In dieser Folge gehen wir zurück zu sogenannten ersten deutschen Demokratie.
Wie war die Weimarari-Publik aufgebaut, was waren ihre Konstruktionsfehler und wie
hat das die Bundesrepublik Deutschland geprägt, die nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden
ist?
Unter anderem diese Fragen werden heute unser Thema.
Und damit herzlich willkommen zur Drittstimme dem Podcast zum politischen System
Deutschlands.
Wir werden hier verschiedene Aspekte des politischen Systems in Deutschland erklären und vertiefen,
aber auch ein paar ganz grundsätzliche Punkte besprechen.
Die einzelnen Folgen kann man natürlich unabhängig voneinander hören, aber sie hängen
durchaus auch zusammen, denn die Institutionen über die wir sprechen interagieren natürlich
im politischen System.
Das heißt, zum Beispiel ist die Bundesregierung eng mit dem Bundestag verknüpft, indem
wiederum Parteien eine wichtige Rolle spielen.
Für ein tieferes Verständnis kann es also schon sinnvoll sein, nicht nur eine einzige
Folge zu hören.
Wie der Name schon sagt, sind wir in dem Podcast zu dritt und stellen uns einmal ganz kurz
vor.
Möchtest du anfangen Miriam?
Dich haben wir gerade schon gehört.
Ja, hallo.
Ich bin Miriam.
Ich habe in Wettschlag Sozialwissenschaften an der Herrnrich Heine Universität in Düsseldorf
studiert und 2019 absolviert und jetzt studiere ich den Master-Politik-Mint an der Universität
des Buch-Essen.
Und ich bin Weg zur Studiere Sozialwissenschaften in Wettschlag an der Herrnrich Heine Universität
Düsseldorf.
Die Weimarer Republik existierte von 1919 bis 1933, also bis zur Machtergreifung von Hitler.
Die moderne Bundesrepublik wurde dann ja erst 1949 gegründet.
Warum ist es überhaupt sinnvoll, vor den Zweiten Weltkrieg zurückzugehen, um das politische
System Deutschlands, in dem wir heute leben, zu erklären, Herr Marschall?
Welche Dinge, das gilt für jedes Budgetesystem, das man es nur verstehen kann, wenn man ein Blick
auf die Geschichte und die Vorgeschichte des Systems werfen kann.
Und das ist etwas, was wir in vieler Hinsichte ja auch immer das aus der Geschichte lernen
oder das nennen, was halt ja Modell lernen ist und auch Fahrtamtigkeit.
Das bedeutet, dass sich hier politische Systeme auf einem Weg befinden, der vorgezeichnet
ist, von Entscheidungen, die vor langer Zeit mal getroffen wurden, das bedeutet, dass man
ja die Geschichte vor sich hat, wenn man ein neues System kreiert, dass man ja bestimmte
Rahmenbedingungen vorfindet und nicht in einem luftleeren Raum ein System entwickeln kann,
ein politisches System, eine Verfassung entwickeln kann und all das spricht dafür,
dass man auf diesen Fahrten auch schaut, auf dem sich hier ein politisches System bewegt
hat und ein Land bewegt hat zuvor und entsprechend versuchte dann zu verstehen, warum ein politisches
System so aussieht, wie es aussieht.
Jetzt ist es ja nicht so, dass alle Tage ein neues politisches System erstellt wird, was bedeutet
das denn jetzt eigentlich konkret für die neue Ausgestaltung eines Systems, dass man nochmal
zurückguckt, also was hält man sich da genau vor Augen?
Ja, es ist ja so tatsächlich ein politisches System, das fällt ja nicht vom Himmel und eine
Verfassung wird ja nicht einfach mal von null an, einfach gemacht, sondern da ist ja
irgendwas vorher passiert, es gibt ja ein Anlass, einen bestimmten Kontext an Zusammenhang,
indem ein politisches System entsteht oder eine Verfassung beschrieben wird und diese Verfassung
schreibt man natürlich oder kreiert man in der Form, dass man auch schaut, was ist bisher
gewesen, was ist bisher in der Geschichte gelaufen, was ist gut gelaufen, was ist schlecht gelaufen,
gibt es irgendwelche Vorlagen, die man verwenden kann, gab es schon mal eine Demokratie,
auf die man sich in irgendeiner Form beziehen kann, von der man lernen kann und in der
deutschen Geschichte ist es einfach die weimere Publikte, das ist die erste deutsche Demokratie
gewesen und als dann nach dem zweiten Weltkrieg die zweite deutsche Demokratie geschaffen wurde,
die Bundesrepublik Deutschland hat man sich natürlich gefragt, was kann man von dieser
ersten Demokratie lernen?
Dann können wir ja tatsächlich mal genau darauf schauen, also auf die Fehler oder Konstruktionsverderfehler
der Weimarer Republik, es gibt ja ein, oder es gab ja ein direkt gewildes Parlament
den Reichstag und ein direkt gewilden Reichspräsidenten, das ist doch eigentlich nicht problematisch,
oder?
Nein, das ist überhaupt nicht problematisch und das ist recht typisch für viele Systeme,
die wir heute ja auch kennen, viele Demokratie, die wir heute kennen, dass es ein direkt gewähltes
Staat so überhaupt gibt und auf der anderen Seite ein Parlament, das direkt vom Volk gewählt wird,
also wir bezeichnen das als semi-präsidenzielles System oder als präsidenziell parlamentarisches System
oder Parlamentarisches Präsidenziell, wie auch immer, auf jeden Fall ist das eine gängige Staatsform,
die wir ja kennen, die wir heute noch kennen und die überhaupt nicht dagegen spricht, dass es sich
jeweils auch eine stabile Demokratie handeln könnte und deswegen ist es ja besonders spannend
zu schauen, warum war die Weimarer Republik keine stabile Demokratie, warum hat sie es nicht geschafft,
dann über ja eine lange Zeit, eine lange Strecke oder bis heute noch zu existieren,
sondern warum ist das gemündet in die Schrecken des Nationalsozialismus?
Können Sie da einmal sagen, welche Faktoren konkret ausschlaggebend waren bezüglich des Reichspräsidenten?
Ja, also wie gesagt, im direkgewöhte Reichspräsidenten, der Präsident an Staatsverhauptnis,
erst mal nicht das Problem, das Problem ist natürlich zum einen, wie diese Macht sich ausgestaltet,
dann liegt nur den Parlament und da gibt es den berühmten Artikel 48, den man in der Schule
ja sehr frühzeitig mal lernt und dieser Artikel 48, das ist der Notstandsartikel und der legte fest,
in der Mama Reichsverfassung, dass der Reichspräsident unter bestimmten Umständen einen Notstand ausrufen konnte
und dabei dann auch rechte der Bürgerinnen, Bürgerfreiheitsrechte, baldgehende rechte, staatlich rechte
dann auch für sich in Anspruch nahm und die rechte Bürgerinnen, Bürger einschränken konnte, die Freizeitsrechte einschränken konnte
und dieser Artikel 48, der spielte dann auch gerade in der Entphase der Weimarer Republik eine entscheidende Rolle
als dann faktisch, dass Parlament gar nicht mehr gegen den Reichspräsidenten ankamen, obwohl die Verfassung
dadurch aus ihrem Chancen gegeben hätte. Es ist nicht so, dass der Reichstag völlig macht, wo es war,
sondern der Reichstag hätte auch die Notstandsituation aufheben können, das hat der Artikel 48 auch hergegeben.
Allerdings gab es dann wiederum den Artikel 25 der Reichsverfassung, der festlegte, dass der Reichspräsident den Reichstag auflösen konnte
und diese Kombination von 1845 und 25, die war problematisch, weil sie den Reichspräsidenten in eine sehr starke Machtposition gerückt hat.
Unabhängig von dieser sehr problematischen Kombination gibt es ja noch Punkte, die konkret auch das Parlament schwächen.
Also warum das Parlament nicht, als trotzdem starke Akteuer auftreten konnte, welche waren das zum Beispiel?
Ja, tatsächlich hätte das Parlament durchaus dem Reichspräsidenten Paroli bieten können, wenn es nicht strukturell einfach ausschwach war.
Es war strukturell schwarz zum einen Grund der Tatsache, dass es keine 5%-Hürde gab und insofern konnten auch sehr viele kleine Parteien
in das Parlament hineingelangen. Ein zersplittertes Parlament ist immer ein schwaches Parlament, weil es schwer ist, mehrheiten zu bilden.
Mehrheiten zu bilden war damals sowieso schwer, positive, konstruktive Mehrheiten zu bilden. Wir hatten eher eine Mehrheit auch von politischen oder von Demokratiefeinem Parlament von rechts und links,
die dann eine negative Mehrheit gebildet haben. Das heißt, die pro-demokratischen Kräfte hatten Schwierigkeiten gehabt, überhaupt eine positive Mehrheit, eine stabile Mehrheit im Reichstag herzustellen.
Und das hat den Reichstag geschwächt. Es hat eben die Macht genommen, die ja eigentlich gehabt hätte.
Über den Reichspräsidenten, beziehungsweise den Bundespräsidenten sprechen wir auch noch mal in einer anderen Folge.
Jetzt konkret, das haben Sie gerade genannt. Es gab auch negative Kräfte im Parlament. Wenn wir uns das heute vorstellen, dann ist das recht weiterfahre, was hat denn vielleicht auch damals dazu geführt, dass es überhaupt anti-demokratisch Parteien in das Parlament geschafft haben?
Dazu muss man sich, glaube ich, auch mal den Kontext der ganzen Wahlmario-Berück anschauen, denn die Verfassung selbst, die war ja demokratisch freihörtlich, die hätte auch funktionieren können. Aber irgendwie passte die Verfassung nicht zur Zeit oder zu dem zu politischen Kultur, die damals vorher stunden.
Das ist etwas, was immer wieder auch die Historiker unterstreichen, dass wir ein Problem mit der politischen Kultur der Wahlmario-Publik haben oder damals die Menschen hatten.
Nämlich eine Demokratie ohne Demokraten. Das ist das, was man so als Schlagwort immer wiederhört und was kennzeichnet, dass man zwar demokratische Strukturen und Institutionen hatte.
Das ist aber an den Menschenväter diese Institutionen-Strukturen zu füllen. Und das betrifft nicht nur die Bürgerinnen-Bürger, also das war das Staatsfolge damals, sondern gleichermaßen auch die Eliten, die Eliten in der Wirtschaft, die Eliten in der Politik, die Richter-Eliten, die militärischen Eliten.
All diese haben gefrämtelt mit der Demokratie mit der Wahlmario-Publik. Und das hat dazu geführt, dass dieses System nicht so stabil war, wie es hätte sein können oder sollen und hat auch zum Ende der Wahlmario-Publik geführt.
Haben wir denn heute im 21.01. Demokraten mit Demokraten und Demokraten?
Ja, ich glaube, dass wir heute in einer anderen Situation sind, als in der Wahlmario-Publik ist, ist in den letzten Jahren immer wieder gefragt worden, wiederholt sich Geschichte.
Das sind wir doch in Weimar, schon in den 70er, 80er Jahren der Bundesrepublik Deutschland, was so, dass man gesagt hat, Bonn ist nicht Weimar, also der damalige Regierung sitzt und man kann sagen, Berlin ist auch nicht Weimar.
Geschichte, wiederholt sich nicht in der Form. Wir haben eine ganz andere Kultur, eine andere Demokratie, eine ganz andere Kontext bedient.
und dazu gehört übrigens auch die Europasierung, die dazu geführt hat, dass Deutschland
nicht mehr zu denken ist, außerhalb eines europäischen Kontextes. Und das ist auch damals nicht
so gewesen, namens haben wir eine ganz starke, noch immer nationalstaatliche Strukturen,
Abgrenzung gehabt. Und von daher, nein, die Rahmenbedingungen sind andere, was aber nicht
bedeutet, dass man nicht aufmerksam und genau hinschauen muss, wenn es darum geht, wie sich die
Demokratie weiterentwickelt und vor allem wie sich die Pulschruttur in Deutschland weiterentwickelt.
Dann gehen wir jetzt trotzdem nochmal zurück ins 20. Jahrhundert. Wir haben gerade länger
über Problematiken der Weimarer Republik geredet und zu Beginn hatten wir angekündigt,
dass die Bundesrepublik, wie wir sie heute kennen, Konsequenzen aus diesem Scheitern gezogen hat.
Was sind Grundprinzipien, die für die zweite deutsche Demokratie ab 1949 berücksichtigt wurden?
Es lässt sich sehr schön im Grundgesetz ablesen, an der Verfassung, die dann 1949 verabschiedet
wurde. Die Fette und Mütter des Grundgesetzes haben, glaube ich, sehr deutlich markiert zu Beginn,
dass man aus der Geschichte gelernt hat, indem man im Artikel 1 des Grundgesetzes, die Würde des
Menschen, als unantasbar deklamiert hat. Und das ist etwas, was sehr ungewöhnlich ist. Also,
dass die Würde des Menschen, dass dieses Thema in einem Artikel 1 steht, einer Verfassung,
das ist weltweit einzigartig und auch in der deutschen Geschichte natürlich einzigartig. Und
macht nochmal klar, dass man aus der Zeit gelernt hat, in der die Würde vieler Menschen ja angegriffen,
verletzt wurde, massiv verletzt wurde in der Zeit des Nationalsozialismus, nämlich und dass man
gesagt, das darf das neue System nicht mit sich bringen, da muss es ja ein anderes
Zikretärium geben, da muss es ein anderes Prinzip geben, was alles überdachend soll.
Könnte man also sagen, dass es theoretisch die Wertebasis des Grundgesetzes und alles darunter hat,
sich dem dann anzupassen? Das ist ein fundamentaler Wert, den das Grundgesetz setzt,
der sich nur weitere Werte, wenn es um die Staatsprinzipien geht. Aber natürlich auch,
ja, die Würde findet sich auch in anderen, in den Freiheitsrechten wieder, in dem Bürger,
Menschenrechten wieder und vielleicht sogar auch in den Staatsprinzipien, die dann im Artikel 20
festgehalten werden. Dazu gehören ja die Prinzipien Demokratiere, Public, Sozialstaat,
Bundesstaat, Rechtsstaat, also gerade Sozialstaatlichkeit verbindet sich unmittelbar mit der Frage
der Würde des Menschen, also Menschen sollen ein würdevolles Leben führen können und dazu
muss auch der Staat mit sorgen, aber auch die Mitbürgerinnen, Mitbürger müssen dafür sorgen,
es soll ein demokratisches Thema sein, ist klar, also das Volk reugieren, die Herrschaft geht
vom Volk aus. Es ist an der Republik, in der es keinen Monarchin gibt, keine Monarchin, auch wenn es
da immer wieder Gedankenspiele gibt, aber wir haben einen gewählten Gewähl des Staats überhaupt,
einen Präsidenten. Bundesstaatlichkeit bedeutet, dass man Länder und ja eine Bundesbene hat,
das sieht man ja in vielen Situationen, dass es eine Rolle, eine sehr starke Rolle in Deutschland spielt
und schließlich ist Deutschland Rechtsstaat, das heißt, alles was staatlich geschieht, muss auf
der Grundlage von Recht und Gesetz stattfinden und das ist ein weiteres Grundprinzip, das wir haben.
Ich würde jetzt mal sagen, diese Prinzipien würden nichts bringen, wenn man sie einfach so ändern
oder aushebeln könnte. Was verhindert denn in der Bundesrepublik, dass ähnliche Erfahrungen wie zum
Beispiel ein Weimar gemacht werden, also, dass die demokratischen Grundsätze nicht einfach wieder eingeschränkt werden
können? Ja, also man schützt das, was man als demokratische Grundsätze bezeichnen kann, übrigens
gibt es dafür noch diesen Begriff der freilichdemokratischen Grundordnung, den man dafür gerne verwendet,
der im Grundgesetz auch mal wieder auftaucht und das ist genau dieses, das sind die Kerngrundsätze,
die unsere Demokratie ausmachen und dazu gehören einfach auch die Mehrheitsregel, aber auch das Recht
von Oppositionen, der Schutz von Minderheiten und ähnliches, dass all das gehört in diesen
komplex der freilichdemokratischen Grundordnung. Und wer diese jetzt gefährdet, der ist ein
Demokratie feind und da gibt es Maßnahmen, aber diese Gefährdung wird auch selbst auch eingeschränkt
durch die Ewikalsklausel in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes in dieser Ewikalsklausel,
das sind nämlich bestimmte Elemente des Grundgesetzes geschützt. Dazu gehört beispielsweise auch die
Bundesstaatlichkeit, die Demokratie, aber auch die Würde des Menschen Artikel 1 kann nicht
geändert werden. Das ist Sachen, die substanziell geschützt werden, da reicht auch es nicht aus,
wenn sie eine Mehrheit haben, Bundestag, Bundesrat, normalerweise würde ja mit 2/3 mehrheit,
Bundestag, Bundesrat auch das Grundgesetz geändert werden können, aber nicht in diesen Bereichen.
Jetzt haben Sie gerade die Gefährdung der Demokratie schon angesprochen. Gefährdung heißt,
es gibt Demokratiefeinde, da muss man gegen arbeiten und diese dann ja einschränken,
um also die Freiheit zu verteidigen. Das heißt, Freiheit einschränken und Freiheit zu verteidigen.
Das klingt paradox. Ja, das klingt paradox und vielleicht wird es deutlich, wenn man so ein
bisschen mal drüber nachdenkt, was da passieren kann, also wenn man beispielsweise Parteien verbietet,
die Verfassungswidrig sind, die gegen die Freitagdemokratischen Grundordnung kämpfen, dann ist es so,
dass man damit natürlich auch gleichzeitig Freiheiten einschränkt, durchaus mit Recht und
mit guten Grund, vielleicht aber zum Beispiel die Möglichkeit, eine Partei zu organisieren,
weiterzuflegen oder eine Partei zu gründen kann, damit eingeschränkt sein, die Möglichkeit für
Wählerinnen und Wähler eine Partei zu wählen ist damit eingeschränkt. Das sind alles Freiheiten,
die ja durchaus substanziell sind und nicht einfach nur kleine, minimale Freiheiten. Und deswegen
ist so diese Frage, wie weit schränkt man diese Freiheiten ein, um die Demokratie zu schützen,
immer eine Abwägungsfrage, nämlich auf der einen Seite, welche Konsequenzen hat das, wie ein
ruttwendig ist das, also ist das Verhältnis mäßig. Und dann, wenn man über Verhältnis mäßigkeit
spricht, gibt es andere Möglichkeiten, diese Gefahr zu beheben und ja, es ist überhaupt angemessen
von der Reichweite, der das Eingriff ist, dann ist jede Form, jede das Verbot, eine Partei oder
von was auch immer, das ist ein massiver Eingriff und da muss man auch gute Gründe für haben.
Ja, das läuft ja unter dem Grundsatz, die Demokratie muss wehrhaft bleiben, die Demokratie muss sich
auch von innen gegen innere Feinde schützen können. Welche weiteren Mittel würden denn
dem Staat zur Verfügung stehen, um verfassungsfeinde ja zu bekämpfen?
Es gibt noch die Möglichkeit neben dem Parteienverbot, das wäre auch ein anderen Problem, die Sie
und glaube ich, noch die Vereine zu verbieten, die verfassungswidrig sind, die gegen die FDGO arbeiten.
Die Verwirkung von Grundrechten ist eine Möglichkeit bei einzelnen Personen, die sich gegen die FDGO
entsprechend agitierend betätigen. Das läuft dann teilweise mit dem verfassungsricht,
übers verfassungsricht beispielsweise das Parteienverbot, da können das auch dem Minister machen.
Dann gaben wir Institutionen, die quasi in ihrem Namen ja schon, die wir hafte Demokratie tragen.
Das sind die Ämter für Verfassungsschutz, die die Aufgaben haben, nämlich die Verfassung zu schützen
und die Informationen darüber zu beschaffen, ob es irgendwelche Bestrebungen gibt in Parteien,
in der Gesellschaft gegen die Verfassung zu kämpfen und all das führt dann dazu, dass wir
insgesamt einen großen Komplex haben, den wir als wehrhafte Demokratie bezeichnen können.
Und wie gesagt, nochmals mit der Grundlage der Ewikalsklausel, die sagt, dass das Grundgesetz
in einigen Subsatz nicht geändert werden kann, es gibt dann natürlich natürlich ein Artikel 146
des Grundgesetzes, der am Ende steht, der nochmals sagt, das Grundgesetz selbst, das kann nur
abgelöst werden durch eine Verfassung, die wiederum vom gesamten deutschen Volke in freier Selbstbestimmung
verabschiedet worden ist. Mit welcher Absicht hat man damals denn den Artikel 146 ins Grundgesetz geschrieben?
Der Artikel 146 ist historisch bedingt gewesen. Man muss sich nochmal klar machen, dass damals
als die Verfassung verabschiedet wurde. 1949, diese Verfassung ja nur für die Westdeutschen
Länder gelten sollte, weil es eine Entwicklung zu hin zu zwei Staaten gab. Die ausdeutsche
Besatzungszone, die servietische Besatzungszone hat sich abgedrennt und hat einen eigenen
Staat gegründet, die DDR. Und als die Westdeutschen politikerinnen und politiker vor der Aufgabe
stand, eine neue Verfassung zu schreiben, haben Sie immer gesagt, okay, wir wollen aber immer die
Optionen noch berücksichtigen, dass wir irgendwann mal als gesamtes Volk, als deutsches Volk,
nach einer Vereinigung hier eine, uns eine neue Verfassung geben. Als es dann 1989, 1990 dann
zur deutschen Einheit kam, war es so, dass man den Artikel 23 benutzt hat, das war der
Beitrittsartikel, auch das war eine Möglichkeit, das Grundgesetz auf die Länder der damaligen
DDR auszuweiten und insofern ist der 146er damals nicht gezogen worden. Da gab es auch Diskussionen
darüber, aber man hat dann eine Verfassungskommission eingesetzt, die die Aufgabe hatte die Verfassung
nochmal zu rebellieren. Das ist dann auch in den nächsten Jahren gemacht worden und hat dann
entschieden, den 146er in der Verfassung drinzulassen. Also, den gibt es heute noch. Der 23er, der
ist aufgehoben worden. Da sitzt mittlerweile Regelungen, in sich ich der europäischen Integration,
die doch zu finden sind. 1989, 1990 stand dann also nochmal die Frage im Raum, ob man sich vielleicht
vielleicht eine neue Verfassung geben soll, Verfassung, Gruppen.
Grundgesetz, warum heißt das Grundgesetz jetzt Verfassung oder warum hat man das damals
nicht geändert? Ja, tatsächlich hat man als die Verfassung 49 verabschied wurde, es ganz
bewusst Grundgesetz genannt, um klar zu machen, dass es sich um eine vorläufige Verfassung
handeln sollte. Das Grundgesetz hat sie aber als Begriff und in seiner Substanz so etabliert
in der Bundesrepublik und dann auch in den neuen Ländern, dass man gesagt hatte, das ist
ein genialer Name, den kann man beibehalten, jeder kennt ihn, jeder weiß, dass das Grundgesetz
unsere Verfassung ist, man muss es nicht erläutern. Und wenn wir uns die Umfang anschauen,
dann ist es tatsächlich so, dass das Grundgesetz auch als Grundgesetz eine sehr hohe Akzeptanz
in der Bevölkerung findet. Und auf der Grundlage hat man den Namen nicht geändert, es heißt
heute noch so und jeder weiß, was damit gemeint ist, nämlich die Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland. Also die Deutschen sind weiterhin zufrieden mit ihren Grundgesetz und dieses Grundgesetz
ermöglicht einige Einschränkungen, um die Demokratie zu verteidigen, um die Bundesrepublik Deutschland
wehrhaft zu halten. Darüber haben wir heute unter anderem geredet. Einige der angesprochenen
Punkte vertiefen wir in weiteren Folgen dieses Podcasts, zum Beispiel in der Folge zum Bundesverfassungsgericht,
da thematisieren wir ausführlich seine Rolle im politischen System und wann und wo es eingreifen
kann. Schickt uns Feedback zum Podcast gerne an die Mail
[email protected], wir verabschieden
uns an dieser Stelle und hören uns hoffentlich bald wieder. Tschüss, bis dann. Ciao!