Der Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin behandelt häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeit. Zunächst wird definiert, dass Arbeitsunfähigkeit nicht mit Krankheit gleichzusetzen ist, sondern die Unfähigkeit beschreibt, die konkrete vertragliche Tätigkeit auszuüben. Bei Eintritt muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Für gesetzlich Versicherte reicht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; eine Pflicht zur Vorlage in Papierform kann unwirksam sein. Besonderes Augenmerk liegt auf Fällen, in denen die Arbeitsunfähigkeit zeitlich genau mit einer Kündigung oder einem Urlaubsantrag zusammenfällt. In solchen "unwahrscheinlichen" Situationen kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, woraufhin der Arbeitnehmer die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit nachweisen muss. Dies ist oft schwierig, insbesondere wenn die ärztliche Bescheinigung vorwiegend auf subjektiven Angaben beruht. Der Arbeitgeber darf keine Details zur Erkrankung erfragen. Abschließend wird klargestellt, dass Urlaub und Arbeitsunfähigkeit sich ausschließen, da Urlaub der Erholung dient.
Arbeit zurecht einfach erklärt. Von Rechtsanwalt Andreas Martin. Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von "Arbeitsrecht Einfahrer erklärt" Heute geht es um die häufigsten Fragen zum Thema Arbeitsunfähigkeit, weshalb. Weil ich brauche immer fast jede Woche wenigstens ein Anruf dabei ist bei mir, wo es darum geht, dass der Arbeitgeber die Enkelvorzahlung nicht leistet und ich dann schon denke nach, ich kann mich schon fast denken, warum. Ja, und zwar, wir starten mit vor einem Fall. Der aber niemals Schlau wird zum Chef gerufen, der Chef sagt, Schlau sind ein guter Arbeiter, aber wir müssen sparen. Auch wir kommen nicht so richtig miteinander klar, aber das kann alles dahin stehen. Hier war zirr ordentliche Kündigung. Der Schlau ist noch nicht so lange dabei, etwas länger als zwei Jahre Kündigungsfrist ein Monat. So, das heißt, wir machen auch von aus, heute ist der 30. Januar, 2026 und von daher wäre eine Beendigung zum 28. Februar möglich und das ist auch der Schlau und der Zeichnet, den Empfang der Kündigung nicht, weil er sich schon mal ärgert. Und ab nächsten Tag meldet er sich Arbeitsunfähig und lässt sich mit Verlängerung krank schreiben, genau bis zum 28. Februar und am 1. März bezieht der Arbeitslosengeld und wundert sich, dass der Arbeitgeber keine Entgelt vorzahlen kann, kann ganz falsch vornimmt. Warum erfahren Sie hier, Sie hören Arbeitsrecht einfach, klärt von Rechtsanwalt und Fachamalt für das Arbeitsrecht Andreas Martin viel Spaß beim Zuhören. Ja, heute mal mit einem Anwaltswitz, die angeklagt gesagt zu seinem Rechtsanwalt, wenn ich nur sechs Monate bekomme, zahle ich Ihnen das Doppelte. Nach dem Prozess sagte Anwalt zu seinem mandanten, "Oh, das war wirklich knapp, die wollten Sie eigentlich freischprechen." Vom Strafrecht jetzt wieder zum Arbeitsrecht und zwar geht es heute um häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeit. Ja, warum? Ich habe es schon eingangs gesagt, da erläuft viel Fall zu einer Praxis. Mittlerweile bekommen immer mehr Arbeitgeber mit, die neue Rechtsbeziehung des BRG zur Frage, welchen Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben und welchen Situationen diese Keinen sehr hohe Beweiswert haben. Wir fangen bald an mit den Grundlagen, erste Frage, was ist Arbeitsunfähigkeit? Die Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzt mit Krankheit, kommen wir noch gleich. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass der Arbeitnehmer in Folge einer Krankheit nicht in der Lage ist, die laut dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeit auszuführen. So, jetzt können wir uns sagen, warum macht er dazu kompliziert, dass doch ganz einfach verkrank ist und nicht arbeiten kann, der ist Arbeitsunfähig. Ist in dieser Form die Aussage so nicht wichtig, warum? Und jetzt können wir zur nächsten Frage da erklären, ist Krankheit automatisch Arbeitsunfähigkeit? Nein, man kann krank sein, zum Beispiel chronisch krank Bluthochdruck haben. Selbst das ist ja schon eine Erkrankung, also eine Abweichung des gesundheitlichen Säulzustandes vom Istzustand. Ja, juristen können einfache Sachverhalte kompliziert ausdrücken und jetzt kommt der Punkt der Punkt, oder man hat eine Automunerkrankung wie Morbus Krone irgendwie was, damit ist man nicht zwangsweise, Arbeitsunfähig, weil die Arbeitsunfähigkeit stellt auf die konkrete geschuldete Arbeit ab, als Beispiel. Wenn der Maurer sich die Hand bricht, dann kann er seine Tätigkeit als Maurer nicht mehr ausführen. In diesem Augenblick ist ja Arbeitsunfähig. So, jetzt gibt es aber Bruffe, wo sie trotz Gebrochenhand noch ihre Tätigkeit ausügendurfen. Ich sage jetzt mal ganz fies Lehrer. Der Lehrer kann auch mit Gebrochenhand unterrichten. Ich hoffe jetzt hört kein Lehrer zu, aber das wäre jetzt vielleicht ein Beispiel, wo jemand der Vorträge hält. Ja, der kann in der Regel auch mit der Gebrochenhand natürlich nicht kurz nach dem Unfall, sondern die ist dann jetzt sterben wir uns im Vorstand und Gips und entschieden, da kann an diese Arbeitsleistung erbringen. Es kommt also immer auf die konkrete geschuldete Tätigkeit an. Das heißt, jemand, der vielleicht bei der bestimmten Tätigkeit bereits Arbeitsunfähig ist, muss das bei einer anderen nicht sein. Das heißt, der Arzt muss eigentlich ja auch mal wissen, wenn er das beurteilen soll, was ist die geschuldete Tätigkeit? So, ist voraussetzung das komplett die geschuldete Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann. Nein, eine Arbeitsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn diese Tätigkeiten nicht teilweise, nur teilweise ausgült werden kann, auch mit verminderte Arbeitsfähigkeit gilt man in der Regel als Arbeitsunfähig. Das ist natürlich auch immer eine Frage der Bewertung, was jetzt genau vorliegt. Vielleicht dann auch noch die Anmerkung aus ärztlicher Sicht, liegt auch Arbeitsunfähigkeit vor, wenn die Ausübung der Arbeitstätigkeit aus medizinischer Sicht unzumutbar ist oder sich negativ auf die Heilung outwirken würde. Könnte man bei der Hand, gebrauchte Hand hat sich überlegen, wirkt sich irgendwie das negativ aus. Wenn ich eine Lehrer-Tätigkeit hat, habe aber in verschiedenen Einsatzorten, also vielleicht als Sammel über eine Lehrer-Tätigkeit, man muss das Auto benutzen, hat den Längvorgang, da kann man sich vorstellen, dass dann vielleicht jetzt tatsächlich Arbeitsunfähigkeit vorliegt, wenn das den Heilungsputzess beeinträchtigen würde. Würde ich mal behaupten oder man lenkt mit einer Hand, ne? Kleiner Scherz am Rande. So, nächste Frage. Wie muss sich der Arbeitnehmer im Krankheitsfall verhalten? Und zwar ging über dem Arbeitgeber. Also es besteht die Hauptpflicht des Arbeitnemers, bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht darin, dass dann den Arbeitgeber unverzüglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorliegt, das heißt der Arzt, die bestätigt hat unverzüglich den Arbeitgeber über den Beginn und die voraussichtlichene Dauer der Arbeitsunfähigkeit informiert. Da kann man nicht einfach mal noch ein paar Tage warten und dann Bescheid sagen, sondern man muss ihn informieren. In manchen Betrieben gibt es dazu auch entsprechende Vorgaben. Manchmal steht so was im Arbeitsvertrag, dass man zum Beispiel telefonisch das Mitteil, eine bestimmte Nummer, etc. Da sollte man sich dran halten. Wenn es schon knart gibt, kann ich nur dazu raten, dass die Arbeitnehmer versuchen sollte, beweise sicher dies zu machen. Und da vielleicht damit die Anruf zu tätigen und noch mal die Mehl hinterherzuschicken, kann auf keinen Fall schaden. Das gleiche gilt, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit verlängert. Auch da muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Es gilt das gleiche. Muss man den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber übersendeln. Das ist aufgrund der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die für gesetzlich versicherte und gilt nicht mehr erforderlich. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird vom Arzt dann hochgeladen, zur Krankenkasse und der Arbeitgeber kann sich bei der Kankasse die Bescheinigung dann runterladen. Das heißt, der Nachweis ist in dieser Situation nicht erforderlich, aber privat versicherte. Oder Personen mit Kanksteibungen auslanden haben weiter in die Flichte, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Papierform, dem Arbeitgeber zu übersendeln. Ist das möglich, dass der Arbeitgeber eine solche Bescheinigung auch fordert schon am ersten Tag der Erkrankung, ja normalerweise. Am dritten Mal im ersten Tag ist das schon notwendig, wenn das Arbeitsvertrag ich geriegelt ist. Jetzt überlegen wir mal, das ist eine interessante Frage, vielleicht muss ich selbst mal kurz nachdenken, was ist für eine Arbeitgeber sagt? Ich interessiert gar nicht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ich will die immer im Papierform haben. Das durfte im Arbeitsvertrag und auch später in einer Anweisung unwirksamt sein, weil wie sollen sie die bekommen? Ja, das ist meiner Ansicht nach nicht möglich, dass der Arbeitgeber das vom gesetzlich versicherten Arbeitnehmer einfordert. So, was passiert, wenn der Arbeitnehmer gegen diese Verpflichtungen verstößt? Beispiel, er vergisst den Arbeitgeber zu informieren. Oder er wählt einen falschen Kommunikationsweg. Er sollts mitteilen per Telefon, damit der Arbeitgeber entsprechend planen kann, er schickt aber vielleicht per WhatsApp, dann irgendwann ein paar Stunden später irgendwas. Das sind so klassische Fälle, wo der Arbeitgeber vielleicht abmachen kann. Finde aus und hier Kündigungen oder Noran, die Kündigungen, vielleicht das im Normalfall auf keinen Fall. Das kann reichen, wenn vorher schon mehrere Abmanungen diesbezüglich vorhanden sind, vielleicht und wenn es sich um vielleicht auch noch besonderen Situationen handelt, wo ganz klar der Arbeitgeber ein sehr starkes Interesse an einer sofortigen Mitteilung hat, war ein großer Schaden droht. Zum Beispiel gibt es einen Großauftrag. Bei dem hat der Arbeitnehmer eine Schlüsselstellung, der wird schon monatelang darüber diskutiert und der muss ja bestimmte Handlung vornehmen, damit dieser Großauftrag auch durchgeführt werden kann, zum bestimmten Zeitpunkt und der Arbeitnehmer lässt sich alles arbeits und fich und immer so geneigt zu sagen, lässt sich arbeits und fich schreiben, aber es arbeits und fich und teilt im Arbeitgeber, dass nicht mit alle warten und der Auftrag geht verloren. Das ist vielleicht eine Sache, wo man dann schon mal darüber nachdenken kann, ob vielleicht eine ordentliche Kündigungen möglich ist, wenn der Arbeitnehmer hier erheblich ist, dass Schulden vielleicht auf seiner Seite vorliegen hat, aber der Normalfall ist Abmanung und ich sage ihn mal aus meiner Erfahrung, viele Abmanungen sind unwirksam, dass diese wirklich sehr genau formuliert werden müssen und zwar der Arbeitgeber muss in der Abmanung, das läuft meistens falsch, genau beschreiben, worin die Pflichtverletzung des Arbeitnehmer bestanden hat und dann muss er genau beschreiben, wie sich der Arbeitnehmer hätte richtig verhalten müssen. Meist geht das alles durch einander oder es wird mehrere Verstöße zusammen abgemahen oder sie haben sich nicht ordnungsgemäß verhalten oder nicht entsprechend unser Richtlin, das ist alles unwirksam. Wenn man schon Abmanung schreibt, dann vernünftig, aber diese Fälle eignen sich im Normalfall nicht für eine ordentliche Kündigung und auch nicht schon gar nicht für eine außerordentliche. So und jetzt kommt die Fälle und zwar, die mit dem Ausgangsfall schon mal angedeutet wurden, machen wir mal den Ausgangsfall. Der Arbeitnehmer lässt sich Arbeitsunfähig schreiben, nach der Kündigung, gleich am nächsten Tag nach der Kündigung, passt genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses und am nächsten Tag geht das schon wieder arbeiten. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat keinen hohe Beweiswert mehr, viel mehr kärzt sich die Beweislast um, jetzt muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er tatsächlich Arbeitsunfähig gewesen ist. Das Thema hatten wir schon mal. Nun stellen Sie sich vor, der Arzt erstellt diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der Arbeitnehmer sagt, ich habe Probleme mit psychischen Problemen, ich habe sie kündig bekommen, wie geht es ganz schlecht. Und jetzt ist der Arzt später als Zeug nach anderthalb Jahren oder zwei Jahren im Prozess geladen. Ja, jetzt sagt anderthalb Jahre, weil bei dem Arbeitsgerichten gibt es sehr wenig Beweisaufnahmen, vielleicht beim LG, lebt man ihn dann in der Berufungsinstance und dann wird der sagen, ja, der war da, der schlau war da, die haben uns unterhalten und hätten mir gesagt, so und so. Probleme mit der Kündigung oder Probleme mit der Arbeit, das reicht normal nicht aus, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen, wenn der Allgemeinmediziner umphägige Spekulationen darüber anstellt und alle Informationen vom Arbeitnehmer hat ohne in irgendeiner Weise den krankachten Zustand auch prüfen zu können, zumal wenn er keinen Spezialist ist. Das heißt, diesen Prozess verliert der Arbeitnehmer. Das ist Fall Nummer eins, Fall Nummer zwei ist, der Arbeitnehmer ist schon krank, bekommt die Kündigung und hat wieder dieses passgenauende, genauso eine Situation, nicht ganz so schlimm, nicht ganz so eindeutig, weil er vorher schon krank, aber auch hier dieses passgenau ist das Problem. Vor allem, wenn sie dann faktisch an letzten Tag sind, sind noch krank, und am nächsten Tag gehen sie schon wieder irgendwo arbeiten oder sie oder sie dreigt ja schon aus, sie sind nicht mehr krank, genau an dem Tag, also was für ein Zufall, und dann vielleicht um wie drei Wochen auf vier Wochen, fünf Wochen krank. Nächster Fall, diese Fälle gab es alle, also auch die Fälle, die ich jetzt geschildert habe, jetzt sagt der, das ist nicht ganz das gleiche, aber es gibt Diskussionen über einen Urlaubsantrag des Arbeitnehmer, und der Arbeitnehmer macht schon mal im Gespräch so klar und Andeutung, dass sie auf jeden Fall den Urlaub antreten wird. Der Arbeitgeber, weil die Urlaub aber nicht genehmigt, es gibt ja kein Selbstgenehmungsrecht des Arbeitnehmer, sondern der Arbeitnehmer reicht den Urlaubsantrag ein und der Arbeitgeber entscheidet dann, ob bei den Urlaub gewährt oder nicht. Der hat da recht wenig Ermessen sei ich jetzt mal, also kann einem bestimmten Fällen, kann er schon verweigern, mal zum Beispiel anraber, die man auch für diesen Zeitraum oder eingereicht haben, etc., aber der Arbeitnehmer kann grundsätzlich dann, wenn es abgelehnt wird, versuchen auch übergerechtige Verfahren, das durchzusetzen. Was er nicht darf ist, dass er einfach dann sagt, okay, dann fahre ich eben ein Urlaub und dann ist er arbeitsentfähig und fährt den Urlaub genau die gleiche Situation. Oder mehrere Arbeitnehmer, nachdem es Probleme auf Arbeit gegeben hat oder lassen wir mal die Kündung weg, die haben alle sauber mal die gleiche Fälle, haben alle in der Abmernung bekommen, auf einmal sind drei Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt krank und fallen aus. Hier ist die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert. Es kann passieren, bei einer Grippe zum Beispiel oder bei einer Infektionskrankheit, dann wäre es nachvollziehbar, aber wenn es so aussieht, dann musste Arbeitnehmer im Endeffekt, also wenn jetzt mal diese anscheinend da ist, dass es ein sehr unwahrscheinlicher Geschehensablauf ist, also nicht nur ein bisschen unwahrscheinlich, sondern sehr los, die Wahrscheinlichkeit, dass drei Arbeitnehmer krank werden, wenn es jetzt keine Infektionskrankheit ist, das ist sehr gering, dann musste Arbeitnehmer wieder nachweisen und das durfte dann schwierig sein. Genauso schwierig ist die Montags und Freitagskrankheit, so hat das meine Mandanten genannt, Arbeitgeber man dann den Deben hatte. Ja, wobei hier ist es meiner an sich nach, wenn das ein, zweimal vorkommen, wahrscheinlich doch nicht ganz so einfach, aber der Arbeitgeber sollte dokumentieren in solchen Fällen und was auch relevant sein könnte, ist wenn der Arbeitnehmer sich von vielen unterschiedlichen Ersten erstbescheinigungen ausstellen lässt, mit unterschiedlichen Diagnosen um dann immer die sechs Wochenzeit, weil wir rauszulutzen und zu sagen, jetzt liegt der neue Erkrankung vor. Also da ist es so, jetzt müssen Sie eine Sache wissen, welchen Nachternat der Arbeitgeber wenn er erst mal nicht zahlt, wenn er die Arbeitsimpfügigkeit answeifelt. Vielleicht was kann er machen, nächste Frage er kann, den medizinischen Diensterkrankenkassen benachrichtigen und dort das überprüfen lassen, wenn der Arbeitnehmer jetzt Arbeitsimpfügner ist, da kommt meistens nicht so viel raus, aber ich hatte ein schärferes Schwer, das ist die Endgeldvorzahlung erst mal nicht vorzunehmen mit der Begründung, dass er zweifel eine Arbeitsimpfügigkeit hat, und da muss er aber auch wirklich ein zweifel bestehen, dem man irgendwo darlegen kann. Und dann hat er aber nie mal erst mal das Problem, dass er sich darum im Mühen muss, die Lunarspruchgätten zu machen und hochfalls vorgericht und das ist für den Arbeitnehmer schon ein sehr einschneiner Schritt, weil er am Ende erst mal die Kosten hat, wenn er sich ein Anwalt nimmt, das macht meistens wirtschaftlich kaum Sinn, besser es über die Rechtsantragstelle selbst einzuklagen, aber wie es ja das Geld hat, also vergeben drei Vierteljahr, wenn es tatsächlich so ist, dass der Arbeitgeber das nicht einbehalten durfte, also wenn er Arbeitgeber tatsächlich keine Recht hatte, zu sagen, ich zahl die Endgeldvorzahlung nicht. Themenwechsel, darf man trotz AU arbeiten, ja, das darf man, weil die AU ist eine Punknose des Arztes und grundsätzlich darf der Arbeitnehmer im Dort auch vorher tätig werden, es gibt ja auch keine Gesundheitsschreibung, ja, es vielleicht wäre auch eine Frage, gibt es eine Gesundheitsschreibung, dann gibt es nicht, der Arbeitnehmer ist wieder arbeitsfähig und zweifelhaft, wenn die Arbeitsunfähig, der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit ausläuft, ich rate aber nicht zu solchen Sachen im Arbeitsunfähigkeitszeitraum zu arbeiten, ja, darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmerverlangen, die Erkrankungen mitzuteilen, nein, das darf er nicht klassische Fälle sind, sehr geehrter Maiar, wir haben festgestellt, dass sie häufig gekurzer der Krankung hatten in den letzten Jahren, ja, sie monaten bei unterschiedlichen Ärzten, bitte teilen sie uns um eine, um zu verhindern, dass wir das Endgeld nicht mehr vorzahlen, mit um welche Erkrankung es sich gehandelt hat, das musste Arbeitnehmer nicht, wo man mit Erkrankungen später handiert ist bei diesen personbedingten Kündigungen beim BEM, das darf aber nicht für die Kündigung benutzt werden, diese Informationen, da spielt es ein Roller und auch im Verfahren, dann muss der Arbeitnehmer darlegen, warum er krank war, um sich entsprechend verteidem zu können und so sagen, die Erkrankungen sind ausgehaltet, etc. Aber der Arbeitnehmer muss nicht dem Arbeitgeber die Informationen geben, welche Erkrankungen er hatte. Das sollte man generell nicht machen, weil wir machen das Arbeitnehmer von sich aus, weil sie vielleicht ein bisschen schlechtes Gewissen haben, ja, ich bin jetzt krank, Chef hier, ich hatte jetzt schon wieder eine Virusinfektion oder auch sowas. Machen Sie es grundsätzlich nicht, weil er wird es beim nächsten Mal auch erwartet, obwohl er natürlich auch beim nächsten Mal müssen, sie nicht machen, aber die bauen sie selbst, die wissen Druck auf, die sie nicht brauchen. Wie sieht es aus, bei Arbeitsunfähigkeit und Urlaub, schließen die sich aus, ja, Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich aus, der Urlaub dient der Hohlung, das heißt auch der Erholungsurlaub, und man kann sich nicht erholen, wenn man krank ist. Hier haben wir jetzt wieder Sinnfall, wenn man sagen könnte, Arbeitnehmer in Urlaub und Verlänger hat man sein Urlaub durch eine Erkrankung. Meistens kommt das vor bei Urlaub im Ausland, ob ich mal die Türkei und dann auch mal einen Wochen dran, Arbeitsunfähigkeit, das ist schwierig, schwierig, schwierig für den Arbeitgeber. Zumindest alles, was in der EU ausgestellt wurde, von Ärzten da gibt es schon Bedenken zu sagen, nee, das erkenne ich so nicht an. Aber natürlich, es ist die eine Sache, ist die Bescheinigung, schon deshalb ihr Beweiskraft eingeschränkt, weil sie vom ausländischen Arzt stammt, in der Regel nicht, und die andere Sache ist, ist das einen Zeitpunkt, der recht unwahrscheinlich ist, weil gerade nach die Urlaub passt es meistens ja nicht so richtig, aber es kann durchaus der Fall sein, wenn man sich zum Beispiel passiert, also ich glaube, das passieren schon passiert, dass man sich irgendwo meine Virusinfektion in Urlaub geholt hat, aber ob man dann noch mal eine Woche länger nur der Ebleikos ist eine andere Frage. Ja, das war es für heute, Arbeitseite einfach erklärt. Für zuhörn, ich wünsche ein schönes Wochenende.
Podcast Summary
Key Points:
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit seine vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht (oder nur eingeschränkt) ausführen kann, was nicht automatisch mit einer Krankheit gleichzusetzen ist.
Bei Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer informieren; für gesetzlich Versicherte ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend.
Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit (z.B. bei zeitlichem Zusammentreffen mit einer Kündigung oder Urlaubsanträgen) kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, was den Arbeitnehmer in die Nachweispflicht stellt.
Der Arbeitgeber darf keine Informationen über die konkrete Erkrankung verlangen; Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich gegenseitig aus.
Summary:
Der Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin behandelt häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeit. Zunächst wird definiert, dass Arbeitsunfähigkeit nicht mit Krankheit gleichzusetzen ist, sondern die Unfähigkeit beschreibt, die konkrete vertragliche Tätigkeit auszuüben. Bei Eintritt muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich informieren.
Für gesetzlich Versicherte reicht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; eine Pflicht zur Vorlage in Papierform kann unwirksam sein. Besonderes Augenmerk liegt auf Fällen, in denen die Arbeitsunfähigkeit zeitlich genau mit einer Kündigung oder einem Urlaubsantrag zusammenfällt. In solchen "unwahrscheinlichen" Situationen kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, woraufhin der Arbeitnehmer die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit nachweisen muss.
Dies ist oft schwierig, insbesondere wenn die ärztliche Bescheinigung vorwiegend auf subjektiven Angaben beruht. Der Arbeitgeber darf keine Details zur Erkrankung erfragen. Abschließend wird klargestellt, dass Urlaub und Arbeitsunfähigkeit sich ausschließen, da Urlaub der Erholung dient.
FAQs
Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeit zu verrichten. Sie ist nicht automatisch mit Krankheit gleichzusetzen, da es auf die konkrete Tätigkeit ankommt.
Nein, Krankheit führt nicht zwangsläufig zu Arbeitsunfähigkeit. Entscheidend ist, ob die konkrete vertragliche Tätigkeit aufgrund der Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden kann, wie etwa ein Maurer mit gebrochener Hand.
Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren. Bei Verlängerung ist ebenfalls eine umgehende Mitteilung erforderlich, wobei betriebliche Vorgaben zu beachten sind.
Für gesetzlich Versicherte ist die Vorlage einer papierbasierten Bescheinigung in der Regel nicht nötig, da diese elektronisch übermittelt wird. Privatversicherte oder Personen mit Auslandsaufenthalten müssen sie jedoch weiterhin in Papierform einreichen.
Ja, grundsätzlich ist das erlaubt, da die Bescheinigung eine Prognose des Arztes darstellt. Es wird jedoch nicht empfohlen, während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit zu arbeiten, um den Heilungsprozess nicht zu gefährden.
Ja, Urlaub dient der Erholung, die bei Krankheit nicht möglich ist. Erkrankungen während des Urlaubs können diesen unterbrechen, wobei ausländische Bescheinigungen oft einen eingeschränkten Beweiswert haben.
Chat with AI
Loading...
Pro features
Go deeper with this episode
Unlock creator-grade tools that turn any transcript into show notes and subtitle files.