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#16 - Keine Kündigungsfrist durch Aufhebungsvertrag: Handschellen auf Lebenszeit?! | IBEH-HMHR!

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#16 - Keine Kündigungsfrist durch Aufhebungsvertrag: Handschellen auf Lebenszeit?! | IBEH-HMHR!

Der Podcast behandelt die Risiken und Tücken von Aufhebungsverträgen in Finanzvertrieben. Ein Sprecher berichtet, dass ihm ein solcher Vertrag nur digital gezeigt, aber nicht ausgehändigt wurde, um ihn vor der Unterschrift prüfen zu lassen. Er lehnte ab, da er aus Fehlern der Vergangenheit gelernt hatte, Verträge blind zu unterschreiben. Die Diskussion zeigt, dass Aufhebungsverträge offiziell eine einvernehmliche Trennung mit Mitnahme einiger Kunden ermöglichen sollen. Inoffiziell enthalten sie jedoch weitreichende Einschränkungen: Sie verbieten die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen wie Kundendaten und Vertriebspartnerlisten, oft lebenslang, da die Verträge rückwirkend geschlossen werden. Selbst wenn ein Kunde von sich aus den Kontakt sucht, darf dieser nicht betreut werden, was einem faktischen Wettbewerbsverbot gleichkommt. Zudem wird ein Schuldanerkenntnis über alle Provisionen verlangt. Viele Handelsvertreter unterschreiben aus Verzweiflung, um eine lange Kündigungsfrist mit Einkommenseinbußen zu vermeiden. Die Sprecher raten dringend davon ab, solche Verträge ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, und betonen, dass es legale Alternativen gibt, um den Vertrieb zu verlassen, ohne sich langfristig zu binden. Sie sehen den Aufhebungsvertrag als „Handschellen", die die unternehmerische Freiheit massiv einschränken.

Transcription

6889 Words, 43307 Characters

German
Aufhebungsvertrag: Was ist das und wer hat unterschrieben? jetzt aus, kein Ruf im Keller, kein Positionsverlust, kein Schein von Unternehmer sein. Der Podcast zeigt, es geht und der Firmenwert bleibt ein. Sprecher*in 2 Hallo und herzlich Willkommen zu unserem Podcast. Ich bin ein Handelsvertreter, holt mich hier raus. Der Finanzunternehmer Podcast mit Bastian Zimmermann und Tarek und meiner Wenigkeit und wir sprechen heute über das Thema Aufhebungsvertrag und ob das denn überhaupt Sinn macht in einem Finanzvertrieb oder generell vielleicht unten vertrieben so einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, um vielleicht früher rauszukommen. Eine Kündigungsfrist am Ende nicht zu haben und was vielleicht die Vorteile des Ganzen eventuell sein könnten. Braucht man diese Vorteile überhaupt oder lässt sich das nicht auch alternativ lösen, aber. Aber auch, welche versteckten Gefahren und Nachteile stecken in dem Ganzen drin? Und hierzu würde ich jetzt einmal erstmal die Frage stellen an euch beide, habt ihr überhaupt damals als ihr gegangen seid so einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und falls nein, warum habt ihr es nicht getan? Kennt ihr vielleicht auch Leute die das bereits getan haben und wie geht das in der Regel aus oder ist das ausgegangen, ja. Vielleicht startet erstmal Basti oder Tarek. Wer will zuerst sehr? Sprecher*in 3 Gerne. Also ich kann meine die Frage kann ich relativ schnell beantworten, also Hallo erstmal zusammen. Nein ich habe keinen unterschrieben, also von der Seite aus von meiner Seite aus relativ kurz nein. Sprecher*in 4 Gut, das war kurz und knapp. Hallo, auch von meiner Seite, ich habe damals tatsächlich einen vorgelegt bekommen von meiner Führungskraft, wir sind das dann, haben uns dann persönlich getroffen und auch am. Fernseher wurde es gestreamt und wir sind es durchgegangen und ja und dann habe ich, also ich saß da mit einem Partner zusammen und auf den Fernseher wurde der Aufhebungsvertrag gestreamt und dann habe ich gesagt, ist doch die einfachste Lösung, können wir uns fair und einfach trennen, ihr könnt sofort raus können was anderes machen ist völlig in Ordnung. Was sich im ersten Moment ja auch erstmal gut anhört, trotzdem habe ich dann gesagt, ja wir können das jetzt natürlich hier im Schnellverfahren durchscrollen, aber. Aber es wäre mir schon ganz lieb, dass ich diesen Vertrag vielleicht auch erstmal mit nach Hause nehmen kann, durchlesen kann und auch überhaupt verstehen kann, was ich da unterschreiben würde. Und das ist dann nie zustande gekommen. Also ich habe ihn einmal gestreamt bekommen, ich habe ihn aber nie in Papierform vorgelegt bekommen und habe ihn deswegen um die Frage auch abschließend zu beantworten nicht unterschrieben, kenne aber viele Leute, die so einen Vertrag zumindest vorgelegt bekommen haben und ich kenne auch Leute, die ihn unterschrieben haben. Also es gibt auf jeden Fall in alle Bereiche. Man muss natürlich dann, glaube ich, das davon abhängig machen, was man danach vorhat, würde ich sagen, Maurice, wie war es bei dir? Sprecher*in 2 Das heißt also, dir wurde einer vorgelegt, aber nur digital, nie zugeschickt. Du durftest ihn auch nicht haben, das da hat es dann geendet. Sprecher*in 4 Ja, theoretisch hätte ich ihn ja haben dürfen. Da ist ja jetzt auch, also ich verstehe es ja. Sprecher*in 2 Richtig, du solltest ihn unterschreiben, bevor du ihn. Zugeschickt bekommen. Sprecher*in 4 Hast das wäre die Ideallösung, zumindest von der anderen Partei aus gewesen. Ja, richtig okay und ich meine, das macht man ja regelmäßig, indem man irgendwelchen AG BS oder sowas zustimmt, aber das war jetzt doch irgendwie was anderes als ein weiß ich nicht Apple Music Abo, deswegen dachte ich in dem Fall würde ich es schon irgendwie gerne mal komplett. Sprecher*in 2 Durchlesen. Ich finde aber die Tatsache witzig, dass es dann wahrscheinlich so geendet wäre, wie es bei den meisten oder vielen Handelsvertretern anfängt. Nämlich man unterschreibt den Handelsvertretervertrag, ohne ihn richtig durchzusetzen. Gelesen, was es überhaupt bedeutet. Und dann, nachdem man genau aus den Gründen eigentlich am Ende rausgeht, nachdem man dann irgendwann verstanden hat, welche Konsequenzen das für eine eigentlich unternehmerisch bedeutet, soll man, nachdem man zuvor schon diesen Fehler gemacht hat und es nicht richtig verstanden hat, was es bedeutet, das fand ich gerade mal amüsant, aber ist ja sicherlich bei dir nur ein. Versteckte Klauseln: Offizielle und inoffizielle Gründe Einen Einzelfall beziehungsweise bei euch vielleicht in der Division, das wird ja jetzt nicht in jeder Division so. Sprecher*in 4 Nein, das war auch tatsächlich gar nicht böse gemeint, sondern einfach nur von der Führungskraft, so, Hey, das ist ein Vertrag, der hebt es auf, auch da von beiden Seiten ja nicht wirklich durchgelesen würde ich jetzt mal sagen und dann, hey wir, wir heben das auf und dann ist das Ding hier erledigt, wir trennen uns im guten und fertig, also die Intention dahinter war ja gar nicht böse gemeint, aber. Ich dachte mir, das wäre ja ziemlich, ich würde jetzt nicht für mich sprechen, wenn ich nach 9 Jahren überhaupt gar nichts aus der Vergangenheit gelernt hätte und den nächsten Vertrag einfach blind unterschreibe. Wisst ihr was ich meine? Sprecher*in 3 Mich würde eher interessieren, was die warum du den nicht von der Rechtsabteilung zugeschickt bekommen hast. Das. Sprecher*in 4 Musst du tatsächlich, ja. Das musst du, glaube ich, die Rechtsabteilung fragen. Ich habe damals gesagt, können wir dir nicht einfach blanko einmal bekommen und dann durchlesen, weil ich würde es dann auch gerne einfach von meinem Anwalt prüfen lassen, ob das so eine hätte ja sein können, dass es auch eine sinnvolle Sache ist. Genau das steht das, das bezweifel ich ja gar nicht in dem Fall, aber dazu kam es dann einfach nicht und dann war auch schon ein Großteil der Kündigungsfrist rum, in meinem Fall, dass ich gesagt habe okay jetzt also wegen 3 Monaten oder so was jetzt noch mal da ein Fass aufzumachen und nicht zu wissen was. Welche Konsequenzen hat das Ganze? Sprecher*in 2 Machen. Sprecher*in 4 Wir nicht. Sprecher*in 3 Das heißt, dir wurde der vorgelegt kurz vor Ende deiner Kündigungsfrist richtig, 3 Monate noch sagtest du gerade. Sprecher*in 4 Nee, wenn ich mich recht zurück entsinne, war das, glaube ich, Ende des Jahres oder Anfang des nächsten Jahres. Also es müssten so ungefähr 5 oder 6 Monate vor Ende Kündigungsfrist gewesen sein, aber da habe ich mir gedacht, ja, also wenn du die ersten 345 Monate rumbekommen hast, kriegst du den Rest auch noch rum, das ist jetzt nicht das Problem, also. Ja, Dankeschön. Sprecher*in 3 Ich würde vielleicht einmal Maurice so generell was für vor und Nachteile hat denn grundsätzlich so ein Aufhebungsvertrag, damit vielleicht die Zuhörer erstmal wissen, was sie konkret. Sprecher*in 2 Erwartet also müssen unterscheiden zwischen dem, was es offiziell haben soll oder wie es zumindest einem Handelsvertreter verkauft wird und. Und was hinten herum dann doch auch noch mal Konsequenzen sind, die einem nicht offensichtlich ersichtlich werden, weil man vielleicht nicht das juristische Hintergrundverständnis dafür versteht. Also offiziell geht es grundsätzlich darum, dass man sich einigt, wie man sich halt trennt. In der Regel hat ein Handelsvertreter halt mindestens die Kündigungsfrist, die nach dem HGB ja vorgegeben ist. Die meisten Finanzvertriebe gehen darüber hinaus ja mit einer viel längeren Kündigungsfrist von teilweise bis zu 24 Monaten. Je nachdem, wie lange man schon dabei ist oder welche Position man hat. Und dann geht es halt einfach darum, damit der Handelsvertreter danach weiter tätig sein kann auf seinem neuen Weg nicht eben diese Kündigungsfrist abwarten muss, frühzeitig raus kann und dann sagt der Vertrieb halt okay wenn wir dir damit entgegenkommen, wollen wir im Umkehrschluss dafür auch etwas haben und meistens wird einem das dann so verkauft, dass gesagt wird, hey such dir irgendwie x Kunden aus. Meistens sind das dann nicht alle natürlich, die man hat, ein paar Kunden und diese Kunden darfst du dann mitnehmen, wie man die dann halt mitnehmen kann, ist auch wieder so eine Sache, weil dann darfst du die danach nicht umdrehen oder platt machen, alles drum und dran, es geht dann einfach nur darum du kriegst die B pro dann also auch nicht bei jeder Gesellschaft, aber grundsätzlich ist das die die Grundidee dahinter so, und das ist das wie es die Halt verkauft wird was der Vertrieb davon hat. Ist meistens dann so festgehalten, dass dann da so Dinge drin stehen, wie dass man halt Geschäftsgeheimnisse nicht irgendwie verwerten darf oder drittens zur Verfügung stellen darf. Zugänglich machen darf also alles, was man irgendwie in seiner Tätigkeit gelernt hat und in diesem Geschäftsgeheimnis ist ja die Frage, was zählt da überhaupt alles zu, natürlich logischerweise erstmal auch die vertragsdaten, Kundendaten, aber auch so Dinge wie Anschriften nicht nur von Kunden, auch von Vertriebspartnern, selbst von Angestellten, von dem Vertrieb. Die darfst du auch später nicht angehen, verwerten, abwerben. Du darfst so Dinge nicht tun, wie Mitarbeiter dazu bringen irgendwie, dass sie halt kündigen. Vertriebspartner kündigen, nicht nur abwerben, aber auch. Also das eine ist ja sie abzuwerben, das andere ist ja sie nicht abzuwerben, aber trotzdem dafür zu sorgen, dass sie kündigen, indem du indem du keine Ahnung, vielleicht den ehemaligen Arbeitgeber. Schlecht machst, indem du Dinge veröffentlichst, wo man zwar weiß faktisch, dass sie schlecht sind, aber es halt herablassend ausgelegt werden könnte. Rückwirkend und lebenslang: Die juristischen Tücken Ja, und solche Dinge will man halt vermeiden, dann als Vertrieb, damit man nicht wenn du gehst da irgendwie noch zig andere mit dir irgendwie mitfolgen. Deswegen sollen halt auch irgendwie so herablassende Äußerungen über die Tätigkeit, über die Kunden, über die Produkte, alles irgendwas damit zu tun hat und das wird dann halt mit einer Vertragsstrafe. Ja, natürlich festgehalten. Und der zweite große Punkt, den ein Vertrieb davon hat, ist auch, dass die Provisionsabrechnungen mit einem Schuldanerkenntnis quasi bestätigt werden seitens des Handelsvertreters, dass alles, was bis dato abgerechnet wurde, inklusive auch der Stornos, die halt dann in der nachdem du gekündigt hast, quasi entstanden sind, dass alles was da halt passiert ist, alles irgendwie seine Richtigkeit hat und. Und die Provisionsansprüche halt auf beiden Seiten dann anerkannt werden. Und letztendlich stimmen. Ja, und das ist grundsätzlich erstmal das, was allgemein gesagt würde ich sagen, wenn ich jetzt nichts vergessen habe, korrigiert mich gerne, glaube ich was in so einem Handelsvertretervertrag, wenn der jetzt aufgehoben wird festgehalten wird. Die Problematik an der ganzen Sache ist so ein bisschen, dass wenn man es. Richtig angeht und weiß wie ohne kann man das ganze aber auch soweit lösen, ohne dass du juristische Probleme hast, aber trotzdem zu dem gleichen Ergebnis kommst, ohne aber so einen Vertrag unterzeichnen zu müssen. Also ohne diese ganzen gerade genannten Nachteile zu haben in deiner künftigen geschäftlichen Tätigkeit. Lässt sich das lösen, ohne aber dich jetzt dahingehend einzuschränken? Das ist das eine und das andere ist halt ein ganz wichtiges Wort, das hat mir unsere einer unserer Anwälte damals, als wir rausgegangen sind aus dem Finanzvertrieb, damals mal erklärt, das wusste ich auch nicht, und zwar werden solche Aufhebungsverträge in der Regel immer rückwirkend geschlossen, jetzt kann sich der normale Laie erstmal die Frage stellen, ja, wo ist das Problem in der Juristenwelt bedeutet ein Wort wie rückwirkend so was. Für jetzt ganz Laien ausgerückt so was wie eine Art lebenslang ja, das heißt also, wenn heute jetzt der 9. Oktober 2025 ist, und das wird jetzt rückwirkend zum Ende letzten Monat geschlossen, ist aufgrund dessen, dass es rückwirkend beendet wurde. Quasi lebenslang. Diese diese diese Bedingungen halt gültig, was mit anderen Worten, einfach bedeutet, du darfst lebenslang die Kunden nicht abwerben, die du bislang gewonnen hast. Für den Finanzvertrieb. Du darfst die Vertriebspartner nicht abwerben, die du für den Vertrieb gewonnen hast. Du darfst keine Mitarbeiter, darfst gar nichts irgendwie dann später im Wettbewerb wie es halt im freien Wettbewerb durchaus sehr erlaubt ist. Viele denken ja, man hat irgendwie ein Nachvertragliches. Automatisches Wettbewerbsverbot dass das nicht geduldet wird und so weiter können wir gleich auch noch mal drüber sprechen. Deswegen machen Sie es nicht. Aber nee, es ist halt eben erlaubt, im Rahmen der vertraglichen gegenseitigen Pflicht natürlich, aber ja, das ist jetzt mal ganz ausführlich, glaube ich gesagt. Sprecher*in 4 Da würde ich mal gerne einhaken. Was ist denn? Nehmen wir mal an, ich unterschreibe diesen Vertrag und habe ja damit auch unterschrieben, dass ich danach niemanden abwerbe. Ich werde aber danach dann proaktiv beispielsweise von alten Bestandskunden und von alten Vertriebspartnern angesprochen oder von Leuten, die ich eben kenne. Das heißt, es wäre ja so gesehen keine Abwerbung, wäre das dann auch ein Verstoß im Sinne dieser Unterschrift oder ist das ein anderer Fall? Sprecher*in 2 Also grundsätzlich ist es halt so, dass. Du dich ja dazu verpflichtest, es zu unterlassen, sämtliche Kundendaten zu verwerten. Kunden mitnehmen? Warum viele aus Not unterschreiben Ja, jetzt verstehe ich in dem Ganzen, dass alle Kundendaten abseits der, die Halt auf dich zukamen, generell sowieso auch, sorry, auch falsch ausgedrückt, alle Kundendaten abseits der die du hast mitnehmen dürfen, weil du es ja vertraglich vereinbart hast sagen wollte und. Ist ja für mich kommt beides das Gleiche hinaus. Am Ende geht es darum, ich darf sie nicht verwerten, das ist halt das was in den meisten Aufhebungsverträgen drin steht, dabei spielt es keine Rolle ob ich sie aktiv angegangen bin oder sie auf mich zugekommen bin, weil der Wortlaut in der Regel immer ist. Ich darf diese Geschäftsgeheimnisse, zu denen auch Kundendaten gehören, halt nicht verwerten, da steht jetzt aber jetzt nicht noch mal ausdrücklich drin für den Fall, ja, auch wenn Sie auf dich zukommen, sondern ist ja allgemein gehalten, was ja auch sinniger ist für den für den Vertrieb. Sprecher*in 4 Also so eine Auslegungssache in dem Fall. Selbst wenn der Kunde, der danach gerne von mir betreut werden wollen würde, der mir das auch unterschreibt, dass er das bei mir machen möchte, dürfte ich aber seine Daten nicht weiter verwenden, weil ich das eben zugesagt habe, das wäre ja sehr ärgerlich. Sprecher*in 2 Es hängt immer ein bisschen drauf an, davon ab, wie dieser Aufhebungsvertrag natürlich ausformuliert ist. Aber die, die ich soweit kenne, das wäre jetzt ansonsten eine Frage. Natürlich wieder für einen Rechtsanwalt. Ich kann nur die Sachen sagen, die ich halt schon so kenne und gelesen habe, da steht es halt immer drin, dass allgemein es untersagt ist, Geschäftsgeheimnisse, zu denen halt auch dann steht immer so was drin, wie insbesondere dazu Halt Kundenbestände zählen, Vertragsdaten oder sonstige personenbezogene Daten, dass ich die halt nicht verwerten darf oder Dritten. Zur Verfügung stellen darf. Ich bin der. Sprecher*in 3 Meinung, dass dass das wahrscheinlich der Ablauf wahrscheinlich so wäre, dass wenn dieser Kunde dich kontaktieren würde, du normalerweise zu dem ehemaligen Auftraggeber noch mal gehst und sagst, Kunde XY mich kontaktiert, nehmen wir den noch mal zusätzlich in den Aufführungsvertrag mit rein, also dann wahrscheinlich namentlich, damit es da nicht zu Komplikationen kommt, also keine Rechtsberatung, aber grundsätzlich könnte ich mir vorstellen, dass es wahrscheinlich so ablaufen würde. Sprecher*in 4 Ist ja die Frage, ob da zugestimmt werden würde. Sprecher*in 2 Wollte ich gerade sagen. Also klar, natürlich. Förmlich wird sich das der Vertrieb immer wünschen, der und der kam jetzt auf mich zu, aber warum sollten die dem zustimmen? Sie haben ja schon was sie wollten, nämlich du hast ja schon das Ding unterzeichnet, ab dann ist ja alles nur noch ein Nachteil für sie und kein Unternehmen gibt ja freiwillig gerne Kunden her zum Wettbewerb genau aber so allgemein gesagt ist das halt erstmal der Fall, das heißt um diesen Aufhebungsvertrag. Du hast damit umgangssprachlich gesagt, langfristig einfach die Handschellen bis eingeschränkt in dem Ganzen und das machen ja Handelsvertreter gerade deshalb, weil sie eben denken, wir sehen ja keine andere Wahl, weil sie denken, sonst, ja, ich habe jetzt in eine 9 bis 24 Monate Kündigungsfrist. Habe in vielen Finanzvertrieben in der Zeit auch ein niedriges Einkommen, nicht nur weil ich demotivierter bin und deswegen weniger Umsatz schreibe, weil ich inzwischen festgestellt habe, dass es Aussage des Finanzvertriebes vielleicht für meine Kunden als auch für mich unternehmerisch vom Gesamtpaket ja deutlich besser geht, ich deswegen allein schon so demotiviert bin, dass ich schon gar nicht mehr fühle für richtig empfinde, dort noch weiter Geschäfte einzureichen und on top kommt dann meist noch mal die Tatsache, dass da viele Vertriebe dann auch die Bonis und so weiter alles einstellen, wie da keine Einnahmen weniger sind und. Und dann bist du natürlich als Handelsvertreter erst mal, wenn du keine anderen Lösungen kennst, dazu gewillt zu sagen, ich unterschreib das Ding, weil, Hauptsache ich kann einfach weiter Geschäft schreiben. Ich kann ganz normal weiter durch produzieren, ohne irgendwie so ein Umsatzloch dann zu haben und deswegen neigen viele dazu, das vielleicht für eine sinnvolle Maßnahme zu halten. Sprecher*in 3 Ich glaube, wir werden am Ende wahrscheinlich eh feststellen, dass es vielleicht nicht so ist. Mal gucken. Nichtsdestotrotz wäre die Frage, weil du sagtest ja gerade, es gibt ja diese juristischen Fachbegriffe, wie zum Beispiel rückwirkend. Dass das dann für ein Leben lang bedeutet, es gibt aber auch den Begriff, wenn man zum Beispiel Haushalte mitnehmen darf, Kunden mitnehmen darf oder ähnliches, wird ja auch in diesen Aufhebungsvertrag integriert. Das, so wie ich es gerade formuliert, habe, man Kunden mitnehmen darf ja eigentlich nicht richtig ist. Die viele verstehen das als solches, dabei ist das gar nicht so, kannst du da drauf eingehen, meistens steht ja in solchen Verträgen drin, du darfst diese betreuen, aber was heißt das? Sprecher*in 2 Ja, also häufig steht da halt drin, dass du die Kunden weiter betreuen darfst. Bei manchen kriegst du dann die Bestandsprovision, bei anderen wiederum nicht. Aber was, was du halt nicht darfst, ist jetzt diesen Kunden danach umdrehen und irgendwie sagen, hey, ich habe inzwischen zwar bessere Produkte zur Auswahl hier die Berufsunfähigkeit oder die Altersvorsorge, die ich ihm damals vermittelt habe, im Rahmen der Möglichkeiten, die ich damals hatte, vielleicht damals das Beste war von dem, was ich zur Auswahl habe, aber von meiner neuen Auswahl her nicht mehr das beste wäre, dürfte ich den Kunden nicht, obwohl es vielleicht für ihn besser wäre, diesen Vertrag jetzt platt machen und. Und durch einen neuen Vertrag austauschen, wo am Ende das Ablaufergebnis inklusive der neuen Kostenstruktur sinniger für ihn wäre oder sie, das darf ich halt nicht so. Wenn ich aber nicht diesen Aufhebungsvertrag unterzeichnet habe und ich ganz normal den Kunden danach abwerbe, also ich es dem ehemaligen Vertrieb klaue, weil ich halt nicht die Hand die Handschellen gebunden habe und ich es ganz legal hinbekommen habe. Auch das wieder. Wie man das Macht, ist wieder, man muss halt wissen, wie man das macht, weil einfach jetzt den Kunden anrufen. Ich habe mir die Kundendaten illegal mitgeben lassen, ist natürlich nicht erlaubt, aber wenn man halt weiß wie und das kriegt man ja alles, wenn man in den richtigen Händen ist, wie zum Beispiel bei uns inklusive unseren Anwälten und und Partnern, die wir haben, natürlich mit auf den Weg gegeben, wie man das richtig macht, weil das bei uns ja wir das alles schon hinter uns haben und und noch nie es da irgendwie zu Problemen kam. Dann braucht man das halt alles nicht und dann stellt man auf einmal fest, Oh, dann darf ich ja den Kunden nicht nur besser stellen. Also wenn ich merke, ich kann ihn besser stellen, dann darf ich es auch, sondern ja, ich krieg den Kunden halt komplett, auch gelöst von und und kann neu gut aufstellen, vermitteln noch mal alles neu was was sinnig ist für den Kunden, wo man den Kunden irgendwie besser stellen kann. Ja das ist aber. Sprecher*in 4 Ich glaube nicht. Ich glaube nicht, dass es da zu juristischen Komplikationen kommt. Wenn ich dann irgendwelche sachverträge optimiere danach oder wenn ich auch selbst mal das Beispiel Berufsunfähigkeit, der Rechnungszins ist gestiegen und deswegen sind jetzt Prämien bei Berufsunfähigkeiten grundfähigkeiten, schweren Krankheiten, wie auch immer. Günstiger geworden und ich optimiere das jetzt im Kundenwohl und im Kundensinne, insofern der Kunde eben noch gesund ist und auch bei der neuen Police unterkommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Altvertrieb irgendwelche juristischen Schritte einleiten würde, weil ich kann das auch alles begründen. Sprecher*in 2 Ja, du kannst es begründen, aber es geht ja nicht darum, dass du den Kunden begründest, dass du ihn besser gestellt hast. Es geht darum, dass du dem Altvertrieb kein Storno reindrücken sollst. Davor sichern die sich ja rechtlich ab und wir kennen alle 3 ohne den Namen jetzt zu nennen, hier alle 3. Storno-Haftung: Unser Angebot zur kostenlosen Prüfung Eine gemeinsam bekannte Person vom ehemaligen Vertrieb, die so ein Ding unterzeichnet hat und genau dahingehend auch aktuell deswegen juristisch ein bisschen nachgetreten wird. Genau juristischen Stress hat, wo wir im Vorfeld gesagt haben, unterschreiben es nicht die Person es aber dann leider trotzdem gemacht hat und deswegen deswegen ich will gar nicht überhaupt darüber nachdenken müssen, ist das jetzt erlaubt oder nicht, weil all die Gründe, warum ich es mache. Dieses Ding zu unterzeichnen, kann ich auch ohne dieses Ding zu unterzeichnen, im Ergebnis bewirken. Wenn ich weiß wie. Und daher macht es absolut gar keinen Sinn in meinen Augen so ein Ding zu unterzeichnen. Ich. Sprecher*in 3 Will noch mal ganz kurz. Basti hat gerade ein cooles Beispiel gebracht, jetzt bist. Sprecher*in 4 Du gar nicht. Sprecher*in 3 Derjenige, der den Kunden dazu bewegt hat, sondern der Kunde, hat sich jetzt vielleicht im Online Portal und anderen Berater oder ähnliches beraten lassen. Du Haftest aber weiterhin für diesen Kunden habe ich das richtig verstanden. Sprecher*in 2 Du haftest, wenn der Vertrag in Storno geht, natürlich danach erstmal für die Provision Klammer auf oder Sternchen hängt halt davon ab ob der Vertrag ordentlich nachgearbeitet wurde, weil genau das ist ja eben soder.es gibt da Gerichtsurteile zu, zum Beispiel das OLG Düsseldorf hat da ein ganz gutes Gerichtsurteil, ich glaube aus 217 oder sowas weiß ich zufällig noch aus meiner eigenen Güteverhandlung, die ich damals hatte, oder das heißt damals, als es halt der Fall war. Und da wird halt natürlich auch noch mal klar gesagt, dass halt ein Finanzvertrieb wenn oder oder auch ein Versicherer vor allem als Beispiel ist. Ja egal, ob es eine Versicherung ist, wo du in der AO warst oder ob du jetzt als Handelsvertreter für einen Finanzvertrieb tätig war, dass du halt als Finanzvertrieb, wenn du eben keine nachbearbeitungsmaßnahmen tätigst, dann quasi dem Handelsvertreter Nachbearbeitung zukommen lassen musst. Im Umkehrschluss bedeutet das also, wenn ich dir keine Vertragsnachbearbeitung stornomitteilung. Gefahren oder Stornogefahrenmeldung oder Ähnliches zukommen lasse ich als Vertrieb diesen Stornos entgegenwirken muss und wenn ich das nicht wie ein Richter jetzt sagen würde, substituiert, darlegen kann, dass ich diesen Maßnahmen entgegen, also mit Maßnahmen entgegengewirkt habe. Damit reicht nicht einmal eine E Mail irgendwie zu verschicken. Oh Kunde hat nicht geantwortet, ich habe alles getan, sondern substituiert über mehrere Tage hinweg anrufen, weiß nicht e Mail schreiben, eine Nachricht schreiben, dass ich darlegen kann, ich habe es versucht, dann hat der Vertrieb. Sein sein soll erfüllt, wenn er das Halt eben nicht kann, entfällt die Rückzahlungspflicht und da gibt es kann wer das irgendwie nachlesen will, mal OLG Düsseldorf eingeben, 2017 Gerichtsurteil ja, und das bedeutet im Endeffekt aber auch nichts anderes, dass halt natürlich auch differenzprovision Nachbearbeitungsmaßnahmen tätig sind, weil viele denken, ja ich bin Führungskraft, für die sind genauso ja nachbearbeitungsmaßnahmen notwendig seitens des Vertriebs. Und das machen halt viele nicht, ja. Sprecher*in 4 Okay. Sprecher*in 3 Wenn ich mir den Handelsvertreter oder wenn ich mir diesen Aufführungsvertrag anschaue eines Handelsvertreters, dann finde ich, wird der immer so formuliert, dass es sich gut anhört für den Handelsvertreter, weil im Grunde genommen relativ viele Fallstricke drin sind, wie du vorhin gesagt hattest. Diese juristischen Begrifflichkeiten sind ja einem Menschen auch tendenziell wenig bekannt, bewusst und ähnliches. Und das, was wir ja auch im Rahmen unserer Tätigkeit auch anbieten, ist, dass sowohl unsere juristische Wir juristische Unterstützung anbieten können mit den Rechtsanwälten, was du natürlich gesagt hattest. Und wie verlaufen diese Gespräche, dass ich den Zuhörern mal so Gefühl dafür gebe, wenn jemand jetzt die Möglichkeit hat, so einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, bevor er das tut, nimmt er diesen und meldet sich bei uns, wie geht's weiter? Sprecher*in 2 Ja, er meldet sich bei uns, kann den Aufhebungsvertrag uns einmal zukommen lassen. Gerne natürlich geschwärzt und dann schauen sich unsere Rechtsanwälte das Ganze kostenlos einmal für dich an. Wenn du jetzt als Zuhörer sagst, hey, ich habe so ein Ding, ich überlege das zu unterzeichnen oder oder wurde mir einfach vorgelegt oder ich bin der Meinung, das habe ich auch schon ganz oft, also ich habe glaube ich jeden Monat einer von denen, die neu zu uns dazu kommen, habe ich locker jeden Monat inzwischen den Fall, dass einer mir einen Handelsvertreter Vortrag vorlegt und der Meinung ist, ja, aber ich habe doch einen ganz besonderen, oder? Ja, die machen für mich da irgendwie extra was, sondern? Sage ich Ihnen im Vorfeld nein, nein, nein, nein und am Ende stellt sich heraus, genau wie ich vermutet habe, du hast einen von der Stange, wie es die meisten auch haben, die denken, sie sehen irgendwelche Sonderlockstange und sie kriegen sie einfach der Stange und sind immer der Meinung, sie sind ja so gut gewesen, dass sie da irgendwelche Sonderlocken bekommen oder keine Ahnung, was ist ja auch egal. Also selbst wenn es eine Sonderlocke gibt, Vertrieb wird nicht darauf verzichten, dass diese Vereinbarungen grundsätzlich rückwirkend geschlossen werden und damit ist das für mich schon ein Totschlagargument und. Keiner wird sagen, Hey für 3 oder 5 Jahre darfst du nicht die machen das grundsätzlich ich kenne habe es noch nie gesehen wo das nicht rückwirkend geschlossen wurde, deswegen ist der Ablauf halt ne wird geprüft, die wird noch mal versucht zu erklären hey das ist dann so unser Part mit einem Anwalt zusammen dir zu zeigen es gibt auch ich sag mal Ansätze Lösungen wie du am Ende zum gleichen Ergebnis kommen kannst ohne dass du juristisch irgendwelche Probleme irgendwie befürchten musst, die dann auf dich zukommen. Kriegst aber das gleiche Ergebnis hin. Ja, und das gehen wir dann halt mit dir ganz normal zusammen durch. Ich finde das erste Wichtige was wir hier noch einmal ergänzen müssen, ich glaube da haben wir das Wichtigste dazu schon gesagt, ist erstmal einen großen Nagel im Kopf zu ziehen, den Halt viele haben den ich glaube ich meine ich weiß nicht mehr, ich meine das hat, den hatte ich auch weil viele glauben halt einfach weil es halt eben auch im Handelsvertretervertrag drin steht, nachdem man sich den dann zu seiner Kündigung vielleicht das erste Mal mal wirklich durchgelesen hat und angefangen hat zu verstehen, da stehen ja häufig Dinge drin, das wissen viele nicht und? Die gar nicht rechtlich wirksam sind, also ein Finanzvertrieb kann ja Dinge in so einen Vertrag reinschreiben, die dann am Ende nur als Abschreckung dienen, dass ich denke, oh, ich habe das unterzeichnet, deswegen habe ich dem ja zugestimmt, die aber am Ende rechtlich gar nicht gar nicht durchsetzbar wären, weil es nicht nicht möglich ist. Und das schreckt dann viel ab. Viele denken zum Beispiel, das ist jetzt der größte Nagel, viele Handelsvertreter denken, dass der Vertrieb, für den sie tätig sind, auch nach Beendigung des Vertriebspartnervertrages. Jegliches wettbewerbswidrige Verhalten im Sinne von Kundenabwerbung Vertriebspartnerabwerbung nicht dulden würde also, dass es nicht erlaubt ist. Das was aber du wissen musst, ist, dass die Abwerbung von Kunden tatsächlich komplett ohne weiteres ohne wenn und aber zulässig ist. Auch wenn der Kundenstamm für den einen oder anderen am Ende entweder sogar nur den einzigen Wert oder einen erheblichen Wert halt am Ende darstellt, ist es halt nicht irgendwie, wieso ein geschütztes Rechtsgut. Wieso eine Art Bestandsschutz? Weil das gibt es ja nicht, das Abwerben von Kunden gehört eigentlich viel mehr zum freien Wettbewerb, und zwar auch dann, wenn es Zielbewusst mit uns zum Beispiel am Ende und auch systematisch geschieht, das ist komplett erlaubt, das darf man hier ganz öffentlich so sagen. Ja, das ist freier Wettbewerb. Das ist nicht irgendwie was illegales oder irgendwelche Machenschaften, nein, das ist Unternehmertum. Ich darf von meinem Wettbewerb Kunden klauen, auch wenn klauen jetzt negativ klingt, und deswegen darf das auch keiner irgendwie beanstanden, sofern nicht vertraglich, da irgendwie was anderes vereinbart wurde, zum Beispiel Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das ist ja zum Beispiel etwas, aber das wiederum würde zum einen bedeuten, dass es erstmal wirksam sein müsste, das Nachvertragliche Wettbewerbsverbot und darüber hinaus dann auch sowas wie eine Karenzentschädigung. Gezahlt werden müsste so, und wenn das nicht da ist, ja lieber Zuhörer, dann darfst du deine Kunden also von die betreuten Kunden, noch sind es ja nicht deine Kunden, das wollen wir ändern, die betreuten ehemals betreuten Kunden nach Ablauf der Kündigungsfrist darfst du dann zielbewusst und systematisch abwerben und genau. Sprecher*in 3 Ganz kurz noch mal zu diesem Thema. Du darfst abwerben. Oft steht in diesen Handelsverträgen, in diesen Aufhebungsverträgen sorry. Auch drin darfst nicht direkt, aber auch nicht indirekt abwerben. Sprecher*in 2 Genau die. Sprecher*in 3 Sind indirekt gemeint. Ich kann mir schon denken, was damit gemeint ist, aber ich möchte, dass die Zuhörer das mitkriegen. Sprecher*in 2 Ja, Basti, willst du oder ich? Sprecher*in 4 Gerne. Mach gerne du. Sprecher*in 2 Basti ist ja eigentlich Basti, ist ja nämlich für die, die es nicht wissen von uns der, der er fast in dieser Juristenwelt gelandet wäre, wenn er seinen anderen Berufsweg ursprünglich mal eingeschlagen hätte. Der Irrtum: Kundenabwerbung ist im Wettbewerb erlaubt Aber genau. Ist auch noch mal ein interessantes, interessanter Sidefake Sebastian aber kann er ja irgendwann mal selber erzählen, aber ja, drittes damit einfach gemeint, es ist mein Kunde und ich gebe euch jetzt die Kundendaten weiter, damit es nicht offiziell auf meinem Namen läuft und ich habe euch jetzt mal den Tipp gegeben, Hey ruf doch mal Max Mustermann an, der hat Vertrag XY und ja ich gebe euch irgendwelche Insider Infos wie ihr den Kunden leicht drehen könnt damit es nicht auf meinen Namen läuft, aber ihr fördert es halt mit und das ist mit Dritten gemeint. Sprecher*in 3 Damit ist aber auch dieses indirekte ist halt auch für das Thema Vertriebspartnergewinnung gemeint. Das heißt, wenn ich einen Vertriebspartner auch indirekt abwerben sollte, das kann ja heutzutage, wenn ich jetzt als Social Media Spezi, das jetzt mal so in den Raum werfe, wenn ich einfach nur ein Video erstelle, wo ich sage, Mensch, wenn dich das Thema interessiert, dann melde ich doch mal, das ist doch auch im weiteren Sinne darüber zu verstehen. Sprecher*in 2 Viele legen es so aus. Ich finde aber, wenn du allgemein an die Öffentlichkeit. Sprichst, ist es was anderes, wenn du jetzt in dem Video speziell Leute aus dem ehemaligen Vertrieb ansprichst, kann man es wieder so auslegen, definitiv. Aber wenn du es allgemein hältst fände ich fehlt mir da irgendwo die Grundlage, worauf ich das dann ich bin kein Anwalt ist es jetzt. Einfach Gefühl und Erfahrung würde ich sagen. Also da würde mir jetzt die Grundlage fehlen, worauf ich mich berufen will, aber ich fände schon, man hätte eine Grundlage, wenn du halt irgendwas in diesem Video einbauen würdest, woraus man erkennen lässt, du zielst damit bewusst auf die Leute von dem ehemaligen Vertrieb ab, dann hätte man zumindest eine Grundlage, über die man vor Gericht streiten könnte. Sprecher*in 4 Der Punkt ist doch aber der. Du kannst ja in den Vertrag viel reinschreiben, wie du in den Mietvertrag auch viel reinschreiben kannst. Ja wo man immer denkt, das ist dann auch rechtsgültig, aber es muss sich ja trotzdem an das deutsche Gesetz halten. Und deswegen ist es ja so intelligent, diesen Vertrag oder diesen Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben, weil die gleichen Paragraphen stehen ja auch in dem normalen Handelsvertretervertrag drin, also auch danach kann ich keine Vertriebspartner abwerben, ich darf keine Kunden abwerben, das ist ja eigentlich kein großer Unterschied, nur dass das eine Halt rechtsgültig ist und das andere nicht, weil ich es ja noch mal aktiv bestätigt habe, auch über die Frist nach meiner Kündigung hinaus, bei dem anderen habe ich es nicht unterschrieben und das, was da drin steht, was ich ja eigentlich auch unterschrieben hatte zu Beginn meiner Tätigkeit, hat trotzdem keine Rechtsgültigkeit, weil es einfach vor über. Gericht nicht halten würde. Das steht zwar da drin, aber es hat keine juristische Wirksamkeit. Ich glaube, das ist das Wichtige so und was ich glaube ich auch noch als Denkanstoß mitgeben würde ist, was sind denn diese 3 bis 12 Monate Kündigungsfrist, in denen ich mich befinde im Vergleich zu meinem kompletten unternehmerischen Leben, was danach folgt? Ja, also ich werde ja jetzt nicht danach nur 2 Jahre arbeiten, wenn ich jetzt natürlich raketenmäßig Durchstarte vielleicht schon würden wir auch begrüßen. Aber in der Regel hast du ja schon das Interesse. Die meisten, die ja strukturvertriebe oder den Handelsvertreterstatus verlassen, sind ja in der Regel erst mal ein bisschen jünger und die wollen ja dann in der Regel wahrscheinlich auch noch mal 10 2030 Jahre Karriere machen und das jetzt mal ins Verhältnis gesetzt. Was waren denn jetzt bei uns diese 9 Monate, die wir durchhalten mussten im Vergleich zu den nächsten 1015 20 Jahren, die wir in der Arbeitswelt. Voranschreiten, dass wir uns durch so einen Vertrag nur um einen kurzfristigen Benefit zu haben. Ich kann ja sofort raus und habe dann diese kurzfristigen Vorteile, dafür geißele ich mich aber extrem und schränke mich ja massiv ein und das sorgt ja vielleicht dann auch dafür, dass wenn ich ja meinen Kundenstamm gar nicht mitnehmen kann, wenn ich dann immer Repressalien fürchten müsste, müsste und ich darf zum Beispiel 30 Kunden mitnehmen mit 30 Kunden werde ich jetzt meinen Lebensunterhalt, auch wenn ich sofort raus kann, nicht unbedingt bestreiten, jetzt muss ich ja erstmal Investitionen tätigen, um Neukunden zu gewinnen. Gewinnen die ja nicht aus diesem Spektrum, was ich schon gewonnen hatte, sein dürfen, sondern ich muss erstmal Miliz einkaufen. Ich muss Werbung schalten oder ähnliches und dann glaube ich, würden viele Leute auch einfach in der Maklerschaft scheitern, weil sie gar nicht das Geld verdienen, um das hinzubekommen. Wenn ich aber stattdessen halt diese Zeit überbrücke und ich kann ja auch in der Zeit bei meinem alten Vertrieb zum Beispiel auch einfach weiter Geld verdienen, das schließt sich ja gar nicht aus, das heißt, ich sitze ja nicht auf der Straße, überbrücke die 9 Monate und kann danach wahrscheinlich 90% meiner Kunden weiter betreuen, manche erreichst du ja einfach nicht mehr. Und dann aus den mit den deutlich höheren Provisionssätzen. Natürlich ist dann mein unternehmerisches Leben viel, viel besser, als wenn ich nur auf 30 zugreifen kann. Anders sieht es natürlich aus, wenn ich nur 10 Kunden hätte, dann ist es natürlich verlockend, weil dann könnte ich es ja alle legal mitnehmen, aber die Gründe haben wir ja schon genannt, wo da die Probleme liegen würden, ich glaube und dann vielleicht außer Ihr habt noch Ergänzungen, glaube ich, haben wir ja die die wichtigsten Punkte zusammengefasst auf. Sprecher*in 3 Einen Punkt würde ich noch gerne eingehen. Sprecher*in 4 Dann macht den vielleicht noch ganz kurz. Sprecher*in 3 Nämlich, dass der Punkt. Der Verzicht auf Einrede der Verjährung, was die Storno, was den Stornobehalt angeht, und Storno als Ganzes. Moritz, wie sind deine Erfahrungen da was das Thema angeht, weil der so einen Aufführungsvertrag beinhaltet, ganz oft, dass derjenige darauf explizit verzichtet. Wie kann also, was bedeutet das für einen Handelsvertreter, wenn er darauf verzichtet? Sprecher*in 2 Was genau jetzt auf was genau verzichtet? Sprecher*in 3 Diese gesamte dieses Thema Verjährung, rückförderung und oder Rückbelastung nie verjähren. Sprecher*in 2 Ja, sagt ja eigentlich der Satz schon an sich, also dass, dass ich dann nicht lebenslang quasi, dass es nicht verjährt werden kann und dass dann der Vertrieb dann nicht am Ende dann auf den Kosten hängen bleiben würde, sondern das Halt immer durchsetzen könnte. Kündigungsfrist aussitzen oder doch unterschreiben? Ansonsten könnte man halt irgendwann dann argumentieren, ist doch jetzt verjährt und ja dann. Ist das halt später zu klären und wenn man das im Vorfeld bereits schon unterzeichnet, dass man darauf verzichtet, dann kann man mit diesem Argument halt niemals ankommen. Ja, das bedeutet, es ist zusammengefasst, aber nur. Sprecher*in 3 Noch mal weitere Nachteile in der Richtung. Sprecher*in 2 Ja. Sprecher*in 4 Aber er kann ja auch Vorteile haben. Ja, das vielleicht auch noch die andere Seite der Medaille, das ist jetzt eine gewagte These, aber jetzt mal angenommen, man ist gerade im Handelsvertreterstatus und möchte danach zum Beispiel. In ein Angestelltentum gehen, was gar nichts mehr mit der Branche zu tun hat, oder selbst auch mit der Branche zu tun hat. Dann verstehe ich es und da kenne ich auch einige Leute, die dann einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, weil sie halt sagen, mir geht es jetzt wirklich nur darum, diese Kündigungsfrist zu beenden. Ich habe auch gar nicht vor, in Zukunft noch mal in dieser Branche zu arbeiten und kann dann sofort auch mein neues Arbeitsverhältnis auch in einem konkurrierenden Unternehmen, aber im Angestelltentum zum Beispiel fortsetzen, weil das. Schließt er in der Regel auch immer aus, wenn ich in der Branche bleibe angestellt, dass ich dann eben nicht mehr auf der anderen Seite Makler sein kann. Das heißt, mein Interesse an den Kunden ist auch eben gleich 0. Das heißt, in diesem Fall kann man diesen Vertrag natürlich unterschreiben und auch schnell aus dem Kündigungsverhältnis eben rauskommen, um dann seiner neuen Tätigkeit nachzugehen, also das ist für mich ein Fall, wo ich sage, da ist das schon eine faire Lösung, ja, also jetzt für die Leute. Sprecher*in 2 Genau, dann lass doch mal als Fazit festhalten. Ich glaube das ist noch mal ganz gut von dir. Gerade finde ich sehr gut, dass du das gerade noch mal angesprochen hast. Lass mal als Fazit festhalten, für welche Fälle es also durchaus eine Option sein kann und für welche Fälle es glaube ich, wo wir uns auch alle 3 einig sind, absolut gar keine Option sein sollte, weil man das viel schlauer machen könnte. Ist Option A, wie du gerade gesagt hast. Ich verlasse die Branche. Ich bin ein Fall, der gar nicht irgendwie jetzt noch einen finanziellen Nutzen aus dem bereits von mir aufgebauten Bestand oder Vertriebspartner generieren wird in Zukunft, weil ich einfach was ganz anderes in Zukunft machen werde oder zumindest wenn ich noch das gleiche mache, nichts mehr monetär davon partizipieren würde, weil ich zum Beispiel angestellt wäre. Es kann ja auch sein, dass ich. Wie du schon sagst, irgendwie jetzt von mir aus in einer Bank arbeite oder so, wo ich noch oder wegen der Versicherung wo ich von mir aus noch die gleiche Tätigkeit mache, aber ich keine Provision mehr verdiene und immer ein gleiches Fixum bekomme, auch das wäre für mich so ein Fall glaube ich, den ich zu deiner, zu deiner, zu deinem Beispiel mit dazu zählen würde, aber immer dann Option B, wenn du vor hast in der Branche zu bleiben, die gleiche Tätigkeit weiter weiter ausübst also Tätigkeit meine ich halt einfach das Geschäftsfeld das gleiche bleibt du weiter Provision verdienst, finanziellen Nutzen daraus ziehst. Diesen Kundenstamm aufzubauen, dann sind wir uns, glaube ich, nehme ich mal an, so wie ich das jetzt verstanden habe, auch von euch, glaube ich, ohne Ausnahme darin einig, dass du auf keinen Fall dieses Ding unterzeichnen solltest. Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, da gibt es viel, viel, viel, viel, viel schlauere Lösungen, die du unternehmerisch angehen könntest. Dann lohnt es sich auf jeden Fall, uns zum Beispiel mal zu kontaktieren, wie wir das denn gemacht haben, wie man es machen kann, wie es andere machen, sehr erfolgreich jetzt Jahr für Jahr und. Und ja, das ist so mein Fazit, glaube ich, was ich daraus ziehen würde. Ich. Sprecher*in 4 Glaube ich würde noch ergänzen, wenn du dir nicht sicher bist, wo dein Weg am Ende hingeht, dann würde ich es glaube ich auch nicht am Anfang unterschreiben, sondern mir erst mal klar werden, wo geht die Reise am Ende hin, dann kann ich ihn ja immer noch unterschreiben und auch nach 2 Monaten zum Beispiel raus, wenn ich schon gekündigt habe. Weil wenn ich mich noch offen halte, vielleicht bleibe ich ja doch irgendwie in der Beratung, oder vielleicht will ich ja doch ins Angestelltentum, dann würde ich mich ja komplett der Möglichkeit berauben, diese Maklertätigkeit fortzusetzen, deswegen lieber da fix sein in der Entscheidung, egal in welche Richtung es dann geht und dann dementsprechend unserer Handlungsempfehlung folgen, wenn ihr gerade so einen Vertrag vorliegen habt, dann meldet euch doch gerne und lasst ihn von unseren Juristen prüfen und falls ihr nichts mehr zu ergänzen habt, würde ich gerne mit dem Schlusssatz enden. Meldet euch bei uns, bevor es eure Partner tun. Schönen Abend noch. Sprecher*in 2 Bis dann. Ciao ciao. Sprecher*in 5 Bist du Handelsvertreter in einem Finanzvertrieb, zieht es dich und dein Team schon lange in die große Vorteilswelt des Maklerstatus mit weniger unternehmerischen Nachteilen? Dann mach heute den ersten Schritt in eine Zukunft mit mehr Geld und mehr Freiheit. Unser Team unterstützt Handelsvertreter wie dich dabei, den Statuswechsel rechtlich, vertrieblich und unternehmerisch erfolgreich zu meistern Buche jetzt deinen kostenlosen. Ein loses Erstgespräch bei Bastian, Tarik oder Maurice oder Schau dir unser Webinar an, bevor deine Vertriebspartner schneller. Sprecher*in 4 Sind.

Podcast Summary

Key Points:

  1. Ein Aufhebungsvertrag soll eine vorzeitige, einvernehmliche Beendigung des Handelsvertretervertrags ermöglichen, oft um eine lange Kündigungsfrist zu umgehen.
  2. Der Vertrag enthält typischerweise Klauseln, die die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen (Kundendaten, Vertriebspartner) und abwertende Äußerungen verbieten, meist mit Vertragsstrafen.
  3. Er beinhaltet oft ein Schuldanerkenntnis, das alle bisherigen Provisionsabrechnungen und Stornos bestätigt.
  4. Ein zentraler Nachteil ist die rückwirkende Beendigung, die faktisch zu einer lebenslangen Bindung führt und das Abwerben von Kunden oder Partnern untersagt – selbst wenn diese von sich aus kommen.
  5. Viele unterschreiben aus Not, weil sie in der Kündigungsfrist ein niedriges Einkommen fürchten und keine Alternativen sehen.

Summary:

Der Podcast behandelt die Risiken und Tücken von Aufhebungsverträgen in Finanzvertrieben. Ein Sprecher berichtet, dass ihm ein solcher Vertrag nur digital gezeigt, aber nicht ausgehändigt wurde, um ihn vor der Unterschrift prüfen zu lassen. Er lehnte ab, da er aus Fehlern der Vergangenheit gelernt hatte, Verträge blind zu unterschreiben.

Die Diskussion zeigt, dass Aufhebungsverträge offiziell eine einvernehmliche Trennung mit Mitnahme einiger Kunden ermöglichen sollen. Inoffiziell enthalten sie jedoch weitreichende Einschränkungen: Sie verbieten die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen wie Kundendaten und Vertriebspartnerlisten, oft lebenslang, da die Verträge rückwirkend geschlossen werden. Selbst wenn ein Kunde von sich aus den Kontakt sucht, darf dieser nicht betreut werden, was einem faktischen Wettbewerbsverbot gleichkommt.

Zudem wird ein Schuldanerkenntnis über alle Provisionen verlangt. Viele Handelsvertreter unterschreiben aus Verzweiflung, um eine lange Kündigungsfrist mit Einkommenseinbußen zu vermeiden. Die Sprecher raten dringend davon ab, solche Verträge ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, und betonen, dass es legale Alternativen gibt, um den Vertrieb zu verlassen, ohne sich langfristig zu binden.

Sie sehen den Aufhebungsvertrag als „Handschellen", die die unternehmerische Freiheit massiv einschränken.

FAQs

Das gilt in der Regel trotzdem als Verstoß, weil die Klauseln meist allgemein formuliert sind und die Verwertung von Geschäftsgeheimnissen – inklusive Kundendaten – verbieten, unabhängig davon, wer den Kontakt initiiert hat.

Nein, das sogenannte 'Umdrehen' ist meist nicht erlaubt, da es als Verwertung von Geschäftsgeheimnissen ausgelegt werden könnte – selbst wenn das neue Produkt für den Kunden besser wäre.

Der Vertrieb nutzt die psychologische Drucksituation aus: Der Vertreter hat bereits monatelang niedriges Einkommen und ist demotiviert, sodass er eher bereit ist, den Vertrag ungeprüft zu unterschreiben, um schnell einen Neustart zu ermöglichen.

Wird der Vertrag rückwirkend geschlossen, gelten die Einschränkungen faktisch lebenslang – selbst Jahrzehnte später darf der Vertreter keine Kunden, Vertriebspartner oder Mitarbeiter aus der alten Zeit abwerben oder verwerten.

Es erlaubt lediglich die Fortführung der Bestandsbetreuung, aber nicht die aktive Neukundenakquise oder das Umdrehen bestehender Verträge – eine echte Kundenmitnahme ist das nicht.

Nein, das ist in der Regel untersagt – die Klauseln verbieten nicht nur Abwerbung, sondern auch jede Handlung, die dazu führt, dass Vertriebspartner oder Mitarbeiter kündigen.

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