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Folge #25: Krypto & Finanzamt: So tappst du nicht in die Steuerfalle | Mit Experte Timo Emden

from 10 Minuten Nachspielzeit: Steuern einfach erklärt!

22m 48s

Folge #25: Krypto & Finanzamt: So tappst du nicht in die Steuerfalle | Mit Experte Timo Emden

Der Podcast erweitert sein Format mit einer neuen 30-minütigen Sonderfolge, die sich auf die Krüptowährung konzentriert. Ganz entscheidend ist die Einbindung von Timo Enten, einem erfahrenen Finanzmarktanalysten und Blockchain-Experten, der die Grundlagen der Krüptowährung erläutert. Kryptowährungen werden steuerlich als immatrielle Wirtschaftsgüter klassifiziert, wobei der Besitz über den Private Key bestimmt wird. Im Betriebsvermögen ist jede Veräußerung steuerpflichtig, während im Privatvermögen die Besteuerung je nach Veräußerungsdauer – innerhalb von einem Jahr oder außerhalb – entscheidend ist. Ein Tausch zwischen Kryptowährungen wird ebenfalls als Veräußerung gewertet, wenn er innerhalb eines Jahres erfolgt. Der Freibetrag von 1.000 Euro gilt auch für Kinder- oder Sparpläne, wobei der Grundfreibetrag von 12,99 Euro zusätzlich ausgenutzt werden kann. Auch die Nutzung von Kryptowährungen zur Bezahlung von Alltagsprodukten wie im Kiosk führt zu steuerlichen Konsequenzen, da ein Tausch als Veräußerung gewertet wird. Der Podcast betont, dass eine sorgfältige Dokumentation der Transaktionen in Wallets unerlässlich ist, um die steuerliche Einordnung richtig vorzunehmen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei Verlust von Börsedaten ein Kontakt zum Finanzamt notwendig ist, um eine Schätzung der Veräußerungsbeträge zu ermöglichen. In der nächsten Folge werden weitere Themen wie Mining, Staking und Proof-of-Stake detailliert behandelt. Die Erkenntnisse sollen helfen, Steuerrisiken zu vermeiden und eine klare, verantwortungsbewusste Handhabung zu gewährleisten.

Transcription

3522 Words, 23177 Characters

German
Er hat sich bekommen zu einer neuen Folge 10-Minuten Nachspielzeit. Steuern einfach erklärt dem Podcast von Jakob und Sozien. Wie immer mit Jörn. Dieser Podcast dient ausschließlich Informations- und Unterhaltungszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Wir haben uns dazu entschlossen, unser Format 10-Minuten Nachspielzeit um ein Sonderformat zu erweitern. 30 Minuten Verlängerung. Hier bietet sich natürlich die Krüptothematik als erste Testfolge wunderbar an. Berechen werden wir heute die 10-Minuten tatsächlich überschreiten und das immer Krüptoth in den Grundlagen etwas umfangreicher beleuchten. Und deswegen haben wir heute ein Experten dabei. Timo Enten ist bekannt aus diversen TV-Formaten, wo Interviews gegeben hat, beispielsweise NTVZ, D-F-A-A-D, die Welt. Weil er sich auf diesen Krüptomarkt sehr, sehr speziell und sehr, sehr gut auskennt. Timo, herzlich willkommen. Vielen Dank für die Einladung, ich freue mich. Ja, Timo, stelle ich doch gerne mal ganz kurz vor und sag, was du so in dem Kapitalmarktbereich machst, was du für Referenzen in sich die Krüptowährung hast. Ja, ich bin klassischer Finanzmarktanalyst. So kann man das denke ich schümpfen, den Anführungssteichen. Ich habe im Jahr 2016 begonnen mit Fokus dann direkt auf Krüpto-Assets. Also, im Jagon sprechen wir heute wahrscheinlich von Krüptowährung, aber ich würde es bei Krüpto-Assets dann auch belassen. Und genau, hab da schon als einer der wenigen direkten Einstieg gewagt in diese neue Materie damals auch für die Medienlandschaft war, der Begriff Bitcoin oder Krüpto allgemein doch relativ neu. Und habe ich da eben auch, die mit sprechen versucht zu positionieren. Genau. Und mein klassischer Wertegang ist, wie ich schon sagte, die Annalistenrolle im Finanzmarktbereich, ich bin zertifizierter Blockchain-Experte der Frankfurt-School auf Finance and Management zusätzlich. Ich hab mich da auch noch ein bisschen weitergebildet. Genau. Und. Bei Gutachten bewährte dementsprechend Tag und Nacht die Märkte mit Fokus auf Bitcoin. Also, du guckst, was das Geschehen am Finanzmarkt in die Sichtlich der Krüptowährung so mit sich bringen. Aber du sagst es damals in den Medien natürlich ein neues Thema gewesen, aber natürlich auch natürlich die Finanzämter. Also, ich glaube, soll in den Jahren 2017, 18, als man dabei im Finanzamt angerufen hat, und gesagt hat, ja, ich hab Krüptowährung mit denen ich handel. Wie muss ich die zu besteuern? Was muss ich damit machen? Ich glaube, da war ja jeder Finanztbaum, der erst mal total überfordert. Deswegen, das Thema Grüpto ist natürlich unheimlich breit und unheimlich groß. Wir möchten in unser ersten Folge-Thimo, die wir zusammen aufnehmen, erst mal ein paar Grundlagen schaffen. Ein paar Grundlagen, was ist Krüptowährung um diese steuerlich einzuordnen, wenn ich diese Krüptowährung kaufe und fair kaufe? In einer weiteren Folge können wir dann später noch mal in die Details gehen, in die ganzen Fachbegriffe, in die ganzen Fremdwörter, die es da gibt. Und dazu wollen wir, wie gesagt, erst mal dieses allgemeine Ansprechen, was ist Krüptowährung dann die Besteuerung im Betriebsvermögen? Versus Besteuerung im Privatvermögen. Und was habe ich natürlich auch für Mitwirkungspflichten? Was habe ich für Reportpflichten? Weil ich glaube, das fällt irgendwann auch vielen auf die Füße, indem sie diese Mitwirkungs- und Reportpflichten, diese auch gegenüber dem Finanzamt haben, nicht einhalten, weil sie vielleicht auch gar nicht davon wussten. Man wusste nicht so richtig, was macht man, was lösterstäuerlich aus? Und deswegen ist es wichtig, dass da auch Aufklärung herrscht, damit man entsprechend nicht in die Falle tappt, vielleicht sogar ein Steuer in derziehung zu begehen oder in die beduldeten Selbstanzeige abgehen zu müssen. Ja, lass uns rein, Starten, Thimo, in das Thema Krüptowährung allgemein. Was kann man sich darunter vorstellen? Ja, ich denke, am einfachsten ist es vorab zu sagen, dass Bitcoin und Krüptowährung bitte nicht so nimm zu setzen sind. Die Unterschiede sind dann doch relativ groß, aber wir bleiben heute, würde ich sagen, einfach mal beim Bitcoin. Der Bitcoin, auch die geläufigste Krüptowährung oder eben in Anführungszeichen Krüpto-Set auch ist. Und beim Bitcoin handelt es sich um eine dezentrale Währung, respektive um ein dezentrales SET bedeutet, dass wir mit keiner zentralen Instanz haben, die dahinter steht. Ja, also keine ECB, keine europäische Zentralbank oder andere weitige Währungsüder haben hier Kontrolle. Das heißt, es ist nicht so reguliert wie eine Fiat-Währung. Es wird nicht einfach Geld oder in dem Fall Bitcoin nachgedruckt, sondern es ist glaube ich sowieso reglementiert, wie viel Bitcoin es gibt, oder? Ganz genau, die Besonderheit bei Bitcoin ist, dass die Angebotsmenge auf rund 21 Millionen Stück gedäckelt ist. Also, das ist eine wirklich absolut begrenzte Menge, auch im Vergleich zu Gold. Ja, haben wir Unterschied. Gold ist per Definition selten, nicht limitiert. Bitcoin ist absolut limitiert, laut Protokoll. Und wie du schon richtig sagtest, genau, es gibt keine zentrale Instanz, die beispielsweise, wie ein eigentlichen Geldsystem auch mal die Zinsen senken kann oder zenderhöhnen kann. Geldmengen, Ausweitungen, Geldmengen, Reduzierung. Also diese finanzpolitischen Instrumente, die sind, im Bitcoin-Ukosystem eben nicht vorhanden. Also steuerlich, will ich da vielleicht jetzt schon zu früh rein. Kann man Bitcoin und Gold tatsächlich ein Stück weit vergleichen? Ist das grundlegend auch so, in Marktschagung, dass man Bitcoin und Gold vergleichen kann und verglichen wird? Ob man sie vergleichen kann, würde ich sagen, steht auf einem anderen Blatt Papier, dass sie vergleichen werden, definitiv. Also die Parallelen, wie ich schon sagte, Bitcoin beispielsweise von der Angebotsmenge, her absolut begrenzt, wie gesagt, auf die 21 Millionen Stück und Gold eben per Definition selten. Man weiß natürlich nicht, wie viel Gold wird morgen gefunden? Wie viel Gold gibt es? Vielleicht noch in irgendeiner versteckten Schatzkammer, sage ich mal. Die Anwendungswelle sind ja auch ganz andere. Auch hier nochmal der Vergleich der Ex-Kurs. Gold kriegt da ein oder andere, vielleicht sogar als Schmuckstegen gegen Standarm-Körper, sei es Ketten, seines Oränge, was auch immer. Und beim Bitcoin sprechen wir natürlich von einem nicht physischen Wert, den man per See zumindest physisch nicht anfassen kann. Das ist vielleicht auch viele wiederum ab, aber was man auch nicht vergessen darf, die Historie hat natürlich auch bei Gold gezeigt, also ein Wert, ein Esset, oder was heißt wahrscheinlich, ganz bewusst auch Regierungen dieser Welt, beispielsweise eben auch absichern. Deswegen fiskalpolitische Risiken, beispielsweise, da ein oder andere Andeger auch, welcher Gold in sein Depot, in sein Portfolio beimischt, eben um sich vermeintlich abzusichern, gegen diese Verwerfung, die da sind, seines politischer Natur oder eben auch kommen können. Derjenige, der Goldbeige misst, hat freut sich momentan. Ich glaube, der Goldpreis ist ja durch die Decke gegangen, höchststand oder höchst altzeit hoch. Ganz genau, erstmals die 4.000 Dollar Marke geknackt, in der in der Oktoberwoche und in der ersten Oktoberwoche. Und ja, Rekordhoch mittlerweile, aber über 4.000, fast 4.000, 60, US-Dollar, die fein uns, also auch hier absolut atemberaumt. Und man muss sagen, der Goldpreis hat hier zu wenig zur Stunde, dann in den Bittkörn auch mal ein bisschen die Show gestohnt. Absolut. Na ja, dann ist es aber zumindest da eingehend vergleichbar. Gold ist auch eine ähnliche Ressource, und der Bittkörn ist ja auch gedeckelt auf die Anzahl, die du eben genannt hast. Aber jetzt haben wir schon über Bittkörn gespornklag, jetzt ist auch andere Kryptowährung. Aber wenn ich jetzt auf die Idee komme, dass ich Kryptowährung in Form von Bittkörn erwärben möchte. Wie mache ich das? Gehe ich in Supermarkt, kaufe ich das aus dem Regal. Muss ich da einen Computer, muss ich irgendwo eine Hotline anrufen. Mach ich das per Smartphone, wie gehe ich vor. Es gibt Stand heute mittlerweile einige Wege. Ich sage mal ganz klassisch angefangen. Kann man sich ein Broker der Wahl aussuchen und dann sich entsprechend registrieren und ganz klassisch über eine Art Börse. Das ist so ein Art eBay-Funktion, Angebot und Nachfrage, dann seine Bittkörn erwärben und wieder auch verkaufen. So, das ist hier eine Möglichkeit. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, auch tatsächlich über einen sogenannten Bittkörn Automaten mittlerweile, wo dann wirklich physisch, beispielsweise 50 Euro, Schein eingeschoben wird. Dann kommen natürlich nicht in dem Fall physisch Bittkörn raus. Die gibt es, wie gesagt nicht. Sondern man muss dann auch entsprechend seinen Wallet, wir sprechen hier von einem digitalen Wallet, also ein art elektronische Geldbörse, mit Coerco dranhalten, die dann entsprechend übertragen werden. Eigentlich sollte das ja ein Witz sein von mir lustig, aber tatsächlich gibt es so ein Automaten-Mahn. Absolut. Ja, genau. Es gibt verschiedene Wege, um an Bittkörn zu kommen. Aber ich denke, über eine klassische traditionelle Börse ist noch mit der Kuläufigstörig. Und dann kann ich es eigentlich ähnlich an den Wiener Aktier. Ich kann es kaufen und verkaufen. Darauf wollen wir uns heute auch konzentrieren, die ganzen Anschaffungsvorgänge, die sonst noch gibt, mit dem Fremdbörtern, Mining, Staking, Proof of Work, Proof of Stake, Lending und so weiter. Die wollen wir heute kurz ausblenden. Die werden wir aber in unserer nächsten Folge, wo wir dann tatsächlich ins Detail gehen, nochmal zurückholen und dann analysieren. Einerseits hin, die sichlich was hat das damit auf sich und andererseits was sind für steuerliche Implikationen dahinter. Jetzt sind wir schon in die Materie eingestiegen. Wir haben gesagt, wir kaufen Bittkäulen und natürlich wollen wir irgendwann wieder fair kaufen. Und da stellt sich natürlich zwangsweise die Frage, was passiert steuerlich in dem Moment? Da muss ich ein bisschen weiter ausholen. Steuerlich wird Bittkäulen als Kryptowährung. Das nennt man ja, wie meist Payment Token, Currency Token als immatrielles Wirtschaftsgut eingestuft. Das hat der BFH auch 2023 noch mal so bestätigt. Deingehend haben wir zwar nicht ganz den Vergleich zu Gold, weil das wäre ja ein materielles Wirtschaftsgut, aber zumindest ist es ein Wirtschaftsgut tatsächlich. Inhaber dieses Wirtschaftsgut ist derjenige, der den Private Key hat, oder es in seiner Wallet, richtig? Ja, ganz genau. Okay, und dann gehen wir jetzt wieder in den Shirt rein, ich habe gekauft und ich will dann verkaufen. Da muss ich ja erstmal gucken, es kann ja auch sein, dass ich unterjährig sehr viel getradet habe. Also ich betrachte diese vor äußero und welche Kriptowährung die ich in meiner Wallet habe, habe ich tatsächlich verkauft, dann nimmt das Finanzamt an, dass es die erste war nicht gekauft hat. Und entsprechend anhand dessen muss ich dann gucken, zu welchem Marktpreis habe ich damals gekauft und zu welchem Marktpreis verkauf ich jetzt. Und entsprechend gucken wir, haben wir einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet. Und dieser Gewinn oder Verlust kann unter Umständen zu bestäuern sein. Und das hängt an verschiedenen Parametern ab, insbesondere ob es im Betriebsvermögen gehandelt wurde oder ein Privatvermögen. Diese zwei Unterscheidungen sind erstmal elementar. Ja, starten wir kurz mit dem Betriebsvermögen. Ich kann eine Kriptowährung als gewillkürtes Betriebvermögen zuordnen. Das heißt, ich habe bewusst die Entscheidung getroffen, ich habe in meinem Unternehmensvermögen diese Kriptowährung gekauft. Was hat das für Folgen? Das hat auf der einen Seite zur Folge, dass die Stellen reserven, die sich in dieser Kriptowährung aufbauen, nämlich in dem im Hintergrund der Marktpreis steigt, in jedem Fall immer steuerlich verstrickt sind. Das heißt, immer, wenn ich diese Kriptowährungen irgendeine Art und Weise entweder aus meinem Betrieb rausnehme. Oder verkaufe, habe ich die Differenz und das sind die Stellen reserven zu versteuern. Gibt es der Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmer und einer klassischen GmbH? Ja, selbstverständlich, dann auf jeden Fall im Steuersatz. Du hast jetzt erst mal auch in einem Beispiel die Entscheidung getroffen, das ist Betriebsvermögen. Einzelunternehmen und GmbH beim Einzelunternehmen können wir natürlich in der Progression. Das heißt, im Einkommenssteuer tari sehr weit nach oben rutschen, wenn entsprechend auch die Gewinne aus der Kriptowährungsarbeit oder sehr hoch sind. Das können dann bis zum reichen Steuersatz, inklusive Soli bis zu 47 Prozent sein. Bei der GmbH entsprechend sind wir ja gedeckelt auf im Schnitt 30 Prozent. Das hängt so ein bisschen davon ab, wie hoch die Gewerbe steuert tatsächlich ist. Genau, aber da haben wir schon mal das erste Gap, GmbH 30 Prozent und einzelunternehmen bis zu 47 Prozent. Ja, das klingt aus meiner Sicht. Viel ist es auch. Wir wollen jetzt uns aber mal den Gang ins Privatvermögen anschauen. Im Privatvermögen gelten nicht ganz andere Spielregeln. Und dafür war diese Entscheidung, die ich erwähnt habe im Jahr 2023 vom Bundesfinanzum sehr, sehr entscheidend. Dort wurde entschieden, dass Kriptowährung diese currency tokens, vielleicht kannst du da gleich auch nochmal ein Wort zu sagen, als immatuelle Wirtschaftsküte eingestuft werden. Und dass diese immatrieren Wirtschaftsküte dann Anwendung finden im Paragraph 23. Es ist im steuerlichen Sinne keine Währung. Das ist auch ganz wichtig, erstmal festzuhalten. Wir sind dadurch in den Paragraphen 22-21, das Einkommensteuer gesetzt ist. Und da wird das so ein bisschen verglichen mit anderen immatrieren Wirtschaftskütern. Und da gut ist in diesen Paragraphen Spekulationsfristen. Das kennen viele schon, auch aus einer Altfolge, die wir mal gedreht haben. Da haben wir hin sich hinter Immobilien, Veräußerungen, eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Für andere Wirtschaftsküte, gerade die mit Wertsteigerungspotenzial, haben wir eine Spekulationsfrist von nur einem Jahr. Das heißt, unter dem Strich, wenn ich innerhalb eines Jahres Bitcoin gekauft habe, eine hebliche Kursprung gar war und ich aber innerhalb dieses Jahr wieder verkaufe, dann muss ich es nach dieser Vorschrift besteuern. Das heißt, Verkauf auch der Tausch innerhalb des Wallets. Also wenn ich beispielsweise den Bitcoin unterjährig aus irgendeinem Grund auch immer nach 300 Tagen in, beispielsweise also Ripple Tausch erzählt das auch als Verkauf. Perfekte Frage. Ja, das zählt als Verkauf. Auch das ist ein Veräußungsvorgang. Ich verkaufe dann in dem Moment Bitcoin und kaufe Ripple im steuerlichen Sinne. Und deswegen wird dann auch die Besteuerung ausgelöst. Das heißt auch beim Tausch muss man unheimlich darauf achten, ob ich diese ein Jahresfrist tatsächlich einheit oder nicht einheitere. Nicht einfach tauschen, um zu sagen, okay, ich habe ja eigentlich gar keine Viertwerung realisiert. Ich habe gar keine Euros oder Dollars oder ähnliches bekommen. Auch die Hingabe einer Crypto-Währung und die Entgegennahme einer anderen Crypto-Währung fällt entsprechend hier rein, ganz, ganz wichtig. Was vielleicht noch zu erwähnen ist, ich glaube, ich denke mal, dir ist das bekannt. Wir haben einen Freibetrag von 1.000 Euro, aber bei den Jedingen, die wirklich sich damit auseinandersetzen. Ich meine, muss ich dir nichts sagen, ist so ein Freibetrag auch schon immer weggeschmolzen. Absolut, das könnte man aus meiner Perspektive gerne ein bisschen höher ansetzen, aber wie sieht's bei E-Garten aus? Ja, bei E-Garten gut, da verdoppelt's sich's, ne? Aber da muss natürlich auch die Wallet auf den anderen E-Garten laufen. Ich kann ja nicht sagen, okay, ein E-Gad hat nur eine Wallet und er erzielt dann Veräussungsgewinde von über 1.000 Euro, meinwiegend 2.000 Euro oder 1.09 Euro. Und dieser Freibetrag wird gespiegelt auf den anderen. Kurze Exkursfrage, wie sieht's aus, wenn ich meinen Kindern beispielsweise in Sparplan gebe und da auch Gewinde entstehen, wer versteuert das? Ja, sind wir noch im Kriptobereich oder gehst du jetzt im Bereich Aktion? Im Kriptobereich, wenn es genau ist. Im Kriptobereich, also grundsätzlich, wenn Eigentümer des Private Keys, das ist ja das entscheidende wirtschaftliche Eigentümer, das Kind ist, dann würden diese Gewinne natürlich bei dem Kind anfallen. Und das Kind könnte, und das ist ja ähnlich wie bei Akzindepost die auf Kinder laufen. Den Grundfreibetrag, den es in der Einkommenssteuererklärung hat, ausnutzen. Das liegt bei 12.99 Euro, glaube ich, der Grundfreibetrag, jetzt bin ich nicht sicher. Jetzt hast du mich mal am Schlavitchen gepackt, aber grundsätzlich kann ein Kind solche Freibeträge natürlich ausnutzen. Und das ist ja auch Gang und Gebe. Also es gibt ja viele, die ihren Kindern, Depos, Akzindepost, Sparpläne einrichten. Und die Erträge, die dort anfallen, fallen direkt bei dem Kind an. Und sind entsprechend einerseits durch den Sparapauschbetrag erst mal mit 1.000 Euro begünstigt und dann aber vor allen Dingen mit dem Grundfreibetrag, weil das Kind hat ja entsprechend keine anderen Einkünfte. Und was vielleicht auch noch im Punkt ist, du hast ja eben angesprochen tausch. Es bieten ja einige schon an, dass man Gegenstände des täglichen Bedarfs auch mit Crypto-Veroen kaufen kann. Ich habe vor Jahren, meine ich, wenn ich mich jetzt nicht ergänere, ist jetzt vielleicht kein Gegenstand des Alltags, aber Ferrari bietet Cryptozalungen an. Also, wer mal in diesen Genuss kommen sollte, irgendwann, der kann natürlich dann sein Ferrari, wenn es noch so sein sollte, dann mit Crypto kaufen. Aber mittlerweile bietet auch zumindest, soweit ich weiß, in Berlin beispielsweise oder auch tatsächlich Köln, der ein oder andere Kiosk, Cryptozalungen, Stichwort Bitcoin-Salungen. Und auch da aufgepasst. Auch da liegt der Menteffekt ein Tausch vor, weil ich ja nicht direkt in Fiat-Währung zahle, sondern es wird im Hintergrund erst mal in Fiat-Währung umgerechnet und in dem Moment wird es so gewerten, als würde ich mein Crypt in meinen Crypto-Wert verkaufen. Und entsprechend muss auch geguckt werden, ist das innerhalb eines Jahres, das ist außerhalb eines Jahres, es ist ein Betriebsvermögen, ist ein Privatvermögen, ist steuerfreisteuerpflichtig. Also auch da immer ein Auge drauf, wenn ich einfach mit meinen Crypto-Währungen entsprechend Dinge kaufe. Meine Erfahrung aus der Praxis heraus ist zumindest mein Eindruck, der kann natürlich auch trügen, absolut. Aber zumindest habe ich das Gefühl, dass die wenigsten tatsächlich dann auch eben dieses Angebot annehmen. Von einem Laufladen in Frankfurt weiß ich auch noch, und natürlich ist es schön, vielleicht seine nächsten Laufschuhe für den Marathon mit Crypto-Bezahl zu haben, gar keine Frage. Aber als langorientierte Investor, wenn ich das denn bin, dann habe ich wahrscheinlich eher in Presse daran, die Bitcoin zu behalten. Und dann ganz klassisch Fiat-Währung Stichwort Euro auf dem Tisch zu legen. Also das ist natürlich eine Frage, die man sich stellen muss. Aber ich denke, das bringt alles schön und gut, da vielleicht auch so ein bisschen als Marketing-Geg verstanden werden. Aber ich glaube, die Praxis sieht dann doch eher anders aus. Absolut, aber die Laufschuhe sind ja auch fliegt zu klein. Teilig glaubt, da müssen wir ja unser nächstes Triathlon-Bike dann mit Crypto-Währungen bezahlen. Und dann sind ja jäblich teurer. Nun gut, das wär's erstmal für die steuerliche Einordnung. Wir merken uns, Betriebsvermögen, wenn wir verkaufen, ist es immer steuerpflichtig. Privatvermögen, es kommt darauf an. Verkaufig innerhalb eines Jahres, verkaufig außerhalb eines Jahres. Innerhalb eines Jahres ist es steuer. Flüchtig außerhalb eines Jahres ist steuerfrei. Aufgepasst, du hast es angemerkt, der Tausch. Auch der Tausch zählt als Voraussungsvorrag. Aber nicht jeder weiß damit umzugehen und handelt einfach in seiner Wallet Wild umher. Meistens kann man aus diesen Wallets einen sogenannten Steu-Report ziehen oder zunächst einmal eine Rohdertei, wo aufgezeichnet ist mit welchen Crypto-Währungen ich getraited habe. Das heißt, wann habe ich ihr Kauf wahrnehme, ich fährkauf. Es gibt schon diverse Anbieter, die diese Rohderteien entsprechend auswerten, was steuerlich natürlich immens wichtig ist. Auch wir bei Yakum und Sozin haben mittlerweile ein Tool entwickelt, ein Software Tool, wo wir solche Auswertungen entsprechend vornehmen können, um zu gucken sind deine Vorgänge. in der Wallet innerhalb eines Jahres Anschaffung und Verhäuserung oder sind sie außerhalb eines Jahres und dann zu qualifizieren, okay, bis zu Steuerpflichtig, bis zu Steuerfrei. Genau, sollte es natürlich dazu gekommen sein, dass erst jetzt diese Sensibilität dafür geweckt wurde und man so ein bisschen schlechtes gewissen hat, man sollte aus meiner Sicht, und das kann ich auch noch aus der Erfahrung beim Finanzamt sagen, sich nicht darauf verlassen, dass diese Wallets, dass diese Anbieter, diese Apps nicht mit dem Finanzamt kooperieren. Mal eine ganz andere Frage, was mache ich denn? Ich meine, es ist ja allgemein bekannt, dass die ein oder andere Kryptobörse auch kollabiert ist. Ich word Insolvent gegangen ist. Was mache ich, wenn ich an entsprechende Daten nicht mehr rankomme und sie auch mal einfach des Gefechts? Ja, wenn die Börse von heute auf gleich ihre Vorten geschlossen hat, gar keine Chance hatte, an besagte Daten ranzukommen. Was mache ich? Ja, die Modese frage, kann ich den leider nicht ad hocbar antworten. Also der Gang in die offensive zum Finanzamt und zu erläutern, was der Sachfalt ist, ist aus meiner Sicht da der richtige Weg, weil wenn sie denn auch irgendwie an die Daten herankommen, du sie aber nicht hast oder zumindest ins Erfahrung bringen können, dass du gehandelt hast in eiblichen Umfang, dann würde ich behaupten, dass das Finanzamt eine Schätzungsgrundlage hat, eine Schätzungsgrundlage dahingehen, dass man vielleicht sagen kann, du hast vermeidlich den und den Gewinn erzielt. Dazu könnte vielleicht auch die Verbindung zwischen deiner Wallet und einem Girokonto so ein bisschen betrachtet werden, was denn für Beträge ein und ausgewahren. Aber diese Frage kann ich leider echt ad hoc nicht beantworten. Vielmehr möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass wenn man wirklich das schlechte gewissen hat, weil man jetzt erst sensibilisiert wurde zu dem Thema, dass es immer eine Option ist, auch eine Selbstanzeiger abzugeben, eine Selbstanzeige da eingehen, dass ich dann alles offen lege, meine Transaktion, ich besteuere es einfach nach, aber sofern ich es offen gelegt habe und die Besteuerung auch entsprechend entrichtet bin ich in der Strafverfolgung außen vor, d.h. es tritt eine Strafefreienwirkung. Absolut. Ja und damit schließen wir die erste Folge von hoffentlich zwei Folgen mit dir Timo. In der zweiten Folge nehmen wir uns dann vor noch mal genauer in andere Anschaffungsvorgänge rein zu starten. Ich sage mal Stichwort Proof of Stake, Proof of Work und Mining, Staking, Lending, das wir uns diese Themen einfach mal zur Brust nehmen und versuchen, sehr, sehr einfach unseren Zuhörern darzustellen. Danke Timo, dass du dabei warst. Danke dir für die Einladung. *Türkneres Schreie*

Podcast Summary

Key Points:

  1. Der Podcast erweitert das Format „10-Minuten Nachspielzeit“ mit einem Sonderformat von 30 Minuten, das sich auf die Krüptowährung konzentriert.
  2. Timo Enten, ein zertifizierter Blockchain-Experte und Finanzmarktanalyst, ist als Experte eingeladen, um grundlegende Aspekte der Krüptowährung zu erläutern.
  3. Kryptowährungen wie Bitcoin werden als immatrielle Wirtschaftsgüter klassifiziert, was ihre steuerliche Behandlung im Zusammenhang mit Gold und anderen Vermögenswerten beeinflusst.
  4. Der Unterschied zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen ist entscheidend
  5. Ein Tausch zwischen Kryptowährungen zählt im Steuerrecht als Veräußerung und löst eine Besteuerung aus, sofern er innerhalb eines Jahres erfolgt.
  6. Die Veräußerung im privaten Vermögen innerhalb eines Jahres ist steuerpflichtig, außerhalb davon steuerfrei.
  7. Der Freibetrag von 1.000 Euro gilt auch bei Kindern für Kinder- oder Sparpläne, wobei der Grundfreibetrag von 12,99 Euro zusätzlich ausgenutzt werden kann.
  8. Bei Verkäufen mit Kryptowährung an Dinge des täglichen Bedarfs (z. B. im Kiosk) tritt eine steuerliche Veräußerung auf, die im Rahmen der Spekulationsfrist abgeklärt werden muss.

Summary:

Der Podcast erweitert sein Format mit einer neuen 30-minütigen Sonderfolge, die sich auf die Krüptowährung konzentriert. Ganz entscheidend ist die Einbindung von Timo Enten, einem erfahrenen Finanzmarktanalysten und Blockchain-Experten, der die Grundlagen der Krüptowährung erläutert. Kryptowährungen werden steuerlich als immatrielle Wirtschaftsgüter klassifiziert, wobei der Besitz über den Private Key bestimmt wird.

Im Betriebsvermögen ist jede Veräußerung steuerpflichtig, während im Privatvermögen die Besteuerung je nach Veräußerungsdauer – innerhalb von einem Jahr oder außerhalb – entscheidend ist. Ein Tausch zwischen Kryptowährungen wird ebenfalls als Veräußerung gewertet, wenn er innerhalb eines Jahres erfolgt. 000 Euro gilt auch für Kinder- oder Sparpläne, wobei der Grundfreibetrag von 12,99 Euro zusätzlich ausgenutzt werden kann.

Auch die Nutzung von Kryptowährungen zur Bezahlung von Alltagsprodukten wie im Kiosk führt zu steuerlichen Konsequenzen, da ein Tausch als Veräußerung gewertet wird. Der Podcast betont, dass eine sorgfältige Dokumentation der Transaktionen in Wallets unerlässlich ist, um die steuerliche Einordnung richtig vorzunehmen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei Verlust von Börsedaten ein Kontakt zum Finanzamt notwendig ist, um eine Schätzung der Veräußerungsbeträge zu ermöglichen.

In der nächsten Folge werden weitere Themen wie Mining, Staking und Proof-of-Stake detailliert behandelt. Die Erkenntnisse sollen helfen, Steuerrisiken zu vermeiden und eine klare, verantwortungsbewusste Handhabung zu gewährleisten.

FAQs

Eine Krüptowährung wie Bitcoin ist dezentral und hat eine begrenzte Angebotsmenge von etwa 21 Millionen Stück. Im Gegensatz zu traditionellen Währungen gibt es keine zentrale Instanz wie eine Zentralbank, die Geldmenge reguliert oder Zinsen verändert.

Man kann Bitcoin über eine Börse wie bei eBay kaufen, indem man sich registriert und eine Zahlung tätigt. Es gibt auch sogenannte Crypto-Automaten, bei denen man Geld einsetzt und den Bitcoin digital in ein Wallet überträgt.

Steuerlich wird Kryptowährung als immatrielles Wirtschaftsgut behandelt. Der Gewinn oder Verlust wird berechnet, basierend auf dem Kauf- und Verkaufspreis. Dies gilt besonders dann, wenn ein Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgt.

Der Gewinn ist steuerpflichtig, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgt. Im Privatvermögen gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr, außerhalb davon ist der Verkauf steuerfrei.

Ja, auch ein Tausch zwischen zwei Kryptowährungen wird als Veräußerung angesehen und löst eine steuerliche Verpflichtung aus, besonders wenn dieser innerhalb eines Jahres erfolgt.

Die Gewinne entstehen bei dem Kind und können mit dem Grundfreibetrag von 12,99 Euro und dem Sparapauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen werden.

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