Vertrauen durch Gespräche oder Geschenke wie Guthabenkarten auf. Betroffen sind meist Mädchen, aber auch Jungen. Typische Vorgehensweisen umfassen das direkte Anfordern von Nacktbildern oder das Versenden pornografischen Materials, oft über Plattformen mit Einmalansichtsfunktionen, die Beweise erschweren. Die Polizei ermittelt mit Fokus auf Datenauswertung und Opferschutz, wobei Anzeigen entscheidend sind, da Täter häufig mehrere Opfer haben und so weitere Straftaten aufgedeckt werden können.
Im Jahr 2024 konnten über 80 Prozent der Polizei
lich erfassten Fälle aufgeklärt werden. Also eine ganze Menge. Die Aufdärung "Schonzen" hängen dabei natürlich immer davon ab, wie viele und welche Informationen der Polizei im Rahmen der Ermittlungen vorliegen. Je mehr Anpack die Polizei hat, desto größer sind natürlich auch die Chancen der Tatklärung. Willkommen zu Tatortkinderzimmer Cyber-Grooming-Verstehen mindernjährig geschützen. Dem Podcast des Forschungsverbundes Ceres. In dieser Reihe sprechen wir über ein Thema, das Kinder und Jugendliche im digitalen Raum bedroht und das oft unterschätzt wird, Cyber-Grooming. Wir wollen erklären, was hinter dem Begriff steckt, wie Täter vorgehen, wie Betroffene geschützt werden können und welche Rolle die Polizei dabei spielt. Mein Name ist Sandra Bünding. Ich arbeite in der Öffentlichkeitsarbeit des LKA1RW und heute geht es um die Strafverfolgung. Was passiert, wenn ich Cyber-Grooming bei der Polizei anzeige? Dazu habe ich zwei Gesprächspartnerinnen bei mir. Dr. Meike Meyer leitet das Desernat für Kriminalprävention, Opferschutz, Forschung und Evaluation des LKA1RW. Im Rahmen von Ceres hat sie mit dem Team ihrer kriminalistisch-kriminalurgischen Forschungsstelle zu polizeilichen Ermittlungen im Kontext von Cyber-Grooming geforst. Außerdem begrüße ich Kriminalhauptkommissarin Jessica Mönich, die seit vielen Jahren als Ermittlerin im Polizeipräsidium Gelsenkirchen arbeitet. Erst einmal schön, dass ihr beide da seid und Hallo. Hallo Sandra. Hallo Sandra und vielen Dank, dass ich hier sein darf. Wir steigen direkt mal ein, wer Kinder im Internet anschreibt, um sie zu sexuellen Handlung zu bringen oder um nacktaufnahmen oder ähnliches zu erhalten. Der macht sich strafbar. Es donen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Dabei ist es egal, ob der Täter erfolgreich ist, also Bildmaterial erhält, oder das Kind tatsächlich trifft und missbraucht. Wie viel Cyber-Grooming-Fälle bearbeitet die Polizei denn pro Jahr? Bundesweit wurden etwa im Jahr 2024 mehr als 4.000 Fälle des sexuellen Missbrauchs in Form des Einwirkens auf Kinder ohne Körperkontakt polizeilich registriert, darunter eben auch dieses Cyber-Grooming-Fälle. Und in NRW waren es 1.274 Fälle. Der Polizei werden aber längst nicht alle Fälle bekannt. Wir reden davon dem sogenannten Dunkelfeld. Und beim Cyber-Grooming gibt es ein relativ großes Dunkelfeld. Gemäß einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW hat rund ein Viertel der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen acht und 17 Jahren schon einmal Erfahrung mit Cyber-Grooming gemacht. Und unsere Studie der Uni Münster hat ja auch gezeigt, dass die Zahlen sogar noch höher sind. Waren die Zahlen denn schon immer so hoch oder kann man einfach sagen, das ist ein Dynamisch, weil sich das Internet ja immer weiterentwickelt, die Kommunikationskanäle sich entwickeln und das deswegen zunimmt? Nein, die Zahlen waren noch nicht immer so hoch. Belegen kann ich das nicht. Die Gesetzeslage hat sich geändert und dementsprechend auch die statistische Erfassung. Und auch Dunkelfeldstudien reichen meistens noch nicht so weit zurück. Aber was wir natürlich sehen, ist, dass die Social Media-Nutzung in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen hat. Kinder und Jugendliche sind immer häufiger in Social Media, Gaming-Up-Gaming-Plattformen und so weiter unterwegs. Und dementsprechend hat auch das Risiko der Opferwertung von Cyber-Grooming zugenommen. Es kann zu dem Angenommen werden, dass immer mehr Fälle polizeilig bekannt werden und das Dunkelfeld dementsprechend kleiner wird. Das hängt zum einen damit zusammen, dass es mehr Aufklärung über das Phänomen und seine Strafbarkeit gegeben hat. Und dementsprechend auch die Anzeige Quote gestiegen ist. Und zum anderen damit, dass wir immer mehr Meldungen erhalten, über das National Center for Missing and Exploited Children, kurz Neck-Mac. Das ist eine gemeinnützige Organisation in den USA, die von amerikanischen Providern, die Meta Microsoft oder Google Hinweise zum möglichen Kindesmissbrauch erhalten. Die leiten dann alle Ermittlungsrelevanten Informationen an deutsche Behörden weiter. 2024 ging so etwa über 200.000 Hinweise beim Bundeskriminalamt ein, die dann von der Polizei weiter verfolgt werden können. Genau, das kann ich auch so bestätigen, seitdem wir die Neck-Mac-Meldungen aus den USA bekommen, sind unsere Zahlen auf jeden Fall auch extrem in die Höhe gegangen. Das heißt, die Fälle werden nicht bekannt, weil sie zur Anzeige gebracht werden, sondern auch zum Beispiel über solche Plattformen, dass sie der Polizei zugetragen werden und bekannt werden. Und wie viele Prozent dieser Fälle kann die Polizei dann auch aufklären? Im Jahr 2024 konnten über 80 Prozent der polizeilig erfassten Fälle aufgeklärt werden, also eine ganze Menge. Die Aufklärung "Schonzen" hängen dabei natürlich immer davon ab, wie viele und welche Informationen der Polizei im Rahmen der Ermittlungen vorliegen. Hier mehr anpackt die Polizei hat, dass zu größer sind natürlich auch die Chancen der Tatklärung. In unserer Studie haben wir 250 Staatsanwaltschaftliche Ermittlungs-Akten aus den Jahren 2019 und 2020 aus NRW analysiert. Und dabei konnten wir durchaus Unterschiede zwischen den Fällen feststellen. Etwa, was die Professionalität des Vorgehens der Täterinotäter angeht. So gehen beispielsweise Jugendliche, die sich der Strafbarkeit ihrer Handlung teilweise gar nicht bewusst sind. Etwa weniger vorsichtig vor als Erwachsener und sind daher oftmals auch leichter zu ermitteln für die Polizei. Jessica, was kannst du denn aus deiner Ermittlung sagen, wie sieht so ein typischer Cyber-Grooming-Fall denn aus? Ja, also tatsächlich werden häufiger Mädchen von den Täteren angeschrieben. Jungs auch, aber Mädchen öfter. Ich spreche jetzt hier von Teteren, weil es sich fast ausschließlich um Männerhandel diegumen. Auch ein wichtiger Zusatz, ja. Ja, hier kann man aber allerdings auch nicht von einer bestimmten Altersspanne der Täter sprechen. Denn das fängt tatsächlich schon bei Jugendlichen ab 14 Jahren an. Denn vor dem Gesetz ist man ab 14 Jahren Jugendlich, alles darunter sind Kinder. Und das geht bis ins hohe Erwachsenenalter und auch durch alle sozialen Schichten. Bei den Jugendlichen Täteren kann man durchaus sagen, dass sie sich ja überhaupt gar nicht dessen bewusst sind, dass sie sich strafbar machen, wenn sie Kinder anschreiben. Ich denke, das liegt auch daran, weil der Altersunterschied zwischen Kindern und gerade frischen Jugendlichen auch nicht besonders groß ist. Beim klassischen Cyber-Groaming werden selbsterstellt Nacktfotos oder Selbstbefriedigungs-Videos von den Kindern angefordert, die dann im Anschluss leider auch wirklich sehr oft an die Täter übersandt werden. Ich denke, dass die Kinder in dem Augenblick auch sehr häufig überfordert mit der Situation sind, wenn sie eben gefragt werden, häufig auch sehr drängend, ob sie denn irgendwelches Bildmaterial, Bilder, Videos übersenden würden. Und sie fühlen sich auch sehr unsicher. Im Gegenzug wird dann von den Täter-Pornographisches Material von sich selbst hergestellt und an die Kinder geschickt. Davon sind die betroffenen Kinder dann meistens so überrumpelt, dass sie gar nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Kann man sich vielleicht auch vorstellen. Wenn ein Jugendlicher oder ein Erwachsener Mann ein Foto von seinem Geschlechtsteil, meist in erregiertem Zustand an ein Kind schickt, dann ist das für die Kinder in der Regel das erste Mal, dass sie überhaupt ein Geschlechtsteil in dieser Form sehen. Und das macht ihnen dann eben sehr, sehr häufig auch große Angst. Es kommt ja häufig vor, dass die Täter die Fotos oder die Videoaufnahmen von sich selbst als Dateien eine Einmalansicht versenden. So dass es den Kindern danach noch nicht mal möglich ist, ihren Eltern die Dateien zu zeigen, weil sie dann wechseln, sobald man die Datei geschlossen hat. Hier du sprachst grad von der Einmalansicht. Ich weiß gar nicht, ob das jedem so geläufig ist, weil das vielleicht viele von uns auch gar nicht in ihrer täglichen Praxis, wenn sie irgendwie mit Mutti oder Freunden schreiben bei WhatsApp oder anderen sozialen Medien. Auch tatsächlich nutzen, das kann eine Textnachricht sein oder das kann ein Bild sein und ich kann währenddessen schon auswählen, möchte ich, dass das nur einmal angeguckt werden kann. Wenn ich das Foto einfach so schicke, dann hat der andere das ja dann auch in seinem Verlauf und kann sich das immer wieder angucken. Also richtig, das heißt, man hat eigentlich auch kein Beweis, weil wenn ich das Schließe nach dieser Einmalansicht ist es ja auch weg. Genau, das nennt sich auch Augenblickbild und genauso ist es auch. Also es öffnet sich ein Augenblick ein paar Sekunden und dann schließt es sich tatsächlich auch von selbst. Und dann löscht es sich und es weg. Kannst du aus der Praxis berichten von Fällen? Ja, ich habe beispielsweise mal einen Fall bearbeitet. Da hat der Täter tatsächlich über Wochen täglich unterschiedliche Mädchen angeschrieben und nach Niuz gefragt. Also Niuz ist umgangsprachlich für Nackbilder. Das passiert dann sehr stumpf. Also wirklich da kommt dann nur diese eine Frage schick mal oder schick mal Niuz und das war's dann dann weißt du fort jeder was gemeint ist. Manche Mädchen kannte er und sehr sehr viel aber auch nicht. Das passiert dann meistens über Snapchat oder Instagram oder TikTok oder andere Messenger-Dienste. Viele der Mädchen haben die Konversation dann nach den Fragen abgebrochen. Aber einige haben auch Fotos oder sogar Videos von sich selbst geschickt. Die Mädchen dann als Geschädigte zu identifizieren im Anschluss, nimm für uns sehr sehr viel Zeit in Anspruch. Ist für uns aber auch immens wichtig. Denn der Täter hat sich nicht nur durch diese frage strafbar gemacht, wenn sie sich eben an Kinder gerichtet hat. Sondern psychische Schäden sind nach solchen Chatverläufen bei den betroffenen Kindern auch nicht auszuschließen und kommen auch gar nicht so selten vor. In dem speziellen Fall hat der Täter auch versucht sich mit den Mädchen zu treffen. Das hat dann leider auch bei einigen geklappt und an einigen der Kinder sind dann auch sexuelle Handlung durch den Täter vorgenommen worden. Da sind wir dann allerdings schon im Bereich eines Hens-Ondeligtes, also sexuellen Missbrauch von Kindern durch anfassen. Und dann hat man direkt, kann man das sagen, mehrere Straftatbestände. Also weil CyberGrooming für sich gesehen ist, diese Anbarnung und dann aber auch, wie du sagst, einen Hens-Ondelig. Das heißt, da kommen mehrere Sachen zusammen. Ganz genau. Der wird dann aber keine neue Anzeige für gefertigt, sondern das wird alles in einem Strafverfahren abgearbeitet. In dem Fall, über den du gerade gesprochen hast, ging es ja konkret um Mädchen, aber es sind ja durchaus auch Jungs betroffene von CyberGrooming richtig. Ja, richtig. Da ist mir auch ein Fall besonders im Kopf geblieben. geblieben. Da hat ein Erwachsenen
Das war eine Art Tateta über Wochen und Monate. Versuch, das Vertrauen aufzubauen mit den Betroffenen Kindern. Und in diesem Fall waren es ausschließlich Jungs, was eben auch wirklich relativ außergewöhnlich ist. Er hat die Kinder im Vorfeld über Spielplattformen angeschrieben. Also Playstation Spiele gibt es, wo man untereinander auch chatten kann. Die haben eine Chatfunktion. Und dann ist dazu übergegangen worden, dann auf Discord oder WhatsApp weiter zu schreiben. Der wachsenden Täter geben sich in solchen Fällen meist jugendlich. Und wirken cool. Sie versuchen sich richtig, mit den Kindern anzufreunden und verhalten sich mit Absicht nicht, wie ein klassischer Erwachsener. So würde ich das beschreiben. In dem speziellen Fall hat sich der Täter das Vertrauen unter anderem durch tägliche Tiefe, Gespräche und Geschenke erschlichen, die er dann in Form von Guthabenkots für Spiele verschenkt hat. Also ja, dann beispielsweise über WhatsApp ein Guthabenkot verschickt. Den konnten die Kinder dann für irgendwas in den Online-Spielen einlösen. Ja, und im Gegenzug haben die sich natürlich dann sicher bei ihm gefühlt und haben dann das dementsprechende Vertrauen aufgebaut. Bei zwei in der Jungs konnten wir dann im Anschluss nachweisen, dass er sich mit ihnen auch getroffen hat. Und das ist auch hier, wie gerade schon berichtet, auch zu sexuellen Handlungen mit den Kindern gekommen ist. Einer der Jungs hat hinter tatsächlich angegeben, eine Art Beziehung mit dem Täter geführt zu haben. Er hat ihn als guten Freund gesehen und dann auch beschrieben. Und dann angegeben, dass er die sexuellen Handlungen über sich hat ergehen lassen. Ja, weil er in dem Sinne kein Spielverderber sein wollte und weil er den Täter in dem Fall auch als Freund nicht verlieren wollte. Also als Freund in Anführungsstrichen natürlich. Und das ist ja genau das, was dann die Täter in dem Fall erreichen. Teilweise über Monate hinweg, so zum einen dieses Beziehungsaufbau. Und wahrscheinlich auch das Gefühl, da ist jemand, der hört mir zu. Und der versteht mich, weil das wird ja dann auch suggeriert. Und auf der anderen Seite, wie du gesagt hast, mit diesen Gut haben, Coats, das ist ja eine zusätzliche Motivation. Irgendwo klar, ist das reizvoll in so einem Spiel, dass man sich da irgendwelche Sachen in diesem Kontext irgendwie vielleicht kaufen kann. Und eben nicht immer als Jugendlicher oder als Kind Geld zur Verfügung hat. Und da spielen ja dann mehrere Sachen rein, richtig. Genau, und ich finde, das ist auch genau das perfide an der ganzen Geschichte. Sagen mal, es gibt natürlich auch Jugendliche, beziehungsweise es gibt auch Kinder. Jetzt in dem Fall, die aus sozial schwächeren Fallen es kommen. Und die sind dann natürlich auch, ja, so ein bisschen mehr gefährdet Opfer zu werden. Weil sie sich eben so was von ihren Eltern eben nicht erwarten können. Und das wird dann von den Täter auch ganz konkret und auch bewusst und gewollt ausgenutzt. Jetzt haben wir über konkrete Einzelfälle gesprochen. Aber in der Studie habt ihr euch ja auch die Gesamtsaal angeschaut und verglichen geschaut, wo sind Gemeinsamkeiten und Ähnliches. Genau, also wir haben sozusagen eine draufsicht auf eine ganze Menge von Fällen. Unsere Studie zeigt, dass fast die Hälfte der Tat für dächtigen unter 21 Jahre alt ist. Und das ist ja so gar nicht das, was man sich eigentlich und das Heimagrooming vorstellt. Das ist so viele junge Täter sind. Jeder sechste Tat für Dächtige ist sogar unter 16 Jahre alt gewesen in unserer Stichprobe. Teilweise schetten dann also Kinder und Jugendliche untereinander. Beispielsweise 15-jährige mit 13-jährigen, so dass der Altersunterschied nur gering ist. Schrafbar ist es aber natürlich trotzdem. Unsere Studie zeigt auch, dass jüngere Täter auf beits aggressiver vorgehen, erwachsene Täter dann dazu neigen häufiger, erst mal vertrauen aufzubauen, eine Freundschaftliche Beziehung aufzubauen. Das haben wir auch eben in dem einen Fallbeispiel gehört. Und dann eben erst im Verlauf der Chats zu sexuellen Themen übergehen oder eben sexuelle Inhalte einführen. Es sanelt sich dann auch nicht immer um unbekannte Täter. Manchmal kennen sich Täter und Opfer auch vorher. In 15 Prozent der Fälle unserer Studie haben sich Täter und Betroffene offline kennengelernt, bevor sie das Kind dann online sexuell bedrängt haben. Meist schreibt der Täter dann das Kind zuerst an. Der Kontakt dauert dann manchmal nur wenige Stunden, manchmal aber auch mehrere Monate. Und irgendwann vertrauen sich die Kinder dann ihren Eltern an oder die Eltern entdecken den Chat und melden sich dann bei der Polizei oftmals ermittelt die Polizei dann aber auch in einem Fall und findet dann zum Beispiel bei der Durchsuchen des Handys des Tat verdächtigen mehrere Schädverläufen mit Kindern. Dann wird auch in diesen Fällen ermittelt. Genau und wie wir gerade schon gehört haben, die meisten Hinweise erreichen uns mittlerweile durch die Nackmackmeldung. Das ist ja eingangs schon beschrieben worden, was das genau ist. Und wer als Polizei versuchen grundsätzlich immer mit den vorhandenen Informationen, die uns von den geschädigten Zuverfügungen gestellt werden können, den Täter zu ermitteln. Also das ist unser Hauptaufgabe und natürlich die Tat nachzuweisen. Unser Ziel ist es ein beweisliches Straferfahren zu gewährleisten und vor Gericht wird dann hinter über eine Verurteilung entschieden. Hier spielen dann viele Faktoren eine Rolle, natürlich geht es auch um das Alter des Täter, die Intensität des Anschreibens und ob sie bereits in der Vergangenheit mit ähnlichen Taten in Erscheinung getreten sind eventuell. Bei jüngeren Täter sind die strafenden Regel bei Erstverstößenerfahrungsgemäß zunächst nicht so hoch und bei Erwachsenen kommt es wirklich auf ganz viele Umstände an. Aber da haben wir als Polizei und am Strich dann auch kein Einfluss mehr drauf. Das Urteil wird dann vor Gericht entschieden und unser Job ist es so akkrieisch wie möglich zu ermitteln und auszuwerten. Um dem Täter die begangenen Taten dann auch zweifelsfrei nachweisen zu können. Ja, du sagst es, ihr möchtet die Taten zweifelsfrei nachweisen können und dafür natürlich muss erst mal auch in vielen Fällen eine Anzeige erstattet werden. Warum ist es denn sinnvoll eine Anzeige zuerst starten in Fällen von Cyber-Groaming? Ja, zunächst erst mal möchte ich betonen, wie sinnvoll es ist und das ist wirklich für uns sehr, sehr wichtig ist, dass solche Fälle zur Anzeige kommen. Denn auch wenn ein Täter nicht erfolgreich war und ihm das Kind jetzt keine Nacktbilder oder Videos übersandt hat, war die Handlung trotzdem trotzdem strafbar. Und wenn der Täter in sexuellem Kontext nach einem Treffen mit dem Kind gefragt hat beispielsweise und das Kind das ablehnt oder auch gar nicht mehr darauf reagiert hat, hat der Täter sich eben trotzdem trotzdem strafbar gemacht. Und das ist auch noch ein wichtiger Punkt, dass es Erfahrungsehmens eben nicht bei einem Opfer bleibt, sondern es gibt sehr, sehr häufig weitere. Wenn wir nach einer Durchsuchung die Daten-Träger der Täter auswerten, die ihm Verdacht stehen, sich durch Cyber-Groaming strafbar gemacht zu haben, dann stechen wir ganz, ganz regelmäßig in ein Westpennest und aus dem einen Verfahren ergeben sich zahlreiche weitere Verfahren mit ganz unterschiedlichen Geschädigten. Ist das so, man kann wahrscheinlich auch sagen, also die Täter gehen häufig nach so einem Gießkann-Prinzip, irgendwie wahrscheinlich vor oder was er auch schnell geht mit unter. Ich versuche es mal bei Person A, da klappt es aber vielleicht nicht, dann gehe ich direkt zu Person B oder vielleicht 10 gleichzeitig einfach so ein bisschen so ein Strollprinzip, weil man möchte ja ein Erfolgserlebnis irgendwie haben. Ja, genau, also man hat häufig den Eindruck, es wird eben vor allem auf die Nicknames geachtet, ist da irgendwo zu ersehen, dass sich um Kinderrandet und die werden dann ganz gut verwendet. Und die werden dann ganz gezielt angeschrieben und man hat auch den Eindruck, dass die Täter zu Hause sitzen, nichts anderes zu tun haben und dann wirklich über Stunden versuchen, Kinder anzuschreiben, bis sie dann unter dem Strich dann auch mal erfolgreich sind. Das zeigt auch unsere Studie, das ist eine der verbreiteten groomingstrategien, aber es gibt natürlich ganz viele verschiedene. Wenn man hier auf diese Weise vor manche schreiben, gezielt einstel Personen an und bauen dann eben über längere Zeit, Vertrauen auf, da gibt es ganz unterschiedliche Vorgehensweisen der Täterin und Täter. Ja, genau, das mit dem Vertrauenaufbau kommt dann häufig auch danach. Also wenn sie dann einmal erfolgreich gewesen sind, dann ist es durchaus möglich, dass dann dieser Vertrauensaufbau stattfindet oder eine andere Täterart, bei denen es dann eben so, dass denen die übersanten Materialien reichen und die dann halt zum nächsten Kinder. Das ist ganz, ganz unterschiedlich. Jetzt sprachst du gerade davon, was man quasi auf Daten trägern, also auf Handys unter anderem finden kann bei Tetern. Zum einen sind das ja dann Chats, die man im Idealfall nachweisen kann, was gehört dann noch dazu? Genau, in den Auswertungen ist es dann, wenn wir einen Cybergummingfall bearbeiten. In den meisten Fällen auch so, dass bei den Tetern Missbrauchsabbildung von Kindern oder Jugendlichen festgestellt werden können. Wir gehen mittlerweile von einem Begriff Kinderpornografie oder Jugendpornografie weg, weil Pornografie immer eine Freiwilligkeit voraussetzt, die man aber bei den Kindern natürlich nicht annehmen kann. Deswegen sprechen wir mittlerweile von Missbrauchsabbildungen oder Missbrauchsdarstellung. Dementsprechend, wenn das eben so ist, ergeben sich dann hier Ermittlungsansätze auf eventuell selbst vom Täter durchgeführte Missbrauche von Kindern. Es gibt auch die Fälle gar nicht so selten, dass eben die inkriminierten Dateien so nennen sich eben diese Missbrauchsabbildung mit anderen Täter angetauscht werden. Und dann sprechen wir von dem Straftatbestand der Verbreitung von Kinderpornografie. Also im Gesetz steht es noch so. Da ist der Begriff noch genannt. Auch in diesen Fällen wird dann durch uns versucht, die anderen Täter zu ermitteln. Und wenn uns das gelingt werden, neue Strafverfahren eingeleitet, dann wird dann eben genauso vorgegangen, wie ich das gerade schon beschrieben habe. Ich finde ja, schließt sich auch tatsächlich, wie wichtig für uns die Anzeigengerstattung solcher Taten ist. Ich verstehe natürlich oder auch alle anderen Kollegen verstehen, dass hier die Scham der Betroffenen und auch die Angst davor, was im Nachhinein auf einen zukommen könnte, wenn man an eine Anzeigererstattetorff hat. Oft eine ganz große Rolle spielt, aber für uns, also für die Polizei ist es wirklich wichtig, dass wir da Kenntnis von der Halten um auch andere Kinder schützen zu können und weitere Taten eventuell verhindern zu können. Ja, wenn man sich aber unsicher ist, ob man die Tat bei der Polizei anzeigen möchte oder nicht, dann sollte man sich erstmal beispezialisierten Beratungsstellen, Informationen dazu holen, was eine Ermittlungs- und Strafverfahren bedeutet. Das Jugendamt kann da zum Beispiel Kontakte zur Beratungsstellen vermitteln. Das kann die Polizei verholen.
Denn wenn die Polizei erst mal davon erfährt, dass eine Straftat stattgefunden hat, dann muss sie auch ermitteln, da spricht man vom sogenannten Strafverfolgungszwang. Wir sprechen darüber, wie sinnvoll es ist, eine Anzeige bei der Polizei zuerst starten, im Fall von Cyber-Groaming, aber viele Eltern und auch Betroffene selbst. Die scheuen sich so ein bisschen davor. Die wissen natürlich nicht, was erwartet mich, wie laufenpolizeiliche Ermittlungen ab, lohnt sich der Aufwand am Ende überhaupt? Oder habe ich dann irgendwie alles auf ein Bart? Dann wird vielleicht gesagt, ne, die Hinweise reichen nicht aus. Wie kann ich mich denn grundsätzlich an die Polizei wenden, wenn ich eine Anzeige erstatten möchte? Ja, da gibt es ja ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Also man hat zum einen die Möglichkeit, zur nächsten Polizeiwache zu gehen. Man kann den Notruf wählen, 1.0. Man hat die Möglichkeit, einer Online-Anzeige zu erstatten. Oder man kann sich auch direkt telefonisch mit der zuständigen Fachdienstelle verbinden lassen. Wenn man beispielsweise in einer Suchmaschine online-Anzeige eingebt, dann stößt man direkt auf die Internetwache der Polizei. Ich hab das selbst ausprobiert, das funktioniert. Das ist dann auch nicht an eine Form gebunden. Also man kann alles schreiben, was einem wichtig ist. Und die zuständige Sachbararbeitung nimmt dann im Anschluss Kontakt zu einem Auf. Bei uns in gellten Kirchen läuft das so, dass unsere Dienststelle die Anzeigen, die zur Tagesdienstzeit direkt vor Ort erstattet werden, auch selbst aufnimmt. Wenn wir die Kapazitäten dazu haben, natürlich nur, der Vorteil hier von ist, dass die betroffenen Kinder dann auch direkt zur Sache angehört werden können und eventuelle Beweismittel direkt durch uns in Augenschein genommen werden können. Zusätzlich gibt's im Internet das Melderportal C-Bra. Das ist ein Angebot der Landesanstalt für Medien-NW. Dort kann man auch Einzelbergumming-Fall melden. Okay, also wer am Gehört, man kann sich eigentlich über ganz viele verschiedene Wege melden und wie ermittel die Polizei, denn dann, wenn sie davon Kenntnis erlangt hat. Ja, das ist natürlich eine spannende Frage, auf die ich nicht ganz so einfach antworten kann, ohne zu viel, ja genau, ohne zu viel über die Ermittlungs-Taktiken der Polizei zu verraten. Natürlich auch. Also wichtig ist, unter dem Strich, dass uns die betroffenen und natürlich auch deren Eltern die Infos zur Verfügung stellen, die vorhanden sind. Sei es der Chatverlauf der Stadt gefunden hat oder vorhandene Nicknames, die eben verwendet worden sind. E-Mail-Adressen gehören dazu oder natürlich auch Telefonnummern. Je mehr Infos wir bekommen können, desto wahrscheinlich her ist es auch, den Täter zu identifizieren. Und man kann wirklich sagen, dass alle Hinweise, die es gibt, also die im Rahmen des Chatverlaufs, eben vielleicht auch untereinander besprochen worden sind. Die sind uns als Polizei wichtig und die brauchen wir auch. Demnach, in dem Zusammenhang, ist es auch wirklich wichtig, dass die vorhandenen Chatverläufe oder eventölle, übersante Fotos nicht schon vor der Anzeigenerstattung gelöscht werden. Es ist behäufig bei Eltern so, dass sie natürlich Angst haben, dass ihre Kinder so was auf dem Handy haben und das dann direkt alles löschen. Aber diese Sachen müssen wir dann auf unterschiedliche Weise sichern, bei der Polizei um unter dem Strich auch ein beweislicheres Strafverfahren gewährleisten zu können, um dann im Anschluss der Täter auch verurteilen zu können. Okay, also das Material, was den Kindern geschickt wurde, und am besten auch auf dem Gerät der Kinder einfach bleiben? Ja, ganz genau. Aber wenn möglich, vor allem inkriminierte Fotos der eigenen Kinder, also wenn die Kinder eben selber was von sich hergestellt haben, auf gar keinen Fall weiter schicken, viele Eltern gehen dazu über, um es eben beweislicher zu machen, sich die Fotos selber zu schicken, um das Foto dann auf dem Handy des Kindes löschen zu können. Aber wenn man es streng nimmt, ist das dann auch strafrechtlich die Verbreitung von Kinderpornografie und man macht sich als Elternleiter so komisch, sich auch anhört, aber in dem Fall auch selbst strafbar. Fichtiger Hinweis, ja. Also man sollte tatsächlich lieber mit dem Handy des Kindes zur Polizei kommen, alles so belassen wie es ist. Es ist ja jetzt schon da. Und hier, also wenn die Eltern mit ihren Kindern dann bei uns ankommen, werden die Dateien, um die es geht, dann Fachmännesturch unserer IT-Facht-Dienstelle gesichert. Aber danach dann eben auch von uns gelöscht. Also man kann sich schon darauf verlassen, dass die Dateien, die die Kinder von sich selber erstellt haben und natürlich auch die Fotos, die der Täter den Kindern geschickt hat, hinterher auf den Handys der Kinder nicht mehr verhanden sind. Ja, wenn wir über die Ermittlungen reden, ist auch eine strafrechtliche Änderung noch relevant. Seit 2021 ist es nämlich auch strafbar, wenn der Täter nur gelaubt, auf ein Kind einzufirken. Es ist ja tatsächlich um eine wachsenden Handelt. Dadurch hat die Polizei die Möglichkeit sich online als sogenanntes Scheinkind auf Schätplattform aufzuhalten. Die Ermittlerin und Ermittler, hier bei uns im LKA, geben sich dann zum Beispiel als zwiriges Mädchen aus. Wenn eine Person sie dann anschreibt und zu sexuellen Handlungen oder Nackbeln drängen will, leitet die Polizei eine Ermittlungsverfahren ein. Ich hatte schon mal die Gelegenheit, den Ermittlerin und Ermittlern über die Schulter zu gucken, das ist echt beeindruckend, wie sie da schaffen sich, so in Kindersprache rein zu versetzen und so viele Chats gleichzeitig zu führen. Aber es ist auch erschreckend, wie viele Angebote sozusagen man bekommt, sobald man sich mit einem Namen anmeldet in so einem Schätforum, der wie ein Kind klingt. Und es fällt auch tatsächlich nicht auf. Ich hatte auch schon mal die Gelegenheit, den über die Schulter zu gucken. Es fällt nicht auf, dass es eben generierte Kinder vom LKA sind. Ja, wir haben auf unseren Dienstchellen jetzt auch schon mehrere Vorgänger, die es bezüglich bearbeitet, finde ich auch ziemlich spannend. Und wichtig in dem Zusammenhang finde ich aber auch, dass man als Nichtpolizist, also als Bürger, sollte man da Abstand von halten. Denn als sogenannte Pedo-Hanta kann man sich auch sehr schnell, je nachdem, wie man vorgeht, selbst strafbar machen und in eine strafrechtliche relevante Situation geraten. Strafrechtliche relevant ist natürlich sobald man anfängt, den also sein Gegenüber zu animieren, dass es in eine sexuelle Richtung geht. Kann man den sagen, gibt es besonders Erfolgsversprechende Ermittlungsmaßnahmen? Ja, unsere Studie zeigt, dass der Erfolg der polizeilichen Ermittlungen stark von der Menge und Qualität der Informationen abhängig ist, die der polizeiliche Verfügung stehen. Das hatten wir eben auch schon mal besprochen. Und daher ist es ebenso wichtig, dass Chats und sonstige Informationen gesichert werden und nicht gelöscht werden. Da sind immer wichtige Hinweise drin, die der Polizei bei den Ermittlungen helfen. Manche Betroffene, die haben ja trotzdem natürlich verständlicherweise Angst davor, mit der Polizei über das Geschehen zu sprechen, was bedeutet eine Ermittlung für die Betroffenen konkret? Also zu den Ermittlungen im Anfang gehört auf jeden Fall die Anhörung des betroffenen Kindes. Das wird bei der Polizei mittels audiovisueller Vernehmung durchgeführt. Das heißt, die Kinder und auch die vernehmenden Beamten werden bei den Angaben, die das Kind macht gefilmt. Das wird den Kindern erklärt, ganz normal, die kommen eben in den Raum. Das ist ein speziell dafür ausgerichtetter Raum. Sehr kindgerecht eingerichtet. Da steht eine Couch. Da hängen Bilder, da sind Spielsachen drin. Den Kindern wird dann gesagt, guck mal da oben, hängt das Mikro und das sind Kameras und wir nehmen dich dabei auf. Du brauchst aber keine Angst zu haben. Das ist, sag ich meistens, das ist auch dafür, dass ich mir das hinterher nochmal angucken kann, ob ich auch alles richtig gemacht habe. Also sehr gut. Dass man so ein bisschen den Kindern auch das Gefühl vermittelt, du kannst hier überhaupt gar nichts falsch machen. Und am Strich ist es ja auch genau so. Und dann wird eben in diesen extra dafür eingerichteten Räumen diese Vernehmung oder diese Anhörung durchgeführt. Die Anhörung, die stattfindet, ist allerdings entgegen der weit verbreiteten Meinung, kein Ersatz für eine Anhörung hinterher vorgericht. Also es wird häufig so verkauft oder ist in der Vergangenheit häufig so verkauft worden, dass wenn man eben diese Anhörung durchführt, dass die Kinder da nicht mehr vorgericht aussagen müssen. Also das ist nicht so, dass er setzt das leider nicht. Ich bin der Meinung, dass die Kinder auf jeden Fall eine Vertrauensperson dabei haben sollten. Allerdings zeigt der Erfahrung, dass die Kinder sich deutlich mehr öffnen innerhalb der Anhörung, wenn diese Vertrauensperson dann nicht dabei ist. Also ich kann gerne mitkommen und im Vorfeld natürlich da Unterstützung bieten, emotionale, aber während der Anhörung macht es am meisten Sinn, dass die Eltern, ja Eltern sind das Sein der Regel, dann vor der Räumlichkeit sitzen bleiben. Und dass sich dann die geschulten Polizeibeamten alleine mit dem Kind unterhalten. Also vor den Eltern sind die Schamgrenzen doch noch andere haben wir zumindest so festgestellt in der Klinie. Klar, aber es ist da wahrscheinlich auch, dass man denkt, dass die Kinder wahrscheinlich einiges Gefühl haben, auch wenn die Eltern das gar nicht so sehen. Aber ich habe die vielleicht enttäuscht oder irgendwie, oder jetzt sind sie vielleicht sauer auf mich. Ja, ganz genau, oder auch was, was ich wenn Geschlechtsteile benannt werden müssen, beispielsweise, das fällt vor den Eltern vielen Kindern natürlich nicht allen, doch deutlich schwerer, als wenn man eben sagt, guck mal, ich höre das wirklich häufig und das ist meine Hauptaufgabe und wir können da offen darüber sprechen. Und so, ja, das haben wir schon wirklich sehr häufig festgestellt. Und ich finde auch am wichtigsten ist, in dem Zusammenhang immer einen Draht zu den Kindern zu bekommen. Und wie ich gerade gesagt habe, wirklich konkret zu vermitteln, du kannst nichts falsch machen, egal was du sagst. Ja, um den Kindern halt so ein bisschen die Angst davor auch zu nehmen. Was die Angst betrifft, es besteht auch immer wieder die Angst der Kinder, dass sie Handy abgeben müssen. Das ist ja überlebenswichtig, wie wir wissen. Das möchte man natürlich vermeiden, ja. Genau, das möchte man vermeiden und ja, da ist herrschen ganz große Unsicherheiten vor. Aber das ist in der Regel überhaupt gar nicht so. Also, es kommt natürlich auf den Sachverhalt an, aber in Einzelfällen können wir bei der Polizei die Beweismittel photographisch sichern, sodass das Handy eben im Anschluss an die Anhörung direkt wieder mitgenommen werden kann. Ja, bei größeren Sachverhalten kann es natürlich auch vorkommen, dass die Beweisrelevanten da und durch unsere IT-Mittlungsdienststelle gesichert werden müssen. Das dauert dann eventuell ein bisschen länger. Aber zum einen die Ausnahme und zum anderen habe ich auch noch nicht erlebt, dass das große Probleme gegeben hat, wenn man die Kinder mitnimmt und auch abholt und sagt,
Warum müssen wir das so machen und in der Regel trifft man da auf Verständnis? Ich habe das eigentlich noch nicht anders erlebt. Herrmann hört ja schon dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, im Ermittlungs- und Strafverfahren kommt eine ganz große Bedeutung zu, bei der Polizei ebenso wie vor Gericht. Es gibt zahlreiche Maßnahmen, die Kinder in den Verfahren vor unnötigen Belastungen schützen sollen, wie beispielsweise diese schonenden Vernehmungen oder auch die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung. Die gibt es noch gar nicht so lange. Psychosoziale Prozessbegleitung, das ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Und sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren, das hilft sowohl den Kindern als auch eben den Eltern durch dieses Verfahren zu kommen. Das heißt, da ist konkret jemand mit psychologischer Ausbildung, der als betreundender Person damit geht und Ansprechpartner ist. Genau, also die psychosozialen Prozessbegleiter durchlaufen spezifische Fortbildung und die machen jetzt keine Trauma-Beratung, sondern die erklären einfach, wie das Verfahren abläuft, begleiten bei den Terminen im Rahmen des Verfahrens und vermitteln dann eben auch an Hilfe und Unterstützung angebote, wenn es jetzt wirklich um die Verarbeitung von Trauma-Tag geht. Und das kommt auch der Erfahrungsgemäß bei den betroffene Masse sehr, sehr gut an. Ich habe gerade berichtet, dass die Anhörung der Kinder bei der Begleitung der Kinder bei der Polizei nicht dazu führt, dass sie eben vor Gericht nicht mehr aussagen müssen. Mir ist noch wichtig zu sagen, dass es in den seltensten Fällen vorkommt, dass die Kinder den Täteren bei Gericht dann auch tatsächlich augegegen überstehen. Also das wird aus Opferschutzgründen vermieden. Die Strafprozessordnung sieht dafür auch unterschiedliche Möglichkeiten vor. Also es ist zum einen möglich, dass die Kinder in einen anderen Raum verbracht werden und dann von einem Richter kindgerecht angehört werden. Und das Ganze dann gefilmt wird und in den Gerichtsalübertragen wird. Oder eben andersrum, dass der angeklagte in einen anderen Raum verbracht wird und das Kind dann vor Gericht seine Angaben macht und dem Täter eben nicht gegenüberstehen muss. In unserer Studie gab es keinen einzigen Fall, wo die Kinder vor Gericht aussagen mussten. Weil in der Regel, also bei den Fällen, die wir angeguckt haben, die dann auch vor Gericht gingen, die Täter geständig waren. Das ist ja auch schon mal ein guter Hinweis. Oder auch ein, wer vielleicht am berühmtes Gefühl vermittelt. Worauf sollten Betroffene oder auch zum Beispiel Eltern, Lehrkräfte, etc. achten, bevor sie zur Polizei gehen? Gibt es da irgendwelche konkreten Handlungsempfehlung? Ja, auf jeden Fall auch da. Versuchen den Kindern die Angst zu nehmen im Vorfeld. Find ich ganz, ganz wichtig. Aber auch versuchen die Kinder nicht in irgendeine Richtung zu beeinflussen, sondern schon gucken, dass das Kind eben von alleine das erzählt, was auch tatsächlich passiert ist. Wenn man zu viel im Vorfeld darüber spricht, besteht eben die Gefahr, ja, wie ich das sage, dass die Kinder in irgendeine Richtung beeinflusst werden. Dann, das habe ich auch schon gesagt, auf keinen Fall Sachen ab fotografieren oder weiter schicken und vor der Anzeigerstattung nichts löschen, ist eben ganz wichtig. Vor allem aber auch den Täter nicht über den Chat oder telefonisch oder wenn man ihn kennt, auch persönlich über die Anzeigerstattung informieren. So nach dem Motto "Ja, jetzt hast es aber jetzt geht's zu Polizei". Macht keinen Sinn, denn dann besteht natürlich die Gefahr, dass der Täter dann die Beweismittel von seinem Datenträger löscht. Und dann fällt es uns natürlich umso schwerer, dahinter noch drauf zugreifen zu können. Ja, die Vertrauensperson hatten wir gerade auch schon, dass man sich eben überlegt, dass man eine Vertrauensperson mitnehmen sollte. Ich hatte in der Vergangenheit, dass einige Kinder auch ihr Kuscheltier mitgebracht haben, was sie dann eben während der Anhörung in der Hand gehalten haben. Ich hatte das Gefühl, dass den Kindern dann auch noch mal besondere Kraft gegeben hat. Ich würde auch noch mal einen Schritt weiter zurückgehen, worauf sollten insbesondere Eltern achten, damit es gar nicht erst zu einer Tat kommt. Sie sollten mit ihren Kindern über die Problematik sprechen und auch darauf achten, dass die Kinder in den Chat sind sozialen Netzwerken keine persönlichen Angaben, wie zum Beispiel Adresse oder Telefonnummer machen. Sie sollten auch darauf hinwirken, dass Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit ihren Fotos und Videos umgehen, natürlich insbesondere dann mit Nacktaufnahmen. Sie sind selbst gefragt, sich mit dem Internet auseinanderzusetzen und sich gemeinsam mit den Kindern über mögliche Gefahren das Internet eben austauschen. Unsere Studie hat auch gezeigt, nämlich wie vielfältig die Plattformen sind, auf denen das zum sexuellen Bissbrauch kommt und auf Wissen Eltern zum Beispiel gar nicht, dass es auch bei Spieleplattformen Chatportale gibt, also Möglichkeiten, wo die Kinder angesprochen werden können. Sie sollten mit ihren Kindern auch den Unterschied zwischen Freunden im realen Leben und Freunden in der virtuellen Welt besprechen und schlussendlich. Das ist besonders wichtig natürlich mit den Kindern auch über Privatsphäreeinstellungen und so weiter auf dem Handy sprechen. Ganz genau, das ist das Wichtigste finde ich. Im Prinzip ist das ja auch analog zu früher war, da hat die Mama gesagt, lass dich nicht auf der Straße ansprechen vom Freundenmann, Frau wie auch immer und dich mit irgendwie Süßigkeiten oder Kuschelhasen oder irgendwas locken. Und jetzt kann man ja auch wahrscheinlich genauso übertragen in den digitalen Raum nur, dass da die Möglichkeiten natürlich sehr viel vielfältiger sind, oder? Und was die Privatsphäreeinstellungen betrifft, man hat eben die Möglichkeit, jede Account auf Privat zu stellen, dass man eben nicht von außen angeschrieben werden kann. Ja, das müssen die Eltern wissen und es gibt auch nicht umsonst Altersbeschränkungen, was die ganzen Messenderdinste betrifft. Auch da sollte man eben darauf achten, dass die Kinder nicht mit 11, 10, 12 Snapchat Account haben, denn dafür ist dieses Medium einfach nicht ausgeliecht. Ja, eine Cyber-Grumming-Erfahrung mit allem, was dazu gehört, kann selbstverständlich sehr belastend sein für die Betroffenen. Wo finden Sie Hilfe in solchen Fällen? Also das Hilfe-System für Kinder, die von Straftaten betroffen sind, ist umfangreich. Und die Polizei, die ist in diesem System echt gut vernetzt. Sie kann entsprechend über verschiedene regionale Beratungsstellen informieren, die sich speziell an Kinder oder Opfassexualität gewaltrichten. Und da können Kinder und ihre Eltern sich dann eben Hilfe suchen. Ja, ein sehr wichtiger Hinweis jetzt nochmal zum Schluss. Danke an Mike Meier und an Jessica Mönich für die vielen interessanten Einblicke zum Thema Ermittlungen bei Cyber-Grumming. Das war Folge 4 von Tatort Kinderzimmer, Cyber-Grumming verstehen, minderjährig geschützen. Falls Sie die anderen Folgen noch nicht gehört haben. Auch gerne mal aufrufen, denn da geht es unter anderem um die Perspektive der Betroffenen und auch der Täter. Danke fürs Zuhören. Das war Tatort Kinderzimmer. Cyber-Grumming verstehen, minderjährige Schützen. Ein Podcast des Verbundprojektes, CERIS. Bestehend aus der krimenologischen Zentralstelle, dem Bundeskriminalamt, der Universität Münster und der kriminalistisch krimenologischen Forschungsstelle, das Landeskriminalamt des Nordrhein-Westfalen. CERIS steht für Cyber-Grumming, Erforschung von Risikofaktoren, Ermittlungspraxis und Schutzmaßnahmen und wird durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert.
Podcast Summary
Key Points:
Cyber-Grooming ist eine Straftat, bei der Erwachsene oder Jugendliche Kinder online ansprechen, um sexuelle Handlungen, Nacktbilder oder Treffen zu erlangen, unabhängig vom Erfolg.
Die Fallzahlen sind hoch und steigen, wobei ein großes Dunkelfeld besteht; viele Fälle werden durch Meldungen von US-Organisationen wie NCMEC bekannt.
Die Aufklärungsquote liegt bei über 80%; jüngere Täter agieren oft direkter, während Erwachsene häufiger Vertrauen aufbauen.
Betroffen sind überwiegend Mädchen, aber auch Jungen; Täter nutzen Plattformen wie Snapchat, Instagram oder Gaming-Chats und setzen auf Druck, Geschenke oder emotionale Manipulation.
Eine Anzeige ist wichtig, da Täter meist mehrere Opfer haben und Beweise wie Chats auf Daten-trägern entscheidend für die Strafverfolgung sind.
Summary:
Der Podcast des Forschungsverbunds Ceres behandelt Cyber-Grooming, bei dem Täter Kinder im Internet gezielt ansprechen, um sexuelle Kontakte oder Bildmaterial zu erhalten. Dies ist strafbar, mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. 2024 wurden in Deutschland über 4.000 Fälle registriert, mit einer Aufklärungsquote von über 80%, die von der Informationslage abhängt. Viele Fälle bleiben im Dunkelfeld, Studien zeigen, dass etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen bereits Erfahrungen damit gemacht hat. Die Fallzahlen steigen durch erhöhte Social-Media-Nutzung und mehr Meldungen, etwa vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), das Hinweise an deutsche Behörden weiterleitet.
Täter sind überwiegend männlich und kommen aus allen Alters- und Sozialgruppen; fast die Hälfte ist unter 21 Jahre alt. Jüngere Täter gehen oft aggressiver vor, Erwachsene bauen häufiger Vertrauen durch Gespräche oder Geschenke wie Guthabenkarten auf. Betroffen sind meist Mädchen, aber auch Jungen. Typische Vorgehensweisen umfassen das direkte Anfordern von Nacktbildern oder das Versenden pornografischen Materials, oft über Plattformen mit Einmalansichtsfunktionen, die Beweise erschweren. Die Polizei ermittelt mit Fokus auf Datenauswertung und Opferschutz, wobei Anzeigen entscheidend sind, da Täter häufig mehrere Opfer haben und so weitere Straftaten aufgedeckt werden können.
FAQs
Cyber-Grooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet, um sie zu sexuellen Handlungen zu bringen oder Nacktaufnahmen zu erhalten. Es ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden, unabhängig davon, ob der Täter erfolgreich ist.
Bundesweit wurden 2024 über 4.000 Fälle des sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt polizeilich erfasst, darunter Cyber-Grooming. In Nordrhein-Westfalen waren es 1.274 Fälle, wobei von einem großen Dunkelfeld ausgegangen wird.
Im Jahr 2024 konnten über 80 Prozent der polizeilich erfassten Cyber-Grooming-Fälle aufgeklärt werden. Die Aufklärung hängt stark von den verfügbaren Informationen und der Qualität der Ermittlungen ab.
Täter sind fast ausschließlich Männer, die Altersspanne reicht von Jugendlichen ab 14 Jahren bis ins hohe Erwachsenenalter. Häufiger sind Mädchen betroffen, aber auch Jungs werden angeschrieben, wobei jüngere Täter oft aggressiver vorgehen.
Das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) leitet Hinweise zu möglichem Kindesmissbrauch von US-Providern an deutsche Behörden weiter. 2024 gingen so über 200.000 Hinweise beim BKA ein, die die Fallzahlen deutlich erhöht haben.
Eine Anzeige ist wichtig, da die Handlung bereits strafbar ist, sobald ein Täter ein Kind in sexuellem Kontext anschreibt. Zudem haben Täter oft mehrere Opfer, und eine Anzeige kann helfen, weitere Fälle aufzudecken und die Täter zu stoppen.
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