In dieser Podcastfolge wird das komplexe Geflecht der rechtlichen Vorschriften im Transportgewerbe erläutert. Die Diskussion strukturiert die Rechtshierarchie als Pyramide: An der Spitze steht supranationales Recht (wie CMR oder AETR), gefolgt von EU-Recht und zuletzt nationalem Recht. Innerhalb der EU wird zwischen direkt gültigen Verordnungen und umzusetzenden Richtlinien unterschieden. Ein zentrales Problem ist, dass trotz einheitlicher Rahmenvorgaben nationale Begleitregelungen und unterschiedliche Interpretationen durch Behörden zu praktischen Schwierigkeiten führen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transporten. Die Gesprächspartner verdeutlichen, dass verschiedene Rechtsbereiche wie Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrgut oder Ladungssicherung nicht isoliert betrachtet werden können, sondern miteinander verknüpft sind. Zudem wird betont, dass die Anwendung der Vorschriften oft davon abhängt, ob eine Tätigkeit gewerblich oder privat ist, wobei die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist. Beispiele wie die unterschiedliche Behandlung von Leerfahrten in verschiedenen Rechtsgebieten unterstreichen die praktischen Herausforderungen für Unternehmen, Fahrer und Kontrollbehörden im Alltag.
Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Tachokast. Ihr hört den Profitalk zur Lenk- und Ruhezeiten mit Götz Bob und Sascha Wald. Diese Tachokastfolge wird unter tützt von Flieger, die vollständiges Softwarelösung für Logistik und Unternehmslotten. Sascha! Götz! Servus, guten Morgen. Guten Morgen. Na? Ja, auch ein tolles Thema. Ich wollte mir ja in dieser Tachokastfolge einfach mal den Rahmen spannen, über dieses Gesamtgebilde einen rechtlichen Vorschriften, die da eben zu beachten sind oder auch nicht zu beachten sind. Wenn ich sage, ich bin mit einem Nutzfahrzeug, also egal ob jetzt Güter- oder Personenbeförderung unterwegs. Und ja, macht da was auch immer. Wir haben ja das Spannungsfeld auch zum Beispiel in Folge 2 schon angesprochen mit Privaternutzung und gewerblichernutzung. Ja, genau. Ja, das ist da. Das ist ein Formobil. Ja, das ist ein schönes Thema. Ja, also wir wollen ja sozusagen auch einfach mal aufklären, beziehungsweise auch, wir haben jetzt vom Start weg, eigentlich uns gleich richtig tief eingegraben im Regelfall, in irgendwelche speziellen Themen und jetzt mal mal vielleicht mal den Schritt zurück und fangen wirklich bei den Grundlagen an oder erklären auch noch mal. Da kommen wir denk ich mal als erstes jetzt leicht drauf. Wir haben ja im Endeffekt, starten wir jetzt einfach mal rein. Also wir haben verschiedene Gesetzgeber, verschiedene Rechtsgebilde, wenn man so sagen möchte. Also wir haben zum Beispiel die EU, die Europäische Union, dann haben wir da die Mitglied starten, dann haben wir Tritt starten durch den Brexit. Zum Beispiel ja, das war eigentlich der Königreich oder die Schweiz oder die ganzen Westbalkan starten, Ukraine. Und. Mich zu vergessen natürlich in nationalen Spielregeln, die ja auch einzuhalten sind. Genau, dann natürlich noch wie bei uns in Deutschland im Zweifel runtergebrochen auf Bundesländer, die dann auch noch mal mit spielen in dem ganzen Spiel. Und was dann im Übergehörtenensil noch gibt, sind diese super nationalen Themen. Also ja, vielleicht stoppen wir ganz oben mit den super nationalen Themen, weil die meisten nehmen das vielleicht nicht so wahr in ihrem. in ihrem drohflichen Alltag zum Beispiel. Aber wir haben ja in verschiedenen Rechtsbereichen zum Beispiel im Gefahrgutrecht, da gibt es das ADL. Dann haben wir bei uns im Fahrpersonalrecht das AETL. Dann haben wir zum Beispiel im Handelsrecht, wenn es also darum geht, Güter zu befördern, das CML. Und da gibt es ja noch tausend andere, ATP für Lebensmittel und was will dir noch ein? Ja, wir können auch reden über Sprengstoff, Transporter und und und. Genau. Vielleicht sollten wir aber grundsätzlich erst mal hergehen und wie sieht es überhaupt mit der Rangordnung aus? Genau. Weil. Ja. Wir haben ja so viel, so viele Spielregeln, die zu beachten sind, das ist ja unfassbar und das ist ja geordnet wie gesagt. Da haben die EU usw. und so fort. Und da sollen wir mal einfach mal reingehen. Erfahrung gemäß ist es bei mir so, dass ich immer feststelle, wenn ich die ganzen Spielregeln zeige den Leuten und sagen die, das gibt's ja gar nicht. Also wobei ich dann eigentlich ja, wenn ich hier Fahrtenschrauber-Schulung mache, nur über den Fahrtenschrauber rede und dann lass ich sagen, mal Gefahrgut lass ich raus. Und was natürlich im weitesten Sinne am Ende vielleicht auch entscheidend sein kann? Ja, keine Frage. Aber viel glauben ja nur, es geht um Link- und Hose zeigen. Ja. Aber wir haben ja viel mehr was zu beachten, ist auch im Bezug zu den Thema Link- und Hose zeigen. Ja. Das ist ja auch alles irgendwie miteinander verbunden bzw. Alles miteinander verknüpft. Ich muss alles einzeln werden, muss aber nachher das auch alles in der Kombination wieder nehmen. Ja. Aber was sollten wir heute mal auf jeden Fall sprechen? Ja, weil es betrifft ja alle, also sowohl das Unternehmen an sich, die vorantwortlichen Dots sind von all diesen Vorschriften und Zweifel betroffen. Klar, wenn ich jetzt keine Gefahrgutbeförderung durchführen, muss ich kein Gefahrgutrecht beachten. Aber eben die zugrunde liegenden Themen muss ich alle beachten. Die Fahrwahl genauso. Die Kontrollbehörden, die Kontrollbeamten müssen auch alles mögliche können und wissen und behandeln. Also insoweit alle uns Verzielgruppen sind von den verschiedenen Rechtsbereichen betroffen, mal mehr mal weniger und deshalb ist wichtig, da die zusammenhängen zu verstehen. Ja. Also ich habe schon das zum supernationalen Recht gesagt, das ist sozusagen das Übergörbner der Recht. Das heißt zum Beispiel, wenn wir Grenzüberschreitend unterwegs sind, dann gilt nicht, wenn es jetzt drum geht, unter welchen handelsrechtlichen Gesichtspunkten wird dieses gut befördert, das Nationalderecht, das Handelsgesetzbuch, sondern dann gilt das CMR. Und wenn wir das Thema Längen und Ruhezeiten anschauen und wir fahren jetzt über die EU hinaus, eben in einen Rit Start, dann gilt das AETR. Ja, das ist für die meisten, die unterwegs sind, sicherlich sehr selten der Fall. Ja, das denke ich auch. Also, aber es gibt halt ein paar, die fahren auch mal in Rit Starten, Türkei zum Beispiel. Also da, das ist das, wenn man es als Pyramide vorstellen ist, das supernationale Recht ganz oben in der Spitze. Dann als zweiters kommt es EUrecht, was ja auch gewissermaßen ein supernationales Recht ist, also über mehr Nationalstaaten hinaus, weil das ja auch ein Verbund von aktuell 27 Staaten. Und das heißt, das EUrecht sticht sozusagen auch das Nationalrecht, das EUrecht ist also in der Mitte unserer Pyramide. Und unten dann noch das nationale Recht, das eben für alle Menschen gilt, die Bürger eines jeweiligen Staates sind, beziehungsweise sich im Hochheitsgebiet dieses Staates aufhalten. Ja. Das also die Pyramide, ich denke mir, mit dem Pyramidenbild können wir schon mal arbeiten oder zumindest mal ich das immer ganz gern, weil das prägt sich ja nachher auch noch fort in den einzelnen Rechtsgebieten. Genau, dann müsste man ja hergehen, wenn man jetzt mal bei der EU bleibt, dass da aufgeteilt ist, einmal in EU-Verordnungen und EU-Richtlinien. So, dann müssen wir natürlich klären, was ist eine EU-Verordnung und eine EU-Verordnung ist eigentlich eine Spielregel, die in allen EU Mitgliedsstaaten gilt. Genau. Und da kann ich auch nicht abweichen sozusagen. Da kann ich nicht von abweichen. Also natürlich kann man manchmal abweichen, weil es gibt dann die sogenannte Öffnungsklausel, wenn man es mal so nennen möchte. Also es gibt immer wieder Einzelregelungen, wo auch dann die einzelne Verordnung sagt, der Mitgliedstaat kann sich dafür entscheiden, dies oder jenes zu tun. Ja. Ja, genau. Das kann ja über Begleitregelungen, die wir ja auch haben. Das heißt also immer, dann wenn in einer EU-Verordnung etwas ja nicht festgelegt ist, hat ja jedes Mitgliedsland noch eine Begleitregelung, eine nationale Begleitregelung und dann kann da natürlich entschieden werden. Genau. Da ist ein tolles Beispiel, die Kapotage. Ja. Da beschreibt der EU-Gesetzgeber nur, dass Kapotage innerhalb gewissen Rahmenbedingungen erlaubt ist, aber er sagt uns nicht, was eine Kapotagebeforderung abgrenzt. Ja. Das ist ein Besuch für diejenigen, die sich mit diesem Thema bestätigen müssen, immer wieder für großen Vorst. Weil dann muss ich gucken, was wir definieren, die Dänen eine Kapotagebeforderung, was sagen die Franzosen, was sagen die Polen und was sagen wir. Und dann lörg ich, verdammt, das passt ja gar nicht so wirklich zusammen, beziehungsweise muss ich mich halt in der Praxis dann drauf einstellen. Ja, mir fällt gerade ein Fall, auch schon ewig lange her, ist im Stimstand 10, 15 Jahre her. Ein Transportunternehmer ruft mich an und sagt, Mensch, er hat ein Fahrer in Spanien, der ist eine Kontrolle gekommen. Und soll also jetzt einen Busgeld bezahlen, ich weiß nicht mehr, die Höhe ist auch egal. Und dann ging es da, mal ich sage, was ist denn das Problem? Ja, er hätte den Grenz übertritt nicht dokumentiert. So. Und zu dem Zeit? Ein Staatlichen, oder was? Also, seinen Arbeitstag, wenn ich mich ja in Frankreich begann, so, er hat Beginnland Frankreich eingegeben, ist dann im Laufe seines Arbeitstages über die spanische Grenze gefahren. Und ist dann in Spanien in die eine Kontrolle gekommen. Spanien hat ja sowieso eine Besonderheit, was die Landeingabe angeht, das Spanien ist das einzige Land, wo es also nicht nur Spanien eingeben, sondern ich muss ja auf die Region eingeben, aber das ist eine andere Geschichte. Und dann ist dann eine Kontrolle gekommen und der spanische Kontrollbeamte hat beanstehnet, dass er also diesen Grenz übertritt von Frankreich nach Spanien nicht dokumentiert hat. Vor 15 Jahren? Ja. Krass. So und zu der Zeit gab es das ja gar nicht. Es war in der EU-Fortenung 65/2016, war es ja gar nicht verankert. Das haben wir jetzt ja erst 22 gehabt. Ja. Und der wird es schon beanstandet. So und das Problem ist natürlich, ja diese nationalen Begleitregelung. Also es ist ja nicht immer ganz einfach, die die nationalen Begleitregelung herausgekommen ist.
Auszufinden, also das ist so meine Frau, was wollen die in Spanien und so fort? Ja, ich weiß aber gar nicht, was da ausgeworfen ist. Auf jeden Fall hatte der damit zu dem Zeitpunkt einmal Probleme mit. Genau, ich meine wir haben ja ein ähnliches Thema, wenn wir das sind ja schon mal drüber geschremt über das Thema mit den Tageskontrollpletten. Also wir sagen ja, Fahrzeuge über 2,8 bis 3,5 Tonnen sind bei uns auch aufzeichnungspflichtig. Kommt jetzt der EU-Startler oder der Dritt-Startler nach Deutschland mit zum Sprinter in Anführungszeichen mit zum Kastenwagen, dann muss der das eigentlich auch erfüllen dieses Thema. Und das ist eben dieses Schwierigkeit, wir haben das übergeordnet der Rechts, das dann vor allem mehr oder weniger gleich ist. Also, auf dem Papier ist es vor allem gleich, aber alle die Grenze beschreiten unterwegs sind, dass es wie du gerade beschrieben hast, da auch unterschiedliche Interpretationen gibt oder Eigenheiten, die dann auch auf Ebene des einzelnen Kontrollbeamten zum Teil nur stattfinden. Aber ja, allein dieses Sicht zu Recht finden, ja, weil bei uns heißt es dann Fahrpersonalverordnung und dann bei den Franzosen heißt es "Code du Transport" oder sowas. Und dann ist es das Gesetz vom 17.3.1984, "Bla-Bla-Bla" also das muss man erst mal auf die Kette kriegen und das kann man auch, ich habe mal am Verhund von unten her gesehen, von der Praxis her gesehen. Ich kann das halt sehr schwer nachvollziehen, wo bin jetzt eigentlich gerade? Ja, das muss ich hier machen. Was gibt es hier ein bisschen noch halten? Ja, gehen wir wieder zurück. Also wir haben auf EU-Ebene haben wir die EU-Fordnung, wo wir sagen, Geld ist Recht in allen EU-Miklidstaten und dann hatten wir noch gesagt, es gibt EU-Richtlinien. Was ist eine EU-Richtlinie? Im Grunde muss eine EU-Richtlinie von jedem Mitgliedsland umgesetzt werden in nationales Recht. Genau. Also Beispiel, wir haben die Richtlinie 2002, schräg schräg 15 EG. Wenn ich mich nicht irre, das ist die Arbeitszeit, Arbeitszeit-Richtlinie. So und die musste in Deutschland ja umgesetzt werden und die Umsetzung von dann statt zum Beispiel im Arbeitszeitgesetz §21a für die Beschäftigten im Straßentransport. Genau. So. Was da auch noch wichtig ist, es gibt Rechtsgebiete, die Fufen auf sowohl EU-Verordnungen als auch Richtlinien. Also da gibt es manche Punkte, die dann per se gleich geschaltet sind, schlechter Begriff aber ist halt so. Und zum Beispiel unser Fahrerlaubnisrecht, also der ganze Führerscheinkomplex, der ist EU-Rechtlich allein auf Basis einer Richtlinie geregelt. Genauso das Berufskraftfahrer Qualifikationsrecht. Das ist nur eine Richtlinie, die dann eben durch die einzelne Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Genau. Und das Ganze unterschiedlich, also es kann unterschiedlich geregelt sein, ne? Ganz genau. Wo man das sehen zum Beispiel, das muss man greifbar machen, was ja viele Unternehmen umtreibt, was auch viele Kontrollorgane umtreibt und Behörden ist ja das Thema Anerkennung von Fahrerlaubnissen von Drittstaatlern. Also der selbische Bürger, der ukrainische Bürger, wobei der ukrainische Bürger ein schlechtes Beispiel ist, aktuell egal. Also wir haben jemand aus einem Drittstaat, der nicht EU-Mitgliedstaat ist und der kommt in die EU. Und dann hat jeder Staat ein anderes System wie und ob er diese Fahrerlaubnis, die diese Person in diesem Drittstaat erworben hat, anerkennt. Und da ist eben, da liegt ja gar keiner mehr durch. Also das ist ja so was. Also da gebe ich schon gar keine Auskunft, wer droh war. Ja, es ist so ein Unternehmen anruft und sagt so, ich brauche, ich habe hier noch Mitarbeiter, der kommt da und da weg, da hat sich hier fahren, die sei auf dem Straßenverkehrsamt an. Ich bin noch nicht bescheuert. Ja, und es ist auch politisch missbraucht, weil die Argumentationskette ist ja dann, wir können das nicht anerkennen. Wie so funktioniert es in Österreich oder wie so funktioniert es dann in Polen. Also die Probleme, die unsere Unternehmen hier haben mit Drittstaatlern, die sind ja alle ausgemacht. Das muss man aber in der Regelung zum Beispiel ukrainische Fahrer und ach, was weiß ich. Ja, also ich glaube das will ja. Also, danke, ich komme hier keiner mehr nach Auskunft, wo ich bin noch nicht bescheuert. Der kommt nach einer Kontrolle und dann ist die gesagt, der darf da gar nicht erfahren. Dann haben sie mich hier am Schlau-Witchen. Nein, nein, nein. Direkt zum Straßenverkehrsamt, die können sich dann auch den Führerschein angucken, die können den Anpacken und so weiter. Da sind ja auch die wildesten Kombinationen, die du ja Führerschein in dem Land gemacht, grundkolliviert so einen dem Land gemacht und hör mal los. Genau. Nein, weg. Also das ist also, ums normal festzuhalten. Wir haben also rechtsgebiete, die sind überall zumindest was den Kärmen anbelangt. Absolut identisch, weil sie auf Basis von der EU vor Ort nur stattfinden. Deshalb auch noch kurz ein Punkt, was man immer wieder hört, in Frankreich, in Polen, in Sohn und so. Das mag natürlich sein, dass der Bruder von Schwägerinnen, die in Hund hat, der ausgeführt wird, von der und der und das deren Vater das erlebt hat in Frankreich. Aber grundsätzlich ist mal das Recht gleich in einigen Bereichen. Bei den Längenbrühezeiten. Und dann haben wir andere wie das Fahrlaub bis rechts, wo es abweicht. Dann haben wir sogar noch was wie das Thema Ladungssicherung, wo es eigentlich so ein Überbau gar nicht gibt, sondern da gibt es Aussagen praktisch in der Straßenverkehrsordnung. Genau, da ist das richtige Grundlage, § 22. Ja, da wird es so ganz lapidaumal. Genau, das ist ja eigentlich nicht ein Geschenkel. Also im Grunde, wenn man das Ganze zusammenfasst, Ladung muss gesichert werden, es steht aber nicht drin, wie, sondern da steht dann drin, dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. So, und wenn ich dann hier frage, was sind denn die anerkannten Regeln der Technik, ja, weiß ich doch nicht. Ja, das Besonderin, dem Fall ist ja dieser § 22. der Straßenverkehrsordnung. Der gilt ja nicht für nur für den, ich sag jetzt mal, ein Berufskaffer, der das aus jeden Tag macht, der gewerblich ist. So, das geht ja auch für alle, die im Straßenverkehr im Öffnisch-Straß verkündet wie es sind. Also, und dann muss man sich überlegen, ja, aber was sind denn die anerkannten Regeln? Wer gibt mir den überhaupt die Informationen? Genau. So, dann geben wir auf die Faudi-II-200, Ladungssicherung auf Straßenverzeugen. Wobei das ja auch kein Gesetz ist. Die Faudi-II-200 sind halt die anerkannten Regeln der Kunst. Genau, Sachverständigen gut achten. So. Ja. Das ist irre. Ich kann auch gegen die Faudi-II-200 gar nicht verstoßen. Nee. Ich verstoße gegen § 22. Ja, also es ist wirklich superkomplex. Also, auimpunkt, bei dem man nachher oder, ja, wir springen jetzt einfach schon wieder Kreuzung schwer, aber was eben auch. Reservonieslim. Was bei dem Thema Wohnmobile zum Beispiel in Folge 2 schon mal angedeutet wurde, betrifft auch alle hier genannten Rechtsgebiete der Zugang. Also bin ich drin oder bin ich draußen? Das ist ja das, was ihr klärt werden muss. Genau, weil viele haben mir eine Eindruck. Es muss ja nicht mehr klärt werden, ob ein Fahrnschrömer verbaut sein. Das ist ja geregelt. Ja. Mein Meinung nach gibt's sogar keine Fragen zu. Die Frage ist einfach nur, welche Spiele in den Gelten zusätzlich jetzt für mich als privatperson. Genau. Wer die vielen Unternehmen angesehen. Genau. Das ist der Punkt. Also, wir haben verschiedene Rechtsbereiche, die sind komplett offen. Wie zum Beispiel gerade der Punktladungssicherpunkt. Da ist nicht abgegrenzt, dass das nur für den gewerblichen Nutzer gilt oder nur für den privaten oder oder oder, sondern da steht ja nur drin. Nutze ich einen Fahrzeug und bewegen mich damit im öffentlichen Straßenraum. Muss ich sicherstellen? Das. Andere Rechtsbereiche. Zum Beispiel das Sonnen- und Feiertagsfahrverbot. Also eine ganz kleine Detailregelung im Straßenverkehrsrecht. Die sagt, ich gelte nur für erwärbsmäßige und Geschäftsmäßige, oder wie auch immer das genau formuliert ist, beförderungen. Also, wenn jetzt liesschen Müller, privat mit 40 Tonner rumfährt, gibt's kein Sonnen- und Feiertagsfahrverbot. Nur, wenn sie das ganze gewerblich machen würde, wäre sie diesen Verbot unterworfen. Maut zum Beispiel, LKW-Maut, das ist auch nicht differenziert zwischen gewerblich und privat. Nutze ich privat in entsprechendes Fahrzeug, in der entsprechenden Größe und Ausgestaltung nutze ich damit genauso die Straße ab wie ein gewerblicher. Also bin ich modpflichtig. Berufskraftfahrerqualifikationsrecht. Da ist es zum Beispiel so, dass die Ausnahme für Privatfatten global ist. Also, da gibt's keine Limitierung, wie wir es im Fahrpersonalrecht haben, auf 7,5 Tonnen, sondern da kann ich auch wieder meinen 40 Tonner nehmen und wir durch Europa fahren. Ich brauche keine Berufskraftfahrerqualifikation. Ich muss nur aufpassen. Ich habe den Fall gehabt, wenn man da schon mal kurz übersprechen. Ich habe den Fall gehabt, als jemand rennt er, der führt Überführungsfahrt durch. Also, ein Unternehmen gibt ein LKW zurück an die Werkstatt und jetzt kommt die Überführungsfahrt. So, dann war die Frage, naja, brauche ich diesen Fahrerqualifikationsnachweis. Das ist ja immer so ein 1,95 in der Rückseite des Fürscheins. So, auch hier, ihr ganz spannend muss man hergeben und sagen, was fährst du überhaupt für ein Auto? Ja. Wenn du einen Lkw, ich nehme jetzt mal einen Lkw, so der Lkw hat ein festen Aufbau, der Lkw ist leer. Brauchst du kein Fahrerqualifikationsnachweis. Das heißt, du brauchst die Schulung nicht.
nach Deutschland. Vielleicht. Jetzt nehmen wir aber ein Wechselbrückenfahrzeug. So, ein Wechselbrückenfahrzeug, das Schassi und jetzt nimmt dann Aufbommet. Und in dem Fall wäre der Aufbau Ladung. Ja. Und dann wäre er wieder drin. Ja. Ja, es ist höchskurios. Wir hatten ja den Beförderungsbegriff auch zuletzt besprochen. Was ist eine Beförderung? Ja. Im Fahrpersonalrecht ist ja schon durch die Definition, die Lairfahrt mit drin. Also die Lairfahrt ist aufzeichnungspflichtig. Macht ja auch Sinn. Ich mein, sonst kann ich ja das ganze System vergessen. Wenn ich sage, fürst du beladen und du liegst zu den Längen und Ruhezeiten, fürst du Läer, musst du plötzlich nichts mehr aufzeichnen oder bist in Freizeit. Das macht ja kein Sinn für das Gesamtsystem, was ich erreichen will. Dann hat man aber im Berufskraftverwirkqualifikationsrecht, was ja aus der Wahrnehmung des selbstes professionellen Anwendos eng miteinander verknüpft ist, diese zwei Rechtsbereiche, die wir hängen ja einfach mit dem Einsatz dieses LKWs oder um die Brüse zusammen. Ja, da hat dann aber sich irgendjemand in Bonnen, in Berlin, in Ebene des nationalen Ministeriums dazu durchgerungen zu sagen, die Lairfahrt ist keine Beförderung. Also greift das Berufskraftverwirkqualifikationsrecht bei einer Lairfahrt gar nicht. Dann kommt jetzt das, was du gesagt hast. Was ist eine Lairfahrt? Ja. Das war ja der Punkt. Es ging ja sogar vor ein euer Gehavienisch-Richtivenkopf hab. Ich beauftrage einen Frachtführer, ein Lerestransportgefäß von A nach B zu bringen. Und schon ist es keine Lairfahrt mehr. Nein, das ist Lairfahrt. Das Lairgefäß, die Wechselbrücke der Container, was auch immer. Das Lairfahrt ist dann Lairfahrt. Also Crazy. Einfach nur Crazy. Földlich, földlich, földlich. Ja, und deshalb ist ja auch der Punkt, der wieder kurz repliegt zu folge zwei, wenn jetzt der Lair mit diesem Themen konfrontiert wird. Unmöglich, der kann sich nie ein vollständiges Bild machen. Was muss ich tun? Was muss ich nicht machen? Das ist ja in jedem, der jetzt schon genannten Rechtsbereiche so, dass ich eine hochkomplexe Matrix sozusagen aufbauen würde. So, und ja, nein, Diagramm, Ding. Bin ich drin oder bin ich nicht drin? Und ohne welchen Rahmenbedingungen. Und was mache ich? Und wie geht das? Es ist schon eigentlich schon. Es ist spannend, wenn das Telefon klingelt, als irgendeine Person am Telefon. Ich hab mal eine Frage. Bin ich da und davon ausgenommen. Ich sage, wo ich davon möchte, gern ausgenommen sein. Ja, lenken und rüber. Also, isse. Also, sagen, das ist doch erstmal ordnen. Was machst du eigentlich? Was findest du? Welche, was findest du ein? Wo bist du hin? Es ist doch verrückt. Dann blickt doch keiner mal durch. Ich würde aber mal vorschlagen, dass wir vielleicht zum Paar sind Auszug aus dem Unionsrecht, das mal sagen, okay, was haben wir denn überhaupt für Ordnung? Ohne, dass man jetzt in die Tiefe rein geht, sondern einfach so, wie haben wir es mal wegen die Erfordnung, die G61, die 2.06, worum geht es hin? Ja. Grundsätzlich geht es in dieser Formung, um die ganzen Spielregeln zu Lenk und Ruhezeiten auf EU-Ebene. Dann ist ja immer entscheidend, wer ist denn überhaupt der Ansprechpartner dieser Spielregel? In dem Fall wäre es ja die Fahrzeuge zur Gütebeförung über 3,5 Tonnen und dann haben man auch die Personbeförung über 8 Personen. So, dann haben wir die Ausnahmregelungen drin. Wir haben die Regelungen zu den Lenk und Ruhezeiten. So, damit haben wir das eigentlich abgedeckt. Genau, und das ist auch, wenn ich das noch kurz voranstellen, vor mir hinstellen darf. Also es gibt ja unter den Juristen so einen Deizerz, ein Blick ins Gesetzhilf bei der Rechtsfindung. Und der ist einfach wahr. Also ich muss halt das Ding auch mal lesen und da auch schon mal im Vorgriff auf denjenigen, der jetzt das vielleicht auch tut oder schon getan hat. Wir müssen sehr präzise lesen, weil ich muss auch die gute. Ja, aber manche Regelungen sind ja verhältnismäßig simpel. Also was mir zum Beispiel wichtig ist in der Kommunikation gegenüber den Betroffenen, ich muss halt lesen, was steht da? Stetar der Fahrer hat bla bla bla oder der Unternehmer muss bla bla bla oder steht da der Mitgliedstaat, wenn wir jetzt im EU-Recht sind, der Mitgliedstaat hat eine Regelung zu treffen, bla bla bla. Ja, also ich muss auch auf der unteren Ebene immer noch mal schauen, ist das jetzt überhaupt eine Regelung, die mich betrifft bzw. wenn sie mich betrifft, dann gibt es keinen Vortunen mehr. Also ich habe das zum Beispiel immer bei dem Thema Nachträge, manuelle Nachträger am Fappenschreiber. Das ist so klar beschrieben, dass wenn der Fahrer keine Aufzeichnungen hat, er diese zu schließen hat und dann. ja, dann kommt er wieder auf ein anderes Reiz-Thema, was man noch besprechen, das erfasse ich unter welcher Symbolik, unter welchem Pichprogramm, das ist dort eindeutig beschrieben. Und das meine ich also, man kann sich in vielen Bereichen natürlich schon, wenn man sich die Mühe macht, sich das Gesetz, die Verordnung, was auch immer durchzulesen, anzuschauen, kann man natürlich viel Informationen draus ziehen, die Verwirrung entsteht für mich dadurch, dass. ja, konkurrierend auch geregelt wird, weil dann würde ich an deinem Punkt angnüpfen, du hast die 51 2006 eingesprochen, die im. längeren Brutzeiten Kursmus die eine wesentliche Säule darstellt. Danäben haben wir die EU-Verordnung 165 14. Die regelt uns aber zum Beispiel nicht, wie lange durch den wir lenken, wie lange müssen wir Pause machen, was ist denn viel in so einer Stundenzeitraub und so weiter, sondern die regelt uns nur sozusagen den Fahrtenschreiber und dessen Benutzung und die Benutzung. Ja, wobei das keine Spieh, also das ist keine Bedienungsanleitung, sondern hier geht es einfach nur um eine grundlegende Erklärung, Beschreibung, wie ist der Fahrtenschreiber zu benutzen? So, das Problem, was ich aber oftmals sehe, sind Begriffe, die benutzt worden sind, wie regelmäßig, ausreichend, anderweitig zulässig. Wir haben gerade die Frage, kann der Fahrer seine Fahrerkarte während seines Arbeitstages aus dem Fahrtenschreiber nehmen, um die Zapfsäule frei zu schalten? Also wir haben die Möglichkeit einer Tankkarte, wir haben also das und so einen Anbieter, so und da stellt sich die Frage, der ruft der Fahrer an und sagt, bei uns ist das jetzt eben so, wir sollen jetzt die Fahrerkarte, sollen wir die Zapfsäule freischalten. Was wir vorher mit den Tankkarten gemacht haben. So, ist das zulässig. So, das heißt, jetzt muss man ja hergehen, wenn er die Frage hat, dann hat er einen Anrecht auf eine Antwort. So, und dann muss man hergehen und sein, so, jetzt müssen wir ja in Grunde gucken, wo finde ich denn da überhaupt etwas zu? Und jetzt würde ich in die 162 2014 gehen, die du ja eben schon benannt hattest. So und da steht ja in Grunde ganz klar drinne. Ich fasse das jetzt mal so zusammen, dass der Fahrer, die Fahrerkarte steckt, sobald ihr das Fahrzeug übernommen hat und die Fahrerkarte darf nicht vor dem Ende seines Arbeitszages entnommen werden, es sei denn, es ist anderweitig zulässig. Und jetzt ist die Frage, was ist anderweitig zulässig? So, dieser Tankstellenanbieter, der hat gesagt, ja, also wir haben damals, das war es mit dem BRG, was ja heute das Ball mis. Also wir haben uns beim Ballen bzw. BRG haben wir uninformiert und die sagen, da haben das ist okay. Also da war ja irgendein Sachbararbeit, der gesagt, du, das ist okay, hab ich kein Problem mit. Aber das ist doch quatsch. Zumal das Ball, mein derlstelle, ist doch gar kein Gesetzgeber. Also es ist doch ein Wahnsinn, so. Und jetzt muss ich doch sagen, was ist denn, wann ist denn anderweitig zulässig? Für mein Verständnis, für mein Verständnis ist es so, dass ich sage, ich tauche das Auto, ich gehe vom aktiven Fahrer als Passiverfahrer, das heißt, hier auf den Ballfahrsitz, so, ich muss meine Fahrerkarte auslesen, eventuell vielleicht bei einer Kontrolle, so dass es für mein Verständnis anderweitig zulässig. So, aber ist es zulässig die Fahrkarte zu entnehmen, um die Zabstelle frei zu schalten? Das ist doch Wahnsinn. Ja, das ist ja auch der Punkt, der ja immer wieder auftaucht. Wir neigen ja zumindest zu dem Anspruch, alles bis ins Detail regeln zu wollen und das gelingt uns eben nicht, weil ja die Realität so viel bunter ist, als wir uns das jemals am vorstellen können. Wie das ja auch bei dem Thema Privatfahrten angesprochen hatten. Es gibt halt 54 Millionen verschiedene Möglichkeiten, er nutzt zwar, zuerst Privat einzusetzen. Und genauso gibt es halt in der Realität dann ja viel grau, neben Schwarz und Weiß und Blöd ist halt immer diese Situation, ja auch schon mehr vereinklungen ist. Vor allem, wenn wir Grenze überschreiten fahren, wir in Deutschland haben über den Bund und die Länder einige, wie sie Verwaltungspraxis entwickelt. Wir haben Rechtsprechungen, die sagt dies und jenes, aber dann fall ich über den Rhein oder über den anderen Fluss in ein anderes Land und plötzlich bin ich halt den dortigen Regelungen unterworfen und der dortigen Verwaltungspraxis und der dortigen Rechtsprechung, die dann eben mit der die Wiel hier haben überhaupt nicht zu tun haben muss. Und dann sind wir wieder bei dem gleichen Thema, wie wir es eingangs hatten. Ich kann ja kaum Kenntnis davon erlangen, was jetzt der einzelne Mitgliedstaat ist.
dass die Welle geausland ein Meinung entwickelt hat. Ja, ist doch witzig. Dann kommt die Frage, ja, kann mir was passieren. Mein Gott, das weiß ich doch nicht. Dazu müssen wir jetzt jeden Kontrollbanden fragen, ob der ein Problem mit hat oder nein. Wir müssen erst hergen und sagen, was sagt der Gesetzgeber? Gibt es zu diesem Punkt, was natürlich nicht sein kann? Wir können ja nicht alle Situationen geregelt haben. Ja. Was ich dann aber da gemacht habe, würde ich auch noch mitzufügen. Wir haben ja eine andere Spiele. Ich nenne es immer Spielregel, das wäre dann die EU-Forten und 2016, 679. Das ist ja die EU-Daten-Schutz-Grund-Forten. So, die baue ich dann mit ein und sagen, "Ja, also was passiert denn, wenn du als Fahrer deine Fahrerkarte vor dieses Lesegerät hältst?" Was nimmt denn dieser Tankstellenambiter für Daten runter? Ah, hm. Also seit 2019, da war es ja so, da ist ja die erste Version des intelligenten Fahrenschrauses auf dem Markt gekommen. Zu dem Zeitpunkt musste der Fahrer beim erstenmaligen Stecken ETS-Daten und FODO-Daten bestätigen. Also persönliche Daten. Die Fahrenschrabehersteller mussten die EU-Daten-Schutz-Grund-Fortenungen mussten ja berücksichtigen. Dann kam ja dann beim erstenmal stecken ETS-Daten und FODO-Daten. Ja, nein, und so weit und der Fahrer sollte dann ja selber wählen können. Und auf einmal vergessen wir das Ganze wieder. Also, das heißt, auf einmal nehme ich wieder meine Fahrerkarte, wo sehr sensibel Daten drauf, Daten drauf liegen. Und jetzt hat die sie vor ein Lesegerät und ich weiß gar nicht, was für Daten runtergenommen werden. Mhm. Also, ich stelle das einfach nur in Frage. Ich weiß es ja nicht. Aber wir sind ja auch Meister darin immer noch eins weiter und das noch. Und das könnte man noch berücksichtigen. Und da können es vielleicht noch eine Vorschrift im Hintergrund geben. Für mich passt es aber oft nicht. Ja, ja. Das ist genauso. Das einfachste Beispiel, was wir ja die ganze Zeit schon haben, ist ja der Gesetzgeber sagt, wir haben 652 2006, sodass zwei Mal die Woche 10 Stunden reine Lengzeit haben. Mhm. So, 10-Stun-Reine Lengzeit ist doch gar nicht möglich, ohne Verstoß zu erzeugen. Ja. Nämlich, wenn ich das Arbeitszeitgesetz hinzunehmen, was wir ja national haben. Und das ist auch mich ja auch halten muss. Heißt, wenn ich 10-Stun-Reine Lengzeit habe, so und ich muss jetzt eine Harbfahrtskontrolle machen, ich muss B&N-Laden, dann komme ich doch schon automatisch über die 10-Stun-Linarus. Und habe ein Verstoß. Ja. Ja, es ist in dieser. Ich darf 48 Stunden arbeiten, aber 56 Stunden Lengen in der Woche. Ja. Alles Erläuterungsbedürftig. Ja. Alles. Ja, ein bisschen zusammenspiel in diesem. Also einerseits, wir hatten ja vorhin das Bild der Pyramide, einerseits dargestellt. Sprich, wir haben ja verschiedene Rangigkeit, wenn man es mal so nennen möchte. Also was ist, welchem Recht übergeordnet, was es untergeordnet. Aber dann haben wir ja innerhalb der einzelnen Ebenen, unsere Pyramide noch parallel bestehende Regelungen, beziehungsweise, was sich auch noch einsprechen wollte, weil es letztlich schon angeklungen ist. Es gibt den jürstischen Begriff des Lex Speziales. Du hast vorhin die Richtlinie 2012-15 angesprochen. Die besondere Regelungen zur Arbeitszeit für Kraftfahrer, ums mal ganz allgemein zu nennen, enthält. Und die ist ja umgesetzt worden im Arbeitszeitgesetz § 21a. Und das ist auch noch ein wichtiger Punkt, wenn wir uns mit Rechtsvorschriften beschäftigen. Gibt es neben der allgemeinen Regelung? Also ich sage jetzt mal unser Arbeitszeitgesetz in den einleitenden Paragrafen 1, 6, 7, 8, 9. Das sind die Regelungen für alle Fahrer, Trooyum für alle Arbeitnehmer, die vom Arbeitszeitgesetz betroffen sind. Und dann gibt es eben hinten raus, beziehungsweise auch schon im Mittelbau sozusagen die Sonderregeln und dann noch die Spezialregeln. Zum Beispiel gibt es ja auch für die Leute, die unter Tage arbeiten, die Regelungen, dass bei denen die Pausen zur Arbeitszeit zählen. Und wir haben eben für unsere Klientel hier, für die Kraftfahrer, Sonderregelungen mit Bereitschaftszeiten, mit dem Ausgleichszeitraum über lange Wochenruhezeiten. Dann gibt es noch ein paar Themen, die sich an den Arbeitgeber adressieren in diesem 21a. Und das ist auch wichtig für den hier jetzt gerade vielleicht zuhörenden leihen, dass ich verstehen muss. Es gibt die Allgemeine Regelung für alle, aber wenn wir eine Sonderregelung haben, die das sogenannte Lächs Spezial ist, dann ist das auch wieder hochwertiger als die Allgemeine Regelung. Das heißt, um in den Bild zu bleiben, ich habe jetzt diese Pramide vor Augen, der hat dort das Supra nationale, das EU-Recht, und dann unten das nationale Recht. Und in diesen Ebenen gibt es dann auch noch mal Stufen. Und das ist eben auch die Schwierigkeit, was ich auch immer versuche zu vermitteln, wenn ich zum Beispiel diese Train the Trainer-Schulung mache, dass ich den sage, ja, ihr müsst aber erst mal noch nafragen und das noch hinterfragen und dort noch schauen. Ein Beispiel haben jetzt mit einem Unternehmen zu tun, das aus dem Kontext von Behörden vielleicht entsteht. Also, wo habe ich das gehabt, hier Stuttgart auf Philharmonika? Die arbeiten eben nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst. Keinig hergehen und sagen, ja, die Arbeitszeitregelung sieht so und so aus, weil in diesen 148 Seiten TV-ED kann in Zweifel drinstehen, dass hier eine andere Regelung gilt, eine andere Limitierung. Und dann ist die hochwertiger als die allgemeine Regelung. Und dann gilt die. Das ist also immer die Kunst der Fuge hier bei dem ganzen Beratungsgeschäft, das wir betreiben, dass wir sehr akribisch nachschauen müssen. Wo sind wir in der Pyramide? Wo sind wir in den einzelnen Ebenen der Pyramide? Was gibt es da für Sonderregelungen? Was gibt es da für allgemeine Regelungen? Und ja, das kennt ihr wir. Das ist auch hier aber den Schulungen. Also dann wird dem Fahrer das 126, das ist die Marge, das ist das 4,5 Stunden nur fahren, da musst du 45 Minuten fahren und aber ich mach'n. Jo, das wissen wir. Wir müssen tiefer, wir müssen den Leuten, das verständlich machen, worum es geht. Also, wir haben ja, wann war denn das? 2014 hat man ja eine Veränderung, da kam ja die 156, 2014. Und dann kam das Mindestlohngesetz im Jahr 2015. Und dann kann ich mich erinnern, dass wir beide bei der IACA Zubilefeld waren. Und dann haben wir beide und Vortrag da gehalten. Und dann kann ich mich erinnern, ich hab dann gefragt, "Ja, also was hat denn die 560 2006 mit der 165, 2014 und dem kommenden Mindestlohngesetz überhaupt miteinander zu tun?" Ja. So, und dann saßen da 200 Leute und gucken einen an. Und wusste gar nicht was los war und die Leute, die da saßen, waren Transportunternehmer, Schuhen, Sanbieter, Kontrollbehörden. Sie hatten gar kein Verständnis, sondern gegen das Darum, dass sie den klar machen wollte, also wenn wir die 165, 2014 haben. Und der Fahrer, den Fahrtenschau, aber nicht ordnungsgewies bedient. Dann haben wir ein Problem mit Mindestlohngesetz unter Umständen. Ja. Dann werden Arbeitszeiten erzeugt, die gar keine Arbeitszeiten waren. So, und das Mindestlohngesetz, ja, wir haben ein riesen Problem mit, wenn du eine Zollprüfung hast, eine Mindestlohnprüfung hast. Vor allem werden Pausen deklariert, die gar keine Pausen sind. Pausen? Genau. Nicht Arbeitszeiten deklariert, die gar keine Arbeitszeiten. Also so ist so, wie das meine man im Universität. So sind die Zusammenhänge, genau. Genau. Ist das auch wirklich der Fall? Ich hatte das hier im Frühjahr, ich bin beiden Würdenbörger und unternehmen, dass ich da begleitet hab, wo der Zoll aufgeschlagen ist, weil die Aufzeichnungen so schlambig waren. Und dann eben davon ausgegangen ist, dass hier einzelne Mitarbeiter eben sehr viel Störker in Anspruch genommen werden, als ihre Arbeitszeitigkeit anbelangt. Und dann kam es genau zu der Frage, ist da eigentlich noch eine auskömmliche Entlohnung dahinter. Also, das ist nicht ein Hahn herbeigezogen, was wir gerade berichtet. Ja. Sondern da gibt es konkrete Fälle dazu. Zollkontrolle bei einem Transportunternehmer, der Arbeitnehmer hat 400 schon Arbeitszeiten erzeugt im Monat. Ja. Und verdiente, ich weiß es nicht mehr genau, 2700, 2800 Euro. Also er war weit von Minneslungen jetzt. Definitiv. Sagte jetzt, ja, jetzt haben wir doch ein Problem. Der Minneslum passt ja gar nicht. Ja. Das ist kein Problem für den Fahrer, sondern das ist ein Problem für den Unternehmer. Wir reden über hohe, sechstellige Busgelder. Mhm. Oder höher. Ja. Ja, und ich hab ja nicht nur das Busgeld an sich, also Minneslohn rechts, sondern ich hab ja die Insozialversicherung betrug im Zweifel. Ich hab im Zweifel die Steuer hinterziehung oder halt die nicht abgeführte Steuer. Also das hat ja einen richtigen Ratenschatz. Aber. Und dann kann man schon wieder die nächste Forten und reinballern und sagen, was haben wir denn noch? Also es geht ja vielleicht nicht nur um Busgelder, sondern es geht um deine Lizenz. Ja. Weil wir ja das Risiko Einstufungsverfahren haben. Mhm. Ja. Okay, also wir versuchen jetzt wieder, einen Schritt zurückzugehen. Wir haben euch jetzt die Pyramide beschrieben, die Rennenordnung, die EU-Verordnungen und die Richtlinien haben wir schon angesprochen. Da gibt es noch mehr auf EU-Ebene. Da gibt es noch so genannte Durchführungsrechtsakte. Vielleicht das auch noch mal zur Aufmerksamkeit.
Was EU-Recht anbelangt, man spricht ja gern vom EU-Gesetzgeber. Und haut dann auf der EU-Kommission rum, weil die im Regelfall diejenige ist, die halt an die Öffentlichkeit gezert wird in den ganzen Problemen, die da entstehen. Aber das muss allen EU-Bürger und Klar sein, dass die Struktur auf EU-Ebene eine andere ist. Und zwar hat die EU-Kommission des Frosschlags recht zu rechtlichen Regelungen und zu rechtlichen Änderungen. Sie ist aber nicht der Gesetzgeber, sondern der Gesetzgeber ist am Ende des Tages das Parlament, das EU-Pallermint zusammen mit den Mitgliedstaaten, also mit dem EU-Rat. Und das haben wir auch beim Mobilitätspaket sehr intensiv dann beobachten können, das wollte, also EU-Kommission halt dieses und jenes unsell vorgeschlagen. Und dann gab es eben ein mehrere Jahre dauernden Prozess, in dem das Ganze auseinandergenommen wurde, Änderungsvorschläge eingebracht wurden, diskutiert wurde, debattiert wurde, abgestimmt wurde. Da kamen wir eigentlich nie auf dem grünen Zweig und hat dann am Ende noch ein sogenanntes Trilog verfahren gestartet, wo dann wieder die verschiedenen Parteien zusammenkommen und praktisch in kleiner Runde die Änderungen vereinbaren. Und das eben wichtig zu wissen, die EU-Kommission ist in der Öffentlichkeit oft am Pranger, aber verbrochen wird unser EU-Richt von Parlament und Ministerat bzw. EU-Rat. Also trotzdem mal darüber nachdenken, den ein oder andere auszutauschen? Also was ist dann eben überlegt, auch mal, dass EU-Multipotenzpaket, wenn ich sehe, wofür das ist? Also es soll einfacher werden, es soll verständlicher werden. Und was ist am Ende davon geworden? Gut, das ist eine andere Thematik aus meiner Warnung. Wir haben einfach es versäumt, manche Dinge zu regeln, andere Dinge nicht zu regeln. Vor allem, was mir ein großer Don im Auge ist, ist diese, wie nennt sich das Sub-Sit-Jarität. Also was steckt da dahinter? Wir haben rechtsbereiche, die sind EU-rechtlich geregelt. Zum Beispiel die Grundlagen für die Arbeitszeitgestaltung, das Entsenderecht, das Mautrecht, das Fahrerlaubnisrecht. Die haben alle eine EU-rechtliche Basis. Wir haben aber andere Rechtsbereiche, wie zum Beispiel das Sozialversicherungsrecht oder das Steuerrecht oder das Sozialrecht kann ja auch zum Beispiel das ganze Gesundheitsversorgungs-Thema, zum Beispiel Rentensystem, drunter subsummieren. Da dürfen die Mitgliedstaaten mehr oder weniger machen, was sie wollen. Und das führt natürlich zu ganz großen Spannungen, die wir ja auch genau in diesem Kontext hier mit dem Mobilitätspaket eins erlebt haben, dass die Lohnnebenkosten in den Mitgliedstaaten stark voneinander abweichen. Das ist die Entlohnungssysteme, was ist mit Spesen, was ist mit der Grundentlohnung, was ist mit dem Mindestlohn, was ist hier, was ist da, was ist stoppt. Das schut ja letztlich zu den Problemen, die wir dann in der Realität sehen, dass diese Armträufel aus Europa da ausgebeutet werden, in den LKWs und auch in den Flanlinienbussen und durch den Zuwachs der EU und die Mehrheitsverhältnisse, die sich dadurch ergeben haben. Also das ist meine serachtensnachter Gebotfehler, dass die Art und Weise, wie wir zu Mehrheiten kommen im EU-Richt auf dem alten System basiert, wo es noch weniger Mitgliedstaaten waren, wo auch mehr gleiche Interessen, sozusagen oder Interessen in eine ähnliche Richtung stattgefunden haben, politisch und jetzt haben wir halt perifäre Staaten, zentrale Staaten, wir haben aus Westgefälle, wir haben auch ein Nordsüdgefälle in manchen Bereichen und das ist meine serachtensnacht der Ursprung dessen, dass zum Beispiel dieses Mobilitätspaket komplett in die Hose gegangen ist, weil eben die verschiedenen Regionen, die ich gerade genannt hatte, also als ein Beispiel, was hat Portugal und Griechenland und Finnland dann gemeinsam, wenn es um das Thema Kapotage geht, gegenüber den Gemeinsamen Interessen von Luxemburg, Deutschland und Frankreich, oder was haben die Osteuropäischen Staaten gemeinsam gegenüber den Interessen der Westeuropäischen Staaten und durch diese Krasse Vermengung von im Zweifel abweichenden Interessen ist das Mobilitätspaket eben nicht der große Wurf gewesen, den man dran geschrieben hat, dass jetzt was für die Fahrer besser wird, sondern es ist eine Ermähneffekt, also wenn ich es betrachte, ist es effektlos, also mir fällt nichts ein, wo ich sagen könnte, dadurch hat sich für wen auch immer etwas verbessert, weder für die Kontrollorgane, noch für die Fahrer, noch für die Unternehmer. Wie ist deine Wahrnehmung Sascha? Ja, also ich gehe jetzt mal her und sage, wenn ich jetzt mal aus Schulungssicht wieder hergehe und sage, ich möchte den Kraftfahrer schulen. Und ich möchte ihm jetzt einfach mal nur die neue Spielregel oder die er veränderte Spielregel, das Artikel 12 erklären. In Notstandsklausel. Dann packe ich mir an Kopf, also wenn ich dem sage, dann muss das und das machen und du musst das und das dann ausgleichen und das dann diesen ausgleich und diesen ausgleich. Und wir haben dann oben drin stehen, das Ganze ist also dafür gedacht, dass es einfacher und verständlicher wird. Entfrage mich, für wen soll es dann einfach und verständlicher werden, aber bestimmt wie für den Kraftfahrer? Nee. So und da, das kann doch nicht sein. Ja. Also es ist eine komplexe Materie, das ja auch die des Learning oder das, was eigentlich jeder, der sich ein bisschen Gedanken macht. Da kommen wir in unsere politischen Entwicklungen rein. Es gibt keine einfachen Lösungen. Es gibt nicht das Redchen an dem ich drehe und danach wird alles gut. Sondern wir haben sowohl auf Ebene der einzelnen Staaten als auch in diesem Gesamtgebilde EU einfach sehr viel unterschiedliche Interessen, sehr viel unterschiedliche Lebensrealitäten, sehr viel unterschiedliche Probleme, Herausforderungen und deshalb ist es natürlich auch in der Natur das Sache, dass es zu kleinsten gemeinsam nennen kommt, wenn es um Lösungen geht oder um richtungsweisende Entwicklungen. Aber ja, es ist eben da, das ist die große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit, die wir da in vielen Bereichen erleben. Ja, ich sehe die Umsetzung für den Kraftfahrer einfach. Ja. Wie soll der das alles machen? Wie soll der das alles wissen? Und wenn wir mal in die Autos reinkucken, so den hohen Altersdurchschnitt, den wir haben. Mensch, wie soll die. Ja, ich habe Fahrermangel. Ja, Fahrermangel, hohe Altersdurchschnitt. Wie oft muss ich mir anheben? Weißt du was? Ich nix, ja, fertig. Genau. Ich will nicht. Und das ist auch verständlich, wenn wir den den ganzen Plumberquatsch hier um einen Ornballern da auf einen heiligen Samstag. Und sagen, was auch das und das und das. Wir können ihn doch nur. Wir müssen es ihm noch vermitteln. Manchmal denke ich, na ja, gehst du eigentlich zu tief rein in dir das ganze Thema und die Antwort ist jedes Mal nachdem ich mir die Frage stellt hab, nein, wir müssen den Leuten das vermitteln. So, das Problem ist aber, die bekommen doch teilweise Angst und die sagen, das geht mir, das lasst mich in Ruhe mit dem Scheiß, wenn ich den sage, wir haben den Fahren schaue, aber wir haben den Fahrtenschreiber, dann sagt der mir was auf. Ich bin froh, dass ich mein Telefon benutze, kann. Jetzt kommst du mit so einem Scheiß, um er ecke, lasst mich in Ruhe. Hey Sascha, hast du es auch mitbekommen, Paul ist kontrolliert worden und Fahrer von ihm vom Ballen. Und ja, kurze Zeit später gab es einen Busgeldbescheid und was war das Thema, er hat es immer wieder vergessen, seine Fahrzeuge rechtzeitig auszulesen. Ich habe ihm immer schon gesagt, er muss da mehr darauf achten. Aber er schafft es einfach nicht, seine Fahrzeuge, eine Standort zurückzuholen, um die Daten dann manuell auszulesen. Ja, und zwar da die Rechnung dafür bekommen. Ich habe ihm Flieggo empfohlen. Mit Flieggo werden die Daten vom Fahrtenschreiber und von den Fahrerkarten automatisch ausgelesen und es ist egal, wo sich das Fahrzeug gerade befindet. Also eigentlich eine perfekte Lösung für Paul. Ja, Flieggo funktioniert komplett automatisiert und die Unternehmen behalten jederzeit den Überblick über die Lenk und Ruhezeiten und erfüllen dabei alle gesetzlichen Vorgaben. Und das ist einfach, es ist effizient und es ist sicher. Das ist jetzt richtig gut, dann ein Paul ist leicht darauf angesprungen, oder? Ja, ja, war interessiert. Vor allem, als ich ihm erzählt habe, das Flieggo schon über 6500 Firmenkunden europaweit unterstützt. Und das sorgt für mehr Effizienz, mehr Transparenz und obendrein ist es viel nachhaltiger. Weißt du, ob es gerade eigentlich Angebote gibt für neue Kunden? Ja, wer jetzt einsteckt, bekommt 10% Rabatt. Einfach mal auf Flieggo.de vorbei schauen. Also dann page ich gleich mal den Link unten in die Show Notes und dann kann sich das ja jede mal anschauen, ob das was für ihn ist. So machen wir das. Ja und das ist ja auch, weshalb wir auch bei dem Bemühen etwas zu verbessern, oft scheitern, weil die Fahrer sind viele rechtsgebiete Hölschneiden.
gesprochen worden, die müssen die alle verstehen und umsetzen. Im Grunde müssen sie die kennen. - Genau, sie müssen sie dann. Dann kommen mir zwei Yogis, der Herr. Und erzählen den jetzt ja, und wenn du dann in den LKW einsteigst, stellst du auf Arbeit und dann stellst du die Fahrerkarte. Und dann machst du das und dann machst du das. Und wenn du dann anhältst beim Kunden, dann musst du überlegen, arbeite du jetzt oder wartest du noch oder hast du jetzt Freizeit. Und dann dies jenes selten und bei dem gerät so und bei dem so. Wenn ich hier für einen Verhältnis weiß, ich überschaubarlone, vor allem wenn ich es auf meine reale Beanspruchung umrechnet. Und dann lasse mich doch infrieden mit deinem ganz schönes. Ich war nur arbeiten. - Ich will eigentlich nur arbeiten. Und dann kommt halt Lysi Müller aus der Behörde so und so. Und sie haben viermal die Landeingabe verzäumt. Ich hätte gerne. Und das ist unser Spannungsfeld, in dem wir uns hier bewegen. Da werden wir zwar werden, es nicht richten. Abfahrtskontrolle, auch immer wäre so ein geiles Thema. Nee? - Ah, und dann gehen wir hier los. Wir müssen Abfahrtskontrolle machen, keine Frage. Direktliche Grundlage, Straßenverkehrsaugenparker auf 30, 20 Sonsingepflichten. Das Fahrzeug führe was. Und dann kommt immer die Frage, "der ruft die Lassenschaft nicht zu vergessen bitte." Ja, das wäre ja nachher. Aber erst mal kommt ja die Frage, "wie lang muss denn die Abfahrtskontrolle sein?" Ja, das weiß ich doch nicht. Ja. - Ja, die Behörde zehn Minuten wollen. Aber warum sollen die zehn Minuten Abfahrtskontrolle machen? Also so versuche ich den zu verdeutlichen. Es kann sein, dass ich zehn Minuten brauche. Ich kann zu nie festlegen. - Das ist das. Das ist auch gar nicht festgelegt. So, ich kriege heute neue Salzau-Maschine. Niegel nachgenäu, was soll ich zehn Minuten machen? Soll ich die außeninander bauen, wir zu sammbauen? Das ist doch blödsinn. Und dann ist das den wieder was vom Bus geldern. Und auch, geh her. So, und wenn man jetzt. Also, man kann das Streckzonsniveau gut verstehen. Ja. Und wenn man da gerade sind bei der Abfahrtskontrolle, du hattest schon. Wir haben die rechtliche Grundlage, geregelt Parkauf, 21 Straßenverkehrsordnung. So, da steht ja nichts drin, was zu prüfen muss. Das heißt, jetzt muss ich wieder hergehensandern. Was sind denn die Punkte, die ich prüfen muss? Und dann müssen wir gucken, wie interessiert es. Das ist die BGG915. Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal. Und da steht's eigentlich drin. Da steht drin, was muss denn geprüft werden? Die einzelne Punkte. Aber vielleicht habe ich die einzelne Punkte gar nicht. Das ist nicht festlegen. Und es ist für mein Verständnis, wenn eine. Ja, schon zich mal gab, bei Betriebskontrollen. Dann kommt der Kontrollbeant und sagt, so was auf hier. Keine 10-Minuten Abfahrtskontrolle. Und deswegen, Busgeld in Höhe von. Ich glaube, 75 Euro pro 24-Stundenzeitraum. Ihr sagt mal, was ist mit dir denn los? Wo steht denn das? - Ja, nicht durch. Ja, wo steht denn das? Ich sage, wir verklagen mal euch, warum wir das hier berechnen. Ja. Es muss eine Abfahrtskontrolle gemacht werden. Sie muss dokumentiert werden. Keine Frage, aber lass uns. Aber ich sehe zum Beispiel auch ein Thema, das den Privatmann betrifft. Jeder von uns müsste, bis wir die Woche losführt, erstmal uns Auto rumgehen, war kräftig auf die Hupe. Wie Schwachwasser kontrollieren, weil die Brimsscheibe befingern. Also, ja, allgemein ist immer. Keine Frage, aber das sind immer diese üblichen Sachen. Ja. Also, wir kommen noch mal zurück. Wir haben über die Programme die gesprochen. Innerhalb der Programme die, es gibt andere Rechtsrundlagen noch. Zum Beispiel Durchführungsrechtsakte der Kommission. Es gibt Entscheidungen der Kommission, die zum Beispiel im Fahrpersonal recht auch eine Rolle spielen. Ähnlich haben wir das auch auf nationaler Ebene. Da wird es auch jeder kennen. Wir haben einmal Gesetze. Also, guck mal zum Beispiel, das Straßenverkehrsrecht, Markuts an. Da gibt's zugrunde Liegend ein Straßenverkehrsgesetz. Und auf diesem Gesetz bauen verschiedene Verordnungen auf. Da gibt's unterschiedliche Verordnungen. Da gibt's nämlich Zustimmungspflichtige durch den Bundesrat. Und dann gibt's aber auch Verordnungen, die die einzelnen Ministerien selber durchbringen können. Beziehungsweise, die nicht zustimmungspflichtig sind. Also, was hängt zum Beispiel am Straßenverkehrsgesetz dran? Da hängt die Straßenverkehrsordnung dran. Da hängt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung dran. Da hängt die Fahrerlaubnisverordnung dran. Da hängt in direkt auch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dran. Also, da kommt runter. Ihr könnt euch das vorstellen, wie so ein Besen von oben nach unten. Also, wir kommen von oben her im Straßenverkehrsgesetz und dann fächer sich das nach unten hin auf in verschiedene andere Rechtsbereiche, beziehungsweise halt Spezialkontexte. Und auch dort, zum Beispiel, diejenigen, die Großraum in Schwerlastransporte durchführen oder die mal eine übermäßige Straßennutzung brauchen. Also, wenn ich ein Denke, der mit einem Kran ausliefert, der sich dann auf mit der Hälfte des Fahrzeugs in öffentlichen Straßenraum steht, da geht's dann also darum, ich brauche Sondergenähmigungen, Ausnahmegenehmigungen. Und die sind dann zum Beispiel noch in besonderen Richtlinien noch mal beschrieben, die Rahmenbedingungen, dann gibt's noch die Frage. Der ist ein sehr geiles Thema. Packst du ja auch ein Kopf, wenn ihr darüber jedes Paxley auch ein Kopf. Also nein, nein, nein. Verwaltungsvorschrift zur STVO gibt's dann auch noch. Also der, der dann eine Ausnahmegenehmigung braucht, vom Sonne- und Freiertagsverbot, § 30 STVO, welches Richtlin-Kopf hab, da muss ich dann in die Verwaltungsvorschrift reinschauen, dazu, welche Rahmenbedingungen müssen, eigentlich gegeben sein, und überhaupt so eine Ausnahmegenehmigung erlangen zu können. Ja, also die Pyramide in der Pyramide, in der Pyramide, die ist überall. Und da muss ich eben als Betroffene, das halt immer die Frage, welchen Zugang hab ich zu den ganzen Themen, was ich nie verlangen würde, wollte, von einem Fahrer, ist zu wissen, wie es das mit einer Ausnahmegenehmigung ist, überhaupt nicht sein Beste. - Nein. Das ist das Business vom Unternehmer. Und das auch so ein Punkt, um nur mal kurz zur Entschuldung zurückzukommen, wenn ich mir die Fahrpersonalwächlichen Vorschriften anguck, muss eigentlich der Fahrer gar nichts wissen, über Läng und Ruhezeiten. Weil der Fahrer muss nur umsetzen, dass das Unternehmen plant. Also, wer organisiert denn den Tag? Genau, wenn ich mir Artikel 10, der 561 anschau, in Verbindung mit anderen Regelungen, dann muss der Fahrer eich, ist ein Reiner, befählts Empfänger. Ja, ja, gerade, halt, jetzt fahren wir mal 2,5 Stunden Richtung Norden. Mach mal eine Fahrtunterbrechung, aber müsst sie ihm eigentlich alles vorgebetet werden. Vom Unternehmen. - Ja. Das Verkehrsunternehmen organisiert die Arbeit. Ja. - So. Und der Arbeitnehmer, der Fahrersetz des Umbrüdern. Ja. - Deswegen ja auch, deswegen, was ich ja auch in irgendeiner Folge schon mal angedeutet habe, wenn das darum geht, einen Gutachten zu erstellen, für einen Gericht oder sonstiges, wo ich sage, unter Umständen, ich fordere die Tourenpläne an. Also, war es für den Fahrer überhaupt möglich, das umzusetzen in seinem rechtlichen Rahmen, was der Verkehrsunternehmer ihm vorgegeben hat. Genau. - Und das finde ich auch ganz wichtig. Also, ich finde es ganz wichtig, den Fahrern zu sagen, was auf, es geht nicht nur um euch, also im Grunde, es geht um den Verkehrsunternehmer, weil der hat auch seine Flichten. Und dass wir nicht nur den Fahrer, ich sag mal, an Arsch kriegen wollen, oder dass es nur um den Fahrer geht, das ist wichtig. Ja. - Also, ich spreche jetzt wieder sehr allgemein über das Thema, und da wird sich wieder jemand, wie dann argument haben, warum ich da falsch stehe, aber was mich eigentlich grundsätzlich stört, ist, dass wir die Fahrer überhaupt belangen für Verstöße. Ich finde, klar, wenn der jetzt sagt, ich weiß, ich darf maximal neun oder bis zu zehn Stunden lenken, und ich fahre jetzt einfach 13. Mich kann nichts aufhalten. Dann ist es klar, dann ist der Täter in den Fingstseichen der Fahrer. Aber ich finde es nicht in Ordnung, dass wir das schwächste Glied in der Kette, genau in solchen Situationen, wie du sie gerade eingeschprochen hast. Sascha, die Tournplanung überhaupt nicht realistisch ist, dass die Rahmenbedingungen, wie voll sind unsere Straßen, Staus, Behinderungen, dann auch das ganze Thema beim Kunde, das Anliefern, das Abholen, die Zeit, Schenster, genauso im Umgebustbereich, wenn da so ein Armorthöfel, so eine Reisegruppe durch die Gegend fahren, so eine Skie ausfahrt, es juckt ja diese Reisegäste ein Scheißdreck, ob der Fahrer innerhalb seiner Läng und Ruhezeiten sich bewegt. Die wollen ja einfach nur einen netten Tag haben. Und das sind diese ganzen Punkte, wo ich es einfach ich sage jetzt mal drastig, ich finde es die Frechheit, dass wir von diesen Leuten, die nachher nur die Dienstleister sind, die den Scheiß umsetzen, den andere verbockt haben, dass wir die dann mit einem Rußgeld belegen, weil das ist dann das Schluss zum Thema Attraktivität des Fahrerberufs. Aber wir haben es doch schon im Berufskraftfahrkolle-Johonsgesetz. Ich auch das, haben wir schon doch geschworen. Wer sitzt denn in den Schulungen? Wir haben das letzte Glied in der Kette, also ich sag mal den Fahrer, ohne dass es abwerten sein soll. Aber wir müssen es einfach mal so darstellen. Wir nehmen den Fahrer, pumpen den voll mit allen Spirigen, mit all dem, was er machen soll und der Disbonent und der Unternehmer, der überhaupt keine Ahnung. Der weiß gar nicht, was da zu tun hat. Der kriegt nicht zu dem. - Aber der hat auch 1984 die fachliche Eignung erworben. Ja, ja, der ist darauf ein Stand der Digger. Ja, ich verstehe dein Punkt überhaupt nicht. Nein, aber es ist doch wirklich. Nein, es ist nicht.
Manchmal hast du hier ein paar Disbonnenten rumflitzen, aber auch da. Disbonnent ist doch kein Beruf, den ich erleern kann. Da geht einer draußen mit seinen Hundspazieren und denke, "Oh, ich fragte überhaupt nicht, ob ich ein Motor bei mir Disbonnent sein möchte." Genau. Das ist doch ein hohen. Ja, und was ich auch, ich mein, das ist jetzt alles wieder nicht belegbar in letzter Konsequenz, aber was ich immer wieder mitbekommen, ist, dass Straßenkontrollen stattfinden. Und am Ende geht es so aus, dass nur beim Fahrer, vielleicht auch nur ein kleiner Betrag, irgendwas im Zwei-Schälligenbereich noch eingefottert wird als Busgeld. Und das Unternehmen geht dann ohne Busgeld aus dem Team raus. Klar, es kann ein Fall sein, wie ich ihn eingangs beschrieben habe. Der Fahrer hat vorsätzlich, absichtlich in eigenem Handeln gegen die Froschriften verstoßen. Aber in dieser ganzen Prozessgätte, Planung, Überwachung, durch das Unternehmen, Schulung, Befähigung, Auswertung, Maßnahmen ergreischen, ist es meines Erachtens nach in den seltensten Fällen oder in wenigen Fällen nur gerechtfertigt, wirklich beim Fahrer aufzuschlagen mit einem Busgeld, wenn ich das System verbessern möchte, wenn ich wirklich die Schutzzwecke, das Fahrpersonal rechts Straßenverkehrsicherheit, Arbeitnehmer, Schutz und so weiter, wenn ich die Umsätzen will, muss ich mich hauptsächlich auf die verantwortlichen Fokussierenden. Dann kommt natürlich noch der nächste Schritt, wie wir es ja zwar gesetzlich formuliert haben, aber ich muss mir auch den Auftrag geben, eich mal anschauen. Ja. Aber dafür reichen ja unsere ganzen Kontrollkapazitäten nicht. Und dann ist unser Rechtssystem ein so vielen Stellen so löschrig und bietet so viele kleine Türchen, um sich zu exkulpieren und den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, also ich will den Vorwurf gar nicht den Andungsbehörden machen und so weiter, sondern da stink's natürlich dann auch wieder weiter oben bei den Staatsanwaltschaften, bei den Gerichten, beziehungsweise überhaupt bei der personellen Ausstattung unseres ganzen Justizsystems, Rechtssystems. Ja, das war's doch angesprochen, hat es Multi-Fly-Card-Organzen, Artikel 10, Forderung 65, 2006. Wer ist denn überhaupt, wer haftet denn überhaupt? Wer ist denn eigentlich der Ansprechpartner? Das natürlich ist das Verkehrsunternehmen, aber es ist auch verladert, Speditöre, Reiseveranstalter, Unterauftragnehmer. Es ist alles festgelegt. Also, wen kann ich alles mit reinziehen in das ganze Thema? Nur wer prüftest denn? Genau. Das ist schön, dass wir das Spielregel haben, aber wer prüft es? Genau, dann sind wir bei dem Thema, was man zuletzt mit Philipp hatten, die Vorwaffebarkeit, eines verschuldens, eines einer fehlgeleiteten Handlung, etc. Es hört nie auf. So, ich würde sagen, was noch wichtig ist, um das heutige Thema wieder aufzugreifen. Also, ich habe jetzt viel von Pura Mieten gesprochen und was ich zum Beispiel als Bild immer noch verwende in meinen Schulungen sind Sportplätze. Was mache ich damit? Also, wir haben jetzt ganz viele Rechtsgebiete angesprochen. Fahrpersonal, recht berufskraftfahrer Qualifikation, Straßenverkehrsrecht, Ladungsicherung, Gefahr, Gutrechten, Maut. Also, wir sollten vielleicht noch sagen, dass wir in den nächsten Folgen uns spezieller oder intensiver mit den einzelnen Spielregeln auch maus in den anderen setzen werden. Teilsteilz. Ja, mehr mal weniger, aber heute geht es einfach nur um die Grundlängen Sachen. Genau. Und was eben so ein ganz zentraler Punkt für mich immer wieder ist, was in den Gesprächen, im Alltag immer wieder feststelle, man muss verstehen, wie unser Rechtssystem funktioniert und das Rechtssystem kennt diese ganzen Vorschriften. Es ist aber nicht so organisiert, dass wir sagen, ja, ok, das hat alles irgendwie mit dem Einsatz eines Nutzfahrzeugs auf der Straße zu tun. Deshalb werfen wir das alles in einen Topf und das ist dann alles irgendwie miteinander verknüpft, sondern ganz im Gegenteil, ihr müsst ganz striktrennen. Und deshalb verwende ich immer die Sportplätze. Ich sag, denn wir haben ein Fahrpersonalrecht, das ist dann von mir aus Tennis. Und dann haben wir einen Maudrecht, das ist von mir aus Ok, und dann haben wir noch ein anderes Rechtsgebiet, das ist ein Basketball. Und da wird jeder verstehen, dass wir nicht Tennis nach Ok, Regeln spielen können oder Basketball nach Ok, Regeln spielen können, sondern wir müssen immer in dem Rechtsgebiet bleiben und erst mal sein, indem wir jetzt auch tatsächlich sind. Und dann ist eben der entscheidende Punkt, dass ich von oben her mir das Anschau bin ich im Anwendungsbereich, wenn ja, gibt es eine Ausnahme, wenn nein, dann muss ich eben alles erfüllen, was da drin steht. Und das kann in der Praxis in vielen Eisefallkonstellationen dazu führen, wenn wir jetzt sagen, wir haben einfach als greifbare Summe mal zehn verschiedene Rechtsbereiche, die grundsätzlich mal zu beachten sind. Es kann passieren in der Praxis, dass ich davon fünf beachten muss und fünf nicht. Es können Dinge sein, die ganz eng beieinander liegen, wo ich dann im einen Themenbereich drin bin, im anderen Themenbereich nicht. Also zum Beispiel, Fahrpersonalrecht, Lenk und Ruhezeiten auf der einen Seite, also sag mal, Tennis und daneben Berufskraftfahrerqualifikationsrecht. Ok, Handwerkerregelungen, die ist angesprochen worden, schon, das sagt auch den meisten was von den Grundsatz her, es kann sein, ich muss Lenk und Ruhezeiten aufzeichnen, weil ich nicht in die Handwerkerregelungen im Fahrpersonalrecht reinkomme. Ja, schau mal, aber nicht. Fahlaber nicht, ich bin vom Fahrradsatz. Genau, im Berufsrefferequalifikationsrecht gibt es keine Limitierung auf siebenhalb Tonnen, sondern da geht es hoch bis 40 von mir aus 44 Tonnen und deshalb brauche ich dann dort keine Qualifikationen. Also das ist ja das, was Sascha und ich ständig haben, ich war bei der Fahrschule so und so, ich habe bei der Polizei angerufen, ich habe mit dem Ball angesprochen, ich habe mit der unteren Verwaltungsbehörde der Gewerbeaufsicht gesprochen. Und dort haben wir natürlich auch auf die Situation, dass die Leute mit denen man da telefoniert, nicht so tief drinstecken, dass sie das wirklich sauber auseinander drösen können. Können die natürlich auch nicht? Es ist kein Vorwurf, wirklich nicht niemals, sondern ich zum Beispiel würde auch, wenn sie mehr einer kommt, wie ist das im Gefahrgutrecht? Dann habe ich geweckt, ich habe keine Ahnung von Gefahrgutrecht. Da haben wir mit allen den Schulungen. Also ich hatte mal eine Anfrage, ich weiß es nicht, ja. Anfrage von der Kontrollebehörde wegen Schulungen. So, Angebot geschrieben. Ja. Am Ende ist es ja, die haben eigentlich gar kein Geld. Nee, also die kontrollieren, was ja auch ok ist. Aber sie sind gar nicht unter Umständen auf dem Stand, weil sie gar keine Schulung, auch die sind natürlich dazu verpflichtet, geschult zu werden. Weil auch die müssen auch auf dem Stand. Ja, so. Wir haben auch auf Multiplikatorensysteme, zum Beispiel dahinter. Ein, zwei Leute dürfen irgendwo hingehen, sich irgendwas anhören und sollen dann vier Wochen später den anderen zehn Kollegen erklären, was sie zwar sie ist. Ja. Ja, egal. Langen sie aber so, lang sie aber bereit sind, auch Sachen aufzunehmen. Ja. Ist das ok. Es ist halt eine Kontrolle, die können sie nicht ändern. Ja. Wenn im Grunde gesagt wird, wir haben kein Geld, euch auf eine Schulung zu schicken, ja. Dann ist das so. Also zentrale Punkt, einfach nicht alles in ein Topf werfen und zweimal kräftig rumrühren und sich dann Russin-Pikermäßig des Rausholen, was man jetzt gerade für das beste. Ja, genau so wenig. Ich gehe nicht, wenn ich eine Rechtsinformation will, gehe ich nicht zu meinem Autohändler, der mir den Sieben-Halt-Torn auf verkauft hat und frage den, wie jetzt die Rechtsverschriffen sind. Klar, klar. Aber dann brauche ich mich am Ende des Tages nicht wundern. Das war ja Ende 24, als aus dem Moment wir losging. Dann gab es ja bei YouTube so ein paar Strategien, die da Videos gedreht haben, die sich damit aus den Namen-Lasetzen wollten, muss jetzt ein Fahrnsschriff verbaut sein und so weiter. Also da habe ich auch gedacht, junge, was ist denn los? Da hatten sie wo mit dem Verkäufer, hat sich da zuguholt, da haben sich Fahrlehrer da zuguholt. Und dann waren die am Füle so fieren und am Ende haben sich ja eigentlich wissen wir es auch nicht. Genau. Und machen Land und Leute verrückt. So und noch geiler war, dann habe ich angeschrieben, was da passt auf. Das ist meine Tätigkeit und wir haben hier ein Problem und wenn ihr wollt, dann unterstützt ich euch dabei. Ja, du hast es da schon beschrieben in der. Oh, witzig, das wollte ich das nicht. Ja, gar nicht. Ehre, sie müssen es auch nicht wissen, sie müssen es auch nicht wissen. Nein. Wenn ich den Wohl- und Spezialverkoll verbehe, dann habe ich genau. Dann ist das meine Tätigkeit. Aber dann versuche ich doch nicht, mich in ein Bereich hineinzugeben, der so komplex ist und macht der Land und Leute verrückt. Ja und ganz schwierig sind halt diese Postschalen Aussagen, wo dann Dinge miteinander verkettet werden, die nichts miteinander zu tun haben. Das, was ich erstständig war, ja, ihr macht ja nur Werkverkehr. Deshalb gilt das und das nicht. Das ist so ein gröbster Unfug, weil das ist genau das, was ich meine. Da wird dann Tennis zu Fußballregeln gespielt, weil im G-KG ist der Werkverkehr beschrieben.
Das hat aber überhaupt keine Wirkung auf das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht, auf das Mauderecht, auf das Fahrpersonalrecht, sondern ihr müsst euch einfach, wenn ihr nicht die Spotplätze nehmen wollt, dann stellt euch hier, wie bei mir im Schwerbischen das Einfamilienhaus vor und da sind dicke Fette Mauern dazwischen große Zäune. Und das eine ist das Recht und das nächste Haus ist das andere Recht und die haben nichts miteinander zu tun, gar nichts. Außer, dass sie alle gelten können oder tatsächlich gelten, wenn ich mich auf der Straße bewege mit einem Fahrzeug, insbesondere wenn das Fahrzeug ein etwas größeres, schwereres ist. Das ist die einzige Schnittmengen, die diese ganzen Themen miteinander haben, was dann aber im Einzelfall zu beachten ist, das hängt eben vom Einzelfall ab. Ja, gut. Gut, ich bin ganz sicher, aber das schon thematisiert haben, vielleicht da geht es um Ergänzung dieser rechtlichen Grundlagen. Wir haben zusätzlich zu den rechtlichen Grundlagen, gibt es zum Beispiel noch die Leitlinien der EU. Da geht es über Auslegungsfragen zu den Sozialverschriften. Dann haben wir noch die Commission Clarifications, also das sind dann die Klarstellungen der EU, also auch die dürfen wir nicht vergessen. Durchs Mobilitätspaket wurde das ja auf die Spitze getrieben. Da haben wir jetzt Fragen antwortenkatalogen. Ja. Also da kann man, wenn man das alles ausdruckt, was du jetzt gerade eingeschauen hast, die Leitlinien, die Klarstellungen und so weiter und so fort, da können wir mal locker vloggig davon ausgehen, dass man da 120 Seiten Papier erzeugen. Ja. Wir haben in Deutschland, die sind ja auch schon angesprochen worden, die Anwendungen sind weiße der obersten Bundes- und Länderbehörden. Die sind, ich mein, rechtlich, also ganz abstrakt gesehen sind die offen gleichen Niveau, die diese Leitlinien, Klarstellungen, Fragen antwortenkataloge, weil verbindlich ist ja nur des Gesetzes und die Rechtsprechung, aber bei uns läuft es unter dem Betrifverwaltungspraxis und insofern sind die etwas belastbarer als meiner Sicht als jetzt diese Dokumente, die die EU-Kommission dafür öffentlich hat. Ja. Also es ist ja. Genau. Und das haben wir ja in verschiedenen Rechtsbereichen, also das auch noch kurz so Anwendungen sind, weil sie gibt es auch im Berufsraffahrerqualifikationsrecht in Deutschland. Da könnt ihr auf die Webseite vom Ballen gehen. Wir haben die zum Teil schon verlinkt hier in den Show Notes. Was auch ein guter Punkt ist für den interessierten Zuhörer, es sind wir haben verschiedene Bußgeld, Empfehlungskataloge, wenn ich mich damit beschäftigen möchte. Also es gibt zum Güterkraftverkehrsrecht, zum Berufsraffahrerqualifikationsrecht, zum Fahrpersonalrecht. Gibt es so Art Bußgeldkataloge, die sind aber nicht verbindlich, so wie wir das im Straßenverkehrsrecht haben. Mit der BKATV-Busgeldkatalogverordnung, da ist ja von Flensburg bis Berchtesgaden einheitlich geregelt, was ich für ein Bußgeld zur Erwartung habe, wenn, sondern hier stehen Richtsätze drin in diesen Empfehlungskatalog. Sehr spannend wieder. Da kommen wieder zu unseren Wohnmobilien. Also sollte jemand betroffen sein, von einem möglichen Bußgeld aufgrund nicht eingebauten Fahrtenschreibern seinem Wohnmobil ist ja eine spannende Frage. Kann diese Privatperson überhaupt oder gibt es überhaupt eine Ahnung, eine mögliche Ahnung über diesen Bußgeldkatalog? Denn wir müssen uns ja auch hier ganz klar sein, wer ist denn der Ansprechpartner. Wir haben in dem Bußgeldkatalog, den wir da haben, gibt es den Fahrer und den Unternehmer. Und ich glaube, dass nicht ein Bauch vom digitalen Fahrtenschau, aber glaube ich 1.800 Euro meines irgendwie in Erinnerungen zu haben. Aber ist das überhaupt drechndes, wenn nicht eine Privatperson, ein Bußgeld aufdrücken Höhe von 1.800 Euro? Ist er denn Unternehmer? Nein. Ja, also ich weiß ich, ob dein gerade gewähltes Beispiel, dass das Richtige ist. Ich bin ganz bei dir von der Grundsystematik her. Aber in den Rechtsbereichen, die ich jetzt gerade angesprochen habe, ist es halt so, dass die Bußgeldvorschriften in den Gesetzen und Veropnen drin sind. Also wenn ihr ein Fahrpersonal gesetzt und Fahrpersonal Veropnenung reinschaut, findet ihr hinten sozusagen Paragrafen, in denen die Bußgeldvorschriften drin sind. Das ist die rechtliche Basis, um überhaupt ein Bußgeld oder ein Ordnungswidigkeiten vor fahren, strafe fahren, im Zweifel sogar zu starten. Wie hoch dann letztlich das Bußgeld ist, ist eben bei uns in Deutschland heute in vielen Rechtsbereichen nicht vereinheitlich geregelt. Aber dafür auch ein Ausblick des Güterkraftverkehrsgesetzes ist aktuell in der Novellierung. Das heißt, da hat man schon letztes Jahr angefangen, hat es nicht durchbekommen, durch den Zusammenbruch der Ampel. Und jetzt hat man vor wenigen Tagen wieder im Bundestag behandelt erste Lesung und was jetzt eben Ziel. Ich habe mir schon aber sehen, was daraus wird, ob die das jetzt jetzt zu Ende kriegen. Das ist so beraschen, es ist ganz viel Druck im Kessel. Das sieht ja gar nicht so toll aus. Ja, es ist aber ganz viel zeitlich Druck im Kessel, weil es muss jetzt umgesetzt werden, ist ja, preichlich schon seit vier, fünf Jahren jetzt überfällig. Und was ich sagen will, was formuliert wurde, ist, dass man das Ansinnen hat in Berlin, Schrechstrich-Bund, wo das BMV dann sitzt mit den Zuständigen Leuten. Verbindliche Bußgeldkaterlage im Güterkraftverkehrsrecht, im Fahrpersonalrecht, im Berufsrefffahrer Qualifikationsrecht und in den anderen Rechtsbereichen, die wir da noch so haben, Gefahr gut recht ist zum Beispiel ein Punkt, der mir gerade einfällt. Also hier soll das so weit entwickelt werden, dass wir einheitliche Bußgeldsätze und verbindliche Bußgeldsätze irgendwann bekommen. Ja, das wird ja auch Sinn machen. Es ist absolut sinnvoll, es ist halt. Ja, man wartet auch, dass Engagement der Länder, also die Länder sollen es eigentlich machen, weil das müssen ja auch wissen, als deutsche Bürger, wenn ihr das als deutsche Bürger einhört oder als in Deutschland lebende Menschen, diese Rechtsbereiche, über die wir sprechen, die werden zwar vom Bund, sich mal betreut, aber die Anwendung findet in den Ländern statt. Das ist ja auch dieser Flickenteppich deshalb, da gibt es kuriosige Geschichten, gerade was Bußgelder einbelangt, also jeder kocht da sein eigenes Rezept und sein eigenes Speise. Ja, es gibt Verstöße, die würden im einen Bundesland zu einem Verwarnungsgeld von 35 Euro führen und im anderen Bundesland beziehungsweise bei einem anderen Sachbetau, anderer Sachbetau, bei den. Könnt es auch vier städig werden? Ja, das ist eben das Problem, diese unterschiedlichen Sachen müssen es doch einerlich haben. Wie dann beispielsweise was man einfällt, was wir ja auch gerade diskutieren ist ja die Sache mit der Unternehmenskarte. Der eine sagt ja, der andere sagt nein, der andere sagt, ich weiß es nicht, ja was denn jetzt? Das ist eben. Ja, es ist eine solche. Ja, also wir haben jetzt solche in Überblick gegeben, glaube ich, über die verschiedenen Rechtsbereiche, die Abgrenzung, die Problematiken, die Vielfalt, ein Gesetzgebung, ein Forschriften, ein Verwaltungspraxis, ein Hintergrundinformation, die man da noch ziehen kann. Ja, also einfach, der allgemeine Rat lautet, frosicht keine einfachen Schlüsse ziehen, sich wirklich vertieft damit beschäftigen oder halt Leute fragen, die was davon wissen und sich dann nicht suchen. Ja, wie gesagt, zu mir braucht keiner kommen, wenn er was zu Gefahr gut wissen will, wenn er was zur Ladungssicherung wissen will, weil er euch einfach nur Ahnung von bis auf die Basics interessiert. Ich kann es auch nicht in meiner Kapazität hier zwischen meinen Ohren reicht nicht, dass ich neben den Scheißthemen, die ich behandle, noch andere so abbilden kann, dass ich am Ende des Tages sagen kann, ich fühle mich noch wohl in mir selber. Ja, müssen wir auch gar nicht, wir müssen ja auch mal sortieren, all das wegfällt. Ja, auch die Fahrlehrerwochen können ja alles. Ja, die, ja, ja genau. Ja, so wieder ausgetreitet. Also, wir hören das bestimmt nicht mehr zu bald. Die verlieren wir als Hörer. Ja, ich muss halt immer so lachen, wenn ich in meine Schulungen reinkomme und dann, dann waren wir natürlich Vorstellungsrunde und dann höre ich eigentlich mach Kahn und Staplau und ich mach Gefahr gut und ich mach Ladungssicherung, also dann reicht es auch, und das ist ja auch nicht mehr so. Ich bin jetzt wieder viel zu nahe getreten und da wird sich das nicht mehr geben. Aber das ist eben die Praxis auch. Ja, und da brauchen wir sich halt am Ende des Tages dann auch nicht wundern, dass es halt manchmal in die falsche Richtung geht oder dass solche Dinge passieren, wie es jetzt mit den Wohnmobilisten war, dann werden halt Meinungen produziert, die halt keine 5 Cent werden und die einfach in die falsche Richtung gehen. In so einem komplexen Welt, ich denke, das kann jeder bestätigen, der mit offenen Augen durch die Welt geht, ich brauche mittlerweile für jeden Käse ein Spezialisten. Ich kann nicht mehr sagen, da gibt es den Generalisten, der kann mir alles sagen, ja, das wie wir ich ein Haus bau, ich kann auch nicht sagen, einer baut mir mein Haus, sondern ich brauche den für das Wasser.
Den von Strom, den Verstacht, den Verdäst, den Verdahr. Ich erlebe das ja oft vor Gericht. Dann kommt der Unternehmer mit einem Rechtsanwalt. Und geil war vor kurzem mal, das sagte der Anwalt. Er wäre, er hätte sich jetzt spezialisiert auf Straßenverkehrsrecht. Er sagt, das ist sehr sational. Das finde ich gut. Nur da sind wir gar nicht. Wir sind im Farbpersonalrecht. Ja. Also. Eigentlich waren Anwalt für Medienrecht. So, er war Anwalt für Medienrecht und dann hat er sich weitergebildet, Anwalt für Verkehrsrecht. Und dann, wie sagt ich, muss ich ihm sagen, das war gar nicht sind. Ja. Also das ist, wie er mir tatsächlich noch ein Appell zum Abschluss, was ich auch immer bei meinen Schulungen sage, guckt, dass ihr jemand habt, den ihr ein Telefon gespeichert habt, ein Anwalt oder jemand, der Ahnung hat von irgendwas, wenn ihr in die Situation Kontrolle kommt zum Beispiel. Also das betrifft jetzt nicht nur die Fahrer, sondern vor allem auch die Unternehmer. Macht euch mit dem Thema Vertraut, guckt, dass ihr jemand habt. Und wie gesagt, ein Arbeitsrechter, den die meisten haben oder jemand in einem Fachverband und so weiter. Das sind meistens die Generalisten, die halt ein breites Themengebiet abbilden und dann sich noch spezialisiert haben in den Bereich Nix Y. Aber wenn wir es hier im Gefahr gut recht, im Fahrpersonal recht, im was auch immer mit Ordnungsschrittigkeiten verfahren zu tun kriegen, ich brauche ein Spezialist und ihr solltet euch Gedanken machen, habt ihr jemand, den ihr anrufen könnt, wo ihr eine Infokrieg was zu dürft ihr jetzt tun, was möcht ihr jetzt tun und was solltet ihr auf gar keinen Fall tun. Weil da geht es immer um Geld, da geht es immer um eure Zukunft und deshalb ist das aus meiner Sicht ein ganz zentraler Punkt. Ganz genau. So. Götz. Es hatten wieder wahnsinnig viel Spaß gemacht. Ich freue mich schon auf unsere nächste Folge in vierzehn Tagen. Ich auch. Ich würde mich freuen, wenn ihr uns weiter empfehlt. Klar. Wenn natürlich ganz schön. Ich hoffe, dass es euch gefallen hat. Ich denke dir geht es genauso. Bitte schreibt in die Kommentare was wir ändern sollen, was ihr was euch auf dem Herzen liegt und dann müssen wir mal sehen, ob wir darüber sprechen können. Ansonsten würde ich sagen, wir haben eine angenehme Zeit. Genau. Also gut gehen und bis zum nächsten Folge. Wir hören uns. Tschüss. Tschüss.
Podcast Summary
Key Points:
Die Folge erläutert die komplexe Rechtshierarchie im Transportwesen, bestehend aus supranationalem, EU- und nationalem Recht.
Es wird zwischen EU-Verordnungen (direkt gültig) und EU-Richtlinien (müssen in nationales Recht umgesetzt werden) unterschieden.
Die praktische Anwendung variiert trotz einheitlicher Rahmen durch nationale Begleitregelungen und unterschiedliche Auslegungen.
Verschiedene Rechtsbereiche (z.B. Lenkzeiten, Gefahrgut, Ladungssicherung) gelten unterschiedlich für gewerbliche und private Nutzung.
Summary:
In dieser Podcastfolge wird das komplexe Geflecht der rechtlichen Vorschriften im Transportgewerbe erläutert. Die Diskussion strukturiert die Rechtshierarchie als Pyramide: An der Spitze steht supranationales Recht (wie CMR oder AETR), gefolgt von EU-Recht und zuletzt nationalem Recht. Innerhalb der EU wird zwischen direkt gültigen Verordnungen und umzusetzenden Richtlinien unterschieden.
Ein zentrales Problem ist, dass trotz einheitlicher Rahmenvorgaben nationale Begleitregelungen und unterschiedliche Interpretationen durch Behörden zu praktischen Schwierigkeiten führen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transporten. Die Gesprächspartner verdeutlichen, dass verschiedene Rechtsbereiche wie Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrgut oder Ladungssicherung nicht isoliert betrachtet werden können, sondern miteinander verknüpft sind. Zudem wird betont, dass die Anwendung der Vorschriften oft davon abhängt, ob eine Tätigkeit gewerblich oder privat ist, wobei die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist.
Beispiele wie die unterschiedliche Behandlung von Leerfahrten in verschiedenen Rechtsgebieten unterstreichen die praktischen Herausforderungen für Unternehmen, Fahrer und Kontrollbehörden im Alltag.
FAQs
Es gibt supernationales Recht (z.B. ADR, AETR, CMR), EU-Recht (Verordnungen und Richtlinien) und nationales Recht. Diese bilden eine hierarchische Pyramide, wobei supernationales Recht Vorrang hat.
Eine EU-Verordnung gilt direkt und einheitlich in allen Mitgliedsstaaten. Eine EU-Richtlinie muss erst in nationales Recht umgesetzt werden, was zu Unterschieden zwischen den Ländern führen kann.
Grundsätzlich ja, da sie auf EU-Verordnungen basieren. Allerdings können nationale Begleitregelungen zu unterschiedlichen Interpretationen oder zusätzlichen Anforderungen führen.
Nein, für private Fahrten gilt die Ausnahme global, unabhängig von der Fahrzeuggröße. Gewerbliche Fahrten unterliegen dagegen den Qualifikationsanforderungen.
Ladung muss gemäß §22 StVO gesichert werden, wobei die anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDI 2700) zu beachten sind. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur gewerbliche.
Jeder EU-Mitgliedstaat hat eigene Regelungen zur Anerkennung. Es gibt keine einheitliche EU-weite Regelung, was zu unterschiedlichen Praktiken und Herausforderungen führen kann.
Chat with AI
Loading...
Pro features
Go deeper with this episode
Unlock creator-grade tools that turn any transcript into show notes and subtitle files.